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Hephaistos

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  1. Ich habe sogar bei dem Video meine Zweifel. Der fummelt mit dem Inbusschlüssel nur an einer Stelle rum, ohne auf die unterschiedlichen Tiefen der Zuhaltungen zu gehen. Und plötzlich ist das Schloss auf.
  2. Tja, diese Vorurteile. Woher weißt du wie alt ich bin? Die tüddelige Oma steck ich vielleicht altersmäßig sogar noch in die Tasche. Ist aber nur ein geringes Verdienst, eher Güte des Schicksals. Obwohl man für sein mentales Junggebliebensein und Wachheit viel tun kann.
  3. Ich bin so ein Loch. Ich bezahle kontaktlos schneller als die Omi, die erst ihr ganzes Portemonnaie ausschüttet in den Münzen rumwühlt, das ganze wieder einsortiert und doch mit dem Schein bezahlt.
  4. Du verwechselst da was. Das war der Fall von Sittensen, in dem der Rentner sich so äußerte, dass er gar nicht annahm, dass der Räuber seine Geldbörse hatte. Das macht den Tatbestand einen Räuber auf der Flucht in den Rücken zu schießen in der Tat nicht notwehrfähig.
  5. Weiß gar nicht, warum immer die vermeintliche Übermotorisierung kritisiert wird. Ich habe im Drilling die 9,3x74R, also die Schwester der 9,3x62, die bekanntlich von Otto Bock für die Afrika Kolonien konstruiert wurde. In erster Linie freilich für Sauen gedacht, habe ich damit eine dreistellige Zahl Rehe damit erelegt und zwar mit ausgezeichneter Überalles-Wirkung. Der Impuls wirft das Wild am Platz um, so gut wie ohne jede Nachsuche und mit dem 17g StaM Geschoss (Original DWM, nicht MEN) so gut wie keine Wildpretentwertung.
  6. Die Rumänen sind besonders pingelig, was alles rund um Waffen angeht. Auch auf einer Jagdreise wird man fast wie ein Terrorist behandelt. Und wehe, es ist eine vergessene Patronenhülse in der Jackentasche und nicht als verfeuerte Munition beim Sicherheitsauschecken der Waffen angegeben.
  7. Es kann ja nicht sein, dass dadurch eine Schussbereitschaft hergestellt wird. Z.B. bei einer Aufbewahrung für Patronen im Kolben eines Jagdgewehres, mit Klappe verschlossen. Ich vermeide deshalb auch stets das Wort "Schaftmagazin", auch wenn das ein Kampf gegen Windmühlen ist.
  8. Hephaistos

    2/6 Reglung?

    Ich bin da mal gaanz ausnahmsweise mehr bei German als bei Carcanos Variante b. Ich denke nicht, dass die "meisten Verwaltungsgerichte" es so sehen würden wie carcano den Teufel an die Wand malt. Aber wir sind halt hier in D und du kriegst nicht Recht, sondern ein Urteil.
  9. Auf der IWA war eine große Stellwand mit Stellenanzeigen. Die meisten waren von Frankonia.
  10. Es gibt einen weiteren, gesetzeskonformen Weg per DHL, der auch zwischen Privatleuten gangbar ist und keine teuren Spezialtransporte in Anspruch genommen werden müssen. Man lässt sich eine Postnummer zuteilen und an eine Filiale schicken. Das sieht dann so aus: Max Mustermann Postnummer 14387023784 Filialnummer 123 45678 Klein-Kleckersdorf Dann verlässt die Sendung nicht den Transporteur DHL und kann nur mit Ausweis abgeholt werden. Ist wie früher postlagernd.
  11. Und: Aktuell stünde da kein Adler (mehr), sondern CIP - I.
  12. Gibts von Quantum (Pulsar) was Neues?
  13. ..was ja zunächst kein Verstoß ist. Jeder handelt eigenverantwortlich. Andere Berechtigte können ja durchaus erwerben. Was anderes bei verbotenen Gegenständen.
  14. Woher soll ich das wissen? Ich hab nicht pharmazeutische Chemie studiert. Bei Klever wollten sie auch nicht so recht damit rausrücken, auf der Messe.
  15. Das ist aber ohne bestimmte Inhaltsstoffe, die das Waffenöl hat. Und deswegen auch innerlich anwendbar.
  16. Man spricht ja auch nicht umsonst von Ar$chmatix und von deren Produkten als D!ldo.
  17. Laut § 2 Personalausweisgesetz zählt der Reisepass nicht zu den Ausweisen, die verpflichtend zu besitzen sind. Weil im RP keine Adresse vermerkt ist, kann er auch nicht überall als Ausweis verwendet werden, z.B. nicht bei KFZ.-Zulassungen.
  18. Einen Reisepass muss niemand sich ausstellen lassen. Einen PA schon. Aber man muss ihn nicht bei sich haben. (Außer bspw. im Fall §38 WaffG). Beim Führen von Kfz. reicht FS und Kfz.-Schein.
  19. Eben. Es ist schrankbezogen. Dann machen wir es mal andersherum. Du schriebst: "Natürlich bleiben aber auch hier Zweifelsfragen. Etwa wie ein A/B- oder B-Schrank weiter genutzt werden darf, der bis zum Stichtag nur für Langwaffen oder nur für Kurzwaffen benutzt wurde. Streng nach dem Wortlaut müßte die waffenbezogen-konkrete Benutzung entscheiden." darauf hast du dir selbst die Antwort gegeben: "Schau ins Gesetz. Dort ist gerade keine waffenbezogene sondern eine schrankbezogene, allgemein schrankbenutzungsbezogene Regelung, getroffen. " Deswegen hätte ich keinerlei Bedenken, einen Jägerschrank, der bisher nur Langwaffen in sich aufnahm, nun mit Kurzwaffen im B-Fach zu bestücken.
  20. Eben. Und deshalb verstehe ich nicht wie du sowas schreiben konntest: Natürlich bleiben aber auch hier Zweifelsfragen. Etwa wie ein A/B- oder B-Schrank weiter genutzt werden darf, der bis zum Stichtag nur für Langwaffen oder nur für Kurzwaffen benutzt wurde. Streng nach dem Wortlaut müßte die waffenbezogen-konkrete Benutzung entscheiden.
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