Zum Inhalt springen
Am kommenden Montag (17.03.25) stehen ab 15:00 Uhr Wartungsarbeiten an. Wir bitten um Euer Verständnis

German

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    6.558
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von German

  1. Komisch, der einzige, der hier pöbelt bist Du... Der Schuss ging wohl nach hinten los, jeder hier scheint das anders zu sehen. Vielleicht hast Du da ja genauso kommuniziert wie hier? Dann würde es mich ehrlich gesagt auch nicht wundern. Solche "Kunden" braucht keiner und am Ende tust Du Frankonia noch was Gutes...
  2. Kurze Verständnisfrage: Liegt das am Kaliber oder worin soll sich diese Einschränkung begründen? Sonst würde ich in §13 WaffG i.V.m. §19 BJagdG nichts finden, was einen Voreintrag für eine Langwaffe für einen Jäger notwendig machen sollte. Die Sachlichen Verbote aus dem Bundesjagdgesetz schränken nur ggf. die Verwendung ein, schliessen sie doch aber nicht vollkommen aus, wenn ich nichts übersehe.
  3. Das macht es nicht richtiger. Unbestritten mag das aber die Meinung diverser Waffenbehörden sein. Ist man betroffen, muss man sich halt entscheiden ob man mitspielt oder andere Ansichten vertritt und bei Bedarf durchsetzt.
  4. So sieht's (leider) aus.
  5. Was hat denn der Beitrag mit "Bashing" zu tun? Langsam aber sicher verkommt es zur Mode, jede Kritik unter "Bashing" abzufertigen, ohne genau zu wissen, was das eigentlich bedeutet... Solange die Fakten korrekt sind, darf man ruhig auch mal negative Erfahrungen kundtun. Eine persönliche Abneigung hat er ja sogar ausgeschlossen und würde nach eigener Aussage sogar wieder da kaufen, sofern er denn sein Wunschprodukt auch nur ansatzweise im avisierten Zeitraum bekommen würde. R... Rrrrro... Ro... irgendwie sowas...
  6. So ist es halt auch, wenn man derzeit eine Langwaffe von HK bestellt, die nicht auf Lager ist. Oder im dümmsten Fall auch, wenn man nicht lagernde Wunschkomponenten über einen Importeur aus den USA ordert. Oder wenn man zu Büchsenmachern geht, die mehr Zulauf als Kapazitäten haben. Das ist schade, für den Betroffenen ärgerlich, aber bei den Meisten keine böse Absicht oder gar geplante Geschäftspraktik. Viele Beschussämter vergeben nur noch homöopatisch Termine und haben lange Vorlaufzeiten, es können benötigte Komponenten oder Werkzeuge fehlen, die ihrerseits nicht geliefert werden. Maschinen können defekt oder die Maschinenzeiten ausgebucht sein und/oder Kleinhersteller sind mit dem anfallenden Auftragsvolumen schlichtweg überlastet. Ein Problem, das viele der Guten haben. Linear größerskalieren funktioniert halt nicht, wenn man die Qualität, die sie zu "Guten" gemacht haben beibehalten wollen. Und wenn man sich dadurch kapazitätsmäßig verzettelt, sinkt halt zumindest die Termintreue, so wie es bei Dir der Fall war.
  7. Das Video hier zeigt das bei einer MP9 so ab ca. Minute 5 IMHO ganz gut:
  8. Nunja, scheinbar ist WO ja auch schon das dritte Forum, in dem er seine Geschichte platziert und hofft, Zustimmung zu bekommen. Ganz so schnell zu lernen scheint er also nicht...
  9. Hättest das Teil halt ansehen müssen.
  10. German

    Schalldämpfer

    Das hinzubekommen bedeutet aber nicht unerheblichen Trainingsaufwand, für den kaum Zeit zur Verfügung steht, während immer mehr Spezialfälle trainiert werden müssen/sollen. Trainiert man es nicht, wird aber genau das passieren und die Waffenlampen werden ala Taschenlampen missbraucht. Das gilt es zu verhindern. Die bessere Lösung wäre natürlich mehr Training und Lampen, aber das ist leider derzeit unrealistisch.
  11. Das dürfte ein Druckfehler sein und die linke Anzeige die Richtige: Zumindest finden sich die 41,60 hier wieder: https://www.frankonia.de/p/sellier-bellot/screen-ammo-308-win-fmj-zink-124-grs/2002604?query=screen+ammo
  12. Daher ja auch mein Verweis auf den leicht aufgebauchten Bereich vor dem Hülsenrandwulst, der auf dem geposteten Bild erkennbar ist.
  13. Nur ist es eben bei .22 lfB nicht so klar, ob es an der Munition lag.
  14. German

    Schalldämpfer

    Verlangst das aber von anderen in herzerfrischender Regelmäßigkeit, wunderst Dich dann aber, wenn man es nicht macht... nice. Und nein, Deine Aussführungen zum Thema F-Schalldämpfer und Zweckbestimmung sind nicht richtig. Begründung suche ich jetzt nicht raus.
  15. Das Du - mal wieder - nicht im Ansatz verstehst, worum es geht, war zu erwarten. Dass Du Deine Zwangsneurose, das allen gleich mitzuteilen ausleben musst, ebenfalls. So muss halt jeder seine Rolle im Spiel des Lebens spielen... Du hast falsche Aussagen über Waffenteile getroffen und darüber dann rumdiskutiert. Das Billig-ZF war da nicht das Thema...
  16. Nachdem ich die Tage eine ausführliche Diskussion zu genau diesem Thema hatte und mich noch an die Aussage hier erinnert habe: Die Katalogwerte sind nur Makulatur mit extrem hoch bemessener Reserve. Die tatsächlichen Leistungswerte (insbesondere der 5,56) liegen deutlich höher und in einem Bereich, der für den infanteristischen Feuerkampf vollständig ausreichend ist, womit sich der ansonsten unbestritten existierende Reichweitenvorteil der 7,62 wieder deutlich relativiert. Und beides gilt nur für den 0°-Beschuss, in der Sekunde in der Winkelbeschüsse stattfinden (was in der Realität recht häufig vorkommt), sind durch die unterschiedlichen Geschossgrößen und -geometrien die Ergebnisse noch weiter relativiert. Kurzum: Daran sollte man seine Entscheidung für ein Kaliber nicht unbedingt ausrichten und vielmehr für den jeweiligen Nutzungsfall praktisch relevantere Kriterien betrachten, wie Gewicht, mitgeführte Munitionsmenge und Rückstoss. Diese Betrachtung kann dann immer noch 7,62 als die geeignete Patrone ergeben, aber eben nicht so wahrscheinlich als wenn man nur am Couchtisch die Daten auf den Patronen Quartett Kärtchen vergleicht.
  17. Wenn Du regelmäßig AFN hörst, wirst Du immer wieder mal Hinweise vernehmen, dass diese "Methode" verboten ist und sowohl dienstrechtliche als auch strafrechtliche Folgen für den Bekannten zur Folge haben kann. Grade zur Weihnachtszeit werden die wiederholt gesendet... Und auch ein Versand an eine APO-Adresse ausserhalb der USA ist ein genehmigungspflichtiger ITAR-Export, sofern das bestellte Produkt darunter fällt. Ansonsten ist es halt "nur" Zollbetrug.
  18. Ich hatte mit einem V22 Wechselsystem schon eine Vielzahl von OOBs und einige der Hülsen sahen ziemlich genau so aus. Ist die Patrone bis auf den letzten Millimeter oder die letzten anderthalb Millimeter zugeführt, reisst üblicherweise der durch das Ausformen geschwächte Randwulst und der Druck entweicht durch Magazinschacht und/oder Auswurffenster, bevor sich der Verschluss in Bewegung setzt. Hier auf dem Bild kann man ja ansatzweise erkennen, dass er sich ein wenig herausgefaltet hat und dann riss bzw. aufbrach. Das wird üblicherweise schwer, wenn die Hülse komplett im Patronenlager steckt. Setzt sich der Verschluss bereits in Bewegung (wie bei einer überladenen, vollständig zugeführten Patrone eher warscheinlich als bei einer OOB-Zündung mit sofortiger "Gasentlastung"), ist noch weniger Rand abgestützt und er würde im deutlich größeren Umfang nach hinten reissen als hier zu sehen und es würde weniger Gasdruck im Magazinschacht landen und mehr über das Auswurffenster entweichen. Das hängt halt immer davon ab, wie tief die Hülse tatsächlich in's Patronenlager kommt und wieviel raussteht. Voraussetzung ist natürlich grundsätzlich, dass die Waffe noch zünden kann.
  19. Wer sagt, dass das eine überladene Patrone war? Das kann auch eine einfache "Out of Battery" Zündung gewesen sein, wofür die Gründe vielfältig sein können: Verschluss nach vorne geführt, Magazin hat den Verschluss gebremst, weil nicht richtig eingesetzt, Waffe verdreckt und so nicht vollständig zugeführt, etc...
  20. Man kann sich aber nicht mehr mit einem Verbotsirrtum herausreden, wenn man die ITAR Problematik kennt, ihre Auswirkungen aufgrund falscher Recherche, falschen Vermutungen und falscher Interpretationen aber nicht erfasst und der Meinung ist, dass alle doof sind, man selber aber nach ein paar Stunden im Internet die Lösung findet, die alle anderen nicht sehen... Und jetzt halt nur noch der Nervenkitzel bei einer eventuellen Einreise in die USA...
  21. Der Zoll ist nicht für ITAR zuständig und wird Dir da keine rechtssichere Auskunft geben können. Die unterstützen höchstens das DDTC bei der Durchsetzung. Die sitzen aber nicht am Flughafen. Und der Zoll dort kann Dir keine rechtsverbindliche Auskunft zur Exportgenehmigungspflicht von ITAR Gütern geben. Die treffen, wenn überhaupt, Aussagen zu EAR. Und genau um diesen Unterschied geht's hier aber. Wie man auch hier im Forum immer wieder liest, ist der Zoll sowohl in den USA als auch hier mit waffenrechtlichen Themen nur am Rande befasst und die meisten Mitarbeiter sind in dieser Materie alles andere als firm, zumal sich die ITA Regulationen, die der USML unterliegenden Produkte und die Definitionen von SME regelmäßig ändern und kaum einer ausser DDTC einen Überblick über die Registered Manufacturers haben wird. Das Problem an den USA ist, dass dort Datenschutz und Querübermittlung von Daten ganz anders gehandhabt wird als in Deutschland und so z.B. via Kreditkarte getätigte Käufe noch Jahre später von Behörden überprüft werden können. Das Risiko, einer ggf. falschen Auskunft aufzusitzen und dadurch vermeintlich unwissentlich strafbare Handlungen zu begehen ist einer der Gründe, warum die meisten US-Händler davon aus guten Gründen Abstand nehmen und warum hier Leute sich einen Beruf daraus machen, rechtssicher Waffenteile nach Deutschland zu importieren. Da braucht keiner glauben, mit ein paar Stunden Internetrecherche das waffenrechtliche Ei des Kolumbus zu entdecken. Das Einzige, was Du entdeckt hast, ist der Umstand, dass tatsächlich einige Produkte nicht unter die exportbeschränkten USML-Produkte fallen. Bei Zielfernrohren sind das einige, bei Waffenteilen eben fast nichts. Das hast Du in Deinem Eifer aber behauptet. Nein, genau darum geht es nicht. Fällt ein Produkt unter ITAR, muss VOR der Ausreise eine Exportgenehmigung bestehen, der Hersteller des Produktes muss zum beim State Department / DDTC als Registered Manufacturer geführt sein und der Verkäufer muss neben der Registrierung vorher auch eine Einzelgenehmigung für den jeweiligen Export einholen. Das kann in einigen wenigen Ausnahmen bei geringen Werten entfallen, dann muss der Exportvorgang aber dennoch registriert sein. All das kann eben nicht einfach am Flughafen bei der Ausreise erfolgen, alleine schon aus dem Grund, dass am Flughafen niemand von den betreffenden Behörden sitzt, unabhängig davon, dass der Registrierungsprozess und Genehmigungsprozess Tage und u.U. Wochen dauert. Falsche Recherche schützt also vor Strafe? Upps, ich hab' gar nicht den Passus im Gesetz gefunden, in dem der Transport von Kokain verboten ist...? Er kennt ITAR, er schreibt selber, dass die meisten Händler einen Export von vielen bis allen Teilen ablehnen. Er meint, er ist klüger als alle anderen und schafft das "mit ein paar Stunden Internetrecherche" schon selbst. Und gibt dann "Tipps", die falsch sind. Wo würde da wohl der strafrechtliche Vorwurf sein, wenn er oder jemand, der auf seine Tipps gehört hat damit bei einem illegalen Export von Produkten, die ITAR unterliegen auf die Schnauze fällt? "Hab' ich bei WO gelesen, dass das geht" ist sicherlich nicht das Brüller-Argument vor einem amerikanischen Gericht oder wenn hier die Polizei in Rechtshilfe vor der Tür steht... Ähm, ja. Ich hoffe, dass meinst Du jetzt nicht ernst... Die Erkenntnis, dass Gegenstände, die von ITAR nicht erfasst sind, dem normalen Exportrecht liegen, halte ich jetzt nicht für besonders bahnbrechend. Hier wird IMHO primär der Gewährleistungsfall interessant. Insbesondere bei der Frage, ob es eine Zollrechnung für die Einfuhr gibt oder nicht, wenn das Produkt zurück in die USA muss. Aber da ist jeder seines eigenen Glückes Schmied, denn da geht's letzten Endes nur um Geld... Grundsätzlich richtig. Grade wenn unverschämte Aufschläge verlangt werden. Wenn (Kostenmehr-)Aufwand und Nutzen aber im Verhältnis stehen, ist der Mehrwert durch einen rechtssicheren Ex- bzw. Import nach D und die Vorteile einer Gewährleistungsabwicklung durch einen deutschen Verkäufer aber durchaus vorteilhaft. Dazu sollte der Kunde allerdings den Nutzen verstehen, was leider die wenigsten in Gänze überblicken. Sieht man ja auch hier wieder. Korrekt. Da sind aber die Vertragsverhältnisse anders gestaltet als wenn man direkt aus den USA etwas bestellt. Hier ist primär der Verkäufer ausserhalb der USA in der Pflicht, die Einhaltung der ITAR-Regularien sicherzustellen, zu der er sich bei seinem Export aus den USA verpflichtet hat. Da kann der Käufer sich schon eher auf Unwissenheit berufen als bei einem ungenehmigten Eigenexport. Aber auch solche Fälle gab es schon.
  22. Deine Aussagen. Sie sind falsch. Stell' keine falschen Behauptungen auf, dann ist das nicht notwendig. Nein, Du teilst Dein "durch einige Stunden im Internet" erworbenes Halbwissen und triffst Aussagen, die nicht korrekt sind und Dritte in die Irre führen können. Mit ggf. gravierenden strafrechtlichen Folgen. "Sich seine eigene Meinung bilden" sollte man halt nicht ausschliesslich mit diesem Halbwissen. Daher wiederspreche ich Dir. Ahja. Und warum redest Du von... ...und stellst damit Sachverhalte verfremdet dar? Mein erster Beitrag in diesem Thread ist schon aus ganz speziellen Gründen genau so formuliert, wie er da steht. Auf die zollrechtlichen Aspekte, insbesondere die sich daraus ergebenden speziellen Probleme im Gewährleistungsfall, bin ich gar nicht erst eingegangen. Das ist dann letzten Endes rein Dein Problem und Geiz ist schliesslich geil.
  23. Und wenn das betreffende Produkt unter ITAR fällt, gilt das halt alles nicht mehr. Auch wenn Du das noch nicht so ganz verstanden hast... Daher: Nein, ich "suche keinen Grund zum rumpaulen" (was auch immer das sein soll), ich warne nur vor gefährlichem Halbwissen. Aber hier ist ja (fast) jeder selber groß und sollte wissen, was er tut und ob er "Tipps" geben sollte. Oder halt auch nicht. Eben nur für einige Fälle und für den Großteil der Waffenteile nicht. Und damit stimmt... ...schlicht und einfach nicht.
  24. Ja, nein. Du hast weder ITAR begriffen noch wie das Ganze zusammenhängt und funktioniert. Daher ist zwar die "Erfahrung" eine nette Anekdote, aber "Tipps" sollte man dann lieber nicht geben...
  25. Gehst Du beim Zoll in Deutschland dann auch durch den roten Durchgang? Und was machst Du denn, wenn an dem Zielfernrohr was dran ist und es repariert werden muss? Ja, die, die davon erfasst sind. Und das sind bei Waffenteilen die Wenigsten.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.