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Overbore

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  1. Die EEO sind gut organisiert, mag sein das er " der renomierteste Matchveranstalter weltweit." ist. Wenn ich als Veranstalter so renomiert bin, warum kann ich keine E Mails beantworten ? Ich habe mich auch online angemeldet und nicht telefonisch... Einen Startplatz bei 900-1400 Starts zu bekommen war kein Problem. Ich wähle die Art der Kommunikation in der ich sicher bin, Facebook und Whatsapp nutze ich nicht... Ich bin mit " Sandra und Lubor" auch nicht auf "DU" Ich habe dort auch schon 2019 angerufen, aber die Dame hat nicht verstanden was ich ihr mitteilen wollte... Ich bin Kunde / Schütze, jeder kleine Matchverastalter ist mir 1000 x lieber, wenn er kommunikativ ist... Ich habe jetzt bis ca. 1000,- € Gebühren für Veranstaltungen gehabt, plus Storno fur Flug und Hotels. Einige wurden erstattet, umgebucht auf einen anderen Termin (an dem ich teilnehmen kann) §7. DEADLINE FOR NON-PARTICIPATING sagt doch alles.. Der Schütze muss die Wahl haben, ich weiß nicht was 2021 sein wird.... Beim RDA Rifle steht es in der Registrierung, dass man akzeptiert, dass der Termin verschoben werden kann... also muss ich versuchen meinen Startplatz zu verkaufen. Beim RDA (und vielen anderen Veranstaltern ) ist der Informationsfluss 1A, Kommunikation ist alles !
  2. Ja, dass ist der Veranstalter. Er hat auch noch ein Match in Florida. Auch dort 270,-€ Startgeld. Das er heute das neue Event angekündigt hat, zeigt ja , dass E Mail und Homepage in Betrieb sind. Ich habe vorhin ein erneutes Einschreiben gesendet, jetzt an die Extreme Gun Group. Bei der Meldeadresse, zu der Kontoverbindung , sind ca. 126 juristische Personen eingetragen. Es gibt kein Impressum, man kann die Adressen nur über die Anmeldungen eines Gewerbes in der CZ finden.
  3. Ja woran ? Gibt es schon einen Beitrag dazu ? Ich habe keinen gefunden...
  4. Moin Leute ! 😐 Jeder von euch hat bestimmt das Eine oder Andere Match gehabt , dass dieses Jahr abgesagt wurde... Eine Rückerstattung des Startgeldes funktioniert in Deutschland reibungslos.. Nun hat der Veranstalter der Extreme Euro Open 2020 über 230.000,-€ Startgeld eingenommen und stellt sich tot 🙄 Hat Jemand Kontakt über die EEO Seite gehabt ? Klar würde ich am Ersatztermin 2021 teilnehmen... jedoch weiß ich nicht was nächstes Jahr ist und was in meiner Firma am Laufen ist !? Fakt ist, 270,-€ Startgeld ist nicht wenig und ob es den Veranstalter nächstes Jahr noch gibt... eine ganz andere Sache. Nach mehreren Mails habe ich ein Einschreiben gesendet... aber nichts .. Die eigenen Regeln der EEO sagen: “§7. DEADLINE FOR NON-PARTICIPATING ATTENTION!!! If a shooter who has a RDY status and for an any reason cannot participate in the match, it is possible for him to receive his Starting Fee back from organizers, but it must be applied for no later than the set deadline date of April 30, 2020. After this date, the paid slot can be transfered only to another registered shooter. “ Ich finde beim IPSC so ein Verhalten ungewöhnlich, da wir alle ja schon eine Gemeinschaft sind.. auch international... wenn sich dann keiner meldet 🤨 kriege ich ein ungutes Gefühl 🤥 Unser Match auf Rhodos ist auch so ein Fall, der Veranstalter wollte eigentlich Mitte des Monats überweisen... und heute ist der 24. ... Gruß Overbore
  5. Dazu Neues aus Brüssel , von den Grünen. Der gute Mann hat wirklich keine Ahnung was Bleifreie Munition kostet Erst war es nur der Schutz der Wasservögel... bzw. Greifvögel .. das finde ich gut... Jetzt ist es der gesammte Schießsport inkl. Angeln... " Thank you for your mail with regard to a future ban of lead in gunshot. I am surprised by your mail, as the umbrella organisation of hunters, the Federation of Associations for Hunting and Conservation of the EU (FACE), formally agreed already in 2004 with Birdlife “to ask for the phasing out of the use of lead shot for hunting in wetlands throughout the EU as soon as possible, and in any case by the year 2009”. Indeed such a European-wide ban of lead in gunshot is long overdue to implement the legally binding Action Plan of the Agreement on the Conservation of African-Eurasian Migratory Waterbirds, according to which all Parties shall endeavour to phase out the use of lead shot for hunting in wetlands by 2000. The European Union is a Contracting Party to that Agreement. Unfortunately, the ban of lead in gunshot for hunting in wetlands has still not been adopted by the European Commission, but we hope that this will be the case very soon. Moreover, the problem of lead in gunshot is not limited to wetlands. As such, we welcome that the Commission has asked the European Chemical Agency (ECHA) on 16 July 2019 to prepare a restriction proposal on the placing of the market and use of lead in ammunition (gunshot and bullets) and of lead in fishing tackle conforming to the requirements of Annex XV to REACH (the EU chemicals legislation). You can rest assured that this does not circumvent the European Parliament. It follows the regular procedures of REACH, adopted jointly by Council and the European Parliament in 2006. According to ECHA, alternatives to lead gunshot cartridges exist, and are technically and economically feasible. Therefore, a ban of lead in shot will not affect hunting or shooting sports. According to ECHA, the incremental cost to an EU wetland hunter (including costs for necessary testing, technical adaptations to shotguns, premature replacement of shotguns and the incremental cost of more expensive alternative ammunition) is in the order of €50 per year. The corresponding annual benefits of the restriction were found to be substantially larger. A public consultation is currently ongoing until 16 December 2019 with regard to the latest request by the European Commission. We invite you to participate in that consultation. Given the availability of alternatives to lead in shot, and the commitment of the hunters from 2004 for a phase-out of lead in shot in wetlands, I hope that you will reconsider your position and support this important measure to protect the environment. Best regards, Reinhard Bütikofer ************************************ Reinhard Bütikofer, MEP European Parliament ASP 08G 162 Rue Wiertz 60 B-1047 Brussels Email: reinhard.buetikofer@europarl.europa.eu Web: reinhardbuetikofer.eu Facebook: www.facebook.com/r.bueti Twitter: @bueti
  6. News aus dem Bundestag https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw46-pa-inneres-waffenrecht-666164 https://www.bds-lv2.de/161-verbot-von-bleimunition.html Verbot von Bleimunition Liebe Schützen, es hört nicht auf: Die Europäische Kommission will mit Umgehung des Parlaments ein totales Bleiverbot für Munition. Leider müsst Ihr schon wieder schreiben, um eure Rechte zu verteidigen. Mitte Dezember soll schon entschieden werden. FIREARMS UNITED hat zwei Briefe entwickelt, einen für die Kommission und einen für das Parlament: https://firearms-united.com/templates/ Damit ihr euch das Porto sparen könnt, haben wir für euch zwei Links vorbereitet. Klickt einfach auf den Link und sendet der EU-Kommission und den deutschen Vertretern im europäischen Parlament eine Mail (Funktioniert nicht bei Webmail, nur mit "richtigen" Mailprogrammen!): Mail an die EU-Kommission Mail an das EU-Parlament (Deutsche Vertreter) Mail an die EU-Kommission (Für Apple Nutzer) Mail an das EU-Parlament (Deutsche Vertreter) (Für Apple Nutzer)
  7. Meine Antwort: Sehr geehrter Dr. Miersch, vielen Dank für Ihr Schreiben. Sie schreiben über eine "Verbesserung" und verschweigen den Rest... Ich werde nicht auf jeden Teil eingehen... Absichten haben wir alle, was später getan wird ist etwas anderes. "Regelmäßig" ist von einem Gericht in eine Größe gesetzt worden, 12 bzw. 18 Mal.. Gefordert jetzt, mit jeder Waffe ! Das ist der Entwurf.. Ich komme aus einer SPD Familie, meine Oma wurde von der SA damals verprügelt... ich wähle aber schon lange nicht mehr SPD. Und wenn ich jetzt ihr Schreiben am meine Vereinskollegen weiterleite.. werden Sie (ihre Partei) ggf. noch ein paar Wähler verlieren. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein 3. Waffenrechtsänderungsgesetz hat so viele Fehler, setzen Sie sich doch damit auseinander, dass erfordert Sachkenntnis. Ich bin Sachkundig und das mit amtlicher Bescheinigung ! Und Sie ? Mfg xxxxxxx 1. Vorsitzender SSG Calenberger Land e.V. Heute kam die Reaktion Sehr geehrter Herr xxxxxxx, auch wenn mich die Form Ihrer Reaktion durchaus irritiert, so möchte ich Ihnen dennoch Folgendes mitteilen: Selbstverständlich arbeiten wir hier im Parlament sehr arbeitsteilig, sodass nicht jeder Abgeordnete jedes Gesetz gleichermaßen intensiv bearbeiten kann. Da Sie meine „Sachkunde“ anzweifeln, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich meine Ausführungen selbstverständlich mit den zuständigen Berichterstattern unserer Fraktion rückgekoppelt habe. Ich möchte Sie auch drauf hinweisen, dass der Innenausschuss des Bundestages zu dem Entwurf am 11. November 2019 eine öffentliche Sachverständigenanhörung durchgeführt hat. Einen Mittschnitt dieser können Sie unter diesem Link abrufen: https://dbtg.tv/cvid/7398780 Auch wenn man in der Sache unterschiedlicher Auffassung sein kann, so möchte ich Sie dennoch bitten, nicht zu unterstellen, dass ein Parlament sachfremd entscheidet. Da es eine Vielzahl von Stellungnahmen gibt, wird in den kommenden Wochen sicher auch unter den Fachpolitikern – vor dem Hintergrund der Anhörung – die Thematik intensiv erörtert werden. Über Ihre Fachverbände werden Sie dann auch sicherlich dementsprechend informiert werden. Mit freundlichen Grüßen Matthias Miersch _______________________________ Dr. Matthias Miersch Mitglied des Deutschen Bundestages Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Tourismus Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon 030-227 71679 Fax 030-227 76099
  8. Das ist doch gut das "wir" das jetzt wissen... Jeder kann etwas tun... Das Problem ist generell... im Forum sind alle sehr aktiv.. aber wie ist es im echten Leben ? Wie sieht es aus "eine Sache" zu unterstützen, auch wenn es Geld kostet !? 31 Briefe kosten ~ 28,-€ 101 Briefe ~ 91,-€ Guckt doch wer WO finanziell unterstützt... warum auch nicht spenden für eine Sache die einem wichtig ist ? Lobbyarbeit ist vielfältig... Wenn ihr eine Partei habt die eure Meinung vertritt, dann könnt ihr auch dort spenden😉 Diese Spende bekommt ihr ca. mit 54% bei der Einkommenssteuer zurück.. Die Frage ist: " Warum gehen "DIE" mit "UNS" so um ?" Weil sie es können...
  9. Das kann ja jeder für sich selber entscheiden... Ich habe "echte" Post versendet. Ein Schützenkollege meinte.. "Das landet alles im Mülleimer" Es geht um die Arbeit die dort entsteht, Adresse einfügen , drucken und unterschreiben. Bei dem Staatsministerium in Bayern wurde auch ein Aktenzeichen dazu angelegt... Andrere Kollegen haben bis zu 101 Briefe versendet, ich "nur" 31 Wenn jeder nur 1 echten Brief gesendet hätte (ich habe mal in einem anderen Fall davon gelesen, das auch schon leere Ölfässer beschriftet worden sind und die mussten dann bis zum Abschluss des Verfahrens eingelagert werden ) würden die Poststellen überlaufen. Sollten die Magazine Verboten werden, sende ich meine alten G3 Magazine als Paket an die einzelnen Stellen... ich will mich ja nicht strafbar machen Können die sich dann mit den verbotenen Gegenständen rumärgern oder auf ihre (unsere) Kosten vernichten
  10. Es gab auch andere Antworten.. Eine positive von FDP Eine Positive von der CDU , bzw. von Philipp Amthor Eine, ich schreibe ihnen Später von Joachim Herrmann Und dann, hat mir eine Partei einen Flyer geschickt.. in dem alles steht... in dem Flyer wurden Terroranschläge aufgelistet... und die verwendeten Waffen. Da habe ich das Gefühl gehabt nicht am Rande der Republik zu stehen
  11. Moin Leute ! 😉 Ich wollte euch an diesem Schreiben teilhaben lassen.. Was ihr nächstes mal wählt, bleibt euch überlassen... diesen "Verein" kann man meiner Meinung jedoch nicht wählen... Gruß Overbore Sehr geehrter Herr XXXXXXX, vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Waffenrechtsänderungsgesetz, welches ich auch im Namen meiner SPD-Abgeordnetenkollegen, die Sie ebenfalls angeschrieben haben, als Ihr regional zuständiger Wahlkreisabgeordneter übernehme und nachfolgend gerne beantworten werde. Mir ist bewusst, dass das Waffenrecht eine sehr sensible Materie der Gesetzgebung ist: Legalwaffenbesitzer, wie Sie als Sportschützen, haben gute und nachvollziehbare Argumente für ihre Anliegen, was aber natürlich nicht weniger für die Positionen derjenigen Bürgerinnen und Bürger gilt, die mit Waffen große Sorgen verbinden und Schutz erwarten. Ich bedauere es daher sehr, dass Sie den Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein 3. Waffenrechtsänderungsgesetz als Affront und Angriff gegen sich auffassen, denn das Gegenteil ist das Bestreben, welches hinter dem Entwurf steckt. Dies möchte ich gerne verdeutlichen: Im Deutschen Bundestag berät das Parlament derzeit den von Ihnen angesprochenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein 3. Waffenrechtsänderungsgesetz, der federführend vom Bundesminister des Innern erarbeitet wurde. Auch wenn Sie dies anders sehen, ist diese Änderung auch meiner Meinung nach nötig, um die geänderte EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Den Entwurf können Sie übrigens hier http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf abrufen. Sehr geehrter Herr XXXXX, die EU-Feuerwaffenrichtlinie schreibt eine regelmäßige Überprüfung des Bedürfnisses vor, was Sie in Ihren Forderungen ablehnen. Deswegen möchte ich hier kurz ins Detail zugehen: Artikel 7 Absatz 4 Satz 2 der EU-Feuerwaffenrichtlinie regelt, dass die Erlaubnisse spätestens alle fünf Jahre überprüft werden müssen und nur dann verlängert werden dürfen, wenn die Erteilungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Im Entwurf des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes der Bundesregierung wird nun aber, genau wie von Ihnen gefordert, versucht, diese Vorgaben auch unter bestmöglicher Berücksichtigung der Interessen von Legalwaffenbesitzern umzusetzen. Dies soll gelingen, indem statt einer festen Frist, nach der das Bedürfnis spätestens überprüft werden "muss", der Regierungsentwurf lediglich eine Vorgabe enthält, dass das Bedürfnis "in regelmäßigen Abständen" überprüft werden "soll" (vgl. § 4 Absatz 4 Satz 3 Entwurf). Hierdurch bleibt den Waffenbehörden der nötige Spielraum im Rahmen der Bedürfnisprüfung erhalten. Besonders interessant könnte für Sie sein, dass § 14 Absatz 4 des Entwurfs Absatz 2 für den Fall des Fortbesitzes von Schusswaffen durch Sportschützen ergänzt. In den ersten zehn Jahren nach Erwerb der Waffe ist das Fortbestehen des Bedürfnisses durch regelmäßige Schießtrainings mit der Waffe nachzuweisen. Nach zehnjähriger aktiver Nutzung einer Sportwaffe soll für den Nachweis des Bedürfnisses für den Besitz der Waffe die bloße Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört, ausreichen. Ich denke an dieser Stelle wird deutlich, dass im Entwurf im Rahmen der Möglichkeiten versucht wurde, auf die Legalwaffenbesitzer und ganz besonders die Sportschützen Rücksicht zu nehmen. Im Übrigen möchte ich noch darauf aufmerksam machen, dass das Merkmal "regelmäßig" im Gesetzesentwurf nicht näher ausgeführt wird. Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass es nicht sachgerecht sei, eine konkrete Zahl von Schießterminen für das Fortbestehen des Bedürfnisses auf gesetzlicher Ebene festzuschreiben, da dies eine einzelfallabhängige Vollzugsfrage sei. Letztlich sei eine solche Festlegung auch nicht im Sinne der Schützen, da der Behörde dann die Möglichkeit erschwert wäre, auf die spezifischen Lebensumstände eines Schützen (Krankheit, Auslandsaufenthalt) einzugehen. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Zeilen näher bringen konnte, warum aus der Sicht der SPD-Bundestagsfraktion der Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein 3. Waffenrechtsänderungsgesetz insgesamt eine gute Lösung ist, die EU-Richtlinie umzusetzen und dabei die Sport und Brauchtumspflege nicht unzumutbar beschränken. Mit freundlichen Grüßen Matthias Miersch _______________________________ Dr. Matthias Miersch Mitglied des Deutschen Bundestages Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Tourismus Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon 030-227 71679 Fax 030-227 76099
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