

German
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Das wir hier in Deutschland sind, das andere Regeln für den Umgang hat und nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, dass ein deutschsprachiger User nicht aus Deutschland kommt.
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Streiche, setze. Sehe grade: Schweiz.
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Das heisst, Du hälst Deine geladene Sportwaffe dauerhaft zugriffsbereit, weil die Reaktionszeit bei der Wohnungsgröße ja recht kurz ist? Also, natürlich nur im Sommer...?
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Weil Du behauptest, es gäbe keinen Ermessensspielraum. Das habe ich. Alleine schon durch die Tatsache, dass manche Behörden dieses Ermessen ausnutzen. Und manche eben nicht. Du behauptest dann halt einfach, dass die betreffende Waffenbehörde vom Gesetz keine Ahnung hätte. Dem Gesetz, in dem keine Gültigkeitsdauern für die Bedürfnisbescheinigung festgeschrieben sind, wie Du ja selber feststellst und dann halt Deine eigene Interpretation dafür entwickelst... Es lässt uns feststellen, dass ich Recht habe. Denn es gibt durchaus etwas, das man zur Auslegung heranziehen kann: Die aktuelle und gelebte Verwaltungspraxis. Der vorhandene Ermessensspielraum wird eben mancherorts ausgenutzt und mancherorts nicht. q.e.d. Und damit soll's gut sein. Ich muss und will (und vermutlich werde ich) Dich (auch) nicht umstimmen. Der Rest der Mitleser sollte mitbekommen haben, was ich sagen wollte.
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Ja. Du hast behauptet, dass es eine gesetzeswidrige Verwaltungspraxis sei. Tatsache ist aber, dass es eine Verwaltungspraxis im Rahmen des Ermessensspielraums ist, von dem Du behauptest, dass es ihn nicht gäbe. Ähmjoa. Die Argumente sind die Teile in den obigen Beiträgen, die Du so angestrengt ignorierst. Mittlerweile von mehreren Leuten vorgetragen, denen Du vorwirfst, dass sie gar nicht diskutieren wollen. Aber wie Du halt magst.
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Hier gibt's 'n extra Unterforum "Präzisionsschützengewehre", wo fast jeder sich eigene Munition zusammenmurkst, weil das halt abgestimmt auf die vorgesehene Verwendung besser ist als von der Stange. Wobei meine Munition alles Fabrikmunition ist, weil ich trotz Pappe gar keine Zeit zum Wiederladen habe. Ob ich jetzt die eine oder die andere Kiste Munition im Laden mitnehme ist doch kein Aufwand. Aber wenn Du meinst, dass Du Dir das so zurechtargumentieren musst, werde ich Dich nicht weiter mit Fakten belästigen... Wie Du schon sagst:
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Ich erinnere an den Threadtitel: Deine Aussage: Dein Kontext: Kurzum: Du gehst ggf. von den falschen Voraussetzungen aus bzw. hast falsche Bilder im Kopf. Denn sportlich ist das meist vollkommen unnötig. Die ist bei Disziplinen mit vergleichsweise kurzer (lies: bis sagen wir mal 100 m) Schussentfernung relativ uninteressant. Zumal Geschosse aus "großen" und leistungsstarken Patronen auf die Distanz u.U. noch nicht mal richtig stabilisiert sind. Bei einem Kaliber mit weniger Gasschlag beim Mündungsaustritt und ggf. noch einem SD aber vielleicht schon. Wie gesagt: Kopf frei machen von verzerrenden Bildern. Man könnte durchaus sportlich interessante Dinge mit Schalldämpferwaffen machen, wenn man darauf achtet, die systemimmanenten Nachteile zu umschiffen.
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Das hängt halt auch vom verwendeten Kaliber ab. Bei .300 Blackout bleibt bei Verwendung von Subsonic-Munition und einem ausreichend großvolumigem Dämpfer der Schalldämpfer kalt und auch die Hülsen kommen kalt aus der Waffe. Bei Supersonic-Muinition ist das Ganze ein bisschen wärmer, aber den Schalldämpfer habe ich bisher noch nicht so heiss bekommen, dass man ihn nicht mehr hätte anfassen können. Geflimmert hat das gar nix. Wollte man das, würden sich also auch in dieser Hinsicht für bestimmte Disziplinen geeignete Kombinationen finden lassen, die keine gravierenden Nachteile haben.
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Es geht hier aber nicht um meine "persönliche Meinung", ich schildere die derzeit gängige Verwaltungspraxis in diversen Waffenbehörden (ich traue mich nicht, da eine Prozentzahl anzugeben, geschweige denn eine Schätzung der Absolutzahlen, ich kenne aber aus den letzten Jahren mehrere dutzend Fälle, in denen das Diskutierte möglich war, aus mehreren Bundesländern und locker einem Dutzend unterschiedlicher Waffenbehörden). Nach meiner Meinung muss sich da überhaupt niemand richten, just stating the facts. Willste darauf 'ne Antwort? Welche glorreichen Urteile so manches Verwaltungsgericht zum Thema Waffenrecht schon geliefert hat, ist ja bekannt. Was davon alles wieder kassiert wurde, ebenfalls. Das hängt halt auch nicht unerheblich von der Ausdauer des Klagenden bzw. Beklagten Nutzers und der Qualität von dessen Anwalt bzw. den hinzugezogenen (oder eben nicht hinzugezogenen) Sachverständigen ab. Je nachdem kann so ein Urteil auch ganz anders ausfallen. Oder es wird von der nächsten Instanz kassiert, weil die das dann wieder ganz anders sieht. Willkommen auf hoher See vor Gericht. Zum Beispiel hier? Momentan bist Du der mit der Meinung. Ich gebe wie gesagt nur die Verwaltungspraxis wieder (die zugegebenermaßen nicht überall so angewendet wird) und lege Dir deren Gedanken nahe. Du führst ein Urteil eines Gerichtes an, das ganz offensichtlich nicht jeden interessiert. Und während Du der Meinung bist, dass an Verwaltungsgerichten Unfehlbarkeit praktiziert wird, während Waffenbehörden keine Ahnung haben, was sie da eigentlich tun, und sich die gelebte Praxis daraus ergibt, bin ich der Meinung, dass dies eben aus dem gelebten Ermessensspielraum heraus ergibt. Glaubhaft widerlegt hast Du das bisher noch nicht. Aber wenn Du mir im Waffengesetz die festgeschriebenen Fristen für die Gültigkeit einer Bedürfnisbescheinigung zeigst (und nicht der Tatsachen, die in einer solchen Bescheinigung stehen), dann kannst Du mich ja vielleicht umstimmen, dass es keinen Ermessensspielraum gibt. Dass Deine Logik (und die des Gerichtes) fehlerhaft sein könnte (Stichwort Gültigkeiten Voreintrag ohne neue Bescheinigung zum Kaufzeitpunkt, Akzeptanz von Bedüfnisbescheinigungen mit gewissem Alter), hat man Dir ja jetzt schon mehrfach nahegelegt. Damit musst Du Dich nur mal gedanklich beschäftigen, statt nur schnaufend auf den Boden zu stampfen...
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Google nach "kleine anfrage waffengesetz afd", die Antwort der Bundesregierung dürfte eine der aktuellsten sein derzeit.
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Was interessiert die diversen Waffenbehörden, die das genau so wie von mir beschrieben machen, das OVG Lüneburg? Solange sie nicht vorgegeben bekommen, das restriktiv umzusetzen, herzlich wenig... Ein erst kurz vor Ablaufdatum genutzer Voreintrag sagt auch nichts mehr über den Zeitraum der letzten 12 Monate vor Kauf aus. Verfällt der Voreintrag jetzt, weil die Bedürfnisvoraussetzungen ggf. nicht mehr gegeben sind? Verfällt mein Bedürfnis, eine Waffe zu besitzen, wenn ich mit exakt dieser Waffe nicht 12 mal im Jahr trainiere? Oder gilt diese Voraussetzung nur für den Erwerb weiterer Schusswaffen? Ändert sich etwas an Gesamtwaffenbestand, wenn ich eine Waffe austausche und der Sachbearbeiter in der Gültigkeitslaufzeit des Voreintrages (in dem ich wohlgemerkt die Waffe noch kaufen dürfte, hätte ich das nicht schon getan, ganz ohne Bedüfnisnachweis zum Kaufzeitpunkt) seinen Ermessensspielraum nutzt? Aber das OVG wird ganz sicher wissen, was es da tut, so wie andere Gerichte im Waffenrecht... Und wenn Du Dich noch weiter echauffierst: Doch, das gibt es. Und es wird durchaus regelmäßig genutzt. Nur halt nicht von jedem. Das ist bei einer Ermessensentscheidung ganz allgemein so und hat auch keiner anders gesagt.
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Es liegt durchaus auch nach heutigem Waffenrecht im Ermessenspielraums eines Sachbearbeiters, einen "Waffentausch" zu akzeptieren und relativ unbürokratisch und unkompliziert durchzuführen. Wie hier schon angesprochen wurde, verliert eine Bedürfnisbescheinigung durch einen erteilten Voreintrag und darauffolgenden Erwerb und Eintrag einer Waffe in die WBK ja nicht an Gültigkeit. Das Bedürfnis besteht ja so lange, wie der Bedürfnisinhaber weiter seinen Schiesssport ausübt (dafür gibt's entsprechende Kriterien). Dass heute üblich ist, das nach erfolgtem Eintrag das Bedürfnis als "erledigt" angesehen wird, ist an keiner Stelle des Waffengesetzes vorgesehen. Lediglich nach einer gewissen Zeit wird ein nicht in Anspruch genommenes Bedürfnis als nicht mehr existent angenommen (siehe Gültigkeitsdauer eines Voreintrages), was dann meist auch auf den Bedürfnisnachweis übertragen wird (wenn der Verband nicht von selbst schon eine Gültigkeitsdauer in sein Dokument geschrieben hat, macht AFAIK nicht jeder, aber manche). Insofern kann bzw. könnte ein Sachbearbeiter im engen zeitlichen Kontext (Annahme: Innerhalb des Jahres, in der der Voreintrag auch gültig ist) bei begründetem Tauschgrund (Waffe defekt, Fehlkauf, erreicht nicht die gewünschte Präzision, oder was es da sonst noch alles geben mag) durchaus einer solchen Transaktion zustimmen, ohne einen neuen Bedürfnisnachweis zu fordern, sofern dieser nicht ein bereits überschrittenes Ablaufdatum hat. Der Nachweis des Bedürfnisses liegt ihm noch vor, er ist aktuell und wurde für Waffe A ja auch anerkannt, es gibt einen guten Grund, dass Waffe A gegen Waffe B getauscht werden soll, er kann anhand der Überlassung nachvollziehen, dass der Interessent Waffe A nicht mehr besitzt und kann ihm so die Waffe B eintragen, ohne gegen irgend eine offizielle Regelung zu verstoßen. Kann, wohlgemerkt. Er muss aber nicht. Denn das Ganze steht - wie auch schon richtig angemerkt - natürlich nirgends explizit. Und ich bin mir fast sicher, dass es in diversen Bundesländern und in diversen Regierungsbezirken interne oder inoffizielle Weisungen gibt, genau das nicht zu tun. Ich weiss sicher, dass es diverse Waffenbehörden gibt, die das unbürokratisch möglich machen. Und so entstehen halt unsere derzeitigen 550+ Interpretationen des Waffengesetzes. Diese Petition hier wird daran aber nichts ändern, es geht hinsichtlich der regelmäßigen Bedürfnisüberprüfung eher grade in die andere Richtung...
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Stattdessen benimmste Dich lieber wie einer? Zwischen 1990 und 2019 liegen 29 Jahre. Und mindestens 5 oder 6 Waffengesetzänderungen sowie verschiedene Verwaltungsvorschriften und Verordnungen...
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Die TSA interessiert ITAR nicht, würde mich auch wundern, wenn das Teil deren Ausbildung wäre.
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Auch "im Kontext" ist das Wort Bedürfnis da enthalten und das Schiessen auf Schiessstätten hat grundsätzlich "innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses zu erfolgen". Allerdings kann eine Person mehrere Bedürfnisse haben. Ganz so einfach, wie das hier manch einer nimmt, ist es aber dann doch nicht. Aber das wird ihm im (zugegenenermaßen recht unwahrscheinlichen, weils kaum einer kontrolliert) Zweifelsfall dann halt ein Richter oder Sachbearbeiter erklären, dass muss ich nicht tun...
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Und in anderen Ländern (hast Dir ja die waffenfreundlichste europäische Nation ausgesucht, aber das hat sich ja bald erledigt und alles wird sicher wieder besser) geht es mit den Ausnahmen für Sportschützen und Jäger in Vermindung mit dem EFWP eben deutlich einfacher. Sollen wir uns jetzt wegen Deines Einzelschicksals alle grämen?
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Soso? Der Europäische Feuerwaffenpass ist und war nie für diese von Dir postulierte "Rechtssicherheit" oder das negieren des Waffengesetzes anderer Länder gedacht. Grundsätzlich ist er nur ein relativ einheitliches Trägerdokument und Grundlage für Erlaubnisse und Erleichterungen anderer Länder. Die Pflicht, sich mit dem jeweiligen Waffengesetz des Ziel- und der Durchreiseländer zu beschäftigen, ist in jedes Waffengesetz bzw. -recht eingeflossen, dass den EFWP eingeführt hat. Ohne wäre es und war es nur noch komplizierter.
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Nein, denn die WaffVwV gibt den Verwaltungsbehörden andere Vorgaben und die mehrfach veränderte Gesetzgebung begründet, dass ein alter Waffensachkundenachweis nicht zwangsläufig heutigen Anforderungen entspricht. Nicht alles, was hinkt ist ein Vergleich. Die Quelle habe ich benannt.
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WaffVwV, Nr. 7.1 Ich kenne mehrere dutzend Schützenaus verschiedenen Bundesländern, die eine aktuelle(re)s Prüfungszeugnis nachliefern mussten. Bei mehr Leuten in meinem Umfeld ging's ohne. Jetzt kommt's halt drauf an, wie die eigene Waffenbehörde tickt. 7.1 liefert ihr zumindest die Grundlage.
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Die Waffenbehörde ist allerdings berechtigt, einen neuerlichen aktuellen Sachkundenachweis zu fordern, wenn der vorgelegte Sachkundenachweis nicht den aktuellen Anforderungen entspricht und die Prüfung nicht vor einem staatlichen Prüfungsausschuss abgelegt wurde. Das gilt insbesondere, wenn kein Prüfungszeugnis vorliegt oder dies das Beantragte nicht umfasst.
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Die Systeme waren Remington 700, korrekt. Die Chassis sahen aus wie MDT, hatten aber ein Gear Head Works Logo drauf. Ob das jetzt eine Eigenproduktion war oder OEM von MDT (was wirtschaftlich mehr Sinn ergeben würde), wollten sie nicht beantworten. Ich hab' mich da aber auch nicht allzu lange aufgehalten und geschaut, ob ich erkennbare Unterschiede finde. Ein paar Bilder hab' ich gemacht, vielleicht kann ich die Tage da irgendwas erkennen.
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Längere Videos steigern die Relevanz in Suchmaschinen. Bei den Herrschaften mit den HD-Kameras geht es schon seit Langem nicht mehr um die Sache und den tatsächlichen Inhalt, sondern um Klicks und den Lebensunterhalt. Zumindest hätten sie das gerne...
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Nachdem dieses "Gerücht" bisher nur aus maximal unzuverlässiger Quelle kommt, würde ich da erstmal abwarten, ohne den Atem anzuhalten...
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ARD: Legalwaffenbesitz wird salonfähig in neuer Serie
German antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Joa, die ist dann halt Mist. Aber Du darfst sie haben. So wie Schwarzwälder seine. Ist das nicht schön?