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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. alzi

    Sächsische Zeitung

    das muss dem Schreiberling doch selbst schon Schmerzen bereiten! ...wie merkbefreit darf man denn heute schon sein ....
  2. oder frei nach Alexander Graham Bell.......
  3. du hast die (neuerdings in schaaren auftretenden) drohnen vergessen ......
  4. ....dann sollen die Dir dafür auch mal eine belastbare Quelle nennen!!
  5. Verwaltunsgrechtsschutz vorhanden? (bei Dir und dem Verein) lass Dir von dem SB alles nur noch schriftlich geben. und dann übergib die Sache an einen FACHMANN!
  6. wissen die dann ( auch ohne SK) wie sie ihre Munition aufzubewahren haben? --> nicht antworten, rhetorische Frage! <-- ..um dieses Thema gings glaube ich ursprünglich mal.... Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! .....auch als Fußgänger hab ich mich an die STVO zu halten...mit oder ohne Führerschein.... und auch da hab ich mich gefälligst SELBST kundig zu halten. ...bzw. kundig zu werden... ....mit Führerschein/WBK, habe ich aber kundig zu sein! SK-Prüfung hin oder her! auch in den 70ern und 80ern (und den 90ern) gabs ne SK (die nachgewiesen werden wollte)...nur wurde die i.d.R. anders bescheinigt!
  7. man KANN auch ALLES persönlich nehmen.......
  8. worin besteht der Unterscheid zwischen einem Amateur (Sportschütze/Jäger) und einem Profi (Polizist/Zöllner/Soldat) ? kanns der Profi besser? nö! ..er wird nur dafür bezahlt.. und DAS sagt über die Fähigkeiten rein GARNIX aus..... wird aber von der Politik und der Verwaltung als alleinseeligmachend verkauft! ...und "uns" Amateuren vorgehalten... ich habe schon in vielen Lebensbereichen interessierte Amateure erlebt....... die sind vielen Profis (mit Fachausbildung) haushoch überlegen! der einzige Unterscheid:...sie bekommen kein Geld dafür!
  9. zum Schmunzeln ist da garnix!... das ist einfach nur peinlich.....sehr sehr peinlich!
  10. Gruger hat JEHOVA gesacht.....
  11. aber die anderen nachlesen lassen ist doch viel einfacher.......WOzu gibts denn die Fachforen..... ...eben........ um mir das gefälligst abzunehmen! .....und wenn das Problem noch so einfach ist..... MEINE Zeit ist schließlich viel zu kostbar....
  12. man kann sich da ja an der SprengLR 410 orientieren: "4.2 Anhang Nr. 4.2 Absatz 2 ... (3) Behältnisse können aus Stahl (handelsübliche Kassetten, Wandschränke oder Panzerschränke) sowie aus Holz oder anderem Material mit gleicher Festigkeit bestehen. An Holzbehälter werden fol-gende Anforderungen gestellt: Sie sollen aus ca. 20 mm starken Brettern oder Spanplatten bestehen, deren Eckverbindungen z. B. genutet oder gedübelt und verleimt sind. Beschläge und Befestigungen sind so anzubringen, dass sie von außen nicht abgeschraubt werden können. ..." wenns für das ach so gefährliche Pulver reicht, dann müsste es für Munition auch taugen. ..ob Ihr wirklich richtig steht....sehr Ihr wenn das Licht angeht...
  13. das mit dem "gleichwertigen Behältnis" hast Du aber schon gelesen?
  14. wenn Du Dir jetzt mal die Mühe machen würdest nochmal nachzulesen, WER hier die SuFu-Keule geschwungen hat......
  15. mehr werde ich von Dir auch nicht lesen (können)!
  16. jetzt kommt er wieder um das Vergnügen mal SELBST was zu suchen, SELBST zu denken.....einfach mal was SELBST zu machen.... das Ende vom Lied ist..... er wird wieder und wieder fragen...... wiede rund wieder andere machen lassen .....warum sich selbst anstrengen......WOzu gibts ein Forum......
  17. wer zu faul ist zum Lesen, der stellt zum 100. mal die selbe Frage in einem Forum....... .. wir hatten da ne Diskussion.... .. mich hat da einer gefragt... ...meiner Meinung nach.... ...wie war das noch gleich... ...ich dachte.... ...war das nicht mal... alles faule Ausreden! Lesen bildet!...MACHS einfach mal!...und zwar die PRIMÄRliteratur....keine Metadaten, die andere schon 50 mal durchgekaut haben.... Edit: Du bist doch sachkundig, oder? gut, ja dann weißt Du auch wo Du das nachlesen kannst! kostet Zeit...aber dann wenigstens Deine! oder glaubst Du etwa, dass die Antworter für ein Zitat nicht auch nachlesen müssen? halloho!!!!
  18. PRIMÄRliteratur lesen hilft!
  19. i.d.R. schon, sofern das nicht im Erlaubnisvordruck ausdrücklich gestrichen wurde.
  20. SprengVwV: "27.8.2 Ein Bedürfnis ist anzuerkennen für den Erwerb, das Aufbewahren und das Verwenden von – Treibladungspulver zum ... Vorderladerschießen bei Mitgliedern einer schießsportlichen Vereinigung, denen die Vereinigung bescheinigt, dass sie am Übungsschießen des Vereins regelmäßig und erfolgreich mindestens sechs Monate teilgenommen haben,...." von "seine Trainingsnachweise für VL-Schießen" lese ich da nix!
  21. Das gibts, hinsichtlich der Aufbewahrung, nach deutschem WaffG nicht. Du lagst also falsch. Beim Transport (erlaubnisfreiem Führen) is das auch irrelevant. "nicht nutzbar" juckt den deutschen Gesetzgeber herzlich wenig....... bis garnicht! .. das bleibt ne Waffe, egal in wieviele Teile Du sie zerlegst.
  22. ich sehe keinen Widerspruch.
  23. nene.....bloß nicht!.............................................bei mir ist doch noch soviel Platz!
  24. wo hast Du nachgesehen...... ...im Häkelforum?
  25. nicht schon wieder....... man kann sich Gesetzesänderungen auch herbeireden.......man muss nur lange genug nachfragen......irgendwann werden die Fragen dann auch beantwortet....... aber dann heulen die Leute ja wieder rum.... wie sowas nur passieren konnte
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