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...oder Du selbst nachlesen.... so umfangreich ist das WaffG nu auch wieder nicht....und wenn man schon mal sachkundig ist, lässt sich das auch selbst im WaffG finden....
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das hat hier keiner behauptet! mal versuchen im Kontext zu lesen.......ausser Dir schreibt darüber bisher keiner.....
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also für Sportschützen tut das schon ziemlich lange (für Jägers i.Ü. auch!) .......warum sollte das für Jägersleute jetzt auf einmal anders sein? Jäger brauchen keinen Munitionserwerb per WBK, solange sie einen Jagdschein gelöst haben, viele sparen sich das Geld! warum das evtl. zu kurz gedacht ist, wurde ja schon angedeutet........und deutlich..... MES zu bekommen, nur weil Frauchen sich vom Männchen gerne beliefern lassen möchte......DEN SB will ich sehen!
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
ich finde die 5000€ innerhalb von 1 Tag extrem bemerkenswert! jeder einzelne € zählt und entlastet die Kläger zu unser Aller Vorteil! -
ja, und eben drum kanns dann gelegentlich (in einem Forum) auch mal mißverständlich werden. zu viele Gedanken im Kopf und zu wenig Zeit die alle ( über die Finger ) wieder los zu werden. Nr.1 a) ist für Dich nicht vorteilhaft, da Monatsfrist und keine Möglichkeit der Verlängerung/Erneuerung. Nr.1 b) ist gut für Dich und Deinen Nachbarn. evtl. hilft sogar ein Gespräch mit der zuständigen Behörde und die macht dann in diesem Fall mal eine Ausnahme von 2/6 (bzw. anschließender 0/12), jetzt da der Umzug ins Heim unmittelbar bevorsteht. zieht die nicht mit, dann habt Ihr immer noch Nr.1 b) !
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in dem Fall darfst Du wohl davon ausgehen, dass sich carcano vertipp hat und eigentlich §12 Abs.1 Nr.1a) meinte. Nr.1b) kennt keine Monatsfrist! oder ihm einfach ein Teil seines Gedankenganges, auf dem Weg in die Finger, verloren gegangen ist, so dass es mißverständlich wurde. manchmal hilft es da die ORIGINALquellen/-literatur, sprich WaffG!, zu lesen, statt in irgendwelchen Foren Tippfehlern aufzusitzen (oder auch unglücklich verkürzten Zusammenfassungen). wenn man sich dann noch von der WaffVwV erläutern läßt, was das WaffG meint.....HEUREKA!!!! Du vereinbarst mit Deinem Nachbarn, dass die Waffen vorübergehend, also bis zu Deinem endgültigen Erwerb, bei Dir verewahrt werden. Ende der Verewahrung absehbar. 3 Waffen, +6 Monate, also 1,5 Jahre.
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ich nicht! ....selbst die Senioren bekommen gelegentlich lange Ohren, wenn die kleinen Scheißer fachsimpeln...im Verein......am Stammtisch....nach dem Schießen...hängt vllt. an der Qualität der Unterhaltung (und der daraus ersichtlichen Kompetenz).... .......schade dass Dir das abgeht.....werde Dich bedauern, wenn ich mal Zeit dazu hab......hab nen engen Zeitplan.........und muss noch nen Polizisten suchen mit nem AlkoTest.....draussen.....
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soll jetzt jeder schreiben wie er/sie/es es macht? ok, also........ich machs so: nicht schußbereit nicht zugriffsbreit in verschlossenem Behältnis .....mehr hab ich im WaffG nicht gefunden. schon garnicht irgendein Vorhängeschloss.
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dem WaffG ist damit Genüge getan! ich find das Bild klasse, es zeigt anschaulich den Irrsinn der waffenrechtlichen Überregulierung!!!! kann man garnicht oft genug betonen.
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Verwahrung von Nitropulver und Munition in einem Stahlblechschrank: neue Genehmigungspraxis
alzi antwortete auf karlk's Thema in Waffenrecht
ich wüsste nicht was dagegen sprechen sollte, ist doch konform zur SprengLR 410. -
nö, es muss lediglich ein VERschlußmechanismus zum VERschliessen vorhanden sein, ein Schloß zum ABschließen ist nicht gefordert. ein ReissVERschluß z.B., das Handschuhfach/der Kofferraum/ein Koffer (Schnappschloss) oder Schieber an einem Plastikkoffer, ok. auch wenn man die zusätzlich noch ABschließen kann oder ein zusätzliches Schloß dranhängen, es ist nicht gefordert. solange nicht schußbereit und nicht zugriffsbereit (erlaubnisfrei) geführt wird, alles ok. Begriffsdefinitionen gibts im WaffG, Erläuterungen dazu in der WaffVwV.
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ich fahr auch immer freitags nach Kroatien und kauf dann auf meine deutsche WBK ein....... ....klär das doch mal im Detail mit dem BVA! die erklären Dir dann auch, was Du alles zu beachten hast, ausser der WBK.
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diese Frage wurde Dir schon beantwortet! lies wenigstens mal was man Dir auf Deine Fragen antwortet!!!!!
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lies mal bissl im Forum. "weg" ist noch garnix! kleiner Tip am Rande: ein Revolver ist kein HA..... jetzt verbreite mal hier keine hysterische Panik. gehe nochmal zu Satz 1.
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@WOF: dazu habe ich mich schon detailliert in einem anderen thread erklärt. ...obs Dir helfen würde meine Intention zu erfassen...solltest Du es lesen......ich weiß nicht....., aber Versuch macht Kluch....und man soll die Hoffnung nie aufgeben.
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wie ich das lese ist der §13 ausdrücklich mit drin im Verwaltungsrechtsschutz.
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konsultier doch mal die Suchfunktion. carcano hat sich (aus Juristensicht) schon gelegentlich (und andeutungsweise) über die "Tauglichkeit" einiger Versicherungen (hauptsächlich die über diverse Verbände verfügbaren) ausgelassen. evtl. ist Dir das eine Hilfe. ich vermute mal günstiger und verbandsunabhängig wirst Du nicht viel mehr finden, als das worüber auch vom DSB informiert wurde. 10 €, verbandsunabhängig also auch für Jäger offen. läuft ( wenn ich das jetzt noch recht im Kopf hab) über die Gothaer und Roland. Dein Versicherungsmakler kann Dir da aber vermutlich auch weiterhelfen, hinsichtlich Umfang bzw. Erweiterung Deiner bestehenden Verträge.
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oh Entschuldigung, mein Fehler, ich war mir nicht bewußt dass das WaffG zu lesen für Dich, als sachkundige Person?, ein unüberwindbares Hindernis darstellt! Edit: dito
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bist Du im BDS? im VdW?
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hättest Du das WaffG SELBST nochmal gelesen, dann wären Dir die waffenrechtlichen Begrifflichkeiten inzwischen geläufig und Du hättest auch an der richtigen Stelle bzw. nach dem richtigen Begriff gesucht. zumal Dir die örtliche Nähe (im Text)......zu den Einsteckläufen....auch aufgefallen wäre! wenn man dann noch die zugehörigen Stellen in der WaffVwV liest....... dauert dann insgesamt keine 2 Minuten. ...WENN die Vorarbeit (das selbst Lesen) mal geleistet wurde....
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Bedürftnisantrag was sind die Vorraussetzungen / bin verwirrt
alzi antwortete auf Thema in Waffenrecht
nein, der aktuelle Verein bestätigt die Mitgliedschaft und der Verband dann die Verbandszugehörigkeit in den letzten 12 Monaten. sofernbeide Vereine dem selben (Teil-)Verband angehören. wer den Verband wechselt, hat dann möglicherweise die Arschkarte! "Mindestens 12-monatige Mitgliedschaft in irgendeinem Schießsportverein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört..." Ergänzung in fett von mir zum besseren Verständnis. wer bestätigt das Bedürfnis? der Verband! der Verein bestätigt lediglich, dass Du dort aktuell Mitglied bist. aus diesem Grund musst Du auch Deine schießsportliche Aktivität dem Verband nachweisen, nicht dem Verein. das WaffG zu lesen hilft: §14 Abs.2 ""Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und..." Metadaten sind immer S******e, da sie in der Regel eine sprachliche Vereinfachung und (nicht immer ganz interressenfreie) Interpretation der Originaltexte beinhalten!!!!!! -
oder ganz einfach vernuftbegabte Realisten. warum hier immer son Geschiß gemacht wird und die Kerle das große Hosenflattern bekommen, nur weil sie irgendwo nen Packen Papier abliefern. he, das ist blos ne WBK... was machen die dann erst bei wirklich LEBENSwichtigen Dingen?...muss da dann Mutti mitkommen und Händchen halten? wer ne WBK beantragt muss mind. 18 Jahre alt, also volljährig, sein. als Sportschütze bei GK sogar 25. selbst mit MPU noch 21. damit ist man in D voll geschäftsfähig. aber hier son Terz? also Arsch ausm Sofa, und in die Hose. als erwachsener Mensch kann man das alleine, auch entsprechend auftreten und seine Sache vertreten. auch DAZU hat man schießlich die megakompliziert-Sachkunde absolviert. .....irgendwie kann ichs ja verstehen.....sachkundemäßig.....alleine nach dem was ich in den letzten 4 Wochen diesbezüglich wieder erfahren durfte. hindert aber keinen dran sich selbst weiterzubilden.......oder das was im Lehrgang nicht erfolgt ist....selbst nachzuholen! war bei mir zum Glück nicht nötig und ich hatte von meinem Lehrgang noch sehr lange was! mein Wissen auf den aktuellen Stand gebracht hab ich dann selbst, war auch kein Problem, die Grundlagen waren gelegt. N8
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dann lies es einfach nochmal.... muss man auch kein Anwalt sein. ich bin auch keiner. hat mich aber grade eben ca. 15 Sek. gekostet die entsprechenden Stellen im WaffG zu finden....... so ganz ohne Jurastudium....und ein zweiter Einstein bin ich auch nicht..... lesen bildet ..... selber lesen bildet mehr..... ..lesen lassen bildet garnix....ausser n Haufen Sitzfleisch. und wenn man mal selbst gelesen hat, dann findet man so interessante Dinge später auch selbst wieder. genug geholfen?
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Du wirst es nicht glauben, den Link hab ich geöffnet.......und oje um Himmels Willen...... JA ich kenne die Dinger, sogar aus meinem Sachkundelehrgang .... und der ist schon ne ganze Weile her!