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Hephaistos

WO Gold
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  1. Sorry, nehm den Beitrag zurück. Kamen mehrere "Odds" zusammen.
  2. Na, dann schau mal ins Spreng §4 (4) 4a.
  3. Bei dem Wörtchen "technikoffen" müssten eigentlich alle roten Lampen angehen.
  4. Bin ich froh, dass die meisten WO-Foristen keine Richter sind. Unerträglich!
  5. Direkt bei http://www.sinclairintl.com/ ?
  6. Nur? (...vormals Waffen-Hoeltken)
  7. Erster Beitrag und gleich reinhauen. Kennt das gesetzwidrige Handeln, kennt die Vorgeschichte, kennt Peter Abel und überhaupt alles.
  8. So steht es auf der Homepage von tresoroeffnung.de und genau so hat eine Firma bei einem Jagdfreund den geerbten Tresor geöffnet. Die Bohrlöcher wurden wieder verschlossen und man sah praktisch nichts mehr. Der Techniker sagte aber auch, dass das Verfahren nicht mehr als drei mal anwendbar wäre. Gut, bei einem eigenen Tresor wird das wohl auch kaum notwendig sein.
  9. Man muss nicht alles glauben, was eine Polizeibehörde verzapft. Schon die Forderung nach einem gleichwertigen Schlüsselaufbewahrungsbehältnis wie der Schrank selbst ist rechtsfehlerhaft. Man ist bei der Schlüsselaufbewahrung dem § 36 verpflichtet und sonst gar nichts. Man hat also erforderliche Vorkehrungen zu treffe, was ein Aufhangen der Schlüssel an den Schlüsselhaken oder gar ein auf-den-Schrank-legen ausschließt. Alles weitere liegt im eigenen Ermessen (und evtl. dem eines Richters) Aber seien wir nicht weiter OT.
  10. Kurz: Wenn du nicht verbringst, sondern mitnimmst. Auch Jäger.
  11. Ich glaube sicher, dass es der ehemalige Mitinhaber von Sander&Visser in Duisburg ist. Seinerzeit ein sehr reputierter Laden, bei dem ich oft und gerne gekauft habe. Wie die jüngsten Erfahrungen zeigen, die hier gepostet werden, scheint sich da nichts Grundlegendes geändert zu haben.
  12. Es gibt eben Durchsuchungen und Durchsuchungen z.B. wie die bei Peter Abel.
  13. Der Führerschein gilt bald auch nicht mehr lebenslang. Wer nicht unter 15 Minuten die Nordschleife fahren kann, kriegt ihn nicht mehr verlängert. .das dürfte die Reihen ordentlich ausdünnen....
  14. Aber leider ist es schon "aufgegleist" wie man so schön sagt.
  15. Kenne ich. Ich hab das in Outlook in der To Do-Liste und manches schimmelt da schon ziemlich lange... Aber einen Chrony, besser gesagt Kurzzeitmesser habe ich fertig. Gebe aber zu, dass ich wegen der Bequemlichkeit einen Beta angeschafft habe. Wenigstens mit einer separaten Beleuchtung per LED-Leiste habe ich ihn gepimpt. 73,55 de DG1FAQ.
  16. Dann also in der Tat 2019? :-)
  17. Beides wird gemacht. Im ersten Fall wird der Dopplereffekt ausgenutzt und für die zweite Messart gibt es das Magnetospeed. Eine Doppler-Anlage anzuschaffen übersteigt aber das Budget eines Amateurs.
  18. Im Jahrgang 1978 des DWJ wurde schon ein digitales Gerät beschrieben. Im Artikel noch mit Papierstreifen als Auslöser, aber der Taktgeber mit Toren und Anzeige ist auch heute noch, ggf. mit anderen als TTL-Gattern aktuell.
  19. Immer dann, wenn du nicht unmittelbaren Einfluss hast, z.B. im Schlaf. Aber war es nicht so, dass die Einbrecher den Rentner gezwungen hatten den Tresor zu öffnen und er dann an die Waffe kam?
  20. Hephaistos

    Leihschein

    Du hättest ruhig den letzten Satz "im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten..." fett markieren sollen. Denn dort liegt erst recht der juristische Sprengstoff.
  21. Doch. Er beschränkt sich halt jetzt auf die Messerschmiede. Ruf einfach Mo, Mi oder Fr. an und vereinbare einen Termin.
  22. Halt dich doch mal mit deinen Ausdrücken zurück. Wenn du selbst betroffen wärst, würdest du vielleicht auch "plärren". Und wenn du aufmerksam die Beiträge gelesen hättest, dann würdest du dich nicht auf das Geschreibsel von irgendwem stützen, sondern von einem Fachmann, hier carcano, der ganz klar gesagt hat, dass eine Chance besteht, dass die Eigentümer eben doch ihre Waffen vorzeitig zurückbekommen könnten.
  23. Unter Hinweis auf meine Bemerkung oben gehe ich auf deine krampfhaften Bemühungen, Recht zu behalten, nicht mehr ein. Mit "Knallzeuge" hat ein logischer Rückschluss anhand von Beweisstücken ja gerade mal gar nichts zu tun.
  24. Obwohl ich mich im laufenden Verfahren zurückhalten muss: Du kannst deine Verdächtigungen einstellen. Ich habe Teile einer meiner Waffen, die dort zur Reparatur waren, höchstselbst nach der Aktion "bewundern" dürfen. Sie waren aus dem Kasten, in dem die zerlegte Waffe auf die Reparatur wartete herausgeworfen worden und nur die wesentlichen Teile beschlagnahmt. Außerdem habe ich zerstörte Sachen gesehen, die mit Waffen rein nichts zu tun hatten, aber kaputt gemacht wurden. Mehr gehört nicht hierher. Ich habe aber keinerlei Zweifel, dass die Schilderungen von ihm, die ich naturgemäß nicht überprüfen kann, nicht der Wahrheit entsprächen.
  25. Genau das, was du im ersten Satz forderst, machst du im zweiten Satz selbst.
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