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alzi

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  1. ......so ist das mit der Sachkunde..... und was ist das für ein Verein, der dem Mitglied nichtmal die rechtliche Situation verdeutlichen kann! sind da ALLE nicht sachkundig bis auf den Boss, und der is Büxer, oder wie ?
  2. nene, die erfahren es dort, WENN sie denn dort nachfragen...... ...oder dort noch Anträge liegen haben...
  3. .....oder einfach nur ein enormes Minderwissen hinsichtlich "bei euch in Amerika"..... ...könnte natürlich auch sein, dass er von sich auf alle Anderen schließt....DAS würde mir dann wirklich zu denken geben!
  4. über die Revolver braucht doch keiner sinnieren....die sind nicht halbautomatisch...
  5. wegen "nach meiner Auffassung"!
  6. ich kenne die Behörde ( ist nämlich auch meine ) und dem Antragsteller wurde das schriftlich so mitgeteilt.
  7. Es ist soweit, die ersten Behörden verweigern (vorläufig erstmal) Voreinträge für halbautomatische Kurzwaffen auf Jagdschein. Edit sorry, vergessen: mit Verweis auf das hier diskutierte Urteil!
  8. wo steht das für die grüne als Sportschütze? für die gelbe ( und nur für die ) stehts in 14/4. in 14/1-3 steht nix, also gilt doch wohl 10 1a! und danach ist anzuzeigen.
  9. der sollte dann mal §10 Abs.1a lesen, da hat man anzuzeigen. allgemeine Regelung beantragen muss man als Sportschütze die Besitzerlaubnis nur nach §14 Abs.4 ("auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben"). spezielle Regelung bei Jägers und Sammlers etc. hab ich jetzt nicht nachgesehen. ....grade mal spaßeshalber bissl rumgeblättert......
  10. das FWR vertritt die Interessen der Verbände, damit auch Hersteller wie A., die "Förder"mitglieder haben nur einen Zweck (sagt ja der Name schon): sie sollen das Ganze bezahlen, zu sagen haben sie aber nix! Transparenz? Am A........llerwertesten. ...und dann noch alles immer ganz ganz "geheim"... Fazit: FWR ist für mich als Privatperson und Waffenbesitzer......nicht wirklich existent! und wenn sich die (Schützen-/Jäger-/Sammler-/Hersteller-)Verbände ausschließlich auf das FWR als Interessenvertretung, gegenüber der Politik, verlassen......wissen wir ja was wir derzeit für Zustände haben!.....und wem wir das verdanken.... sorry, FWR....geht garnicht. und wenn die Verbände (inkl. den Herstellern!) für das FWR nicht ein Äquvalent von 10000 Fördermitlgiedern in Finanzmitteln (also poplige 120000€) aufbringen können........oder wohl eher wollen..... dann haben sie genau das was sie verdienen.... die Bereitschaft der Waffenbesitzer ist da, wie man am Spendenkonto für die Klage sieht! das ist ja aber auch schön transparent. 45000€ in 8 Tagen? eine nationale Interessenvertretung, Vertretung der Waffenbesitzer!, ähnlich NRA ....was könnte die reissen! aber mit der ganzen kleinklein Kleckerei und der Verbände die das FWR vorschieben.... wird das nie was. und dafür gibt auch keiner Geld. eine echt NRA (nein auch die GRA hat diesen Anspruch nicht)......hätte auch, da bin ich mir sehr sehr sicher, recht schnell die nötigen Finanzmittel........ aber solange sich die Verbände und Partikuarinteressenvertreter immer weiter zersplittern...die Verbandsvertreter den Machterhalt vor die Mitgliederinteressen stellen.... .und sich gegeneinander ausspielen lassen.....STATT SICH ZU VEREINIGEN!!!...... pah!
  11. *möööööööh* ....jetzt wäre dann mal Zeit für den Wischmopp
  12. ach wie wäre das schon .........
  13. bei nachgewiesener Inkompetenz im jeweiligen Rechtsbereich kann sich das aber durchaus verschieden auswirken. *) Deine Steuern nimmt Dir keiner weg, Deine Waffen aber vielleicht schon! ..spaßig genug?.....oder einfach bei manchen Vergleichen......nochmal nachdenken vor dem posten... *) wie man seine Waffen rechtskonform von einem Ort zu einem anderen bekommt ist für Dich so unbedeutend, dass man das nicht wissen muss? wie die entsprechenden waffenrechtlichen Begrifflichkeiten definiert sind ...... und was diese für die Praxis bedeuten ......unwichtig? ..... bin ich ganz bei Dir!!..... so jetzt papp ich mir ne rote Nase ran und puste in meine Tröte........
  14. der Flohbändiger hat die Frage ja eigentlich eher rhetorisch gemeint, gelle der zugrundeliegenden Problematik bin ich mir jedoch durchaus bewußt...insofern ist die Frage nicht ganz abwegig in dem diskutierten Zusammenhang.
  15. jedes mal, und er bestätigt das in dem er mir einen kleinen Obulus abverlangt ...oder mich hineinbittet und mir die Scheiben bereitlegt... i.d.R. gibts ja faktisch eine stillschweigende Übereinkunft (dem Grund der Anwesenheit entsprechend) also um ganz ehrlich zu sein: Schießstätte nein angeschlossene/assoziierte Gaststätte (Wirt): ja
  16. hättest mal selbst gelesen, dann wüsstest Du jetzt dass es 2 versch. Zitate sind und er zu recht das richtige (und von Dir bemängelte) Zitat als Antwort gepostet hat! ..ergibt sich nämlich aus dem Kontext ....und das zweite Zitat ebenso...auf die Nachfrage... wer das WaffG mal selbst gelesen hat, der weiß das auch. *knurr**hechel**wedel*
  17. ...oder Du selbst nachlesen.... so umfangreich ist das WaffG nu auch wieder nicht....und wenn man schon mal sachkundig ist, lässt sich das auch selbst im WaffG finden....
  18. das hat hier keiner behauptet! mal versuchen im Kontext zu lesen.......ausser Dir schreibt darüber bisher keiner.....
  19. also für Sportschützen tut das schon ziemlich lange (für Jägers i.Ü. auch!) .......warum sollte das für Jägersleute jetzt auf einmal anders sein? Jäger brauchen keinen Munitionserwerb per WBK, solange sie einen Jagdschein gelöst haben, viele sparen sich das Geld! warum das evtl. zu kurz gedacht ist, wurde ja schon angedeutet........und deutlich..... MES zu bekommen, nur weil Frauchen sich vom Männchen gerne beliefern lassen möchte......DEN SB will ich sehen!
  20. ich finde die 5000€ innerhalb von 1 Tag extrem bemerkenswert! jeder einzelne € zählt und entlastet die Kläger zu unser Aller Vorteil!
  21. ja, und eben drum kanns dann gelegentlich (in einem Forum) auch mal mißverständlich werden. zu viele Gedanken im Kopf und zu wenig Zeit die alle ( über die Finger ) wieder los zu werden. Nr.1 a) ist für Dich nicht vorteilhaft, da Monatsfrist und keine Möglichkeit der Verlängerung/Erneuerung. Nr.1 b) ist gut für Dich und Deinen Nachbarn. evtl. hilft sogar ein Gespräch mit der zuständigen Behörde und die macht dann in diesem Fall mal eine Ausnahme von 2/6 (bzw. anschließender 0/12), jetzt da der Umzug ins Heim unmittelbar bevorsteht. zieht die nicht mit, dann habt Ihr immer noch Nr.1 b) !
  22. in dem Fall darfst Du wohl davon ausgehen, dass sich carcano vertipp hat und eigentlich §12 Abs.1 Nr.1a) meinte. Nr.1b) kennt keine Monatsfrist! oder ihm einfach ein Teil seines Gedankenganges, auf dem Weg in die Finger, verloren gegangen ist, so dass es mißverständlich wurde. manchmal hilft es da die ORIGINALquellen/-literatur, sprich WaffG!, zu lesen, statt in irgendwelchen Foren Tippfehlern aufzusitzen (oder auch unglücklich verkürzten Zusammenfassungen). wenn man sich dann noch von der WaffVwV erläutern läßt, was das WaffG meint.....HEUREKA!!!! Du vereinbarst mit Deinem Nachbarn, dass die Waffen vorübergehend, also bis zu Deinem endgültigen Erwerb, bei Dir verewahrt werden. Ende der Verewahrung absehbar. 3 Waffen, +6 Monate, also 1,5 Jahre.
  23. alzi

    Waffentransport

    ich nicht! ....selbst die Senioren bekommen gelegentlich lange Ohren, wenn die kleinen Scheißer fachsimpeln...im Verein......am Stammtisch....nach dem Schießen...hängt vllt. an der Qualität der Unterhaltung (und der daraus ersichtlichen Kompetenz).... .......schade dass Dir das abgeht.....werde Dich bedauern, wenn ich mal Zeit dazu hab......hab nen engen Zeitplan.........und muss noch nen Polizisten suchen mit nem AlkoTest.....draussen.....
  24. alzi

    Waffentransport

    soll jetzt jeder schreiben wie er/sie/es es macht? ok, also........ich machs so: nicht schußbereit nicht zugriffsbreit in verschlossenem Behältnis .....mehr hab ich im WaffG nicht gefunden. schon garnicht irgendein Vorhängeschloss.
  25. alzi

    Waffentransport

    dem WaffG ist damit Genüge getan! ich find das Bild klasse, es zeigt anschaulich den Irrsinn der waffenrechtlichen Überregulierung!!!! kann man garnicht oft genug betonen.
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