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sorry, aber bei dem Verband wundert es mich nicht. was lassen sich die Hessen noch alles gefallen?.......sucht Euch mal ne kompetente juristische Vertretung.....Schwerpunkt Verwaltungsrecht..... .....6-8 Monate......lächerlich....
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ganz ehrlich? such Dir einen ANDEREN VEREIN! sag mal an aus welcher Ecke von BW Du kommst, da lässt sich sicherlich was finden!!! ich sag nur: bei UNS gibts sowas nicht! und nur mal so nebenbei, der Verein hat Dir zu bestätigen, dass Du regelmäßig geschossen hast, Du Mitglied bist und er die entsprechenden Schießstände hat. notfalls ( wenn der Verein bockt und/oder Jahrzehnte die waffenrechtlichen Neuerungen verschlafen hat) geht das mit dem Bedürfnis auch direkt über den Verband, die kennen ihre Pappenheimer!
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weil wir noch in der Lage waren auch mal den Hörer in die Hand zu nehmen und bei der entsprechenden Stelle direkt nachzufragen........fernmündlich....telefonisch....in einem G-e-s-p-r-ä-c-h!!......eine Unterhaltung führen o-h-n-e Daumen....... ....sich face-2-face unterhalten.....auch im Verein.....bei uns ging das sogar noch....
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seine Frage war aber Pistole .22 und DANACH WS in .32......... das läuft dann idR so wie Hangman69 das geschrieben hat. lass das mit WS in größeren Kalibern, ausser auf gelb ist das idR witzlos. nimm die .32 mit dem WS in .22 ...es sei denn Du willst nach der .22 eine ganze .32 und nicht nur ein WS. .... wenn schon so rum dann doch auch ne ganze Abschußrampe! Edit: hast Du keinen im Verein, der Dir da etwas unter die Arme greifen will? ...ich finds immer wieder sch.........ade, wenn die Leute mit solchen Fragen in ein Forum müssen..... wozu haben wir denn die Vereine. würde bei uns im Verein nicht nötig sein!
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das Gesetz wäre hier ja auch das kleinere Problem, möglich ist Vieles. die Kulanz(Nutzungs von Spielräumen) ist seit ein "paar Jahren" allerdings etwas geschwunden......liegt an den ausführenden Organen (Einfluß der Politik)......noch nicht mitbekommen?
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da der Erblasser aber nicht in D, und nach deutschen Recht, (rechtmäßig) besessen hätte.....und in D ja nur das deutsche WaffG den Erwerb und Besitz regelt, wie schon ausgeführt wurde....
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Export an deutschen Händler (/Berechtigten) und dortige Verwahrung bis Klärung der Erlaubnis? oder Einlagerung in CH bis Klärung und dann (Eigen-)Import? was davon rechtlich und verfahrenstechnisch einfacher ist kann sicher MarkF .....
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das kommt wohl daher, dass Post/DHL angeblich "eigenhändig" nur (noch) bei Express-Versand anbieten würde........so jedenfalls habe ich das im Hinterkopf.
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lassen die AGB von DHL das bei Waffenversand zu?
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stellt sich natürlich die Frage ob der/die entsprechenden Verbandsmitarbeiter überhaupt einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bedürfen....... ...bzw. ihnen eine solche anerkannt wurde...
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das Problem ist dabei, dass das "antworten" mitunter ziemlich hängt. irgenwann ändert sich der Knopf in "speichern", es wird aber noch immer nicht anzegeigt, dass der Beitrag "raus" ist. wer die Änderung in der Beschriftung des Knopfes übersieht......was SEHR leicht möglich ist...... der klickt dann halt nochmal.....oder nochmal....oder nochmal.....weil sich einfach NIX tut! das System läuft einfach noch ..........§"&?(%&*_()!......................nicht optimal.....
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und wo wäre da jetzt der Unterschied zu einem 50-seitigen Gesetz und einem zugehörigen weil "unverzichtbaren" 350-seitigen Kommentar? wenn das Gesetz EINEINdeutig abgefasst wäre, dann dürfte es von mir aus auch 1000 Seiten ......oder noch mehr .....haben!
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you made my day!!! apropos... hab ich in einem anderen thread gelernt: https://de.wikipedia.org/wiki/Dunning-Kruger-Effekt ......weil Du ja wikipedia so magst! aber BITTE BITTE nicht lesen, .... nein, ich sag Dir nicht, warum Du das nicht lesen sollst!...auch wenn der Link zur Antwort führt...
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hast Du zufällig in den Spiegel geschaut oder wurdest Du anderweitig erleuchtet? immerhin....... bist Du selbst zu der Erkenntnis gelangt......jetzt müssen wir nur noch am Wesen des Forums arbeiten....
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lies mal besser Du bei Wikipedia nach....und lern bitte Verwaltungsvorschrift und Verordnung zu unterscheiden. dann lern bitte noch den Unterschied zwichen einer Regelüberprüfung (Zuverlässigkeit) und einer Bedürfniswiederholungsprüfung! wer bescheinigt/bestätigt ein Bedürfnis (bei einem Bedürfnis nach §14 WaffG)? weder der SB noch ein Schießbuch! auch hier empfehle ich etwas Gesetzeslektüre. nicht die §§ 8 und 14 verwechseln oder vermischen bitte! nö, dann hast Du ein Anrecht auf eine Quittung über die von Dir, für eine gewisse Leistung, erbrachte Zahlung. hier ist dies die Möglichkeit den Stand 6 Monate nutzen zu dürfen. Du bezahlst nicht für ein Recht auf Stempel! KLEINER Unterschied. wenn man schon Vergleiche anstellt, dann doch bitte welche die nicht aus der Ferne schon hinken! Tip zum Abschluß: wenn Du schon meinst, Du müsstest hier Deine überragenden Kenntnisse zur Schau stellen, dann lern doch bitte erstmal den Wortschatz!!!!
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eben, in keinem! im WaffG steht "regelmäßig", die WaffVwV führt dann was von 12 bzw. 18 aus.... die Verbände übernehmen das weitgehend in ihre Beführwortungsrichtlinien. der war jetzt echt gut! also mir fallen hier im Forum sofort mind. 10 Leute ein, die Dir da aber aufs deutlichste widersprechen würden!
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und im Zweifel die schießsportliche Aktivität dem Verband glaubhaft machen und NUR die Bedürfnisbestätigung des Verbandes an die Behörde. Schießnachweise niemals direkt an die Behörde........und wenn mans doch mit sich machen lässt...nicht hinterher hier rumheulen!
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wenn der mir für 16 Wettkämpfe nur 2 Schießtage bestätigen/anerkennen würde, dann reichte ich die Ergebnislisten ( 16 Wettkämpfe) direkt beim Verband ein. die Behörde gehts ja auch nix an, nur den Verband. auch den Verein gehts im Prinzip nix an und wenn die da falsch zählen, dann darf das der Verband entscheiden, denn dem gegenüber muss ich meine schießsportliche Aktivität glaubhaft machen. ob und welchen Anteil daran mir der Verein bestätigt, ist in der Gesamtbetrachtung ja schnuppe, solange es insgesamt dem Verband, und dessen Richtlinien, genügt.
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da lässt Du Dir auch nicht 16 Termine oder Schießtage bestätigen, sondern 16 Wettkämpfe! aber wozu ne extra Bestätigung von irgendwem, der da ganz eigene Ansichten hat? Die Ergebnislisten sprechen für sich: das sind 16 Wettkämpfe! .....Fall erledigt.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
DAS lass Dir jetzt nochmal durch den Kopf gehen, vielleicht merkst es ja dann selbst Du! die Antwort ist ganz einfach..... wurde sogar schon gegeben, noch garnicht soviele Beiträge her.... ....steht sogar IN Deiner Frage drin! -
dann dürfte es sich wohl um eine Lackierung und nicht um eine Phosphatierung handeln. hier sind, wie Du richtig festgestellt hast, Lösungsmittel mit höherem Siedepunkt besser geeignet.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
es erschließt sich mir nicht so ganz, was daran gut sein soll! eine zeitnahe Entscheidung ( egal welche! ) halte ich persönlich um Größenordnungen vorteilhafter......anstatt das jetzige WirrWarr....noch länger. gegen eine "Entscheidung" kann vorgehen oder diese untzerstützen. aber...weiter in der Luft hängen macht bestimmt viel mehr Spaß... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
nene, die erfahren es dort, WENN sie denn dort nachfragen...... ...oder dort noch Anträge liegen haben... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
.....oder einfach nur ein enormes Minderwissen hinsichtlich "bei euch in Amerika"..... ...könnte natürlich auch sein, dass er von sich auf alle Anderen schließt....DAS würde mir dann wirklich zu denken geben! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
über die Revolver braucht doch keiner sinnieren....die sind nicht halbautomatisch...