Zum Inhalt springen

alzi

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    8.059
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von alzi

  1. das Blöde an diesem "offiziellen" Fragenkatalog sind die Fehler!
  2. zur Aufsichtsführung muss er berechtigt sein (die Befähigung muss er hierfür nachweisen). OHNE selbst beausichtigt zu werden, darf jemand schießen, sofern sichergestellt ist, dass er sich alleine auf dem Schießstand befindet und selbst zur Aufsichtsführung befähigt ist (Berechtigung zur Aufsichtsführung brauchts da keine, er muss ja nicht beaufsichtigt werden, nur die Erlaubnis des Standbetreibers).
  3. Sachkunde anhand des Fragenkataloges zu lernen ist Murx! lass den Mist, lerns richtig, dann hast auch nach der Prüfung noch was davon und musst nicht dauernd Fragen stellen.....in diversen Foren...... eine App macht das auch nicht besser! nur meine ganz persönliche Meinung .......wenn man sich mal nur die Themen der letzten 2 Wochen ansieht...... kann man ganz leicht den Unterscheid erkennen zwischen sachkundig und Sachkundeprüfung bestanden.
  4. machs doch einfach besser (vor Allem SELBST) bubbele! ....und heul ned rum....
  5. da hatte aber die Behörde die Eintragung der Waffe, d.h. die Besitzerlaubnis verweigert. meine WBK schließt (erstmal, bis ein Gericht etwas anderes beschließt....oder die Behörde blabla.....) die Besitzberechtigung bereits mit ein. steht da ausdrücklich drauf! klar, kann von der Behörde zurückgenommen oder widerrufen werden.......bis jetzt aber noch nicht. dann gilts erstmal...... wenns zu meinem Nachteil wäre, würds ja auch erstmal gelten..... ...ich hab doch von dem Verwaltungsgedöns keinen Plan.....den müssen die Profis ( die dafür bezahlt werden) haben......ich handle im guten Glauben bis was anderes bestimmt wird. (gut dass das hier schön anonym ist) ... wer die Ironie findet, darf sie behalten
  6. alzi

    Waffen erben

    q.e.d.
  7. naja...... auf meiner gelben WBK steht unter amtlichen Eintragungen: "Diese Erlaubnis berechtigt zum Erwerb und Besitz von...." d.h. ich bräuchte nicht mal zum Amt und mir die Besitzerlaubnis holen (d.h. abstempeln lassen) ....... mach ich aber trotzdem, weil ich ein so netter Mensch bin. die könnten mir deswegen auch den Besitz des 142. K98 nicht verweigern, die Beitzerlaubnis habe ich mit dem Erwerb! hier hat sich die Behörde selbst ein Bein gestellt und ich KÖNNTE viel Geld sparen (und mir unbegrenzt K98 in den Schrank stellen)......mach ich aber nicht.... ausser die kommen mir mal blöde.....
  8. alzi

    Waffen erben

    die Sonne geht auf........zumindest in meinem Herzen.... HBM Du hast nen Fan! Hilfe zur Selbsthilfe ist einfach nix für jeden.......macht dann ja auch wieder Arbeit........drum lieber helfen (und die anderen die ganze Arbeit machen) lassen. zugegeben......die allerwenigsten können mit dem Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" etwas anfangen (sie erkennen die Hilfe zur Selbsthilfe nichtmal, sondern fühlen sich stattdessen beleidigt und persönlich angegriffen), weil sie es einfach nicht begreifen (im Sinne von geistig erfassen) können.....oder wollen.... .....mit dem sprichwörtlichen Tritt in den Arsch, kann eben nicht jeder umgehen. wieso, weshalb, warum?.... interessiert nicht!.... man kann ja wieder fragen....und machen lassen....VIIIIIIEL einfacher..... ....gelernt ist halt nix dabei.... aber wer will das schon ....
  9. alzi

    Waffen erben

    und mit der Behörde..........denn das entfernen und wieder einsetzen des Blockiersystems darf ja nur der Büxer machen..... der muss das dokumentieren......und in der WBK wird das blockieren und entblockieren ja auch noch vermerkt....... das kostet n elenden haufen Geld.
  10. dieser hat dann aber alle Läufe zu blockieren, da er diese nur blockiert besitzen darf. aber ja, auch ein Erbe darf sich beliebig viele WS/WL/WT zulegen. aber als NUR-Erbe ohne anderweitiges Bedürfnis darf er die eben nicht unblockiert besitzen. auch hier gehe ich davon aus dass ein WS/WL/WT nur eine Erweiterung/Ergänzung der Grundwaffe ist, und bei dieser sind eben alle Läufe zu blockieren.
  11. in Deiner Argumentation ist ein klitzekleiner Fehler........ das Bedürfnis spielt beim Erwerb von WS/WL/WT keine Rolle (sofern Kalibergleich/Gasdruckgleich oder kleiner/schwächer)! das darf nämlich auch ein Altbesitzer oder Erbe. da wird KEIN Bezug zu einem Bedürfnis hergestellt! lies mal ganz genau nach, welche Vorausetzungen erfüllt sein müssen für den erlaubnisfreien Erwerb der Dinger! bei Sportschützen/Jägern/Sammlern liegt für die Grundwaffe ein Bedürfnis zugrunde......,dieses brauchts abwer garnicht! und wenn ich für den Erwerb kein spezielles Bedürfnis nachweisen muss, dann kann es für den (weiteren) Besitz, wie auch für die Nutzung, keines Bedürfnisses bedürfen!
  12. beim Erwerb des WS aber nicht.
  13. drum heißt das ja auch erlaubnisfrei....... Edit: ich bezieh mich auf den Erwerb des WS und ob das überhaupt erlaubt wäre wenn man schon ne KK-Pistole hat.
  14. alzi

    Waffen erben

    hättest Du vorher die WaffVwV konsultiert, wären nach einem kurzen Gespräch evtl. andere Antworten gekommen .... ne musst Du nicht lesen.... frag einfach noch mehr Leute.....oder nimm den 50-50 Joker!
  15. alzi

    Waffen erben

    die Lektüre der WaffVwV könnte hilfreich sein.
  16. sammal, hast Du niemanden im Verein, der auch nur ansatzweise Ahnung hat?
  17. alzi

    BKA kauft Sportwaffen

    soviel zu Datenschutz! ...und ausschließlich befugte Zugriffe aufs NWR...... ...irgendwie beschleicht mich da ein ungutes Gefühl! wenn dann noch für private Zwecke wäre........
  18. so man das Einsteckteil, wie auch WS/WL/WT als Erweiterung der Grundwaffe bzw Ergänzung zur Grundwaffe ansieht, kann man auch noch 10.10 aus der WaffVwV zur Argumentation heranziehen: "10.10 Als eine Form der Erteilung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition für dort bereits eingetragene Schusswaffen sieht § 10 Absatz 3 Satz 1 die behördliche Eintragung/ Stempelung in der WBK (Spalte 7) vor. Die auf diesem Weg erteilte Berechtigung erstreckt sich über die in Spalte 3 der WBK konkret bezeichnete Munition (z. B. .357 Magnum) hinaus auf alle für die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten (gleiches Kaliber; gleicher oder geringerer Gasdruck …, im Beispiel etwa auch Munition .38 Spezial oder .38 Spezial WC). Die Waffenbehörden sind insofern im Rahmen der betreffenden Erteilungsverfahren berechtigt, das Vorliegen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses auch für die in Bezug auf die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten zu unterstellen; eine inhaltliche Beschränkung der erteilten Berechtigung soll nur im Ausnahmefall und nur dann erfolgen; wenn im Hinblick auf einzelne konkrete Munitionsvarianten unter jedem erdenklichen Gesichtspunkt eine Verwendungsmöglichkeit unzweifelhaft ausgeschlossen werden kann." im Rahmen dieser Analogbetrachtungen kann die Behörde eine Munitionsberechtigung für die Einsteckdinger, auch einem Sportschützen, eigentlich nicht verwehren.
  19. ein (sportliches) Bedürfnis hat er für die Grundwaffe bereits nachgewiesen......drum ja auch die Erwähnung der Analogie zu WS/WL/WT......da hier ( wie für die Einsteckdinger) der Erwerb erlaubnisfrei (ohne erneute Bedürfnisprüfung) erfolgt.......und der Munitionserwerb ja idR kein Problem darstellt (für Kaliber bzw. Gebrauchsgasdruck gleich oder kleiner).
  20. die Frage ist nur, warum verlangt die Gute eine Verbandsbescheinigung? nach WaffVwV brauchts die nicht......und wenn man analog WS/WL/WT argumentiert, auch nicht..... ...ja ich weiß.... es gibt Behörden die verlangen für ein WS auch einen Bedürfnisnachweis...... oh und hinsichtlich Wiederladen..........lass das streichen!!!!!....gibt hier im Forum ausreichend Themen die Dich dabei mit Argumenten versorgen......erst kürzlich wieder....
  21. ups sorry (beim Schreiben kam mir das selbst schon etwas komisch vor.......musst dann aber weg)...........bedurfnisfrei natürlich nicht, das Bedürfnis hängt dann ja an der Grundwaffe und ist schon nachgewiesen bzw. anerkennt. dann ist das Einsteckteil vergleichbar mit einem WS/WL oder einer WT (erlaubnisfreier Erwerb und Besitz, aber nicht eintragungspflichtig), ist eine Ergänzung zur Waffe und dann sollte ein MES dafür kein Problem sein. Meine Behörde verlangt in dem Fall einen Kaufnachweis für das Einsteckteil und stellt dann den MES für das reduzierte Kaliber aus. wenn ichmich recht erinnere biete die WaffVwV auch den Eintrag des Einsteckteil in die WBK an (obwohl nicht eintragungspflichtig) zum Zwecke der Munitionsberechtigung. WaffVwV lesen...... 10.trallala sollte es sein
  22. ich würde mir mal hinsichtlich dieser Frage die WaffVwV ansehen....... ...es gibts ja den MES .............................und einen Bedürfnisnachweis für ein bedürfnisfrei erwerbbares Teil?.......hmmmm
  23. mit dem kleinen Unterschied, dass "verschlossen" im WaffG nicht definiert ist, "erwerben" schon.....;)
  24. zu viel Feuerzangenbowle gesehen? ausserdem ist Dein Ansinnen sachlich falsch im Kontext zum Jagdschein......oder hat jemand gefordert dass der TE seinen JS nochmal machen soll? keiner hindert Dich Deine Kenntnisse in Mathe und Bio aufzufrischen bzw. auf den aktuellen Stand zu bringen......... ebenso hindert keiner den TE sich auf den aktuellen Kenntnisstand, hinsichtlich Sachkunde hier im Speziellen der Waffenaufbewahrung, zu bringen...... Dein Vergleich (und damit auch Deine Forderung) hinkt! apropos........lustige Sache das...... ich hatte auch Mathe und Bio als LK....ist schon bissl länger her als bei Dir....... nicht der einzige Unterschied ......ich nutze meine Kenntnisse von damals beinahe täglich, denn ich habe nicht für die Schule ( bzw. das Zeugnis) gelernt sondern doch tatsächlich fürs Leben! ....und ich lerne immer noch... auch bin ich in der Lage mich selbst in einem bestimmten Bereich auf dem Laufenden zu halten oder mich sogar weitzubilden.....
  25. wenns in WO steht ist das anders? ....siehe Beitrag vom HBM.... und ich gehe mal ganz stark davon aus, dass man den Beitrag von MarkF auch in eben diesem Sinne verstehen darf!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.