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Medic911

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  1. Hallo an alle, ich habe leider in der Suche und auch im www nichts passendes gefunden und hoffe vielleicht hat hier jemand eine Antwort. Und zwat ziehen wir nächstes Jahr beruflich nach Frankreich und werden wohl auch dort bleiben bis auf Familienbesuch. Wie wir was machen müssen mit den Waffen die wir haben wegen Einfuhr, das haben wir hier und auch im www bereits heraus gefunden. Auch wie es ist mit dem Jagdschein meiner Frau. Da muss sie sich ja im Depatrment jedes Jahr eine Erlaubnis holen bzw den französischen Jagdschein machen. Jetzt ist allerdings das einzige worauf wir nichts gefunden haben folgendes: Und zwar ob wir dann, nur ein französisches "Führungszeugnis" benötigen, also von unserem neuen Wohnort quasi, oder noch ein deutsches wenn wir eine Erlaubnis, also das was in D ja die WBK ist, beantragen möchte. Dazu finden wir leider nichts da auf der Seite der französischen Regierung dazu nur steht man benötigt einen Auszug aus dem Strafregister. Aber es bezieht sich wohl nur auf französische Staatsangehörige und zu EU Bürgern die in F wohnen steht da leider nichts. Die WBK aus D benötigen wir ja nicht mehr da ja kein Bedürfnis mehr besteht da wir wie erwähnt nicht vor haben wieder zurück zu kommen. Danke schonmal.
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