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Hephaistos

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  1. Bei einem nicht lieferbaren Artikel wurde sofort die Kreditkarte belastet, aber erst sehr viel später geliefert. Auch wenn das irgendwo auf der website stehen sollte: Ein No Go. Als Kunde bin ich verloren.
  2. Wenn du dich doch mehr nach deinem footer richten würdest. Dann hättest du viel tatsächlich Unsinniges und offtopic Beiträge löschen können. Aber gerade in Zusammenhang mit dem § 19 und der neuen Regelung ist es sehr wohl hochinteressant, wann ich im Revier (ich schreibe bewusst nicht: auf der Jagd) mehr als drei Patronen im Magazin haben und schießen darf. Halte ich für durchaus ontopic. Ob das nun ein vierer ist oder ein dreißiger spielt höchstens eine Rolle ob man unnötigerweise overpowern muss. Nun denn, dieser Beitrag verschwindet ja auch baldigst.
  3. Die Unterschiedlichkeit der Auswirkungen waffengesetzlicher Art (Erwerb und Besitz) und jagdrechtlicher Art, vor allem in Bezug auf das BaWü JWMG war mittlerweile so klar wie Kloßbrühe, auch bei SBine, die das dezidiert eingeräumt hat, so dass es überflüssig ist, weiter darauf herumzureiten. Die Forumsöffentlichkeit hat es wahrscheinlich ebenfalls verinnerlicht.
  4. Könnt ihr eigentlich euren Privatkrieg langsam mal per PN führen? carcano hat in seiner bekannten Knappheit alles Wissenswerte, die Interpretation und die Auswirkungen richtig dargestellt.
  5. ...und dann machen wir's uns gemütlich. Oder andersherum (Frei nach Weihnachten bei Hoppenstedts)
  6. Vielleicht auch mal ein wenig quer denken und das Bezugsposting lesen.
  7. Das haben wir beim Verfahren wegen der HA gesehen wie es nur ein Waffenrecht gibt.
  8. Ich würde mich dennoch nochmals mit den zollrechtlichen Bestimmungen der Schweiz schlau machen. Waffenrechtlich wurde alles beschrieben. Ich habe aber noch 2008 für den umgekehrten Weg nach D Zoll auf die eingeführte und verbrachte Waffe bezahlen müssen.
  9. Nein. Hat zwar mit dem Betreff dieses Threads nix zu tun, aber du schriebst, dass die Behörden an die VwV gebunden wären. In der steht bzgl der Gebühren, dass keine erhoben werden sollen. Wenn man nun nicht an dem Begriff "sollen" herumdoktert, der aber juristisch definiert ist, dann sieht man, wie sich Behörden an die VwV halten.
  10. Was man besonders bei der Erhebung von Gebühren bei der anlassunabhängigen Kontrolle z.B. in Bremen merkt.
  11. Eben. Es ist keine Definition. Es ist ein verbaler Ausdruck im Sprachzusammenhang eines Ortswechsels einer Waffe von a nach b und weil es unzweifelhaft um die Überschrift des § 12 (3) geht, ist es ein Führen, für das man keiner Erlaubnis bedarf .
  12. Puh, hoffentlich kommt jetzt niemand auf den Gedanken, die Tragweite des 13 (7) aufdröseln zu wollen. :-)
  13. Bei Erbwaffen gibt es Behörden, die auch in den Gebührentopf greifen. Erst alle Waffen in die Erben WBK eintragen und dann Austragegebühr, wenn die Erben die Waffen peu a peu verkauft haben. Will ja nicht sagen, dass es ein gangbarer Weg ist, aber hier im Landkreis kriegen die Erben eine angemessene Frist zur Veräußerung ohne den sofortigen Umweg über die Erben-WBK.
  14. Nur als Tipp: Auf Egun kann man nicht wie bei Ebay beendete Angebote aufrufen. Man muss sich ein passendes laufendes Angebot heranziehen und in die Beobachtungsliste aufnehmen. Dann kann man es nach Beendigung erneut aufrufen und nachsehen wieviel bezahlt wurde.
  15. Für das Staatsvolk, also auch für dich. Ansonsten bemühe Google oder Wiki.
  16. Einfach auf den (größeren) Hartschalenkoffer einen Yamaha oder Roland Aufkleber machen. :-)
  17. Durchdringe den Sachverhalt unter Einbeziehen des in vorherigen Beiträgen herausgearbeiteten nochmal sorgfältig.
  18. Nur dass da eine Vorschrift (VSG) auf Basis des Sozialgesetzbuchs dieses Verhalten als unzulässig beschreibt. Beim Besteigen oder Verlassen von Hochsitzen darf sich keine Patrone im Patronenlager befinden.
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