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auch Schießstandsachverständige sind in Verbänden organisiert......... ....Du könntest ja mal hier im Forum nachlesen....wer hinsichtlich der Ausbildungsinhalte und Zulassungsvoraussetzungen das Sagen hat....
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selbstverständlich dürft Ihr gemeinsam aufbewahren. häusliche Gemeinschaft. und selbstverständlich dürft Ihr Euch Waffen überlassen/leihen! Du als Sportschütze darfst Dir nur keine Waffen leihen, die vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind. andersrum hinsichtlich Jagd entsprechend. ebenso siehts mit den Zugriffsmöglichkeiten aus, was Du mit Deinem Bedürfnis selbst erwerben dürftest, darauf darfs Du auch Zugriff haben. ... mal so ganz grob...... das kategorisch auszuschließen gründet seitens der Behörde auf Unkenntnis oder Unwillen......umso schlimmer wenn das von deren Fachaufsicht auch noch so bestätigt wird!
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das Gesetz wäre hier ja auch das kleinere Problem, möglich ist Vieles. die Kulanz(Nutzungs von Spielräumen) ist seit ein "paar Jahren" allerdings etwas geschwunden......liegt an den ausführenden Organen (Einfluß der Politik)......noch nicht mitbekommen?
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da der Erblasser aber nicht in D, und nach deutschen Recht, (rechtmäßig) besessen hätte.....und in D ja nur das deutsche WaffG den Erwerb und Besitz regelt, wie schon ausgeführt wurde....
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Export an deutschen Händler (/Berechtigten) und dortige Verwahrung bis Klärung der Erlaubnis? oder Einlagerung in CH bis Klärung und dann (Eigen-)Import? was davon rechtlich und verfahrenstechnisch einfacher ist kann sicher MarkF .....
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
DAS lass Dir jetzt nochmal durch den Kopf gehen, vielleicht merkst es ja dann selbst Du! die Antwort ist ganz einfach..... wurde sogar schon gegeben, noch garnicht soviele Beiträge her.... ....steht sogar IN Deiner Frage drin! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
es erschließt sich mir nicht so ganz, was daran gut sein soll! eine zeitnahe Entscheidung ( egal welche! ) halte ich persönlich um Größenordnungen vorteilhafter......anstatt das jetzige WirrWarr....noch länger. gegen eine "Entscheidung" kann vorgehen oder diese untzerstützen. aber...weiter in der Luft hängen macht bestimmt viel mehr Spaß... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
nene, die erfahren es dort, WENN sie denn dort nachfragen...... ...oder dort noch Anträge liegen haben... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
.....oder einfach nur ein enormes Minderwissen hinsichtlich "bei euch in Amerika"..... ...könnte natürlich auch sein, dass er von sich auf alle Anderen schließt....DAS würde mir dann wirklich zu denken geben! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
über die Revolver braucht doch keiner sinnieren....die sind nicht halbautomatisch... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
wegen "nach meiner Auffassung"! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
ich kenne die Behörde ( ist nämlich auch meine ) und dem Antragsteller wurde das schriftlich so mitgeteilt. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Es ist soweit, die ersten Behörden verweigern (vorläufig erstmal) Voreinträge für halbautomatische Kurzwaffen auf Jagdschein. Edit sorry, vergessen: mit Verweis auf das hier diskutierte Urteil! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
das FWR vertritt die Interessen der Verbände, damit auch Hersteller wie A., die "Förder"mitglieder haben nur einen Zweck (sagt ja der Name schon): sie sollen das Ganze bezahlen, zu sagen haben sie aber nix! Transparenz? Am A........llerwertesten. ...und dann noch alles immer ganz ganz "geheim"... Fazit: FWR ist für mich als Privatperson und Waffenbesitzer......nicht wirklich existent! und wenn sich die (Schützen-/Jäger-/Sammler-/Hersteller-)Verbände ausschließlich auf das FWR als Interessenvertretung, gegenüber der Politik, verlassen......wissen wir ja was wir derzeit für Zustände haben!.....und wem wir das verdanken.... sorry, FWR....geht garnicht. und wenn die Verbände (inkl. den Herstellern!) für das FWR nicht ein Äquvalent von 10000 Fördermitlgiedern in Finanzmitteln (also poplige 120000€) aufbringen können........oder wohl eher wollen..... dann haben sie genau das was sie verdienen.... die Bereitschaft der Waffenbesitzer ist da, wie man am Spendenkonto für die Klage sieht! das ist ja aber auch schön transparent. 45000€ in 8 Tagen? eine nationale Interessenvertretung, Vertretung der Waffenbesitzer!, ähnlich NRA ....was könnte die reissen! aber mit der ganzen kleinklein Kleckerei und der Verbände die das FWR vorschieben.... wird das nie was. und dafür gibt auch keiner Geld. eine echt NRA (nein auch die GRA hat diesen Anspruch nicht)......hätte auch, da bin ich mir sehr sehr sicher, recht schnell die nötigen Finanzmittel........ aber solange sich die Verbände und Partikuarinteressenvertreter immer weiter zersplittern...die Verbandsvertreter den Machterhalt vor die Mitgliederinteressen stellen.... .und sich gegeneinander ausspielen lassen.....STATT SICH ZU VEREINIGEN!!!...... pah! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
ich finde die 5000€ innerhalb von 1 Tag extrem bemerkenswert! jeder einzelne € zählt und entlastet die Kläger zu unser Aller Vorteil! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
mein erster Gedanke als ich den thread las ( also den andern in aktuelles zum Waffenrecht): die Richter sollten vielleicht mal Gesetzte lesen, anstatt welche machen zu wollen -
Besuch im Raumschießkino: Wo die Jäger schießen üben
alzi antwortete auf Scheibenschütze's Thema in Allgemein
da ist ihm halt seine eigene "Phantasie" dazwischen gekommen! -
Besuch im Raumschießkino: Wo die Jäger schießen üben
alzi antwortete auf Scheibenschütze's Thema in Allgemein
puuuuhhh... Spaß...WÄH!! ich meditiere und entspanne streng nach den Lehren von John Moses Browning! -
man KANN auch ALLES persönlich nehmen.......
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worin besteht der Unterscheid zwischen einem Amateur (Sportschütze/Jäger) und einem Profi (Polizist/Zöllner/Soldat) ? kanns der Profi besser? nö! ..er wird nur dafür bezahlt.. und DAS sagt über die Fähigkeiten rein GARNIX aus..... wird aber von der Politik und der Verwaltung als alleinseeligmachend verkauft! ...und "uns" Amateuren vorgehalten... ich habe schon in vielen Lebensbereichen interessierte Amateure erlebt....... die sind vielen Profis (mit Fachausbildung) haushoch überlegen! der einzige Unterscheid:...sie bekommen kein Geld dafür!
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zum Schmunzeln ist da garnix!... das ist einfach nur peinlich.....sehr sehr peinlich!
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und ich dachte es geht grade darum: .....wie man sich doch irren kann......wie war das doch gleich noch mit dem differenzieren?.....
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wenn Bautz mal die Erwerbsvoraussetzungen auflistet.......... wird er es selbst merken.........
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in WaffG §10 Abs.1 steht lediglich "Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres,..." dass hier 2/6 ausser Kraft gesetzt würde, steht da nicht. als Sportschütze habe ich ( bis auf Ausnahmen ) 2/6 zu beachten, gelb oder grün ist egal. auch steht im WaffG nirgends dass der Sportschütze bei gelb selbst auf 2/6 zu achten hat und bei Erwerb auf grün dies der Behörde obliegt. die gelbe ist eine zeitlich unbegrenzte Erwerbserlaubnis, ich darf jederzeit eine Waffe erwerben.......unter Beachtung von 2/6 und wenn ich mir 100 Voreinträge hole....... ich darf i.d.R. nur 2/6! der Rest ist einfach verbranntes Geld. die Argumentation ist - grade hinsichtlich der vorhandenen gelben beim TE - total absurd! auf gelb gesteht man ihm die eigenverantwortliche Einhaltung von 2/6 zu, auf grün nicht? da ist er auf einmal unmündig? wo ist der Unterschied zu dem Fall dass sich jemand 2 Voreinträge holt und dann in den 12 folgenden Monaten 4 Waffen auf gelb erwirbt (unter Beachtung von 2/6)?
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er kann nur das beurteilen was man ihm vorlegt! spätestens bei der Erwerbs-Eintragung auf der Behörde ( i.d.R. die selbe Behörde von der der Voreintrag ausgestellt wurde ) fällt ein Verstoß gegen 2/6 auf....... also wo ist das Problem? "absurd" ist die Argumentation der Behörde zumal, wenn (wie in diesem Fall) eine gelbe WBK vorhanden ist! sorry, aber soviel "Einsicht" sollte auf Seite der Sachbearbeiter schon vorhanden sei. bei der gelben traut man dem Waffenbesitzer die Fähigkeit 2/6 einzuhalten zu, bei Voreinträgen auf grün nicht?....das ist schon schizophren....