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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. ähhhhmmm........"(2) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht,..." die Leihe stellt von einer (eigenen) Erlaubnis (amtliches Dokument) frei! ....Leihschein genügt
  2. naja.... in §12 Abs.2 wird bezüglich der Munition auch der "Verleiher" nicht explizit erwähnt.... ich sehe da jetzt keinen Unterscheid zum Händler. in §10 Abs.3 wird auch der Jäger (JJ-Inhaber mit seiner Sonderstellung bezüglich Langwaffenmunition) nicht erwähnt....das kommt dann in §13.... "lex specialis derogat lex generalis" oder wie der Juristiker das nennt. die §§12 & 13 kommen erst nach dem §10....
  3. dann gilt das ja erstmal nur für NRW. und für den Rest der Republik nachwievor das WaffG.
  4. kann ich aus §12 WaffG nicht ersehen. beim Rest bin ich ganz bei Dir.
  5. ist eben nicht egal.....zumindest nicht, wenn ich das WaffG lese. die MEB gilt für die in der WBK eingetragene Waffe. ein Voreintrag ist keine Waffe.
  6. ....die Frage(n) wären bestimmt unter Waffenrecht besser aufgehoben als im Lexikon! .....hau doch mal nen Mod. an...
  7. @CM: es geht nicht um das, was er schreibt.... sondern das was er MEINT..... ...in der Hitze des "Gefechts" passiert das schon mal..... ...wenigstens ist sein Geschreibsel diesmal einigermaßen lesbar.... 17+16=33 morgige Titelgeschichte der BLÖD: 33 tschihadischdische Kämpfor schlagen Teutschland mit den eigenen Waffen! Sack Reis -------- wayne------
  8. es geht aber um exakt das selbe thema auch wenn du die frage andersrum stellst...... das ziel ist doch das selbe wenn du mal ganz ehrlich bist! geh zum anwalt!
  9. dazu hast du doch schon einen thread laufen!!!!! geh endlich zum anwalt, hier 100 mal fragen und rumheulen bringt nix......
  10. - Edit - ja, den Kauf sieht er nicht....... erst ein Überlassen....
  11. die Antwort auf Dein "theoretisches" Problem hast Du in diesem thread schon mehrfach erhalten! sie ist fast IDENTISCH mit der Antwort auf Deine Eingangsfrage...... ..mal bissl (selbst) die (eigenen) grauen Zellen bemühen hilft zuweilen...
  12. nein, kann man nicht! die Begründung steht z.B. in der WaffVwV.
  13. muss das ? ...wirklich ?
  14. Voreintrag auf grün...ist der ME gestempelt oder nicht? aber: WaffG §11 Abs.3 "Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. ....." ist die Waffe eingetragen?... wenn nicht, dann nix Munition! ...wenn, dann nix mehr Voreintrag! den §13 kennst Du ja als Jäger....
  15. da ist ihm halt seine eigene "Phantasie" dazwischen gekommen!
  16. puuuuhhh... Spaß...WÄH!! ich meditiere und entspanne streng nach den Lehren von John Moses Browning!
  17. alzi

    Sächsische Zeitung

    das muss dem Schreiberling doch selbst schon Schmerzen bereiten! ...wie merkbefreit darf man denn heute schon sein ....
  18. oder frei nach Alexander Graham Bell.......
  19. du hast die (neuerdings in schaaren auftretenden) drohnen vergessen ......
  20. ....dann sollen die Dir dafür auch mal eine belastbare Quelle nennen!!
  21. Verwaltunsgrechtsschutz vorhanden? (bei Dir und dem Verein) lass Dir von dem SB alles nur noch schriftlich geben. und dann übergib die Sache an einen FACHMANN!
  22. wissen die dann ( auch ohne SK) wie sie ihre Munition aufzubewahren haben? --> nicht antworten, rhetorische Frage! <-- ..um dieses Thema gings glaube ich ursprünglich mal.... Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! .....auch als Fußgänger hab ich mich an die STVO zu halten...mit oder ohne Führerschein.... und auch da hab ich mich gefälligst SELBST kundig zu halten. ...bzw. kundig zu werden... ....mit Führerschein/WBK, habe ich aber kundig zu sein! SK-Prüfung hin oder her! auch in den 70ern und 80ern (und den 90ern) gabs ne SK (die nachgewiesen werden wollte)...nur wurde die i.d.R. anders bescheinigt!
  23. man KANN auch ALLES persönlich nehmen.......
  24. worin besteht der Unterscheid zwischen einem Amateur (Sportschütze/Jäger) und einem Profi (Polizist/Zöllner/Soldat) ? kanns der Profi besser? nö! ..er wird nur dafür bezahlt.. und DAS sagt über die Fähigkeiten rein GARNIX aus..... wird aber von der Politik und der Verwaltung als alleinseeligmachend verkauft! ...und "uns" Amateuren vorgehalten... ich habe schon in vielen Lebensbereichen interessierte Amateure erlebt....... die sind vielen Profis (mit Fachausbildung) haushoch überlegen! der einzige Unterscheid:...sie bekommen kein Geld dafür!
  25. zum Schmunzeln ist da garnix!... das ist einfach nur peinlich.....sehr sehr peinlich!
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