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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. und im Zweifel die schießsportliche Aktivität dem Verband glaubhaft machen und NUR die Bedürfnisbestätigung des Verbandes an die Behörde. Schießnachweise niemals direkt an die Behörde........und wenn mans doch mit sich machen lässt...nicht hinterher hier rumheulen!
  2. wenn der mir für 16 Wettkämpfe nur 2 Schießtage bestätigen/anerkennen würde, dann reichte ich die Ergebnislisten ( 16 Wettkämpfe) direkt beim Verband ein. die Behörde gehts ja auch nix an, nur den Verband. auch den Verein gehts im Prinzip nix an und wenn die da falsch zählen, dann darf das der Verband entscheiden, denn dem gegenüber muss ich meine schießsportliche Aktivität glaubhaft machen. ob und welchen Anteil daran mir der Verein bestätigt, ist in der Gesamtbetrachtung ja schnuppe, solange es insgesamt dem Verband, und dessen Richtlinien, genügt.
  3. da lässt Du Dir auch nicht 16 Termine oder Schießtage bestätigen, sondern 16 Wettkämpfe! aber wozu ne extra Bestätigung von irgendwem, der da ganz eigene Ansichten hat? Die Ergebnislisten sprechen für sich: das sind 16 Wettkämpfe! .....Fall erledigt.
  4. DAS lass Dir jetzt nochmal durch den Kopf gehen, vielleicht merkst es ja dann selbst Du! die Antwort ist ganz einfach..... wurde sogar schon gegeben, noch garnicht soviele Beiträge her.... ....steht sogar IN Deiner Frage drin!
  5. alzi

    Aus alt mach neu

    dann dürfte es sich wohl um eine Lackierung und nicht um eine Phosphatierung handeln. hier sind, wie Du richtig festgestellt hast, Lösungsmittel mit höherem Siedepunkt besser geeignet.
  6. es erschließt sich mir nicht so ganz, was daran gut sein soll! eine zeitnahe Entscheidung ( egal welche! ) halte ich persönlich um Größenordnungen vorteilhafter......anstatt das jetzige WirrWarr....noch länger. gegen eine "Entscheidung" kann vorgehen oder diese untzerstützen. aber...weiter in der Luft hängen macht bestimmt viel mehr Spaß...
  7. natürlich kann man ihm einen Vorwurf machen, er hätte es ja prüfen (lassen) können......statt nur abzuheften. das schafft nur Scheinsicherheit. übern Postweg braucht es keine Vollmacht......auch das kann man abfangen.... wie sichert sich der SB da ab? oder darf das dann nur wieder jemand mit Vollmacht vom Postillion entgegenehmen? oder muss die Vollmacht gar notariell beglaubigt sein?.... ja das kann der Postler auch ganz dolle verifizieren....
  8. alzi

    Reservist-WBK

    das musst Du anmalen, sonst stehen die morgen alle vor den Kasernentoren ....hinter mir!
  9. wer mit geklauter WBK eine Erwerbsanzeige fälscht.....oder eine WBK mit eingetragener Waffe unterschlagen will ........ schreckt vor dem Fälschen einer Vollmacht zurück...... ..oder holt er sich dafür extra ne Originalunterschrift? .....Urkundenfälschung ist strafbar..... soso.... wen juckt das dann noch? die Vollmacht soll ja Mißbrauch verhindern helfen.......ja, da taugt eine gefälscht Vollmacht auch ganz doll! Nationalität ist dabei mal sowas von egal. das istn Stück Papier mit Gekritzel drauf um das Gewissen des SB zu beruhigen und die Aktenberge zu erhalten, mehr nicht.
  10. in DEM Fall könnt ichs ja noch verstehen, da die "Gegenmeldung" zur Kontrolle ja entfällt. spätestens nach 2 Wochen fällts auf, wenn das falsche Weibchen aufm Amt war.......und Vollmachten kann man auch fälschen......oder muss ich die im Beisein des SB unterschreiben?
  11. also wenn die SB nicht ganz auf den Kopf gefallen sind, dann nehmen die den Papierkram vom Weibchen entgegen, stempeln das ab und geben es ihr - auch wieder zu treuen Händen - zurück. notfalls klärt man das vorab telefonisch......geht ratzfatz! .................Vollmacht
  12. Vollmacht wofür? hä? kannst Du Deine Anträge, bzw. Erwerbsanzeigen/Überlassungsanzeigen nicht selbst unterschreiben?
  13. alzi

    Reservist-WBK

    und die bekommen zunehmend immer mehr Probleme. zum einen mit den Schießsportverbänden, die zunehmend einen ausdrücklichen Sachkundenachweis einfordern für neue Bedürfnisanträge, zum anderen tun ihnen das die Waffenrechtsbehörden gleich. "ja, aber ich hab doch schon eine WBK, ich bin doch sachkundig!"......MÖÖÖÖÖÖP...... es war einmal.....
  14. am wollen liegt nicht, hast Du jetzt eindrucksvoll bewiesen. hättest Du Ahnung, dann wüsstest Du, dass es dieses XY nicht gibt. würde man Dir XY=Waffenrecht angeben, würdest auch wieder rumheulen. SO EINFACH IST DAS EBEN NICHT! kapiers doch endlich und lass es Dir von Eurem Sachkundefutzi erklären, dafür ist der da! das Forum kann das nicht leisten und ich will es nicht, dafür hast Du einfach zu wenig Basiswissen! und die falsche Erwartungshaltung/Einstellung. war das jetzt wieder zu subtil, oder dann doch zu direkt für Dich? egal......
  15. alzi

    Reservist-WBK

    lass Dir das von dem "jemandem" doch schriftlich geben ( Quellenangaben bitte nicht vergessen! ) .....da tret ich dich glatt noch den Reservisten bei ... he Heiko...mal im Ernst... Du hast ne WBK, Du bist sachkundig...... hast Du im WaffG mal irgendwo nen Ausnahmeparagraphen für Reservisten gefunden oder nen extra Absatz für Reservisten im §15? jetzt muss ich bei diesem meinem Beitrag noch auf "Gefällt mir" drücken.........ist wohl grade schwer in Mode
  16. das hatte ich MEHRFACH, wolltest Du nur nicht zur Kenntnis nehmen. vom Willen meine Beiträge verstehen zu wollen mal ganz abgesehen. oder es liegt am können statt am wollen. apropos RL...... würdest Du so mir gegenüber auftreten......hätte ich extra für Dich noch eine Drehtür eingebaut.... ...muss weg, hab noch BLAAABLAAAA zu verteilen...
  17. ja prüf Du mal gegen die WaffVwV........ ...das kommt davon, wenn mans nicht richtig lernt, sondern den ganz ganz leichten Weg gehen will! es bringt einfach nix! Du gibst zu dass Du keine Ahnung hast, aber immerhin hast jetzt mit Hilfe eines anderen Forums die WaffVwV gefunden......Du bist nun voll der Checker! ich verneige mich vor Deinem Fachwissen. herzlichen Gückwunsch, dagegen kann ich natürlich nicht an. ...nicht mal ernsthaft....und sage keiner ich hätte es nicht versucht.......ups sorry, wieder mein Fehler...ich kann ja nur BLAAABLAAAA....kein Wunder.... Edit: alzi geht jetzt Fyodors Rat beherzigen. ....jeden Tag eine gute Tat ....
  18. jetzt weißt Du wenigstens, warum man in D sachkundig sein muss! nein, er muss dazu den Koffer nicht aufbrechen. nein, wenn er es tut, ist das noch lange keine Straftat im Waffenrecht, sondern Sachbeschädigung. nein, denn wer sachkundig ist, weiß wer auf einem Stand wozu berechtigt sein muss und wozu nicht. als "Waffenwart", was auch immer das sein soll, hat er es zu wissen, oder die Finger von den Waffen zu lassen. nochmal: dieses Forum ist nicht dazu da um Dir zu Deiner Sachkunde zu verhelfen! diskutier das doch mal in Deinem Verein mit Eurem Waffensachkundeausbilder. und nein, auch das ist kein juristisch hochsensibles Sachkundespezialwissen! das ist Grundlagenwissen!
  19. evtl. hilft es nochmal zu lesen, dann aber das WaffG.......möglicherweise ergibt sich dann auch ein etwas anderes Verständnis der Sachlage....
  20. da muss ich dir zustimmen, das weitverbreitete Halbwissen (und Altwissen) ist ebenso ein nicht zu vernachlässigendes Problem. da lob ich mir meinen Vereinsvorstand, der ist manns genug umnachzufragen, wenn er sich nicht sicher ist. keiner kann alles wissen, drum ist ja auch die Kommunikation IM Verein wichtig.....von Anfang an! nur durch Kommunikation kann auch der Lehrende dazulernen......alte alzi-Weißheit
  21. ...weit verbreitete "Unsitte"..... habenwollen, aber sich nicht verstandesmäßig mit der Materie befassen wollen.... da nutzt auch kein Sach-/Fachkundelehrgang...... haben z.B. die Schweizer und Österreicher auch nicht.....die MÜSSEN sich selbst schlau machen......irgendwie funktioniert das bei denen. wer sich nicht wirklich selbst kognitiv mit einem Thema beschäftigen kann oder will...der wird ewig (die einfachsten) Fragen stellen....immer und immer wieder..... .....da sehe ich auch meine bisherige Erfahrung immer wieder auf Neue bestätigt!
  22. das geht ja garnicht gegen ihn ( und gegen ihn persönlich schon garnicht )...... schau mal wie oft ich "Verein" geschrieben habe ist LEIDER so, dass die sich da (in den Vereinen) zuweilen ganz wenige Gedanken manchen.......die machen halt ohne zu erklären......Problem ist dann, wie man wieder einmal sieht!, dass andere das "ausbaden" dürfen.....und das eigentlich ganz unnötigerweise! ....mitunter liegts daran, dass "die" in den Vereinen auch nicht wirklich Anhnung haben, geschweige denn es anhand von belastbaren Quellen erklären könnten.....die machen halt.....und wenn keiner meckert.....
  23. und genau DAS gehört einem Mitglied verdeutlicht BEVOR man das ganze tamtam mit "Mitglied-Waffe kaufen-Verein" veranstaltet! ich betone nochmal: BEVOR ....weil DAS ist Aufgabe des Vereins! ...dann hat sich das mit dem Forum auch schon erübrigt...
  24. jetzt werd erstmal selbst sachkundig, dann reden wir nochmal über "Ich finde meine Frage recht speziell. Das es sehr schnell in die Tiefen des juristischen gehen kann." weil so speziell ist grade diese Fragen eben nicht! die juristischen Fallstricke sind, bzw. sollten!, einer sachkundigen Person auch bewußt sein. das Problem für den Verein ist, so er diese Vorgehensweise des Öfteren oder für alle seine neuen Mitglieder praktiziert ( und eben keine WHL hat ), sich des Verdachts des Waffenhandels aussetzt! ein Büxer wüßte das.....aber der darf ja auch..... und nein, das Forum ist nicht dazu da, um Dir Deine Sachkunde zu vermitteln!
  25. wurde bei uns im Verein auch schon gemacht, aber ZUERST wurde das mit allen beteiligten besprochen, bis JEDEM die rechtliche Situation klar war! da musste keiner in einem Forum nachfragen. .....soviel Sachkompetenz sollte im Verein vorhanden sein UND vermittelt worden sein, bevor jemand verkündet "Ich kaufte über den Verein eine 9mm Pistole. ....." ....und dann in ein Forum rennt....
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