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danke carcano, lag ich mit meiner Vermutung garnicht so weit daneben. auch als nicht-Jurist hatte ich so meine Zweifel ob der Relevanz der ganzen Ausführungen für besagten Fall. danke, dass mein Eindruck nun bestätigt wird.
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übersetz das mal bitte für unwissende........ danke
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Du bist nicht naiv und auch nicht der einzige dem das passiert ist....... liegt aber nicht an Dir oder mir....... sondern ganz allein daran, dass der TE das missverständlich formuliert hat.... -EDIT- -EDIT- -EDIT-
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wasn das fürn Verein, nicht mal verfassungsfeindlich......da tret ich sofort aus!
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jetzt geh erstmal bissl Schießen, nimm die Holde mit und schaut euch ein paar Vereine an........ ausprobieren was geht.... ... Du wirst sowieso relativ schnell was anderes als ein LG zum plinken schießen (und auch haben) wollen..... .. dann komm wieder und wir unterhalten uns nochmal über Deinen LG-Kauf.
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Transport von Kurzwaffe und Langwaffe(n) in einem Futteral ( Tasche )...Anzahl?
alzi antwortete auf PatVI's Thema in Waffenrecht
wenn ich mal ganz ganz viel Zeit habe, leg ich mir auch solche Probleme zu........ -
.....ein Blick auf die Forenstruktur hätte bestimmt auch nicht geschadet und eine geeignetere Rubrik offenbart.....
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dafür gibts eh kein Geld, es sei denn es ist was Besonderes und ein Sammler erbarmt sich gegen die Austragungsgebühr. such Dir am Besten einen Händler/Büxer aus Eurer Gegend, der selbst bei eGun unterwegs ist und bittet ihn das im Auftrag (in Kommission) abzuwickeln. er wird das wohl nicht für Lau machen, das kann (und wird für Euch vermutlich auch) zum Verlustgeschäft werden. aber wenigstens landet das Teil nicht in der Tonne. mit bissl Glück kann man sie einem Jäger für die Fallenjagd geben.
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Zwischenstopp auf dem Weg zum Schießplatz...? ( temporäre Einlagerung )
alzi antwortete auf PatVI's Thema in Waffenrecht
in mir reift immer mehr der Drang selbst so eine Jägerausbildung zu absolvieren, alleine schon um die Qualität der Fragen (nach der zugrundeliegenden Ausbildung) hier besser einschätzen zu können......... ...bislang kann ich mir einfach nicht vorstellen dass bestimmte Themen so vernachlässigt worden sein können....und wenn ich dann nur ansatzweise versuche mir die Qualität der restlichen Ausbildung vorzustellen (was ich eigentlich nicht glauben mag!)..... wundert mich so Manches (Einzelfälle natürlich! soll keine Verallgemeinerung sein) nicht mehr wirklich. -
Zwischenstopp auf dem Weg zum Schießplatz...? ( temporäre Einlagerung )
alzi antwortete auf PatVI's Thema in Waffenrecht
lernt man sowas nicht mehr in der Jägerausbildung? ....Jagdreisen..... ist das sowas aussergewöhnliches für einen Jäger? selbst wenn nicht, was hindert einen Jäger daran mal das WaffG, die AWaffV und die WaffVwV hinsichtlich eines Problems (hier "Aufbewahrung") zu konsultieren? auch sollte doch der vom Bedürfnis umfasste Zweck kein Fremdwort sein! -
und neben der Zuverlässigkeit gibts noch die Persönliche Eignung. wenn die Behörde da bis 2020 blockt........siehts schlecht aus......auch mit ner Klage. da müsste man schon viel Initiative zeigen!....um eine Annahme hinsichtlich der gegebenen Tatsachen auszuräumen....
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was bringt Dir die Erfahrung anderer, wenn DEINE Behörde das bei Dir absegnen muss? wie Du schreibst, kennst Du ja die Rechtslage, dann weißt Du auch wer hier entscheidet und auf welcher Grundlage. ausserdem..... wer hier hat genau die gleiche Situation wie Du? was bringen Dir also dessen Erfahrungen, zumal mit einer anderen Behörde? Deinen vorletzen Satz, grade in dieser Hinsicht, solltest Du nochmal überdenken. Hier die einzige Erfahrung die zählt und die einzige die Dir nützen kann, die Selbsterfahrung. "Brainstorming"..... ja ne ..... ..... Du willst dass man Dir Argumentationsvorlagen liefert....dann sag das doch ganz einfach! Dafür must Du aber erstmal die Hosen runterlassen und GANZ konkrete Angaben machen, "3" reicht hier mal garnicht! ....sollte Dir aber selbst klar sein, da Du ja die "Gesetzeslage" kennst.....
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
da steht nicht "sollen", sondern "sollten"..........ganz klein bissl was anderes....und grade drum tun das viele......würde da "sollen" stehen, wäre es wohl nicht ganz so einfach. ...nur mal so ganz nebenbei, weil ich in letzter Zeit schonmal das "sollen" in diesem Kontext gelesen hatte. -
wurde zwar schon geschrieben.....aber die SB soll doch wirklich mal diesbezüglich die WaffVwV studieren..... steht doch ausdrücklich dort drin!
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es soll doch tatsächlich noch Mitmenschen geben, die einen Telefonapparat zu nutzen wissen.........
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Bedürfnisprüfung (Wiederholungsprüfung) nach 7 Jahren WBK-Besitz
alzi antwortete auf {OR}x-cite's Thema in Waffenrecht
§4 Abs.4 Satz 3 WaffG / 4.4 WaffVwV wo die Behörde übers Ziel hinausschießt, kann man diese ja drauf aufmerksam machen! als mündiger Bürger darf man sich sowas durchaus erlauben. -
Bedürfnisprüfung (Wiederholungsprüfung) nach 7 Jahren WBK-Besitz
alzi antwortete auf {OR}x-cite's Thema in Waffenrecht
ein Bedürfnis bestätigt der Verband, dafür gibts Mustervordrucke. bei Bedürfniswiederholungsprüfung 3 Jahre nach Ersterteilung, bedeutet "regelmäßig" noch 12/18, danach nicht mehr. -
ist die Waffe vom sportlichen Schießen und/oder der Verwendung beim IPSC ausgeschlossen?
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kann doch jeder der sowas veranstaltet in seiner Bescheinigung ausdrücklich aufführen oder auch nicht..... beim WSV ( im DSB) wirds gemacht....wenn andere das nicht machen.... Aufsichtsführung/Sicherheit hat mit der SpO (bzw. Verbandszugehörigkeit) ja jetzt erstmal nix zu tun..... ... das Schießen ist (von befähigten Personen) zu beaufsichtigen ... Gefahren/Gefährdungen sind zu vermeiden.... dazu hat die Aufsicht jederzeit eingreifen zu können........ vom stillen Kämmerchen aus (Kamera/Bildschirm) kann sie das nicht. selbst wenn die Behörde das absegnen sollte *, wenn was passiert ist erstmal die Aufsicht dran......und da hängt idR die waffenrechtlichen Zuverlässigkeit dran, dann der Verein (bzw. seine Vertreter) und deren Zuverlässigkeit, ....... und wenn die Versicherung dann noch Geld zurück haben will....... * und da kann der Weg aus der Schießkabine ( mit Vollverglasung und Tür zum Stand ) schon zulang sein
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ich verstehe das Problem und DSB-Geschelte nicht so wirklich. geschuldet ist es v.A. der Unbestimmtheit und Ungenauigkeit in den waffenrechtlichen Vorschriften und Erfordernissen. innerhalb/unterhalb des WSV wird inzwischen die Befähigung zur Schieß- und Standaufsicht ausdrücklich zusammen mit der Waffensachkunde geschult und ausdrücklich auch nochmals separat bescheinigt. deutlicher gehts nicht, die Befähigung zur Schieß- und Standaufsicht zu erlangen und zu belegen. ...ich finde die Qulifizierungsrichtlinien des DSB sind insofern sinnvoll, da sie die o.g. Unbestimmtheit/Ungenauigkeit "ausbügeln", und so eine gewisse "Rechtssicherheit" für den Nutzer/Anwender bieten....
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da sie es besser wissen müssten ..........finde ich echt mutig........ viel spaß wenn da mal was passiert und die versicherung das Geld wieder haben will! ........wer ist dann wohl dran? erst die Aufsicht "ohne"...dann der Verein........und der Kreisverband verschränkt die Arme hinterm Rücken und lässt den Verein im Regen stehen " wenn der Verein sich nicht ans Gesetz hält....." auch dein DSB-Kreisverband steht nicht über dem Waffengesetz!
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Waffenrechtliche Frage zu einer Frage im Test der Waffensachkunde
alzi antwortete auf Tomsax's Thema in Waffenrecht
soso, der hochnotpeinliche offizielle Fragenkatalog....und der nochunsachkundige Prüfling muss mit umgangssprachlichen Nichtfachbegriffen aufs Glatteis geleitet werden.......und Bautz findet das auch noch toll. ich finds nicht toll!...entweder der offizielle Fragenkatalog hat die Terminologie des Waffenrechts zu nutzen oder gehört in den Schredder! ist der gleiche Murx wie in der WaffVwV..... da wird auch teilweise wild mit den Begrifflichkeiten rumgespielt, bis ins absurde..... das hat System...ist doch immer wieder schön anzusehen.........egal was der Erlaubnbisinhaber ( oder -Anwärter) tut, man kann ihm immer einen Strick draus drehen. warum die Frage in dieser Form Murx ist, hat MarkF wunderbar darglegt -
Waffenrechtliche Frage zu einer Frage im Test der Waffensachkunde
alzi antwortete auf Tomsax's Thema in Waffenrecht
man kann ja den Lehrgangsleiter, bzw. Prüfungsausschuß auf den fehlerhaften Fragenkatalog hinweisen und bitten, nur fehlerfreie Fragenbögen zu verwenden! ....wobei ich nicht auschließen kann dass das nicht evtl. Absicht ist........ so gibts wenigstens gelegentlich mal "falsch" beantwortete Prüfungsfragen und nicht alle Prüflinge bestehen fehlerfrei..... weiß doch sowieso jeder der Beteiligten, dass das Ganze (der Sachkundeprüfungsquatsch) ne überflüssige Alibiveranstaltung ist....