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Sportschütze2103

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  1. Das mit dem „Hausrecht“ des Standbetreibers war ein fehlendes Puzzleteil für mich. Ich möchte mich ganz und gar auf den Wiedereinstieg vorbereiten und daher auch eine Nachschulung machen. Ist aber schon komisch irgendwie...jemand der 15 Jahre den Führerschein hat und 5 Jahre kein Auto fährt, kann auch wählen, ob er direkt losdonnert oder mal ne Fahrstunde bucht. Irgendwie hab ich es mit dem Auto und Führerschein im Vergleich 😃 Gespannt bin ich ja mal auf die Abfrage beim Verfassungsschutz! Vielleicht erfahre ich da etwas über mich, was ich noch nicht wusste 😜
  2. Herzlichen Dank für alle Antworten! Der Weg zur neuen WBK wird sicher steinig und steil - aber mir ist‘s das wert. Und auch wenn‘s augenscheinlich komplexer und teurer wird, den Schießsport zu betreiben, wünsche ich allen hier weiterhin viel Freude dabei! Cheers!
  3. Hallo zusammen, bin neu im Forum und wollte mich mal über etwas zum Thema Waffensachkunde und Standaufsicht erkundigen. in meinem Fall ist es so, dass ich seit 2002 bis 2014 aktiver Sportschütze im DSB war. 2009 habe ich dann eine Sachkundeprüfung zum damaligen Stand der Dinge abgelegt, WBK erhalten, an Wettbewerben teilgenommen und natürlich auch bei z.B. Rundenwettkämpfen die Standaufsicht gemacht. Aus beruflichen Gründen habe ich 2014 meine (Kurz-)Waffen inkl. WBK abgegeben, da ich der Meinung bin, wer nicht regelmäßig am Schießsport teilnimmt, hat auch kein Bedürfnis... Nunja, hierzu möchte ich jetzt keine Meinungskommentare sammeln 😉 Bis heute bin ich weiterhin im gleichen Schützenverein geblieben und habe nun wieder Spaß und Zeit an meinem mehrere hundert Kilometer entfernten, neuen Wohnort, den Schießsport wieder zu betreiben - als Trainingsstätte gibt es einen öffentliche Schießstätte. Einen zweiten SV schließe ich nicht aus, aber derzeit bleib ich, wo ich „daheim“ bin. Ebenso plane ich an Wettbewerben hier und im weit entfernten Schützenverein teilzunehmen - werde dann eben an den Wochenenden dort sein. Zum Schießtraining an der öffentlichen Schießanlage sollte ich - weil keine WBK mehr - u.a. meine WSK vorlegen - aus 2009 wohlgemerkt. Hier wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich keinesfalls alleine schießen dürfe, da ich keinen Nachweis über Standaufsicht hätte (so wie bei einer WSK-Prüfung heute eingeschlossen). Eine Standaufsicht zu stellen, kostet wohlgemerkt zusätzliches Geld. Ich dachte eigentlich, dass es sich bei der WSK wie beim Führerschein um Besitzstandswahrung handelt. Sprich: früher war das Hängerfahren im 3er Führerschein inkludiert - heute eben nicht mehr, aber die „Alten“ dürfens noch bis sie aussterben. Natürlich habe ich mich mit den Änderungen aus 2017 uff. inhaltlich auseinandergesetzt und verschließe mich nicht, einen Auffrischungskurs zu machen. Nur vom Standpunkt her interessiert mich Euer Wissen dazu. Was meint ihr? Richtig oder falsch oder beides?
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