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Hephaistos

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  1. Dann kann ich nur hoffen, dass ich nicht auf dem Weg zur Jagd (also in Zusammenhang damit) in die Hände derer falle, die eine solche abstruse Auslegung praktizieren. Gottseidank gibt es auch veröffentliche andere Meinungen.
  2. Das heißt es Gottseidank nicht. Denn die Jagd ist als anerkannter Zweck expressis verbis in der VwV in 42a3 benannt.
  3. Ja. Leider ist auch der "sozial adäquate Zweck" ein dehnbarer, sprich unbestimmter Rechtsbegriff. Möglicherweise findet sich ein Richter, der die Frau verknackt weil sie mit einem langen Kochmesser über die Straße zur Nachbarin gelaufen ist, um ihr beim Braten zubereiten zu helfen. Sie hätte das Messer ja verschließen können, ja müssen.
  4. Uwe hat es schon erwähnt: (Gebrauchs)Messer sind keine Waffen. Eigentlich gehört der § 42a nicht in ein Waffengesetz. Deshalb gelten auch nur die Definitionen aus dem 42a für die Messer und nicht die Bestimmungen für die Waffen. Dass juristisch Analogien konstruiert werden, liegt in der Natur der Juristerei.
  5. Stell einfach die A.Schränke in den begehbaren Tresor....
  6. Um auf der sicheren Seite zu sein, lagere ich alle meine Langwaffen im B-Innenfach. Dürfen aber nicht mehr als 10 sein.
  7. Diese Richter kommen auch noch auf die Idee, dass die Munition nach Gebrauch zurückzugeben sei.
  8. Was ja beim Magnetospeed realisiert wurde.
  9. Ja, ihr Spezialisten, immer schön die exotischen Fälle herausgekramt. Vielleicht noch das Urteil, nachdem ein JJS-Inhaber die 115. Langwaffe nicht mehr bewilligt bekam? Es hat sich herausgestellt, dass Matthias einen Jahresjagdschein und keinen Falknerjagdschein hat und dass es wohl seine erste erlaubnispflichtige Luftdruckwaffe und nicht die x-te ist, die er erwerben will. Da greift § 13 (3). Ende des Fällchens.
  10. Man kann nun stundenlang aus den Schilderungen des TS irgendetwas herauslesen. Die Erwähnung einer auf JS ausgestellten WBK lässt da viel Spekulationsraum. Hat er die WBK noch und noch einen Jagdschein? Dann: Mit einem Jagdschein in der Tasche ginge ich nicht zu meinem SB, um ihm ein Bedürfnis zu erläutern. Nur zum Eintragen der gekauften Waffe. Hat er die WBK noch und keinen Jagdschein und wurde ihm die WBK in einer Gegend, in der sie den § 45 (3) freundlich auslegen, noch nicht widerrufen? Dann wird er sicherlich auch mit dem Bedürfnis Argumentationsschwierigkeiten haben und wohl zu hören kriegen: Lösen sie einfach einen Jagdschein..
  11. Woraus zu schließen ist, dass alzi keinen JS hat, sonst hätte er #2 nicht geschrieben.
  12. Ich hatte mir vorgenommen, dieses Jahr 5 Kilo abzunehmen. Noch acht Kilo und ich habe es geschafft. Nun, was du im Bild zeigst, ist aber die Gaswolke. Auch die optische Dichteänderung durch die Schallwelle kann die Lichtschranke auslösen. Kommt wohl auf deren Empfindlichkeit an. Und auch 10 Meter vor der Mündung ist die Schallwelle noch schneller als das Geschoss und nicht entscheidend gedämpft. Wie gesagt: Kann sein, dass heutige Geräte das besser im Griff haben. Seinerzeit gab's Probleme.
  13. Es war wirklich eine schöne Zeit. Wenn ich noch dran denke wie ich als Zwölfjähriger im Urlaub auf dem dortigen bayerischen Jägerschießstand die PPK schießen durfte. Die Munition haben wir einfach in der Stadt beim Waffenhändler gekauft. Ja, war vor '73. Und die "Waffenschranksicherung" - obwohl es den Waffenschrank noch nicht gab - wäre im Zweifelsfall der fünfzinkige Schlüssel gewesen. Auf der Backe.
  14. Die Dichteänderung durch die Schallwelle löst idR die Lichtschranke aus. Ich meine natürlich nicht Akustikaufnehmer. Wenn du nur LW-Geschosse messen willst, ist das kein Problem, weil das Geschoss die Mach'sche Kopfwelle sozusagen an der Spitze mitträgt. ich hatte mal Gelegenheit, mittels Ultrakurzzeitaufnahmen, deren Funkenblitz durch "mein" Signal von der Lichtschranke ausgelöst wurde zu sehen, wann und mit welchem Teil des Geschosses ausgelöst wurde. Bei Überschallgeschossen kein Problem und wie ich oben sagte. Wir haben damals auch kommerzielle Geräte untersucht, von Drello bis Mehl und alle hatten Probleme mit den Geschossen dicht an oder unter der Schallgeschwindigkeit. Ob das heute verbessert wurde, weiß ich nicht, es ist eine zeitlang her.
  15. Du musst beim Anruf einfach sagen, dass du soeben zwei Einbrecher erschossen hast. Was glaubst wie schnell die da sind.
  16. Viel wichtiger als die Zähler, sind die Fotodioden und deren Auswertungsschaltung. Da ich vermute, dass viele hier KW-Schützen sind, ist eine Differenzierung zwischen der Schallwelle, die bei subsonic-Geschossen dem Geschoss vorauseilt und dem eigentlichen Geschoss essentiell. Die meisten Geräte, die ich kenne, messen gerne mal Schallgeschwindigkeit statt Geschossgeschwindigkeit. Vor allem wenn beide nah beieinander liegen wie bei vielen 9x19 Laborierungen.
  17. Ich kann dazu meinen eigenen Fall beitragen. Bei einem ED wurde, weil wir in Urlaub waren, von den Einbrechern in aller Ruhe die Wohnung gefilzt. Der Waffenschrank (damals noch unzertifizierter Sicherheitsschrank - immerhin) wurde aufgebrochen. Familienschmuck, Fotoausrüstung und eine Kurzwaffe waren perdu. Die Langwaffen standen säuberlich aufgereiht und unberührt wie sie waren als der Schrank geöffnet wurde.
  18. So? Dann kläre mal als Fachmann die Laien auf, wo das im Gesetz steht, und wende alle wissenschaftlich-juristischen Auslegungen auf den Text an. Es ist alleine die Meinung eines Gerichts, die mal wieder generelle Waffenfeindlichkeit zur Grundlage eines Urteils gemacht hat. Ein vernünftiger Jurist könnte durchaus zu dem Schluss kommen, dass die Allgemeinheit keineswegs mehr gefährdet wäre, wenn das aufmunitionierte Magazin statt neben der Waffe in dieser eingeführt wäre. Aber Waffen sind ja per se gefährlich und gehören sowieso aus dem Verkehr gezogen.
  19. In einem alten boarischen Liedl heißt es: Wannst a Stutzei host, muast auch an Acht hobn drauf, dass dir der Schuss ned eini rost im Lauf.
  20. Der hat die Statistiken bestimmt noch nicht gelesen.
  21. Um auch für eine gemeinsame WBK den Sinn zu erkennen bedarf es vielleicht nur etwas Phantasie. Die Witwe meines jagdlichen Lehrprinzen hat dessen Waffen auf Erben-WBK. Sie will die Waffen nicht verkaufen, ich darf sie aber zur Jagd mitnehmen. Drum habe ich sie in Verwahrung. Um nicht dauernd fortlaufende Leihscheine ausstellen zu müssen, was ja auch nicht legal ist, stehe ich als Mitberechtigter in der WBK. Da wird, weil die Berechtigung der Jagdschein ist, kein Kontingent belastet und alle sind zufrieden.
  22. Zum Peter Abel selbst und dem aktuellen Stand gibt es nichts, was in Foren gehörte. Ich habe meine beiden Waffen zurück. Die Pistole hatte er gottseidank noch nicht zerlegt, so dass ich sie unversehrt wiederbekam. Leider war mein Luftgewehr schon reparaturmäßig auseinandergenommen und bei dem Raid alles zerstreut worden, so dass es nicht mehr komplett ist. Viele Teile sind in der Asservatenkammer in dem Haufen Gruscht nicht mehr auffindbar. Man muss allerdings auch sagen, dass sich der Kriminalbeamte sehr viel Zeit genommen hat und ich ausreichend Gelegenheit hatte, nach den Teilen zu suchen, aber vergeblich. Ich war auch höchst erstaunt, dass da jede Menge waffengesetzlich völlig irrelevanter Teile sichergestellt wurden, wie Pistolentaschen und anderes unwichtige Zeugs. Da geht es noch um Schadensersatz. Zur Wiederherstellung suche ich noch einen Ersatzteilträger. Es ist ein F.Langenhan, Zella-Mehlis, Original V.
  23. Hast du im Karneval gehört. Vielleicht beim Gewicht. Aber die Definition der Kraft gilt auch auf dem Weg zu Alpha Centauri.
  24. Sorry, nehm den Beitrag zurück. Kamen mehrere "Odds" zusammen.
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