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m20 4mm M20 -EU- was ist aktuell und was ändert sich?
alzi antwortete auf speedjunky's Thema in Waffenrecht
Du glänzt mit fundiertem Halbwissen. irgendwie bissl richtig und trotzdem in der von Dir genannten Form immer falsch. informier Dich halt mal richtig im Originaltext und bastel Dir nix aus irgenwelchen "hab mal gehört", "war da und dort zu lesen" und "hat der/die gesagt". es bringt nix, wie man ja sieht! ... das kann man Dir hier auch nicht Alles beibringen (ist auch nicht Zweck dieses Forums), da musst Du schon selbst mal ran!- 47 Antworten
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m20 4mm M20 -EU- was ist aktuell und was ändert sich?
alzi antwortete auf speedjunky's Thema in Waffenrecht
das ist falsch. falsch. nicht in D! genau da liegt das Problem, was zählt ist das deutsche WaffG! Raiden hats sogar zitiert, Petman hats Dir nochmal erklärt! und da ist schnuppe ob en Pistole zum Repetierer wird. lies das mal intensiv durch und lass das mit dem querdenken, bringt hier nix! Das mit dem Bedürfnis und der Erlaubnispflicht (im Allgemeinen) solltest Du als LWB eigentlich draufhaben.- 47 Antworten
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m20 4mm M20 -EU- was ist aktuell und was ändert sich?
alzi antwortete auf speedjunky's Thema in Waffenrecht
Du bringst da extrem viel durcheinander! in der Form wie Du das schreibst ist das aber nicht richtig. betrachte mal jeden Fall für sich ganz genau......dann wirst Du Deine Wissenslücken selbst finden.- 47 Antworten
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also hast Du schon ..... nein, doch nicht..... .........shizo kommt ned so wirklich toll als Troll jetzt hast Du es versaut!
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hast Du eben nicht. Deine Antwot auf obigen Link hinichtlich WaffG..... .....nicht wirklich, denn sonst wäre Deine Aussage (1. Zitat) nicht falsch! einfach mal den Beitrag vor diesem lesen........da steht nämlich drin warum.
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manche Leute haben Probleme........echt unglaublich.....
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Ist der Handel mit freien Waffen erlaubnispflichtig?
alzi antwortete auf SAMIL's Thema in Waffenrecht
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Ist der Handel mit freien Waffen erlaubnispflichtig?
alzi antwortete auf SAMIL's Thema in Waffenrecht
also so langsam kann man den Troll aber nimmer übersehen! apropos... die Bundesrepublik sucht noch nen Bundespräsidenten...... diesem Nutzer glauch nicht mal dass er hier angemeldet ist. -
und gilt auch nur im dienstlichen Rahmen, denn nur in diesem sind sie vom WaffG ausgenommen. also was hat der Offz jetzt privat, als Sportschütze, davon? Bingo! ...... weiß bloß kaum einer........ privat ist der Offz genau so ans WaffG gebunden wie jeder andere Bürger auch! er ist also nix besonderes, im WaffG gibt es keine Offiziere.
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SprengG ? zeig mal bitte!
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......!
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das EP hat er ergänzt ( Beitragsnummern gibts ja nimmer, sonst häte ich die jetzt genannt), und selbst ohne diese Ergänzung wäre Dein "NEIN!" noch falsch. die Informationen genügen um Dein pauschales "NEIN!" als falsch zu bezeichnen, ebenso wie die Behauptungen vom Fyodor und Tyr in der jeweils o.g. Form! ihre Behauptungen sind, wie getätigt, eben nicht zutreffend, sondern nur unter bestimmten Bedingungen und diese sind HIER ( d.h. in diesem Fall) eben nicht erfüllt! mittel Forensuche, bzw. Quellenstudium lässt sich auch herausfinden inwiefern das zutrifft, bzw. eben nicht.
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und nochmal falsch! nutzt doch bitte endlich die Forensuche, es wurde schon mehrfach dargelegt, inwiefern das Überlassen von wiedergeladener Munition zulässig ist und unter welchen Bedingungen! HIER gehts sogar um gewerblich wiedergeladene Munition und diese sollte ALLE rechtlichen Vorgaben erfüllen, wo ist also das Problem?
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weil Du das als ziviler/privater Waffenbesitzer eben zu erfüllen hast! da fällst Du unters WaffG (und das haben "die" nunmal so gemacht), bei der Bundeswehr nicht.
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wo ist dann das Problem? dann sollte doch allen Vorschriften entsprochen worden sein......
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auch falsch, zumindest in der Form!
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falsch!....und es wurde hier im Forum nicht nur einmal die rechtlichen SItuation diesbezüglich erläutert...... das WaffG regelt den Erwerb und das Überlassen von Munition, vom Berechtigten an Berechtigten!
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Dein "vor kurzem" ist genau so präszise wie sein "derzeit"....... echt hilfreich...... ...dauert solange wie es eben dauert......war vor kurzen so....und derzeit ist das nicht anders! nix genaues weiß man nicht.......aber man könnte ja doch tatsächlich die fragen, die es wirklich WISSEN!......wie es jetzt grade aussieht..... ...muss man natürlich nicht......."vor kurzem" reicht ja auch, wenn man nur wissen will wie es "derzeit" aussieht. ich persönlich wäre in der Tat so frei und würden den BSSB direkt fragen (gibt dann auch zeitnah ne Antwort), anstatt mich auf "bei uns im Verein hat vor kurzen einer" ...... zu verlassen.......jeder ist seines eignen Glückes Schmied.......
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Mehr als zwei Voreinträge / Voreinträge während der "Sperrzeit"
alzi antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
frag doch einfach mal DEINEN Sachbearbeiter...........oder stell die Anträge, spart Dir das Fragen und er/sie wirds Dir dann schon mitteilen......- 11 Antworten
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- erwerbsstreckungsgebot
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frag den BSSB! keiner weiß wieviel die grade zu tun haben ausser denen........
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wer hat also das Sagen? ...und ein JS bringt in dem Zusammenhang was bitte?..... sorry, aber da brauch ich nicht mal nen Paragraphen...da reicht bissl gesunder Menschenverstand doch aus! apropos.....keine Abnahme......keine Zulassung....Versicherungsschutz? also ich bin kein Standbetreiber.....wäre ich aber ein solcher.... dann bräuchte ich wohl kein Forum........schon garnicht müsste ich in einem Forum DIESE Fragen stellen. wenn mein Name auf einer Genehmigung steht, dann kenne ich mich gefälligst aus! wenn ich Chef bin, dann spielt mit mir keiner seine Spielchen, dann wird gemacht was ich sage (bzw. eben nicht!, wenn ich das sage) . Leute....denkt doch mal SELBST nach......
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2/6 Regelung bei gemeinsamen WBKs oder gemeinsamen Berechtigten
alzi antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Flohbändiger <> Fyodor -
2/6 Regelung bei gemeinsamen WBKs oder gemeinsamen Berechtigten
alzi antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
VereinsWBK läuft ( wenns korrekt abgewickelt wird) über §8, da gibts kein 2/6. auch erfolgt ja der Erwerb hier durch den Verein und es wird der Besitz AUCH von zusätzlichen berechtigten ausgeübt. das ist etwas Anderes als unter Sportschützen ( da gilt ja für beide 2/6). bei Jäger und Sportschütze gilt 2/6 ja auch nicht für den Jäger, es sei denn der Jäger ist auch Sportschütze und erwirbt dann als Sportschütze (auf Sportschützenbedürfnis) mit. muss mal alles strikt getrennt (nach Bedürfnis und dem Erwerb aufgrund welchem §§)....und ( in diesem Fall!!) .....rein logisch und systematisch betrachten. -
2/6 Regelung bei gemeinsamen WBKs oder gemeinsamen Berechtigten
alzi antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
wenn im Rahmen einer gemeinsamen Berechtigung eine Waffe erworben wird, dann erwerben beide, also zählt der Erwerb auch für beide gegen 2/6! das ist der Sinn und Zweck von "gemeinsam". mitgefangen - mitgehangen entweder, oder..... sich nur die Rosinen rauspicken is nicht -
so isses, das wollen aber viele einfach nicht begreifen! noch immer nicht! .....auf dem Auge sind die einfach blind..... Maximalforderungen stellen bislang nur unsere Gegner. "wir" gehen als Einzige Kompromisse ein.......immr und immer wieder...und irgendwann ist die Wurscht weg!