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wenn Bautz mal die Erwerbsvoraussetzungen auflistet.......... wird er es selbst merken.........
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in WaffG §10 Abs.1 steht lediglich "Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres,..." dass hier 2/6 ausser Kraft gesetzt würde, steht da nicht. als Sportschütze habe ich ( bis auf Ausnahmen ) 2/6 zu beachten, gelb oder grün ist egal. auch steht im WaffG nirgends dass der Sportschütze bei gelb selbst auf 2/6 zu achten hat und bei Erwerb auf grün dies der Behörde obliegt. die gelbe ist eine zeitlich unbegrenzte Erwerbserlaubnis, ich darf jederzeit eine Waffe erwerben.......unter Beachtung von 2/6 und wenn ich mir 100 Voreinträge hole....... ich darf i.d.R. nur 2/6! der Rest ist einfach verbranntes Geld. die Argumentation ist - grade hinsichtlich der vorhandenen gelben beim TE - total absurd! auf gelb gesteht man ihm die eigenverantwortliche Einhaltung von 2/6 zu, auf grün nicht? da ist er auf einmal unmündig? wo ist der Unterschied zu dem Fall dass sich jemand 2 Voreinträge holt und dann in den 12 folgenden Monaten 4 Waffen auf gelb erwirbt (unter Beachtung von 2/6)?
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er kann nur das beurteilen was man ihm vorlegt! spätestens bei der Erwerbs-Eintragung auf der Behörde ( i.d.R. die selbe Behörde von der der Voreintrag ausgestellt wurde ) fällt ein Verstoß gegen 2/6 auf....... also wo ist das Problem? "absurd" ist die Argumentation der Behörde zumal, wenn (wie in diesem Fall) eine gelbe WBK vorhanden ist! sorry, aber soviel "Einsicht" sollte auf Seite der Sachbearbeiter schon vorhanden sei. bei der gelben traut man dem Waffenbesitzer die Fähigkeit 2/6 einzuhalten zu, bei Voreinträgen auf grün nicht?....das ist schon schizophren....
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Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
alzi antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
"noch warten" und "mein BDS-LV eine Wartefrist von 6 Monaten hat" sind zwei Paar Stiefel.... ausserdem hast Du keine konkreten Angeben zu Deiner Person gemacht, also inwiefern und in welchem Maße Dich dies betrifft! sprich: wielange DU noch warten müsstest....nur dass und wie lange das in Deinem LV ist. ist ja auch Wurscht!....LV7 ist GSVBW?.......oje.... dann sind wir ja wohl im selben .....zumindest in Kürze -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
alzi antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Dein Ansprechpartner ist die GESCHÄFTSSTELLE Deines Verbandes! Dort bekommst Du alle Unterlagen! Auch evtl. Beführwortungsrichtlinien! ...hatte ich schon angeregt Du mögest Dich an Die Geschäftsstelle wenden? hier ist nicht Dein Verband, hier ist nicht die Geschäftsstelle Deines Verbandes. Wende Dich also an die Stelle, die alle Unterlagen und Informationen hat und auch haben muss! btw. hast Du in Deinem Eingangsbeitrag nur geschrieben dass Du auch im BDS organisiert bist ( von Wartefrist hast Du im Eingangsbeitrag nix geschrieben ) ...... ja ich bin jetzt auch mal faul und erspar mir den ganzen thread nochmals durchzulesen. -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
alzi antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
ja und was jucken mich die für DICH geltenden Beführwortungsrichtlinien? warum sollte ich deren Inhalt kennen müssen? das ist DEIN Problem (nicht meins), besorg se Dir einfach und lies nach! dass es die gibt, weißt Du ja jetzt. -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
alzi antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Dein Verband verlangt das. Ja, das steht weder im WaffG noch in der SpO! Drum wurdest Du ja auch schon mehrfach auf die Beführwortungsrichtlinien hingewiesen, diese stehen NICHT im WaffG und i.d.R. auch nicht in der Liste-B der SpO! Beführwortungsrichtlinie des Verbandes LESEN! In der SpO des DSB gibts auch eine Passage die ausführt, was als Wettkampf anerkannt wird (Schußzahl). LESEN! Auch wurde Dir schon erklärt dass diese Beführwortungsrichtline NICHT im WaffG und auch nicht in der SpO zu finden ist, aber Voraussetzung ist ( bzw. sein kann ) für die Anerkennung Deines Verbandes nach §15 WaffG. LESEN! Und wenn es die gibt, dann hast Du auch die Voraussetzungen daraus zu erfüllen. Wenn Dein Verband demzufolge eine VM oder einen anderen ausgeschriebenen Wettkampf fordert, dann hast eben die Arschkarte gezogen und dem nachzukommen. lesen...denken..lesen...denken...lesen....denken..lesen..... DANN klärst das in einem direkten Gespräch mit Deinem Verband....... und wenn Du dann heulen musst... komm einfach wieder her und kotz Dich aus..... dann wird man Dir raten "wozu der ganze Aufriß? wenn die sich so anstellen, machs einfach übern BDS, Du Idiot!.... wozu bist Du schließlich in dem Verband!" oder wie der Ami das so salopp formuliert "keep it simple stupid!" man muss nicht durch die Stromschnellen brettern und absaufen, wenn man sie umfahren kann. oder bevorzugst Du einen anderen Spruch: warum einfach, wenns auch kompliziert geht! -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
alzi antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
ich mag mich ja irren..... aber hast Du nicht irgendwas von Verbandsanforderungen geschrieben? und wenn das in dessen Beführwortungsrichtlinien so drinsteht....und das Bestandteil seiner Anerkennung als Schießsportverband nach §15 WaffG ist..... ...UPS... es steht im WaffG (indirekt).... MUSS MAN HALT MAL LESEN! im Übrigen, gibts da doch noch einen parallelen thread... keiner MUSS eine VM schießen! ...waffenrechtlichen... keiner MUSS eine Ausschreibung hierzu (VM) nachweisen....waffenrechtlich.... etc. pp. -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
alzi antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
"0.9.3.3 Wettkampfarten ... Vereinsmeisterschaften ... Die Vereinsmeisterschaft ist auch durchzuführen, wenn nur ein Schütze startet. ... Die Durchführung der Vereinsmeisterschaft ist Angelegenheit des Vereins. ... Nach Abschluss der Vereinsmeisterschaft sind die Ergebnisse mit den Namen der Schützen, die teilgenommen ... haben, der nächsthöheren Sportstelle zu melden. ... " Wenn Du eine VM schießen willst, dann hast der Verein diese auszurichten! D.h. nicht, dass er dafür einen Stand haben muss oder Waffen, aber der Verein hat Dir die Möglichkeit zu geben diese Disziplin als VM zu schießen! Folglich hat er spätestens nach Deiner Aufforderung diese Disziplin auch für die VM anzubieten und auszuschreiben. -> Du hast Deine Ausschreibung! ....zumindest lese ich das so...... hättest Du die SpO mal selbst gelesen, bräuchte ich jetzt nicht wieder mal vorlesen ... -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
alzi antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
wie war das Thema noch gleich? SLF? grüne WBK? jetzt kommst du mit ner BDF......... welche WBK i.d.R. ..... brauchts da den Verband/Verein für den Erwerb? kleiner Tip: Äpfel & Birnen! und betreffs Ausrichtung von Vereinsmeisterschaften in DSB-Vereinen.....einfach mal die SpO lesen! iirc......wurde das aber schon erwähnt...... -
nicht unbedingt.......dazu fehlen die nötigen Informationen
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Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
alzi antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
das ist doch schnuppe, die Waffe ist definiert....was juckt da die jeweilige Schußzahl? wobei....gabs da nicht mal im/für den DSB irgendwo ne Mindestschußzahl für (also solche anerkannte) Wettkämpfe? ....aber selbst dann...isses eigentlich egal und bedürfte ja keiner Ausschreibung.....die Disziplin ist da! -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
alzi antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
die WaffVwV unterscheidet diesbezüglich nur zwischen KW und LW. -
wer schickt denn 3 Monate vorab die WBK zum Händler? und das ohne dass das genaue Prozedere abgesprochen ist! entweder es wird abgesprochen, dass die umgehend zurück kommt oder sie wird zeitnah eingeschickt, wenn die Waffe tatsächlich zur Auslieferung bereit liegt!
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aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
ähm heletz.... da steht WENN und SOLANGE es kein Blockiersystem gibt, hat auf Antrag eine Ausnahme genehmigt zu werden......und zwar von der Verpflichtung alle Erbwaffen blockieren zu müssen..... da steht also nicht, dass erstmal gründsätzlich alle Erbwaffen blockiert werden müssen (Verpflichtung), solange kein Ausnahmetatbestand erfüllt ist? wirklich......ich bin echt am zweifeln..... ob die deutsche Sprach (und die Nutzer derselben) noch das ist (bzw. sind), was man mir mal diesbezüglich beigebracht....(oder eingeredet) hat versprochen, ich hau den nächsten Germanisten, der mir übern Weg läuft, deswegen an! ( nein, keinen Deutschlehrer!!! einen echten Germanisten! ) ...ist das echt so schwer zu glauben... es wäre ja schön, wenn SBine recht hätte... und würde die Absurdität diese Paragraphen wunderbar zeigen.....es spricht aber leider ALLES was dort drin streht dagegen! -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
nein, das steht da eben NICHT! da steht dass ALLE Erbwaffen zu blockieren sind! drum rum steht: Ausnahme(-n-) gibts wenn für eine ( oder mehrere ) Erbwaffe(-n-) kein Blockiersystem vorhanden ist. nochmal: wenn EINE ausreichen würde um den Ausnahmetatbestand für ALLE zu erfüllen, könnte es garnicht MEHREr bedürfen!! und warum bringst Du hier die Altbesitzer ins Spiel? wegen Gleichbehandlung? seit wann regelt der §20 irgendwas für Altbesitzer? wo steht in Bezug auf Blockiersysteme irgendwas von Waffen aus/in Altbesitz? §20 - ERBWAFFEN und sonst nix!!!! wenn die Profis endlich Gesetzestexte schrieben würden ( z.b. 3 oder 4 Sätze statt dieses verschachtelten Geschwurbels ), die auch der letzte couch-potatoe versteht...... ach wie wäre das schön...... blöd nur..... braucht man weder die Schreiberlinge ( denn dann könnens auch die couch-potatoes selbst!), noch die ganzen Juristen... weder die vor, noch die hinter der Richterbank!!!........und die Fachkräfte auf den Ämtern bräuchte auch keiner mehr, dann knallt sich der couch-potatoe den Stempel selbst in die WBK! ... nur, wer will das schon ... ( ist wie mit den Steuerberatern und den Bierdeckeln ) -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
nichts desto trotz bin ich in der Lage einen Satz in deutscher Sprache zu lesen, auch wenn dieser in einen anderen Satz eingebettet ist ( bzw. der Andere drumrumgebastelt ist). deshalb hab ich den ja auch ( der leichteren Verständlichkeit halber ) in meinem obigen Beitrag wieder auseinandergepflückt. wenn die Blockierpflicht für ALLE Waffen entfallen sollte, warum wird dann extra angeführt "wenn oder so lange für eine oder mehrere Erbwaffen"? EINE würde ja dann absolut ausreichen und genügen. na?... also kann das wohl so doch nicht gemeint sein!! sonst wäre es anders formuliert worden. bzw. hätte anders formuliert werden MÜSSEN. q.e.d ..... zumindest für mich.... -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
jetzt lesen wir das mal sinngemäß, ist immer blöde, wenn mehrere Vorgänge/Vorschriften in einem einzigen Satz verschachtelt werden! "§ 20 WaffG (7) Die Waffenbehörde hat auf Antrag Ausnahmen von der Verpflichtung, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern, zuzulassen, wenn oder so lange für eine oder mehrere Erbwaffen ein entsprechendes Blockiersystem noch nicht vorhanden ist. Eine Ausnahme kann auch für Erbwaffen erteilt werden, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung gemäß § 17 sind oder werden sollen." alle Waffen sind mit Blockiersystemen zu sichern! "§ 20 WaffG (7) Die Waffenbehörde hat auf Antrag Ausnahmen von der Verpflichtung, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern, zuzulassen, wenn oder so lange für eine oder mehrere Erbwaffen ein entsprechendes Blockiersystem noch nicht vorhanden ist. Eine Ausnahme kann auch für Erbwaffen erteilt werden, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung gemäß § 17 sind oder werden sollen." sind für eine oder mehrere Waffen kein Blockiersystem vorhanden, hat die Behörde Ausnahmen (Mehrzahl) zuzulassen. Ausnahmen von ALLE sind....einzelne oder mehrere..... nicht ALLE! übrigens......ALLE Waffen NICHT blockieren zu müssen ist EINE Ausnahme! sorry, aber..... gebt den Satz mal einem Germanisten...vielleicht hilfts ja dem Verständnis!!!! .......ich bin keiner (Germanist)... aber ( wie schon mal geschrieben ) es anders zu lesen ist Widersinnig! und würde nicht dem "Gleichbehandlungsgebot" folgen, das wäre eine zufällige ( und zudem willkürliche ) Diskriminierung per Gesetz. -
Unbedenklichkeitsbescheinigung von Sprengg §27 auch gültig für WBK Erstellung
alzi antwortete auf G-String-Jones's Thema in Waffenrecht
macht bei mir die selbe Behörde, sogar die selbe SB! LRA, nix mit Gemeinde. in so einem Fall KANN es sein, dass nicht ein zweites/weites Mal innerhalb einer kurzen Zeitspanne geprüft wird. da es 2 versch. Gesetze(sbereiche) sind, wird i.d.R. separat geprüft. bei versch. Behörden/Abteilungen eh ziemlich klar und auch verständlich. -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
.....von den erlaubnispflichtigen Luftpüstern mal ganz abgesehen.....kein Patronenlager...kein Blockiersystem.....alleine technisch wäre das Gesetz ( in der Auslegung) eine Totgeburt! würde diese Auslegung (von SB) bindend angewendet werden ( höchstgerichtliche Entscheidung ) ....hätte ich am nächsten Werktag entweder ne 4mm oder (eher noch) nen Luftpüster in der WBK! ....für alle Fälle.... -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
eben! erstmal muss ein Erbe ALLE Waffen blockieren lassen. ( falls er nicht anderweitig ein Bedürfnis nachweisen kann, blabla...) dann, falls es für eine oder mehrere Waffen (noch) kein Blockiersystem gibt, kann er beantragen NICHT alle Waffen blockieren zu müssen. das ist ein grundlegender Unterschied zu "alle Waffen NICHT blockieren zu müssen" im Sinne von "keine". DAS kann nicht gemeint ( gewesen ) sein! das Gegenteil von "alle" ist "nicht alle", und nicht "alle nicht"!!!! weil das auch zwangsläufig zu entsprechenden Ungleichbehandlungen unter den Erben führen MUSS. man denke nur mal an eine 4mm-Waffe oder eine Kolibri! einfach ne 4mm in den Bestand ( für Jäger und Sportschützen problemlos ) und das Gesetz ist zahnlos.... ....Ey... die Idee is mir!!... wer die nutzen will....Kontonummer für Lizenzgebühr gibts pe PN! -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
das kann so auch nicht gewollt gewesen sein. andererseits muss es nix bedeuten, dass Du die einzige zu sein scheinst, die diese Leseart vertitt......zumindest habe ich von keiner anderen Person Kenntnis, die diese Position vertritt. ...kann aber auch nicht jeden kennen und Alles wissen.... hab da grade ein Bild vor meinem geistigen Auge........Erbe schleppt Knarre zum Büxer und lässt Lager/Lauf auf wildes Wildcat-kaliber aufreiben.....und umgeht so die Blockierpflicht für alle Erbwaffen...... kann man ja beliebig fortsetzen, sobald sich ein Blockiersystem ankündigt.... -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
das hast Du jetzt schon mehrfach so geschrieben, ICH zumindest kann das aus den einschlägigen Quellen so nicht rauslesen! ... das Gegenteil schon ... -
Europäischer Feuerwaffenpass reicht nicht für Luxemburg
alzi antwortete auf PetMan's Thema in Waffenrecht
...ja, die Sportschützen karren jetzt alle ihre Knarren nach LUX und Franzia......für die Turbanträger........ denen sind nämlich die KaScHiS ausgegangen.... der Schwachsinn hat echt System in EUrostan!! -
Europäischer Feuerwaffenpass reicht nicht für Luxemburg
alzi antwortete auf PetMan's Thema in Waffenrecht
ja, so kann man den Europäischen Feuerwaffenpass auch ad absurdum führen...... ...für welchen Zweck war der doch gleich noch eingeführt worden?