Zum Inhalt springen

alzi

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    8.079
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von alzi

  1. DAS liest sich doch schon ganz anders.......
  2. blablabla.........
  3. nochmal, ich bin kein Jurist, aber meinem Verständnis nach, trifft das, für besagte amtliche Vermerke auf den erwähnten Erlaunissendokumenten, nicht zu. bei Genehmigungs- bzw. Ablehnungbescheiden sähe das anders aus, aber sind o.g. Erlaubnisdokumente derartiges? als juristischer Laie........muss man das fragen.
  4. und wie stellst Du den Zeitpunkt der Infektion fest? welchen Wiederherstellungspunkt wählst Du aus? oder meinst Du hier "zurück auf Null"? .....wäre dann aber schon bissl aufwendig, je nach Programmauswahl....die ganzben Updates, etc. pp....
  5. um ein deutsches Bedürfnis als Sportschütze aufrecht zu erhalten musst du NACH den ersten 3 Jahren als WBK-Inhaber, die 12/18 nicht mehr erfüllen (ausser für die 12 Monate vor einem weiteren Erwerb über einen Voreintrag). danach reicht eine gewisse schießsportliche Aktivität. diese kann auch mal für einen gewissen Zeitraum unterbrochen werden. (wurde großteils ja schon angesprochen, dass Dein SB da rumzickt ist natürlich blöd!) in Deinem Fall würde ich mich mit dem BVA in Verbindung setzen und erstmal die Zuständigkeiten klären lassen! ....bevor das noch komplizierter wird....
  6. das schreibst Du jetzt schon zum (mind.) zweiten Male. kannst Du dafür eine belastbare Quelle nennen ( ich bin kein Jurist). Nach Deiner Aussage/Behauptung/Feststellung wären meine sämtlichen WBKs und 27er rechtswidrig ausgestellt worden, da auf ALLEN zusätzliche amtliche Vermerke mit Zitaten (sowohl wörtlich als auch sinngemäß) aus Gesetzen und Verordnungen ( z.B. hinsichtlich 2/6 bzw. Verwendung/Aufbewahrung) vorgenommen wurden!
  7. diese Meinung und genau diese Argumente (Fakten!!) werden im mainstream (politisch wie publizistisch) nur allzugerne ignoriert, oder im Klartext: unterdrückt! der Artikel ist wirklich sehr sehr gut........einem solchen Vorhaben werden die links-grünen Baumknuddler aber niemals zustimmen.....egal was noch passiert. faktisch geht heutzutage politisch ohne die (Bundesrat) aber fast nix. wenn jemand wie der Kretschmann ( als Realist ) hier aktiv werden würde......wird er aber nicht.
  8. braucht eGun nicht ne WHE für seinen Betrieb? "Zusatzleistungen" kann man sich ja vergüten lassen.......
  9. eine Rechtsberatung ...... gibts von einem bestimmten Personenkreis, i.d.R. gegen entsprechendes Entgeld.....
  10. nene, er ist jetzt schon einen Punkt weiter auf seinem Formular...... ... bis Montag simmer dann durch nochmal: schließ Dich doch mal mit den Leuten aus Deinem Verein kurz! glaub mir, das ist einfacher als hier 20 Beiträge wegen 2 Seiten Formular zu schreiben.
  11. sehr ungewöhnliche Frage, wie ich finde..... ....kontaktier doch mal die Erlaubnisinhaber aus Deinem Verein, die sollten das Formular kennen........hier kennt das eher keiner und weiß auch keiner in welchem konkreten Zusammenhang das abgefragt wird. für solche Probleme sind immer die Leute vor Ort der beste Ansprechpartner, nutze das! das ist i.d.R. immer sinnvoller und hilfreicher als ein (überregionales) Forum.
  12. da Du sachkundig bist, weißt Du auch dass es nicht nur aufs Bedürfnis ankommt! wenn Du Dir jetzt noch bissl Mühe gibst, dann merkst Du evtl. dass mein Denkanstoß vielleicht doch Sinn macht..... es ist nämlich nicht "ja" oder "nein", sondern "es kommt drauf an". worauf es ankommt, das weißt Du......zumindest aufm Papier.
  13. warum fragst Du dann ........
  14. was "berechtigt" Dich zu hause zu "trainieren"?......jetzt evaluiere das doch mal für die anderen Orte......
  15. naja, nur weils ein Richter in ein Urteil geschrieben hat ( zu dem ohne nähere Begründung).....besagt ja heutzutage garnix mehr.....
  16. ---doppelt---- und ich habe NICHT 2mal geklickt
  17. dass der Erwerb vom Händler ausgeschlossen ist von der Erlaubnisbefreiung, steht da aber auch wieder nicht. die Formulierung in 12.2 WaffVwV lässt eher den Umkehrschluß zu.......
  18. da sprichst Du aber nur für Deine Behörde...meine war da lernfähig....
  19. und ich gebe Dir nur eine Argumentationshilfe........ ....musst Du ja nicht nutzen.....
  20. dieses Thema haben wir doch grade erst hier in WO durchexerziert........ das SprengG (und eine Erlaunis danach) geht eine evtl. vorhandene waffenrechtliche Erlaunis garnix an. ganz im Gegenteil, die nichtgewerbliche Munitionsherstellung bedarf keiner Erlaubnis nach WaffG, der Erwerb und Besitz von Munition ist im WaffG geregelt. das SprengG regelt lediglich den Umgang mit Treibladungsmitteln und hierfür bedarf es nunmal nicht zwingend einer WBK, sondern lediglich eines Bedürfnisses und dieses ist nicht in einer waffenrechtlichen Erlaubnis begründet/gegeben!
  21. das ist in der Form sowieso grottenfalsch! ..ich darf JEDE Munition besitzen, die ich selbst geladen habe.... soviel dazu (auch Kaliber die nicht in (m)einer WBK oder (m)einem MES stehen) und selbstverständlich darf ich zu einer geliehen Waffe nach §12 Abs.2 Nr.1 auch die Munition erwerben und besitzen! diese Waffe steht dann auch nicht in meiner WBK.... dem SB sei 12.2 WaffVwV zur Lektüre ans Herz gelegt!
  22. .......Du hast meinen Beitrag ..... siehe letzten Teilsatz in Deinem Zitat!
  23. sollten wir auch dabei bewenden lassen.......nicht Alle sind da ganz unvoreingenommen......und aufgrund des "Hausrechts" wäre ein intensiverer Diskurs irgendwann ziemlich einseitig .......wäre eher ein Thema für eine "neutrale" Plattform. aus eben diesem Grunde war mein Kommentar auch absichtlich so unbestimmt gehalten!
  24. also wenn ich den Eingangsbeitrag so lese........ist da doch so einiges nicht ganz logisch und auch nicht wirklich nachzuvollziehen......das passt nicht wirklich zusammen. ich glaube da fehlen - wie so oft - die ganz entscheidenden Informationen! wenn Du die Waffe behalten willst, nimm Dir einen GUTEN Anwalt......und vor Allem.......erzähl ihm die GANZE Geschichte!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.