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Flexibler Schlagstock = verbotener Gegenstand?
Hephaistos antwortete auf Restrisiko's Thema in Waffenrecht
Falsch. -
Wie KW und Muni in A-Schrank mit B-Fach lagern
Hephaistos antwortete auf WOfriend's Thema in Waffenrecht
Was du nicht brauchst. Das ist eine Sonderheit beim sogenannten Jägerschrank. Bei einem reinen A oder B Schrank brauchts für die zu den Waffen gehörige Munition ein separates Fach, wenn nicht über Kreuz gelagert wird. Fyodor hat über die Schlüsselaufbewahrung schon geschrieben. Du bist allein dem § 36 verpflichtet und im casus belli alleine. Ich habe einen nicht zertifizierten Schlüsselendbehälter, der recht gut getarnt ist. Sollte den ein Unbefugter finden und aufbrechen, habe ich die A..karte gezogen. Ich gehe aber davon aus, dass das eben nicht passiert. Und wenn ein böser Bube meinen (1er) Schrank ohne Schlüssel aufbekommt oder wegschleppt (auch unwahrscheinlich), dann geht mir das rechtlich auch an demselben vorbei. Dann habe ich nämlich "die erforderlichen Vorkehrungen getroffen", um ein Abhandenkommen zu verhindern. -
Wie KW und Muni in A-Schrank mit B-Fach lagern
Hephaistos antwortete auf WOfriend's Thema in Waffenrecht
Da hätte ich aber gerne mal die Rechtsgrundlage. Von den waffenspezifischen Gesetzen her ist das nämlich im entsprechenden Behältnis erlaubt und bzgl. Gefahrstoff 1,4 S in Garagen habe ich auch nichts gegenteiliges gefunden. -
Solange der genaue Vorwurf unbekannt ist, wäre ich mit dieser Aussage zurückhaltend. Diesen genauen Sachverhalt sollen Juristen bewerten. Ich hatte Anspruch auf Leistung ordnungsgemäßer Reparaturarbeit. Hierzu hatte er mein Eigentum in Verwahrung. Durch die Sicherstellung ist eine neue Situation eingetreten, er selbst kann also die Verwahrung nicht mehr durch Herausgabe beenden. Die Sachlage dürfte sich auch anders darstellen als bspw. bei einem Einbruchdiebstahl. Aber s.o.
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Wie kommst du denn auf so eine abstruse Idee? Gegner ist das Land Hessen in ihren Vetretern. carcano meinte mit Kunde "als Drittbeteiligter"
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Kann von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein. Ich habe jedenfalls eine Deckungszusage, nachdem der Sachverhalt (oder ist es ein Tatbestand?) der Versicherung dargelegt wurde.
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Indem du einem Rechtsanwalt das Mandat übergibst.
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Ich schreibe nichts zu schwebenden Verfahren in öffentlichen Foren. Bitte um Verständnis. Es ist - soviel kann ich sagen - noch kein abschließendes Ergebnis in Sicht.
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Als ich von ihm selbst erfahren habe wie alles abgelaufen ist, habe ich für mich (ebenfalls Betroffener mit Waffe(n) zur Reparatur) die Schlussfolgerung gezogen, dass es nicht ratsam ist, diesen Behörden ohne anwaltliche Hilfe gegenüberzutreten. Was ich dann auch getan habe.
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Michael Grote hat ja eine Engelsgeduld mit dir. Das Waffengesetz ist in weiten Bereichen kompliziert und auch widersprüchlich. Aber ausgerechnet hier ist es eindeutig. Du zitierst Gesetzestext, gleichzeitig behauptest du das Gegenteil von dem was dort steht. Entweder kannst du nicht logisch denken oder bist ein Troll, der provozieren will.
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Die Grinsekugeln machen dein Posting nicht besser. Solange du einen gültigen JS hast, ist es egal, ob du "noch nie was eingetragen gehabt hast". In dem Moment, in dem du es versäumst oder aus Krankheitsgründen nicht schaffst, einen JS zu lösen, ist in diesem Fall deine Langwaffenmunition illegal besessen. Punkt!
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Unterstellen wir mal, die Munition wäre unterscheidbar nach gekaufter und selbst geladener: Die gekaufte muss in dem Moment weg, in dem die Berechtigung zum Besitz entfällt und das ist mit der Austragung aus der WBK, sofern kein Munitionserwerbsschein vorliegt. Das ist auch die Crux bei Jägern, die keinen Jagdschein nachgelöst haben. Ist in der WBK kein Munitionserwerb eingetragen, ist mit dem Ablauf des alten Scheins auch die Langwaffenmunition illegal besessen.
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Sag das am besten mal der Presse. Vor allem bei eingeleiteten Verfahren gegen Prominente. Wenn, wie er selbst sagt, der Laden "clean" ist, gibt es ja auch keine wesentlichen Teile mehr. Das weiß er und er hat auch die richtige Adresse.
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Besonders ärgerlich bei denen, wo die Waffe schon zerlegt in Arbeit war. So wie das aussieht kriegt man die Einzelteile nie mehr zusammen.
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Und schon wieder keine Ahnung. Das ist das krasse Mißverhältnis im Notwehrrecht. Nicht mangelnde Verhältnismäßigkeit. Alles tausendmal diskutiert und durchgekaut. Deswegen bin ich hier raus.
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Lies doch erstmal, was du da verlinkt hast, schreib dann und komme vor allem nicht mit Verhältnismäßigkeit beim Notwehrrecht..
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Es ist schon kurios, was selbst bei Besitzern von Waffen für Meinungen zum Notwehrrecht kursieren. Heletz hätte ich profundere Kenntnisse der Rechtslage zugetraut. Godix' Statement sollten sich einige genau ansehen. Nicht auszurotten ist auch die Meinung, dass im Notwehrfall die Verhältnismäßigkeit der Abwehr zu beachten wäre. Nein, es darf nur kein krasses Mißverhältnis gegeben sein.
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Schau einfach in den Duden und ersetze das Fremdwort durch das deutsche "rechtswidrig". Dürfte dann klarer werden.
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Völlig richtig. Es gibt Formen der Aufbewahrung außer Haus, die sogar per VG abgesegnet wurden.
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Mausebaer, bist du nicht per PM erreichbar?
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Lies einfach mal § 14 AWaffV. Da steht zwar zunächst nichts von Erleichterungen, aber von Ermessen. Das Geschäft ist alteingesessen, weiland Waffen Höltken. Wenn man sich dem Geschäft nähert, sieht man Alarmanlage und schweres Fallgitter. Nie was ernstliches passiert. Das Haus ist historisch und 900 Jahre alt. Nach meinem Kenntnisstand war Abel in Verhandlungen mit der Behörde. Sicherlich nicht mit unterwürfiger Grundhaltung. Diese Welle hätte man aber nicht zu machen brauchen. Man hätte - auch wenn sich die Lage zuspitzte - eine Lösung finden können.
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Könnte man mit jeder WBK machen, auf der noch Plätze frei sind, botack. Warum nicht den Vordruck behalten dürfen und nicht später nochmal Gebühr für einen neuen bezahlen müssen? (WaffKostV) Das ist jetzt keine Begründung, sondern eine Frage eines Bürgers.
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aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
Hephaistos antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
und alle ihre Gehilfen Büchsenmacher, die sich stolz "Arm... zertifiziert" an die Werkstattwand pinnen und nicht kapieren, dass sie sich a la longue selbst das Geschäft unterm Hosenboden wegziehen. -
Bei Langwaffenmunition und Jagdschein außerdem.