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aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
naja, er will ja scheinbar nicht wegen des bürokratischen Aufwandes. JS wäre da dann auch keine Alternative, zumindest in diesem Fall. apropos......viele die gerne Umgang mit Waffen haben und auch gerne mal schießen...... satteln um.... vom Schießsport auf den JS......grade wegen dem bürokratischen Aufwand. die sind teilweise so sehr genervt davon, dass sie lieber ne Jägerprüfung machen und per JS glücklich werden. Versicherung bezahlen, JS lösen......Fall erledigt. ..auch mit ein Grund warum die Zahl der Sportschützen ab und die Zahl der Jäger aktuell so ab bzw. zunimmt..... ...und sehr sehr viele denken ernsthaft drüber nach!! kommt mir in letzter Zeit immer öfter zu Ohr! .....und ist in gewisser Weise mehr als nur nachvollziehbar.... -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
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alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
die "Hinundhererwerberei" ist ja auch ein wichtiger Gesichtspunkt, und kann zum Ziel führen. -
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alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
der Erwerb erfolgte aber nicht auf Grund eines Sportschützenbedürfnisses, sondern im Wege der Erbfolge. der Erwerb erfolgte bedürfnisfrei...und genausoweing wie ich mir selber eine Waffe leihen kann (hat mir carcano beigebracht), kann ich mir auch selbst keine überlassen. .... der ursprüngliche Erwerbsgrund bleibt bestehen. würde er sie überlassen und dann ( nach Erteilung der Erlaubnis / gelbe WBK) wieder erwerben, wäre das was anderes. hattest Du nicht dergleichen schon selbst mal geäußert? -
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alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
er muss das Eigentum daran ja nicht aufgeben, nur den Besitz! Eigentum kann man weitervererben..... -
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alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
die SuFu hat nur ein Ergebnis geliefert?... glaub ich nicht. ( man muss dafür die SuFu nicht wirklich bemühen... der nachbar-thread ist aktuell genug, den sieht man auch so) den ersten Satz in obigem Zitat darfst unter Ironie verbuchen.... -
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alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
wenns für 6.35 kein Blockiersystem gibt....... nix! ......und noch gibts keins... bei der .22 isser aber dran! ...wenn er NIX unternehmen will was Richtung Bedürfnis geht......blockieren lassen oder weggeben.... -
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alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
da er ja schon länger Mitglied in einem Verein ist, beantragt er umgehend eine gelbe WBK...Voere drauf und Ruhe im Karton. das Ganze war irgendwie abzusehen........da gibts nen interessanten nachbar-thread zu.... einfach mal lesen -
das hättest Du besser im Kontext lesen sollen. im Sinne von "ich kann meine Waffen aufbewahren wo ich will. die Behörde hat mir da nicht reinzureden, solange es gesetzeskonform ist". ich zumindest hab das so verstanden....... in dem Zusammenhang......
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Änderung der Meldeadresse wird der Waffenbehörde automatisch mitgeteilt. Die "Waffenakte" zieht dann (Edit: eigentlich) auch automatisch um.
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in den BDS-Revolverdisziplinen/-klassen sind Pistolen zugelassen? interessant! ... da würde ich empfehlen das Sporthandbuch doch WIRKLICH mal zu lesen!...... .... das Geschrieben zu verstehen könnte dann auch nicht schaden.... sorry, aber......
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interessant wäre zu erfahren, warum es zu einem Gerichtstermin kommen musste, bzw. welchen Zweck/Grund dieser hat. Klage auf Herausgabe, Schadenersatz, Erstattung der Anzahlung......? Strafanzeige wegen Unterschlagung...?
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öfter mal ne Feuerpause....... morgens halb-zehn in Afghanistan......
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jetzt verstehe ich auch den Begriff "Kuschelpolitik"!!!!!
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bei der Gelben ist das (Kaliber größer) lediglich hinsichtlich 2/6 relevant. .....bissl anderes Thema.....
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da überlagern sich wieder 2 Dinge, einmal der erlaubnisfreie Erwerb und die technische Seite ( Gasdruck). zudem gibt es eine Inkonistenz/Inkonsequenz im WaffG. bei Revolvern geht erlaubnisfrei nur gasdruckgleich oder -schwächer für WT. bei Pistolen ist nur kalibergleich gefordert, da dürfte man erlaubisfrei ein WS im gasdruckstärkeren .357 SIG oder .357 Mag./Max. für ne Pistole in 9mm Kurz erwerben (Technik/Konstruktion.mal aussen vor).
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sagt wer? ja! weil: dort steht nirgends was von "magnum"..... ... ist aber - ohne reduzier-/wechsellauf für kleinere Kaliber - eh eine rein akademische Diskussion! in der Praxis gehts idR um kalibergleiche WT für Patronen mit geringerem Gebrauchsgasdruck. hab jetzt nicht explizit nachgesehen, aber ne WT z.B. in .32 H&R Magnum, wenn gasdruckschwächer als .45 LC, sollte gehen. bringt nur nix, ohne passenden Lauf. falls es ein Modell gäbe, bei dem problemlos auch der Lauf ( WL) getauscht werden kann...... dann wäre eine Diskussion über WT für kaliberkleinere "Magnum"kaliber nicht ganz sinnfrei. die Regelung soll doch nur verhindern, dass Du eine .454 Casull Trommel in einen .45 LC Revolver klemmst. sofern die Patronen- bzw. Trommelmaße das überhaupt zulassen würden.
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dann verstehst Du das falsch! lies doch mal was Du selbst zitiert hast.... "Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer"
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Hobbypsychologiker? apropos..... ich hab auch ne Amsel im Garten, die redet mit mir.... die Meisen und das Futterhaus sind ihr egal...
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lesen bildet... versuchs doch einfach mal mit den Anhängen zum WaffG .. solangsam solltest Du das wissen! apropos... hattest Du die Frage nicht schon mal gestellt?... so gefühlte 5 Accounts und 2 Jahre früher?
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das steht wo genau?....bitte Textstelle angeben!
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der Verband!...... noch nicht mitbekommen? ...sorry, aber manchmal.......
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und das steht inwiefern im Zusammenhang mit... ??? dem Verband müssen alle WBKs, als Kopie, vorgelegt werden. worus schließt Du jetzt dass das Amt beim Waffenerwerb (Sportschütze) auch die jagdlich erworbenen Waffen berücksichtigen MUSS? das Eine hat mit dem Anderen erstmal garnix zu tun! ausserdem hat das Amt, bei vorliegendem (vom Verband bestätigten) Bedürfnis, einzutragen......basta.... ...was haben da die Jagdwaffen jetzt zu sagen? nix!
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steht wo ?..... würde mich mal brennend interessieren!! sehr Interessantes ( zum Thema "Kontingente") steht u.A. in der WaffVwV zu §20 WaffG.....
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irren ist menschlich.....