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Zwischenstopp auf dem Weg zum Schießplatz...? ( temporäre Einlagerung )
alzi antwortete auf PatVI's Thema in Waffenrecht
lernt man sowas nicht mehr in der Jägerausbildung? ....Jagdreisen..... ist das sowas aussergewöhnliches für einen Jäger? selbst wenn nicht, was hindert einen Jäger daran mal das WaffG, die AWaffV und die WaffVwV hinsichtlich eines Problems (hier "Aufbewahrung") zu konsultieren? auch sollte doch der vom Bedürfnis umfasste Zweck kein Fremdwort sein! -
und neben der Zuverlässigkeit gibts noch die Persönliche Eignung. wenn die Behörde da bis 2020 blockt........siehts schlecht aus......auch mit ner Klage. da müsste man schon viel Initiative zeigen!....um eine Annahme hinsichtlich der gegebenen Tatsachen auszuräumen....
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was bringt Dir die Erfahrung anderer, wenn DEINE Behörde das bei Dir absegnen muss? wie Du schreibst, kennst Du ja die Rechtslage, dann weißt Du auch wer hier entscheidet und auf welcher Grundlage. ausserdem..... wer hier hat genau die gleiche Situation wie Du? was bringen Dir also dessen Erfahrungen, zumal mit einer anderen Behörde? Deinen vorletzen Satz, grade in dieser Hinsicht, solltest Du nochmal überdenken. Hier die einzige Erfahrung die zählt und die einzige die Dir nützen kann, die Selbsterfahrung. "Brainstorming"..... ja ne ..... ..... Du willst dass man Dir Argumentationsvorlagen liefert....dann sag das doch ganz einfach! Dafür must Du aber erstmal die Hosen runterlassen und GANZ konkrete Angaben machen, "3" reicht hier mal garnicht! ....sollte Dir aber selbst klar sein, da Du ja die "Gesetzeslage" kennst.....
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
da steht nicht "sollen", sondern "sollten"..........ganz klein bissl was anderes....und grade drum tun das viele......würde da "sollen" stehen, wäre es wohl nicht ganz so einfach. ...nur mal so ganz nebenbei, weil ich in letzter Zeit schonmal das "sollen" in diesem Kontext gelesen hatte. -
wurde zwar schon geschrieben.....aber die SB soll doch wirklich mal diesbezüglich die WaffVwV studieren..... steht doch ausdrücklich dort drin!
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es soll doch tatsächlich noch Mitmenschen geben, die einen Telefonapparat zu nutzen wissen.........
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Bedürfnisprüfung (Wiederholungsprüfung) nach 7 Jahren WBK-Besitz
alzi antwortete auf {OR}x-cite's Thema in Waffenrecht
§4 Abs.4 Satz 3 WaffG / 4.4 WaffVwV wo die Behörde übers Ziel hinausschießt, kann man diese ja drauf aufmerksam machen! als mündiger Bürger darf man sich sowas durchaus erlauben. -
Bedürfnisprüfung (Wiederholungsprüfung) nach 7 Jahren WBK-Besitz
alzi antwortete auf {OR}x-cite's Thema in Waffenrecht
ein Bedürfnis bestätigt der Verband, dafür gibts Mustervordrucke. bei Bedürfniswiederholungsprüfung 3 Jahre nach Ersterteilung, bedeutet "regelmäßig" noch 12/18, danach nicht mehr. -
ist die Waffe vom sportlichen Schießen und/oder der Verwendung beim IPSC ausgeschlossen?
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kann doch jeder der sowas veranstaltet in seiner Bescheinigung ausdrücklich aufführen oder auch nicht..... beim WSV ( im DSB) wirds gemacht....wenn andere das nicht machen.... Aufsichtsführung/Sicherheit hat mit der SpO (bzw. Verbandszugehörigkeit) ja jetzt erstmal nix zu tun..... ... das Schießen ist (von befähigten Personen) zu beaufsichtigen ... Gefahren/Gefährdungen sind zu vermeiden.... dazu hat die Aufsicht jederzeit eingreifen zu können........ vom stillen Kämmerchen aus (Kamera/Bildschirm) kann sie das nicht. selbst wenn die Behörde das absegnen sollte *, wenn was passiert ist erstmal die Aufsicht dran......und da hängt idR die waffenrechtlichen Zuverlässigkeit dran, dann der Verein (bzw. seine Vertreter) und deren Zuverlässigkeit, ....... und wenn die Versicherung dann noch Geld zurück haben will....... * und da kann der Weg aus der Schießkabine ( mit Vollverglasung und Tür zum Stand ) schon zulang sein
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ich verstehe das Problem und DSB-Geschelte nicht so wirklich. geschuldet ist es v.A. der Unbestimmtheit und Ungenauigkeit in den waffenrechtlichen Vorschriften und Erfordernissen. innerhalb/unterhalb des WSV wird inzwischen die Befähigung zur Schieß- und Standaufsicht ausdrücklich zusammen mit der Waffensachkunde geschult und ausdrücklich auch nochmals separat bescheinigt. deutlicher gehts nicht, die Befähigung zur Schieß- und Standaufsicht zu erlangen und zu belegen. ...ich finde die Qulifizierungsrichtlinien des DSB sind insofern sinnvoll, da sie die o.g. Unbestimmtheit/Ungenauigkeit "ausbügeln", und so eine gewisse "Rechtssicherheit" für den Nutzer/Anwender bieten....
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da sie es besser wissen müssten ..........finde ich echt mutig........ viel spaß wenn da mal was passiert und die versicherung das Geld wieder haben will! ........wer ist dann wohl dran? erst die Aufsicht "ohne"...dann der Verein........und der Kreisverband verschränkt die Arme hinterm Rücken und lässt den Verein im Regen stehen " wenn der Verein sich nicht ans Gesetz hält....." auch dein DSB-Kreisverband steht nicht über dem Waffengesetz!
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Waffenrechtliche Frage zu einer Frage im Test der Waffensachkunde
alzi antwortete auf Tomsax's Thema in Waffenrecht
soso, der hochnotpeinliche offizielle Fragenkatalog....und der nochunsachkundige Prüfling muss mit umgangssprachlichen Nichtfachbegriffen aufs Glatteis geleitet werden.......und Bautz findet das auch noch toll. ich finds nicht toll!...entweder der offizielle Fragenkatalog hat die Terminologie des Waffenrechts zu nutzen oder gehört in den Schredder! ist der gleiche Murx wie in der WaffVwV..... da wird auch teilweise wild mit den Begrifflichkeiten rumgespielt, bis ins absurde..... das hat System...ist doch immer wieder schön anzusehen.........egal was der Erlaubnbisinhaber ( oder -Anwärter) tut, man kann ihm immer einen Strick draus drehen. warum die Frage in dieser Form Murx ist, hat MarkF wunderbar darglegt -
Waffenrechtliche Frage zu einer Frage im Test der Waffensachkunde
alzi antwortete auf Tomsax's Thema in Waffenrecht
man kann ja den Lehrgangsleiter, bzw. Prüfungsausschuß auf den fehlerhaften Fragenkatalog hinweisen und bitten, nur fehlerfreie Fragenbögen zu verwenden! ....wobei ich nicht auschließen kann dass das nicht evtl. Absicht ist........ so gibts wenigstens gelegentlich mal "falsch" beantwortete Prüfungsfragen und nicht alle Prüflinge bestehen fehlerfrei..... weiß doch sowieso jeder der Beteiligten, dass das Ganze (der Sachkundeprüfungsquatsch) ne überflüssige Alibiveranstaltung ist.... -
Waffenrechtliche Frage zu einer Frage im Test der Waffensachkunde
alzi antwortete auf Tomsax's Thema in Waffenrecht
das Blöde an diesem "offiziellen" Fragenkatalog sind die Fehler! -
zur Aufsichtsführung muss er berechtigt sein (die Befähigung muss er hierfür nachweisen). OHNE selbst beausichtigt zu werden, darf jemand schießen, sofern sichergestellt ist, dass er sich alleine auf dem Schießstand befindet und selbst zur Aufsichtsführung befähigt ist (Berechtigung zur Aufsichtsführung brauchts da keine, er muss ja nicht beaufsichtigt werden, nur die Erlaubnis des Standbetreibers).
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Android App zum Vorbereiten auf die Sachkundeprüfung
alzi antwortete auf johannes85's Thema in Waffenrecht
Sachkunde anhand des Fragenkataloges zu lernen ist Murx! lass den Mist, lerns richtig, dann hast auch nach der Prüfung noch was davon und musst nicht dauernd Fragen stellen.....in diversen Foren...... eine App macht das auch nicht besser! nur meine ganz persönliche Meinung .......wenn man sich mal nur die Themen der letzten 2 Wochen ansieht...... kann man ganz leicht den Unterscheid erkennen zwischen sachkundig und Sachkundeprüfung bestanden. -
machs doch einfach besser (vor Allem SELBST) bubbele! ....und heul ned rum....
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da hatte aber die Behörde die Eintragung der Waffe, d.h. die Besitzerlaubnis verweigert. meine WBK schließt (erstmal, bis ein Gericht etwas anderes beschließt....oder die Behörde blabla.....) die Besitzberechtigung bereits mit ein. steht da ausdrücklich drauf! klar, kann von der Behörde zurückgenommen oder widerrufen werden.......bis jetzt aber noch nicht. dann gilts erstmal...... wenns zu meinem Nachteil wäre, würds ja auch erstmal gelten..... ...ich hab doch von dem Verwaltungsgedöns keinen Plan.....den müssen die Profis ( die dafür bezahlt werden) haben......ich handle im guten Glauben bis was anderes bestimmt wird. (gut dass das hier schön anonym ist) ... wer die Ironie findet, darf sie behalten
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naja...... auf meiner gelben WBK steht unter amtlichen Eintragungen: "Diese Erlaubnis berechtigt zum Erwerb und Besitz von...." d.h. ich bräuchte nicht mal zum Amt und mir die Besitzerlaubnis holen (d.h. abstempeln lassen) ....... mach ich aber trotzdem, weil ich ein so netter Mensch bin. die könnten mir deswegen auch den Besitz des 142. K98 nicht verweigern, die Beitzerlaubnis habe ich mit dem Erwerb! hier hat sich die Behörde selbst ein Bein gestellt und ich KÖNNTE viel Geld sparen (und mir unbegrenzt K98 in den Schrank stellen)......mach ich aber nicht.... ausser die kommen mir mal blöde.....
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die Sonne geht auf........zumindest in meinem Herzen.... HBM Du hast nen Fan! Hilfe zur Selbsthilfe ist einfach nix für jeden.......macht dann ja auch wieder Arbeit........drum lieber helfen (und die anderen die ganze Arbeit machen) lassen. zugegeben......die allerwenigsten können mit dem Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" etwas anfangen (sie erkennen die Hilfe zur Selbsthilfe nichtmal, sondern fühlen sich stattdessen beleidigt und persönlich angegriffen), weil sie es einfach nicht begreifen (im Sinne von geistig erfassen) können.....oder wollen.... .....mit dem sprichwörtlichen Tritt in den Arsch, kann eben nicht jeder umgehen. wieso, weshalb, warum?.... interessiert nicht!.... man kann ja wieder fragen....und machen lassen....VIIIIIIEL einfacher..... ....gelernt ist halt nix dabei.... aber wer will das schon ....
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und mit der Behörde..........denn das entfernen und wieder einsetzen des Blockiersystems darf ja nur der Büxer machen..... der muss das dokumentieren......und in der WBK wird das blockieren und entblockieren ja auch noch vermerkt....... das kostet n elenden haufen Geld.