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German

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  1. https://www.augsburger-allgemeine.de/landsberg/sport/Jakob-Stainer-zu-Gast-beim-Innenminister-id54158051.html Vielleicht habe ich das ja bisher übersehen, aber findet sich in einem der bisherig veröffentlichten Entwürfe zur Änderung des Waffengesetzes ein Passus zu einer geplanten "Munitionsbeschränkung"? Nicht, dass man mittlerweile nicht jeden Mist erwarten müsste, aber das ist mir tatsächlich neu.
  2. German

    D vs V vs C

    Die korrekte Version des Spruches ist, dass man richtig Schiessen nur durch richtiges Schiessen lernt. Wenn ich nur am Stand rumknalle und dabei unreflektiert eine Menge Fehler mache, schafft das vielleicht Spass und manch' einem vielleicht sogar schon ausreichende Befriedigung, schiessen gelernt hat man da aber nicht. Wie man richtiges und falsches Schiessen auseinander hält, muss man sich entweder vor dem Schiessen selber aneignen oder von jemandem der das beherrscht gezeigt bekommen. Sonst ist das primär Zeit und Geldverschwendung. BTDT.
  3. Nicht, dass es Dir nicht bewusst wäre, aber Du lässt natürlich keine Gelegenheit für 'nen dümmlichen Seitenhieb aus: Das gibt es. Aber daran muss man sich dann auch halten.
  4. Das hängt sicherlich ein wenig von Interesse und Initiative der Ausbilder/SETs und Polizeischüler ab. Systematisiert wird sowas im breiten Querschnitt von 16 Bundesländern und der BuPOL meines Wissens nach nirgends ausgebildet, weil man sich auf die dienstlichen Waffen und Munition beschränkt und schon dafür die vorgesehene Zeit recht knapp bemessen ist. Wenn da jemand starkes Interesse äussert und sich drum kümmert, gibts/gäbe es aber vermutlich durchaus Möglichkeiten. Wo bei das letzten Endes auch recht irrelevant ist, da mit geringer Wahrscheinlichkeit auftretend und letztendlich sowieso nie alle Besonderheiten von irgendwelchen Exoten abgedeckt werden. Da ist es wichtiger und sinnvoller, einen sicheren Umgang mit egal welcher Waffe ausreichend zu verinnerlichen.
  5. Das ist ja primär Dein Problem, wenn Du das Gesagte auf Dich beziehst. Dann scheint's aber auch nicht so falsch zu liegen, sonst könntest Du da ja gelassen drüberweglesen. Aber damit machst Du ja klar, woher der Wind weht. Aber gerne, Sachkunde für alle auf Niveau und Umfang der heutigen Ausbildung der Polizei diesbezüglich erhöhen, mir wär's nur Recht. Dann würde sich die Zahl der Waffenbesitzer in Deutschland halt auf homöopatische Mengen reduzieren, denn auf den Driss wird kaum einer Bock haben... ...aber Hauptsache selber ohne Ahnung geblökt, während man das anderen vorwirft. Was das Sachkundeausbildungsniveau der Vereine zu leisten vermag, sieht man jeden Tag hier im Forum...
  6. Zumindest ansatzweise tut sie das, da sie den Dozenten dazu zwingt, sich etwas umfangreicher Gedanken über Konzept und Art und Form der Inhaltsvermittlung zu machen. Dass da nicht immer am Ende was wirklich Gutes bei rauskommt ist leider klar, aber ganz ohne ist die Wahrscheinlichkeit nochmal deutlich geringer. Aber keine Sorge, ich erwarte nicht von Dir, dass Du das verstehst.
  7. Nicht, wenn man die Sachkunde bei einem Schützenverein bzw. über den Verband macht. Leider. Da gibt es keinerlei behördliche Qualitätskontrolle oder gar Qualifikationsvoraussetzungen...
  8. In einer ordentlichen Sachkundeschulung würde/sollte man das ja eigentlich lernen... (bin nicht sicher, ob Alzi im Urlaub ist, daher übernehme ich das zur Sicherheit mal)
  9. Ähm... Das durfte er auch vor dem Urteil nicht. So, wie man das gesetzeskonform macht, wenn man nicht zu Hause ist. Das ist im obigen Fall aber nicht gegeben.
  10. Sagt er ja: selbstgeschaffenes Leiden. Für ein paar hundert Euro "Einsparung". So wird Richterrecht geschaffen...
  11. Aus dem gleichen Grund, wegen dem man den Aufwand auf sich nimmt, ein Foto vom Bildschirm zu machen, das irgendwo hochlädt und in einem Forum einen Thread darüber aufmacht? Weil man es kann und nichts besseres zu tun hat? Das Ganze soll vielleicht was .22 TCM-ähnliches darstellen...
  12. Besorg' Dir halt ein deutsches Führungszeugnis, bevor es losgeht. Die 13 Euro werden vermutlich kein Showstopper sein.
  13. Nein, das ist nicht das Gleiche. Aber ich erwarte auch nicht, dass Du das verstehst. Ich war bereits vor 15+ Jahren beim MKP, das war damals eine vollkommen andere Veranstaltung als heute. Nein, nicht nur "plötzlich". Aber heute kann's halt jeder Depp filmen und online stellen. Die Folgen für die Interessierten sind grade sichtbar...
  14. Nö, wird es nicht verlangt. Du bekommst aus diesem Grund nur halt keine Erlaubnis, Deine Waffen spazieren tragen zu dürfen. Auf dieser Seite gibt's wieder ein paar gute Dirty-Harry-Argumentationshilfen, warum das nie der Fall sein wird.
  15. ...würde man erfahren, wenn man die schwere Arbeit auf sich nehmen würde, auf den eingefügten Link zu klicken und dort die Begründung der Petition zu lesen.
  16. Ja, der Dritte ist der abschliessend empfangende. Aber der erwirbt die Waffe eben nicht an dem Tag, an dem der Versender sie abschickt. Er erwirbt sie an dem Tag, an dem die Waffe bei ihm ankommt und er die tatsächliche Gewalt darüber erwirbt. Du sagtest aber, dass die Verantwortung bereits beim Versenden auf den Empfänger übergeht. In der AWaffV steht aber: An diese berechtigte Transportperson überlässt er dann erlaubnisfrei nach §12 Abs. 1 Nr. 2. und nur diese erwirbt die zu befördernde Waffe zu diesem Zeitpunkt waffenrechtlich. Der Empfänger muss zwar zu diesem Zeitpunkt alle Vorraussetzungen für einen berechtigten Erwerb innehaben, die tatsächliche Gewalt übt er aber während der Zeit des Transportes nicht aus.
  17. WaffG und WaffVwV beschäftigt sich an diversen Stellen mit der gewerbsmäßigen Beförderung. §34 Abs. 1 Satz 5 erwähnt den Befördernden sogar explizit, ignoriert diesen also ganz und gar nicht.
  18. Nein, muss sie nicht. Die Definition von "erwerben" wird dadurch nicht umgeschrieben. Das ist ja auch nicht so. In der Zeit übt der Transportierende die tatsächliche Gewalt über die Waffe aus. Nein, das ist nicht so. Siehe §34 WaffG. Dann hast Du sie dem Paketboten überlassen. Nicht mir. Ich erwerbe, wenn das Ding bei mir ankommt. Nicht vorher. Und wenn das Ding nicht ankommt, dann ist der Dritte, an den gem. §34 überlassen wurde in der Verantwortung. Dafür stellt das WaffG auch gewisse (minimalste) Anforderungen an ihn. Ganz sicherlich nicht. Die letzten Monate ein halbes Dutzend Male habe ich die Waffen und Waffenteile mit dem tatsächlichen Erwerbsdatum gemeldet. Wenn Du das anders machst, ist das Dein Ding, damit bescheisst Du Dich aber selber um Teile Deiner 14-tägigen Meldefrist.
  19. Hmhm... "Wer Waffen oder Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung (§ 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1) an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten." Du schreibst aber: Wo steht genau, dass dann "die Verantwortung" beim Empfänger liegt? Wann erwirbt der Empfänger i.S.d.WaffG? Wann ist er (waffenrechtlich) verantwortlich? Wann ist es der Dritte?
  20. ...und die waffenrechtliche "Verantwortung" könnten aber auch zwei verschiedene Paar Schuhe sein. Habe ich eine Waffe, die per Paket auf dem Weg zu mir ist und die ich (noch) nicht erhalten habe, waffenrechtlich erworben?
  21. Quelle bzw. Belege für diese Aussage?
  22. Tja, diese Meinung kann man zwar haben. Oder wie andere dann auch in Taten umsetzen. Welche Folgen das dann für (mehr oder weniger) alle hat, sieht man grade ganz aktuell an ein, zwei Stellen im Forum. Aber die, die zu Vorsicht und Zurückhaltung mahnen, sind halt nur rückständige Idioten, also weiterhin Feuer frei im 21sten Jahrhundert. Oder halt auch zeitnah (und nicht nur "mit der Zeit") nicht mehr... Aber das will halt nicht jeder verstehen.
  23. Es wird die Antwort auf diese Frage sein: Achte mal auf das, was auf der Verriegelung in der Mitte des Magazinbodens steht.
  24. Im behördlichen Bereich kann man damit z.B. Magazine mit verschiedenen Munitionssorten kennzeichnen, damit man die auseinanderhalten kann. Oder Trainingsmagazine von Einsatzmagazinen unterscheiden. Oder, oder, oder...
  25. Nicht zwangsläufig, wenn die Bundeswehr ihn als Gast sähe. Oder sehen wollte. Aber das will man immer seltener.
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