Ich habe mir ja gedacht, dass in diesem Forum wieder unsachliche Kommentare auftauchen.
Godix, du hast mich missverstanden. Es soll ein Jäger als Mitberechtigter in die Erben WBK eingetragen werden. Ich kenne übrigens das Konstrukt der Eintragung ein und derselben Waffe in zwei WBK nicht. Du?
Und das ist kein Konstrukt, um die Blockierpflicht zu umgehen, sondern um die Waffe benutzen zu können. Auch wenn wieder Unterstellungen losgelassen werden.
Derjenige, der die Waffe auf der Jagd benutzen will, ist ein Jäger, der schlicht und ergreifend die Waffe seines verstorbenen Lehrprinzen mit Erlaubnis und dem Willen der Witwe weiter führen will. Nennt es meinetwegen Tradition, Nostalgie, Andenken oder wie auch immer. Damit aber die Waffe erbrechtlich in der Familie bleiben kann, scheidet, wie manche es nicht verstanden haben, ein Erwerb durch den Jäger aus.