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Hephaistos

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Alle Inhalte von Hephaistos

  1. Für Waffen, deren Erstgenehmigung vor dem 1.4.2003 erteilt wurde greift die Frist des §4 nicht. Könnte ja bei dir der Fall sein. Siehe Abhandlung Bauer/Fleck . Leider nur für Mitglieder voll einsehbarer Link: http://www.juris.de/jportal/prev/SBLU000046710 Bei Bedarf schicke ich dir gerne das PDF. Dann bitte Emailadresse per PM.
  2. Beim Schüsseltreiben hätte ich überhaupt keine Bedenken, gestützt auf die WaffVwV, meine Büchse im Kofferraum zu lassen und nach einem Bier oder fünf alkoholfreien nach Hause zu fahren.
  3. Jetzt interessierte mich nur noch, welche Definition aus dem Sprengstoffrecht einmal für das Delaborieren und erneutes Verwenden des verladenen Pulvers eigener Patronen und andererseits für das Delaborieren und erneutes Verwenden des verladenen Pulvers fremder Patronen anwendbar ist.
  4. Ja, das hat mich ja auch gefreut. Vor allem dass es so schnell ging und "vielleicht" auf die Erwähnung hier erfolgte. Interessant waren aber die Kommentare hier von einigen.
  5. Um es nochmal klarzustellen: Ich habe mich in den Onlinetrainer begeben und bei dieser Frage: "Notwehr mit einer Waffe ist nicht gerechtfertigt:" von den Lösungsmöglichkeiten - bei Beleidigung - bei lebensgefährlichem tätlichen Angriff auf den Ehepartner nur die Beleidigung angehakt. Keinerlei Korrekturen o.ä. vorgenommen. Diese Lösung wurde als falsch gewertet. Siehe oben den Screenshot. Daraufhin habe ich meine Verwunderung ins Forum gepostet, auch mit der Differenzierung nach Notwehr und Nothilfe, obwohl bei der gegebenen Formulierung das eigentlich nicht notwendig war. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass diese Auswertung falsch war. Einige Stunden später kam mir im Verlauf des neuerlichen Spielens mit dem Online-Trainer wieder diese Fragestellung. Nun plötzlich war das korrigiert und die alleinige Antwort "bei Beleidigung" wurde korrekt anerkannt.
  6. Wahrscheinlich hast du eben die gestellte Frage nicht richtig gelesen. Aber es hat sich erledigt. Offenbar liest jemand mit und hat es korrigiert. Danke an denjenigen, der dann doch mitgedacht hat und Danke an alle, die das Denken schon abgeschaltet hatten. Nur um etwas dagegen zu sagen.
  7. Aha! Es ist also nicht gerechtfertigt, die Waffe bei einem lebensgefährlichen Angriff auf den Ehepartner einzusetzen? Wie sich das nennt, ist erstmal egal. Die Fragenüberschrift ist da irreführend. Ich war schon immer gegen diesen Multipelscheiß. In einer mündlichen Prüfung hätte man die Frage als richtig beantwortet abgehakt.
  8. Immer dann, wenn du nicht unmittelbaren Einfluss hast, z.B. im Schlaf. Aber war es nicht so, dass die Einbrecher den Rentner gezwungen hatten den Tresor zu öffnen und er dann an die Waffe kam?
  9. Manchmal übertreibst du es gewaltig. Die Behördenmitarbeiter können nichts für unser Waffengesetz. Wenn ich aber einen SB habe, der seinen Ermessensspielraum positiv ausnutzt, bin ich ihm durchaus dankbar. Tod und Teufel wünsche ich einem, der nur schurigelt und ablehnt. @habakuk: Trotzdem danke. @swh006 Vielen Dank.
  10. Bist halt a Gscheitsle. Nur darf man da sowieso nur fünf KW aufbewahren.
  11. Ist das Prozedere rekonstruierbar? Schwaches Passwort oder fishing, evtl. per social engineering?
  12. Hephaistos

    Leihschein

    Du hättest ruhig den letzten Satz "im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten..." fett markieren sollen. Denn dort liegt erst recht der juristische Sprengstoff.
  13. Doch. Er beschränkt sich halt jetzt auf die Messerschmiede. Ruf einfach Mo, Mi oder Fr. an und vereinbare einen Termin.
  14. Halt dich doch mal mit deinen Ausdrücken zurück. Wenn du selbst betroffen wärst, würdest du vielleicht auch "plärren". Und wenn du aufmerksam die Beiträge gelesen hättest, dann würdest du dich nicht auf das Geschreibsel von irgendwem stützen, sondern von einem Fachmann, hier carcano, der ganz klar gesagt hat, dass eine Chance besteht, dass die Eigentümer eben doch ihre Waffen vorzeitig zurückbekommen könnten.
  15. Unter Hinweis auf meine Bemerkung oben gehe ich auf deine krampfhaften Bemühungen, Recht zu behalten, nicht mehr ein. Mit "Knallzeuge" hat ein logischer Rückschluss anhand von Beweisstücken ja gerade mal gar nichts zu tun.
  16. Obwohl ich mich im laufenden Verfahren zurückhalten muss: Du kannst deine Verdächtigungen einstellen. Ich habe Teile einer meiner Waffen, die dort zur Reparatur waren, höchstselbst nach der Aktion "bewundern" dürfen. Sie waren aus dem Kasten, in dem die zerlegte Waffe auf die Reparatur wartete herausgeworfen worden und nur die wesentlichen Teile beschlagnahmt. Außerdem habe ich zerstörte Sachen gesehen, die mit Waffen rein nichts zu tun hatten, aber kaputt gemacht wurden. Mehr gehört nicht hierher. Ich habe aber keinerlei Zweifel, dass die Schilderungen von ihm, die ich naturgemäß nicht überprüfen kann, nicht der Wahrheit entsprächen.
  17. Genau das, was du im ersten Satz forderst, machst du im zweiten Satz selbst.
  18. Bei solch hochrangigen Spielen, bei denen man emotional voll dabei ist, steht mittlerweile nur noch eine große Flasche Mineralwasser auf dem Tisch. Ich greife in der Anspannung nämlich dauernd zum Glas. Bier, so wie früher, wäre da kontraproduktiv, wenn auch wohlschmeckend. Nach dem Spiel, vor allem einem Sieg wie gestern, wird dann eine gute Flasche geköpft und ganz entspannt den mehr oder minder zutreffenden Analysen gelauscht. :-)
  19. Brauchst du sie noch oder sind sie feil?
  20. Ich glaube nicht, dass es ein Exot ist. Bei den Feuerstutzen waren die 8,15x46R und die ältere 9,5x47R die meist verwendeten Patronen. Wobei die 9,5 etwas seltener war. Schau mal bei feuerbixler.de
  21. Erstens meine ich, dass es sich um 9,5x47R handelt. Ich habe eine solche mit Martiniverschluss. Patronenlagerabguss habe ich zu RCBS gesandt und einen Matrizensatz inkl. Umformmatrize bekommen. Seinerzeit gab es noch keine Originalhülsen, was jetzt anders ist, es gibt welche von Horneber. Ich habe aus der 45-70 Gvt. umgeformt und den Rand etwas abgedreht. Meine Büchse ist auch später nitrobeschossen worden, da habe ich keinen Ärger mit SP oder Ersatzstoffen. Leider ist es mit den Geschossen etwas schwierig. Die Kokillen (.375) sind meist für die H&H ausgelegt und mit 250 gr etwas schwer, um bei moderaten Ladungen stabilisiert zu werden. . Bei Stifter´s Gunflints sollte es aber entsprechendes geben. Viel Spaß.
  22. Was du nicht brauchst. Das ist eine Sonderheit beim sogenannten Jägerschrank. Bei einem reinen A oder B Schrank brauchts für die zu den Waffen gehörige Munition ein separates Fach, wenn nicht über Kreuz gelagert wird. Fyodor hat über die Schlüsselaufbewahrung schon geschrieben. Du bist allein dem § 36 verpflichtet und im casus belli alleine. Ich habe einen nicht zertifizierten Schlüsselendbehälter, der recht gut getarnt ist. Sollte den ein Unbefugter finden und aufbrechen, habe ich die A..karte gezogen. Ich gehe aber davon aus, dass das eben nicht passiert. Und wenn ein böser Bube meinen (1er) Schrank ohne Schlüssel aufbekommt oder wegschleppt (auch unwahrscheinlich), dann geht mir das rechtlich auch an demselben vorbei. Dann habe ich nämlich "die erforderlichen Vorkehrungen getroffen", um ein Abhandenkommen zu verhindern.
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