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alzi

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  1. mein erster Gedanke als ich den thread las ( also den andern in aktuelles zum Waffenrecht): die Richter sollten vielleicht mal Gesetzte lesen, anstatt welche machen zu wollen
  2. das WaffG sagt, dass beide "eintragen", Händler und Behörde. blöde Formulierung, weil Verwendung des gleichen Begriffes. der Händler vermerkt durch Eintragung den Erwerb der konkreten Waffe. die Behörde bestätigt durch Eintragung den Erwerb und die Besitzerlaubnis.
  3. bei mir hat der Verband (bis 2009) auch die Angabe einer Waffe/Disziplin bei Antrag auf (neu)Gelb gefordert. von der Behörde wurde aber nicht (vor)eingetragen. ..... der Verband hat sich dann eines Besseren besonnen und (seit 2009) wird weder nach Waffe, noch nach Disziplin gefragt, ganz so wie es sich gehört: nach 14/4 gibts keinen Voreintrag, es ist lediglich die Sportschützeneigenschaft/-aktivität nachzuweisen!
  4. ja ist denn schon wieder Wahl?
  5. darum ist die Leihe nach §12 ja auch zu dokumentieren...."Leihbescheinigung"....das in Verbindung mit der eigenen WBK...... (waffen)rechtlich ist die eine Sache. was ein Händler macht und akzeptiert (oder eben nicht).....wieder was Anderes. ich lasse mich hier nur zur rechtlichen Seite aus.......die Händler frage ich jetzt nicht....schon garnicht Alle!
  6. ähhhhmmm........"(2) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht,..." die Leihe stellt von einer (eigenen) Erlaubnis (amtliches Dokument) frei! ....Leihschein genügt
  7. naja.... in §12 Abs.2 wird bezüglich der Munition auch der "Verleiher" nicht explizit erwähnt.... ich sehe da jetzt keinen Unterscheid zum Händler. in §10 Abs.3 wird auch der Jäger (JJ-Inhaber mit seiner Sonderstellung bezüglich Langwaffenmunition) nicht erwähnt....das kommt dann in §13.... "lex specialis derogat lex generalis" oder wie der Juristiker das nennt. die §§12 & 13 kommen erst nach dem §10....
  8. dann gilt das ja erstmal nur für NRW. und für den Rest der Republik nachwievor das WaffG.
  9. kann ich aus §12 WaffG nicht ersehen. beim Rest bin ich ganz bei Dir.
  10. ist eben nicht egal.....zumindest nicht, wenn ich das WaffG lese. die MEB gilt für die in der WBK eingetragene Waffe. ein Voreintrag ist keine Waffe.
  11. ....die Frage(n) wären bestimmt unter Waffenrecht besser aufgehoben als im Lexikon! .....hau doch mal nen Mod. an...
  12. @CM: es geht nicht um das, was er schreibt.... sondern das was er MEINT..... ...in der Hitze des "Gefechts" passiert das schon mal..... ...wenigstens ist sein Geschreibsel diesmal einigermaßen lesbar.... 17+16=33 morgige Titelgeschichte der BLÖD: 33 tschihadischdische Kämpfor schlagen Teutschland mit den eigenen Waffen! Sack Reis -------- wayne------
  13. es geht aber um exakt das selbe thema auch wenn du die frage andersrum stellst...... das ziel ist doch das selbe wenn du mal ganz ehrlich bist! geh zum anwalt!
  14. dazu hast du doch schon einen thread laufen!!!!! geh endlich zum anwalt, hier 100 mal fragen und rumheulen bringt nix......
  15. - Edit - ja, den Kauf sieht er nicht....... erst ein Überlassen....
  16. die Antwort auf Dein "theoretisches" Problem hast Du in diesem thread schon mehrfach erhalten! sie ist fast IDENTISCH mit der Antwort auf Deine Eingangsfrage...... ..mal bissl (selbst) die (eigenen) grauen Zellen bemühen hilft zuweilen...
  17. nein, kann man nicht! die Begründung steht z.B. in der WaffVwV.
  18. muss das ? ...wirklich ?
  19. Voreintrag auf grün...ist der ME gestempelt oder nicht? aber: WaffG §11 Abs.3 "Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. ....." ist die Waffe eingetragen?... wenn nicht, dann nix Munition! ...wenn, dann nix mehr Voreintrag! den §13 kennst Du ja als Jäger....
  20. da ist ihm halt seine eigene "Phantasie" dazwischen gekommen!
  21. puuuuhhh... Spaß...WÄH!! ich meditiere und entspanne streng nach den Lehren von John Moses Browning!
  22. alzi

    Sächsische Zeitung

    das muss dem Schreiberling doch selbst schon Schmerzen bereiten! ...wie merkbefreit darf man denn heute schon sein ....
  23. oder frei nach Alexander Graham Bell.......
  24. du hast die (neuerdings in schaaren auftretenden) drohnen vergessen ......
  25. ....dann sollen die Dir dafür auch mal eine belastbare Quelle nennen!!
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