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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. warum fragst Du dann ........
  2. was "berechtigt" Dich zu hause zu "trainieren"?......jetzt evaluiere das doch mal für die anderen Orte......
  3. naja, nur weils ein Richter in ein Urteil geschrieben hat ( zu dem ohne nähere Begründung).....besagt ja heutzutage garnix mehr.....
  4. ---doppelt---- und ich habe NICHT 2mal geklickt
  5. dass der Erwerb vom Händler ausgeschlossen ist von der Erlaubnisbefreiung, steht da aber auch wieder nicht. die Formulierung in 12.2 WaffVwV lässt eher den Umkehrschluß zu.......
  6. da sprichst Du aber nur für Deine Behörde...meine war da lernfähig....
  7. und ich gebe Dir nur eine Argumentationshilfe........ ....musst Du ja nicht nutzen.....
  8. dieses Thema haben wir doch grade erst hier in WO durchexerziert........ das SprengG (und eine Erlaunis danach) geht eine evtl. vorhandene waffenrechtliche Erlaunis garnix an. ganz im Gegenteil, die nichtgewerbliche Munitionsherstellung bedarf keiner Erlaubnis nach WaffG, der Erwerb und Besitz von Munition ist im WaffG geregelt. das SprengG regelt lediglich den Umgang mit Treibladungsmitteln und hierfür bedarf es nunmal nicht zwingend einer WBK, sondern lediglich eines Bedürfnisses und dieses ist nicht in einer waffenrechtlichen Erlaubnis begründet/gegeben!
  9. das ist in der Form sowieso grottenfalsch! ..ich darf JEDE Munition besitzen, die ich selbst geladen habe.... soviel dazu (auch Kaliber die nicht in (m)einer WBK oder (m)einem MES stehen) und selbstverständlich darf ich zu einer geliehen Waffe nach §12 Abs.2 Nr.1 auch die Munition erwerben und besitzen! diese Waffe steht dann auch nicht in meiner WBK.... dem SB sei 12.2 WaffVwV zur Lektüre ans Herz gelegt!
  10. .......Du hast meinen Beitrag ..... siehe letzten Teilsatz in Deinem Zitat!
  11. sollten wir auch dabei bewenden lassen.......nicht Alle sind da ganz unvoreingenommen......und aufgrund des "Hausrechts" wäre ein intensiverer Diskurs irgendwann ziemlich einseitig .......wäre eher ein Thema für eine "neutrale" Plattform. aus eben diesem Grunde war mein Kommentar auch absichtlich so unbestimmt gehalten!
  12. also wenn ich den Eingangsbeitrag so lese........ist da doch so einiges nicht ganz logisch und auch nicht wirklich nachzuvollziehen......das passt nicht wirklich zusammen. ich glaube da fehlen - wie so oft - die ganz entscheidenden Informationen! wenn Du die Waffe behalten willst, nimm Dir einen GUTEN Anwalt......und vor Allem.......erzähl ihm die GANZE Geschichte!
  13. nö, das hast Du falsch verstanden. der regelt lediglich und ausschließlich die Kennzeichungspflicht, sonst gar nix. da steht lediglich unter welchen Bedingungen eine Kennzeichung unterbleiben kann und wann nicht. und nochmal für Alle und nur am Rande der Vollständigkeit wegen: die nichtgewerbliche Munitionsherstellung ( also auch das Laden und Wiederladen) bedarf KEINER Erlaubnis. ....kann also in der BeschußV auch garnicht erlaubt werden! das steht ausnahmsweise mal im WaffG! ja genau, und dann wird Dir das am Besten auch noch so in die Erlaubnis getippt. wie blöd müsste man sein, sich derart selbst zu beschränken! Beschußverordnung! ... so wird da ein Schuh draus.... wurde übrigens in "älteren" Beiträgen auch schon erwähnt, und jetzt haben wir schon 2 Argumentationsbereiche. wenn man jetzt noch die nicht-WBK-pflichtigen Waffen bringt, sinds 3. .........also ran an die "älteren" Beiträge.......da steht ALLES schon drin! mehrfach....wiederholt....ausführlich......mit diversen Argumentationshilfen.....
  14. der Assmann ist doch immer wieder in Brüssel.......hoch offiziell....
  15. da ich kein Lehrer bin, aber Du Dich da auszukenen scheinst, darfst Dir gerne ein ungenügend für den Beitrag gutschreiben. Auch wäre es nicht hilfreicher gewesen, wenn ich das Zitat nochmals (sinnvoll, weil vollständig) eingefügt hätte. Dann hättest Du ja nicht gelernt es zu tun, d.h. nochmal nachzuschlagen, warum das Zitat in der langen Form sinnvoller ist, ganz zu schweigen davon, dass Du es extl. sogar verstanden hättest. Das muss man nämlich selbst lesen, drüber nachdenken und dann entsprechend argumentieren. Das Schöne an dieser Textstelle ist nämlich, dass man da garnix interprestieren muss, sie ist eindeutig! (wurde im Übrigen auch in den "älteren" Beiträgen extensiv dargelegt) Zudem (Du magst es nicht wissen), suche ich keine Zitat mehr für Andere heraus und lese sie ihnen auch noch vor (= Zitat hier einstellen), kannst Dich bei Kappa bedanken! Ist mir nämlich zu blöd und wird einem in den seltensten Fällen (das sind dann die wenigen mit denen man sich auf Augenhöhe austauschen kann) gedankt. einen wunderschönen und sonnigen, guten Morgen noch
  16. die Erlaubnis nach §27 SprengG interessiert ein waffenrechtliches Bedürfnis nicht die Bohne! und es sind 6 Monate......richtig, die stehen nicht im WaffG ....sondern im SprengG!
  17. da folgt noch was nach, und zwar das Wichtigste überhaupt... ...zitier bitte vollständig!! ...dann weiß der TE auch was er machen muss....denn da steht das drin! @Lys: nur weil Beiträge "älter" sind, muss der Inhalt nicht nutzlos sein, mir haben sie geholfen den blöden Eintrag loszuwerden! ...das kann man btw. auch in einem "älteren" Beitrag lesen.....sogar das WIE...
  18. ist extrem logisch......WENN SCHON, dann würde nicht antworten Sinn machen...... zu antworten dass das eine Person bearbeitet ist genau soviel Aufwand wie zu schreiben, wie lange es momentan dauert.... sehr sehr sinnvoll! die Sache mit dem Dienst am Kunden ( hier Mitglied) habe die wohl noch nicht so ganz verstanden.
  19. man muss nicht alles persönlich nehmen.....oder zu einem persönlichen Problem machen...... "wer hat den Größten" können wir uns hier doch sparen. es ging um eine Analogie ( einen Vergleich) aus einem anderen (hinsichtlich des Themas) Lebensbereich.....in recht allgemeiner Form...muss man ja jetzt nicht in jeder Einzelheit ausdröseln.... ...mir hatte sich der Sinn dieses Vergleiches erschlossen.....
  20. vielleicht solltest Du Dich mal wirklich mit diesen 3 "Organisationen" auseinandersetzen, dann kannst Du auch erfahren, was diese jeweils TATSÄCHLICH tun. ...mit deucht Du bist da nicht wirklich im Bilde! das verdeutlicht sich auch durch Deine Einschätzungen hinsichtlich der Tätigkeitsfelder die Du vorgenommen hast in hier liegen - den mir bekannten Informationen zufolge - doch einige Fehleinschätzungen deinerseits vor. manchmal ist nicht drin, was drauf steht und manchmal bekommt man mehr als man erwarten würde! ....zudem ist Deine Zusammenstellung nicht vollständig.... auch hier würde ich empfehlen....mach Dich doch erstmal schlau, was ist....und vergleich das dann nochmal mit dem was Du beabsichtigst..... und wenn Du dann noch Deine eigenen Vorgaben beherzigst, die da waren.... .....solltest Du einige Deiner eigenen Äußerungen evtl. nochmals überdenken so ganz allgemein: Dein Ansatz ist ja nicht schlecht......man merkt aber dass Du Dich noch nicht wirklich intensiv mit der Thematik beschäftigt hast......sonst wäre Dir sicherlich nicht entgangen, dass schon viele andere vor Dir diese Idee hatten......auch DIESES Forum ist voll davon.....
  21. ...auf dem Papier haben sie die, das reicht doch... .....ist wie mit dem Sachkundenachweis und der Sachkunde.
  22. ...der war gut....... ..ich hol mal Chips und Cola......
  23. er meinte wohl eher, dass manche von vermeintlichen bzw. theoretischen Kenntnissen zehren und belehren, während andere die Praxis täglich leben. beim Rest bin ich aber ganz bei Dir
  24. zu einem AUSTAUSCH bedarf es aber einen vergleichbaren Wissensstand, sonst versteht nämlich der Eine nicht was der Andere ihm mitteilen will......oder auf seine Fragen antwortet. und hier habe ich den Eindruck, dass Du die Antworten nicht verstehen kannst..... es fehlt Dir das Grundwissen! ...und das Grundverständnis.....
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