Am kommenden Montag (17.03.25) stehen ab 15:00 Uhr Wartungsarbeiten an. Wir bitten um Euer Verständnis


German
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
6.558 -
Benutzer seit
Alle Inhalte von German
-
Salutwaffen: Nach evtl. Verbot noch als Ersatzteilspender nutzbar?
German antwortete auf black_friday's Thema in Waffenrecht
Es ist egal, worum es im Detail geht. Ein einzelner Verschluss ist nicht bedürfnisfrei "zu behalten". Ein komplettes Wechselsystem wäre es. -
Salutwaffen: Nach evtl. Verbot noch als Ersatzteilspender nutzbar?
German antwortete auf black_friday's Thema in Waffenrecht
Ja, wenn Du ein eigenes Bedürfnis für den Verschluss glaubhaft machen kannst, klar. Bedürfnisfreie Wechselsysteme bestehen aus Verschluss und Lauf. Das ist in dem Fall ja nicht gegeben. Alle waffenrechtlich freien Teile kannst Du natürlich behalten. -
Und das "h" ist das Importeurszeichen...
-
Aber auch nur, weil die Entscheider in der Truppe kein Rückgrat haben und die andere Seite lauter schreit. Das hat keine rechtlichen Gründe* und wäre auch kein "Graubereich". * abgesehen von der BW-internen Weisungslage, die mittlerweile entsprechend gestaltet wurde.
-
Die Logik muss man nicht verstehen, oder? Wenn einer Blödsinn erzählt, darf man ihm das gerne sagen. Das halte ich sogar für kameradschaftlich. Natürlich gibt's Verbohrte, aber der Rest verdient eine Richtigstellung. Keine Toleranz für Ignoranz! *fahneschwingundfaustreck*
-
Ist das Dein Ernst? Hat sich an den Definitionen von Kurz- und Langwaffe etwas geändert zur Einführung der Gelben WBK?
-
Mir sind die Entscheidungsprozesse, die zu diesen Entscheidungen führten aus Gründen recht gut bekannt. Und "es würde Teile der Bevölkerung verunsichern", wenn man da mal ein wenig dahinterschauen würde. Das Thema ist bei uns in Deutschland im polizeilichen Bereich grade wieder ganz akut und zeigt die teilweise herrschende Planlosigkeit, mit der da agiert wird. Man kann davon ausgehen, dass diese Eigenschaften nicht Bestandteil der Überlegungen waren bzw. nicht berücksichtigt wurden. Die Kriterien, die zu diesen Entscheidungen führten, sind andere. Und bei Weitem nicht alle dieser Entscheidungen haben alle Faktoren berücksichtigt, geschweige denn korrekt. Klingt traurig, ist aber die Realität. Denn die folgt ganz anderen Zwängen als tatsächlicher ballistischer Leistung. Da bin ich wieder vollkommen bei Dir. Zum Durckdrücken irgendwelcher Agendas und Wünsche werden gerne mal Äpfel mit Birnen verglichen. Grundsätzlich lässt sich die Physik nicht bescheissen, sondern eben höchstens optimiert ausnutzen. Bei der Einführung der MP7 hat man die 4,6x30 natürlich mit Absicht ausschliesslich mit der FMJ 9x19 verglichen, anstatt mal den Vergleich mit modernen +P(+) AP Laborierungen der 9x19 zu machen. Dann hätte die Entscheidung vielleicht anders ausgesehen. Dazu müssten die Entscheider sich aber eingehender damit beschäftigen und einen breiten Überblick haben, womit wir wieder beim Stichwort Couchtisch/Quartettkärtchen wären. Und um Dir weiter zuzustimmen: Ja, physikalisch wird die 7,62x51 der 5,56x45 immer überlegen sein, wenn man der Aufgabenstellung gerechte Geschosskonstruktionen vergleicht. Für eine Infanteriewaffe kommen aber neben der nackten ballistischen Leistung noch jede Menge anderer Entscheidungs- und Beurteilungskriterien dazu, wie Waffengewicht, Systemgewicht, Rückstosskräfte, Magazinkapazität, Ergonomie/Gewichtsverteilung, Ausbilfungsaufwand, etc. Und da kann es dann schnell sein, dass eine 5,56 trotz papiermäßig schlechteren ballistischen Werten eine bessere Wahl ist als eine 7,62. Zumindest wenn man - eben durch die Wahl eines Geschosstyps, der ein paar der ballistischen Nachteile verringert - eine geeignete Munition im Nutzungsgesamtsystem vorsieht und die für den jeweiligen Anwendungsfall realistischen Einsatzentfernungen betrachtet.
-
Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe.
German antwortete auf doggy2's Thema in Waffenrecht
Da würde ich mir vorher nochmal drüber Gedanken machen, solltest Du durch ein Bedürfnis in den Besitz der Waffe gelangt sein, das alle Anforderungen aus Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 WaffG voraussetzt. Je nach Waffenbehörde könnte die nämlich Zweifel hegen, ob das dann auch wirklich der Fall ist. -
Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe.
German antwortete auf doggy2's Thema in Waffenrecht
Dann wäre das Forum aber ziemlich tot... -
Oder der WO-User...
-
-
Das dürfte dienstwaffen.info gewesen sein. Die Webseite scheint aber derzeit(?) offline zu sein. Archive.org hat ein paar Snapshots aus 2018: https://web.archive.org/web/*/dienstwaffen.info https://web.archive.org/web/20180303172918/http://dienstwaffen.info/ Leider ist die Webseite in mindestens 4 Ebenen aufgebaut, der Parser von Archive.org geht üblicherweise aber nur 3 Ebenen tief. Die wirklich relevanten Informationen fehlen also leider meist. Wenn die Meldung "This page is available on the web!" kommt, war der zuletzt angeklickte Link beim Erstellen des letzten Snapshots nicht dabei. Mit viel Glück findet sich aber noch eine ältere Version, wenn man den Link hinter "Click here to search for all archived pages under..." anklickt.
-
Ähmja, das hab' ich wohl. Ich schieb's auf den winzigen Bildschirm auf dem Telefon und bin schon ruhig... insofern: ...wird das zweckmäßigste sein. Bei älteren Ordonnanzwaffen wird man üblicherweise vermutlich nicht von einem einfachen Austausch ohne Nacharbeit ausgehen können. Wobei Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nr. 3.5 bei Wechselsystemen ja von "Wechselläufen" und Verschluss spricht, was ja eine Einpassungsnotwendigkeit inkludiert. Gemeint waren ja eigentlich "Austauschläufe", aber hey... Standardtipp: Mal mit Deinem Sachbearbeiter sprechen, was er da hinsichtlich "Wechselsystem" für Möglichkeiten sieht. Da habe ich schon die kuriosesten Dinge gesehen, wenn der SB mitspielt.
-
Für 'nen Ordonnanz(repetierer vermutlich), wenn er schon einen besitzt?
-
Von wem? Aber ich erwarte nicht, dass Du verstehst, worauf ich hinaus will. Ist auch egal.
-
Das mag' dann vielleicht an Deinem Radar liegen. Im Vergleich zu den vermeintlich "lautstark" herumproletenden "Interessensgruppen", die keiner gefragt und gebeten hat, irgend ein Interesse zu vertreten und die auch keiner ernst nimmt, hat man hier wenigstens gute bis beste Kontakte in die Politik und es gibt immerhin eine ansatzweise realistische Chance, etwas zu bewegen, während man sich anderswo lieber kontraproduktiv in den Medien zelebriert und grosse Reden schwingt, die keinen ausserhalb der eigenen Filterblase interessieren.
-
Auf Waffen Online bissig-grantige oder reaktionäre Beiträge schreiben? Das muss doch reichen, oder nicht?
-
Wie gesagt, beim AUG verriegelt der Verschluss in das Gehäuse und der Lauf verriegelt von der anderen Seite im Gehäuse. Der Verschluss hat bei den deutschen AUG definitiv eine Warze mehr als bei den in Österreich verkauften. Was jetzt zu klären wäre, ist ob die Laufverriegelung bei den DE- und den AT-Modellen identisch ist oder nicht. Aber nächste Woche ist ja Enforce Tac und IWA, da kann man das ja mal erfragen.
-
Es ist nur so halb, wie ich es meinte in Erinnerung zu haben: Der in Deutschland mit den AUG Z verkaufte Verschluss hat 7 Verriegelungswarzen. Die in Österreich mit den AUG Z verkauften die oben abgebildeten 6 Verriegelungswarzen. Der (417mm) Lauf verriegelt aber mit (8) eigenen Verschlusswarzen im Gehäuse und der Verschluss ebenfalls, die verriegeln also bei AUG (militärisch wie zivil) nicht ineinander. Ob sich in der AT-Version jetzt nur der Verschlusskopf zur D-Version unterscheidet oder auch die Verriegelung des Laufes, kann ich mangels Vergleichstücken nicht sagen. Ob das in der Praxis ein Problem darstellt, wenn es so wäre, hab' ich dementsprechend auch noch nicht probieren können. Das solltest Du aber erfragen, wenn Du das nicht schon geklärt hast.
-
Mal von technischer Seite aus gefragt: Bisher (da ändert sich wohl was mit dem grade erst in Kraft getretenen geänderten WaffG AT) mussten Halbautomaten in AT doch wohl technisch abgeändert werden, um nicht als Kriegsmaterial zu gelten. Vom OA AR15 gab es z.B. eine AT-Version mit einer Verriegelungswarze weniger. Das AUG Z in AT hat wohl auch nur einen Verschluss mit 6 Verriegelungswarzen: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/AB/AB_03599/fnameorig_056189.html Ich hab' mein AUG momentan nicht zur Hand, aber wie sieht denn der in Deutschland mit dem AUG Z vertriebene Verschluss bzw. Lauf aus? Ist das kompatibel?
-
Lass' das Ding zu Hause, es vermittelt nur ein trügerisches Gefühl von Sicherheit, schafft diese aber nicht.
-
Doch, macht es, wenn man den Kontext der Aussage nicht geflissentlich ausser Acht lässt. Das fasst es wunderbar zusammen. Dass ich mit meiner Aussage Recht habe, beweist der Beitrag von @Gruger weiter oben, der unter dem Begriff etwas vollständig anderes versteht oder der von @Raiden, der damit gar nichts anfangen kann.
-
Du hast es immer noch nicht verstanden...
-
Oder Deine Kommunikationsfähigkeiten lassen zu wünschen übrig. Was wird's wohl sein? "Achtung, ein Geisterfahrer auf der A7." "Einer? Hunderte!"
-
Nach jetzt nochmaligem Schreiben dieses Begriffes gehe ich davon aus, dass Revolver gemeint sind. Im ersten Beitrag standen sie noch woanders, da war das (noch) weniger erkennbar. So ist das halt, wenn Leute bei asynchroner Kommunikation in Schriftform nicht die etablierten Begrifflichkeiten benutzen können.