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German

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  1. Und Du schau' vielleicht mal auf's Datum...
  2. Nachdem hier lange und breit erklärt wurde, was mit der Munition ist, kann Dir da auch keiner helfen. Aber wenn was passiert, kannst Du ja einen Thread bei WO aufmachen...
  3. Nein. Der EFWP hat ein Passbild und ist auf die die Waffe transportierende Person ausgestellt. Der, der berechtigt eine Waffe besitzt (und dazu zählt auch die Leihe), der hat Anspruch auf einen EFWP. Ich habe nicht umsonst auf §32 Abs. 6 WaffG verwiesen. Da der Fall eher untypisch ist, versteht das sicherlich nicht jede Behörde sofort, aber Deine Behörde hat ja schon den richtigen Hinweis gegeben. Ich habe mehrere EFWPe für Waffen, die nicht mir gehören und auch nicht auf einer meiner WBKs stehen, deren berechtigter Besitzer ich aber bin.
  4. Da hier der Laser in den Korpus der Armbrust integriert ist und seinerseits nicht an eine Schusswaffe i.S.d.WaffG montiert werden kann, ist das aus meinem Verständnis der Sichtweise des BKAs in Ordnung. Der obige Feststellungsbescheid würde auch abnehmbare Laservisiere erlauben, wenn diese nicht auch gleichzeitig an Schusswaffen montiert werden könn(t)en. Und jetzt nur für @Quetschkopf: Was willst Du denn mit so einem Teil?
  5. Die gesetzliche Grundlagen mal selber angelesen? §32 Abs. 6 WaffG i.V.m. §12 Abs. 1. Auch das findet sich in §32, dazu dann die entsprechend zuständige Behörde befragen. Das ist doch - für deutsche Verhältnisse - wirklich mal herzerfrischend einfach. Das betrifft ja jeden Schützen, der mit fremden Waffen durch die Lande ziehen will. Und so kann er wenigstens ohne eigene Waffen im Ausland mit fremder Leute Waffen herumfahren. Das ist doch schon halber Luxus. Willst Du das jetzt für Dich, oder für "Deine IPSC Schützen"? Und warum können diese dann nicht das maximal eine Jahr warten, an internationalen Wettkämpfen teilzunehmen, bis sie über eine eigene Waffe verfügen? Oder soll das eine Dauersituation werden, und die IPSC Schützen haben nicht vor, eigene Waffen zu erwerben? Oder sind die Vereinswaffen primär dafür da, ausgeschöpfte Bedürfniskontingente zu strecken? Ich würde froh sein, so eine Behörde zu haben, die das so handhabt. Ich kann mir gut vorstellen, dass von den hunderten Waffenbehörden in Deutschland ein guter Teil sagt "das geht nicht", weil sie so einen Fall noch nie hatten und lieber auf Nummer Vorsicht gehen. Dann kämpft man schon wieder gegen Windmühlen. Hier isses doch einfach.
  6. Auch wenn er Bagatellarbeiten durchführt, muss er die Miete bezahlen, die Bude heizen und was essen. Schon frech. Aber wenn man wegen Bagatellarbeiten, die keinen Büchsenmacher benötigen zum Büchsenmacher geht, und dann auch noch zum "gehypten Star", ist man auch ein bisschen selber schuld, oder nicht?
  7. Nein. Das hier ist die richtige Antwort. Das ist aber die Antwort auf Deine Frage. Hast Du das schriftlich?
  8. Aber, aber, jetzt entzieh' diesem ganzen sinnlosen Geblubber hier doch nicht die Grundlage. WIR WOLLEN UNS AUFREGEN!!!
  9. Klar. Aber zumindest die lokale Behörde schlug das von selber vor, solle es soweit kommen und für den Rest hängt das von der Bedürfnisbegründung ab. Ich bin da relativ entspannt. Aber erstmal hoffe ich vor allem, dass es nicht soweit oder zumindest nicht in der Ausprägung kommt, wie es im ursprünglichen Referentenentwurf zu finden war.
  10. Zack, bekommt der auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung, grade in dieser Konstellation sollte das machbar sein. Entweder vom BKA oder von der lokalen Waffenbehörde, abhängig davon, der diesen sinnlosen Schlamassel dann an die Backe gebunden bekommt und ausbaden darf. Quelle? Mit mehreren Behörden erste Gespräche drüber geführt. Alle sind da recht entspannt und empfehlen, erstmal abzuwarten, was am Ende überhaupt rumkommt. Auf ausführender Ebene ist man sich meist bewusst, was für ein Unsinn das ist und was das verwaltungstechnisch bedeuten würde. Wenn das nach der Überarbeitung übrig bleibt (kann ja durchaus sein), dann kann man zumindest auf pragmatischen Umgang damit hoffen. Time will tell...
  11. Das liegt wohl eher an der Selbstbeschränkung und den selbstgewählten Rules of Engagement der "hochmodern ausgerüsteten" Seite. Sonst gäbe es da schon länger keinen ernstzunehmenden "schlecht ausgebildeten und weitgehend ungeschützten" Gegner mehr (was so mittlerweile auch schon nicht mehr stimmt). Aber halt auch etwas weniger Zivilbevölkerung, auf die die Gegenseite nunmal pfeifft.
  12. Aber nur dann ist man (bis zum Wechsel des Sachgebietsleiters oder Sachbearbeiters, falls der Nachfolger eine andere Ansicht hat) halbwegs rechtlich sicher. Und das macht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht jede Behörde mit. P.S.: Meine Behörde und ich haben den gleichen Deal. Bla. Welche Folgen wiederholt falsche Bedürfnisbescheinigungen für einen Verband haben können, habe ich weiter oben schon dargelegt. Wenn Du der Forderung in den Bedürfnisformularen nicht nachkommst und der Verband bekommt Wind davon und ihn interessiert Dein Deal mit Deiner Waffenbehörde nicht, hast Du keinen Anspruch auf eine Bedürfnisbescheinigung. Ob das Gericht auch der Meinung ist, ob die Verwaltungsvorschrift nur die Verwaltung, nicht aber den Verband bindet, wird man dann ja sehen, wenn Du des Webnotars Hobbys frönst.
  13. Doch, hat er. Aber das scheint Dich ja nicht zu interessieren.
  14. Es ist zwar angeboten, aber selbst wenn nicht, würde das nur bedeuten, dass man sich selbst im Weg steht. Diese Forderung ist, mit Verlaub, Bullshit (und IIRC auch so nicht in der Ausschreibung vorgegeben). Wer so schiesst, sollte erstmal in diesem Jahrtausend ankommen, bevor er eine Infanteriewaffe ausschreibt. Der Rest der westlichen/modernen Welt kommt mit einer Waffe im Format des HK416 wunderbar zurecht, sei es nun USMC, Frankreich, Norwegen,... Doch, durchaus. Daran eiert man seit man den Briten ein eigentlich gutes, bereits 1945 entwickeltes Kaliber ausgeredet hat schon rum. Und kommt auch in den letzten 20 Jahren immer neuer Entwicklungs- und Forschungsprojekte keinen wesentlichen Schritt weiter. Die Bundeswehr benötigt aber nicht in 20 weiteren Jahren eine neue Waffe sondern eigentlich jetzt. Ja, aber sicher nicht in die Richtung, die HK grade fordert. Haben sie bereits. Wurde im Thread auch schon mehrfach genannt. Nur die Bundeswehr braucht natürlich wieder was ganz Neues, um damit dann in xy Jahren auf die Schnauze zu fallen.
  15. Ganz sicher nicht. Es erfüllt seinen Zweck, mehr aber auch nicht. Der Westen/Gegner sucht nichtd ebenbürtiges, er sucht (deutlich) Besseres. Wenn mein Kampf fair ist, habe ich etwas falsch gemacht.
  16. Ich schlag' gar nix vor, denn die Herrschaften machen ja sowieso, was sie wollen. Aber ja, das wäre der vernünftigte Ansatz. Sogar aus Deutschland und vom Lieblingslieferanten. Die haben erstaunlich oft erstaunlich wenig Ahnung von den relevanten Details. Das ist teilweise systematisch bedingt. Aber ja, in die Erprobung sind die zwingend einzubinden, Komissionsgewehre haben noch nie jemandem genutzt. Und nach Wünschen, Nöten und Problemen sollten sie auch unbedingt fragen, aber im Zweifelsfall auch dagegen entscheiden. Sonst landet man wieder bei einer kurzläufigen Waffe, mit der man aber auf 800 Meter wirken will... Was geändert werden müsste, ist die Struktur des Beschaffungmolochs und der Beschaffungssystematik, plus man bräuchte eigentlich eine qualifiziertere, wissenschaftliche Aufarbeitung von Einsatzerfahrungen und eine wissenschaftliche Begleitung der Konzeptentwicklung, um das Ganze zu systematisieren und in geordnete Bahnen zu lenken. Auch mit geeigneter Beteiligung der Truppe. Andere Länder haben das. Bereits seit langen Jahren. Wie in den letzten 15 Jahren einige bei uns Beschaffungen gelaufen sind, darf man wiederum niemandem erzählen... ...und jetzt fängt der Mist offensichtlich grade wieder an.
  17. Zumindest das, was man daraus gemacht hat.
  18. Dafür muss das Amt es aber auch in geeigneter Form mitbekommen ("Da is' was kaputt, brauche neu" wird kaum ausreichen) und darüber hinaus auch noch tätig werden. Der Teil de Vorfälle, der glücklicherweise nicht zu Schäden führt, weil er vorher erkannt wird, wie bei uns, wird sehr wahrscheinlich überhaupt nicht erst irgendwohin gemeldet. Und so verläuft sich das dann halt und "es ist ja nix passiert".
  19. Nein, die Einsatzauswertung praktisch aller am Einsatz beteiligten Nationen (manche machen das besser und systematischer als die Bundeswehr) zeigt, dass eine Waffe benötigt wird, die bis 500-600 Meter wirken kann. Allerdings nicht durch Wände oder was da noch für Wunschvorstellungen teilweise geäussert wurden. Häufig besteht/bestand die Bedrohung aus Beschuss durch PKM auf große Distnzen, um aus dem Wirkbereich der Koalitionstruppen herauszubleiben. Die Antwort der meisten Nationen war die Diversifikation des Waffenmixes und eine Spezialausbildung einzelner Soldaten, um diesen Entfernungsbereich abzudecken. Aus meiner Sicht ist das aber der falsche Ansatz, da so in der Gruppe nur ein Soldat speziell befähigt ist, im präzisen Einzelschuss zu wirken. Die Überlebensfähigkeit der Gruppe wird erhöht, wenn das jeder Soldat bedingt durch geeignete Waffe, Optik und Ausbildung könnte. Da neben der Wirkung aber auch noch andere Faktoren relevant sind, ist 7,62x51 für jeden da aber nicht die richtige Antwort. Das alles ist mit 5,56, geeigneter Waffe und geeigneter Ausbildung abbildbar, eventuelle Verbesserungen der Wirkung bei erzielten Treffern wären durch eine verbesserte Munition erreichbar. Dazu bräuchte man aber ein sinnvolles Nutzungskonzept und keins, das am Alten festhält. Kurzum: Wird voraussichtlich nicht passieren.
  20. Es gibt innerhalb der NATO eine Standardisierung auf tatsächlich überprüfte "Interchangeability" (Kleeblatt) und ein "NATO Design Mark" (Plus im Kreis), das nur kennzeichnet, dass die Munition den Kaliberbemaßungen nach dem entsprechenden STANAG entspricht (müsste für 5,56 die 4172 sein) und zugeführt werden können sollte, was aber keine Funktions- oder gar Präzisionsgarantie beinhaltet. Die meiste Munition ist nur mit dem NDM versehen, weil standardisierte Munition aufgrund der dafür notwendigen Qualitätsprüfung und ausführlichen Tests deutlich teurer ist (mir wurde mal von einem Hersteller was von um die 30 Prozent geflüstert, das habe ich bisher aber nicht verifizieren können). Wenn ich verschiedene Dinge in einem gegebenen Kaliber tun möchte, dann muss ich die Munition dementsprechend optimieren. Das widerspricht aber nicht dem Standardisierungsgedanken der NATO. Funktional ist die Munition dann trotzdem. Ob sie dann ausreichend Präzise ist, hängt von vielen Faktoren ab. Alleine die Bundeswehr halt mehr als ein halbes Dutzend Patronen im Kaliber 5,56x45 im System. DM11 (Doppelkern), DM21 (Leuchtspur), DM31 (Hartkern), DM41 (Weichkern), DM38 (Üb) dürften da die Wichtigsten sein, plus noch ein paar andere.
  21. So lässt sich der gesamte Thread wunderschön zusammenfassen. Angefangen mit Alkohol auf einem Schiessstand.
  22. Wenn, dann eher im Bereich Spezialkräfte für entsprechend gelagerte Einsätze, mit der Option, abhängig vom Einsatzprofil auch andere Waffen zur Verfügung zu haben. NL-MARSOF ist AFAIK 2016 die erste Einheit gewesen, die ganz offiziell eine (grade mal) größere Handvoll SIG MCX eingeführt haben. Ich meine mich dran erinnern zu können, dass die dafür aber auch Wechselupper in 5,56 beschafft haben, um günstiger trainieren zu können. Bei den restlichen Spezialkräften läuft das meist auf Basis von Erprobungen und Ausschreibungen, ohne eine offizielle Einführung. Querschnittlich hat kein Militär der Welt die .300 BLK derzeit im Einsatz, die Patrone ist eine Spezialpatrone für Nischenanwendungen mit einer eingeschränkten Zahl an positiven Eigenschaften (akzeptable Energie aus kurzen Läufen, gut schalldämpfbar aufgrund geringen Gasvolumens), aber diversen Problemen (Schutzwestendurchschlag auch leichter Westen). Am nächsten dran ist danach halt die 7,62x39.
  23. Die sind optisch gut, aber nicht zwangsläufig wesentlich besser als die ZO. Ja. Bei denen, die nicht verstanden haben, was ein Infanterist ist, was ein Infanterist unter Stress noch von seinem Gelernten beherrscht und was ein Infanterist eigentlich können sollte. Ansonsten ist ein Stachelabsehen vollkommen geeignet, um ein militärisches Ziel (lethale Zone) auf bis zu 500 Meter in kürzester Zeit mit einer moderaten Zahl an Schüssen zu treffen. Wie gesagt, S4G. Und das ist eben keine "veraltete" Konzeption, sondern eigentlich genau das, was man heute lernen sollte, weil es den Erkenntnissen der letzten 10-15 Jahren Einsatzgeschehen entspricht. Der taktische Anspruch, mit einem Sturmgewehr eines simplen Infanteristen Wände durchschiessen zu wollen, zeugt davon, dass in den fast 75 Jahren des Friedens und nur-Krieg-spielens viele Dinge in Vergessenheit geraten sind.
  24. Das wurde in den letzten Beiträgen inclusive Verlinkung zu den erklärenden Dokumenten geklärt. Ich sehe in der gesamten WBK-Kopiererei keinen Sinn. Auf Verbandsebene ist man eben mangels Informationen zu den dahinterstehenden Bedürfnissen gar nicht in der Lage, eine abschliessende und saubere Beurteilung aufgrund dieser Daten vorzunehmen. Aber was ich da gerne hätte oder nicht hätte, ist nicht von Relevanz. Was die Behörde gerne hätte, ist da leider maßgeblich. Manche Verbände haben (im Rahmen des Genehmigungsprozesses mit dem BVA? Keine Ahnung) scheinbar die Regelung, dass z.B. nur der Nachweis aller Kurzwaffen reicht, wenn eine Kurzwaffe beantragt werden soll und haben dafür sogar gesonderte Formulare ("Beantragung einer Kurzwaffe", "Beantragung einer Langwaffe".). Andere Verbände fordern definitiv Kopien aller WBKs. So, wie es in der WaffVwV steht. Wie man hier ja teilweise schon lesen konnte, behelfen sich Einige damit, zu den nackten Daten der Bestandswaffen die eigentlich interessanten Informationen über Eignung der Waffe (welche Visierung z.B. verbaut ist, steht nunmal nicht in der WBK) und zugrunde liegendes Bedürfnis. Die werden in der WaffVwV aber wiederum gar nicht eingefordert.
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