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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. als Waffenbesitzer sollte man Primärliteratur schon von Metadaten trennen können........mit grünem Abitur allemal..... "sollte"......auch jeder Internetnutzer beherzigen......die Frage ist dann eben, ob er/sie/es das will.......oder kann...... ... da gehört eben schon bissl eigene Denkarbeit zu ...
  2. was dann aber wieder aus der WaffVwV stammt......... ....deutsches Waffenrecht = Hölle auf Erden.....
  3. aha, mit einem Reißverschluß ist also nur geschlossen ...heletz....von Dir bin in anderes gewohnt..... Kofferdeckel zugeklapp: geschlossen Bügel verriegelt/Schieber geschoben: verschlossen Schlüssel rein und umgedreht (alternativ Schlösschen drangehängt und "schnapp"): abgeschlossen oder Futteral.... zipper (Reißverschluß) ritschratsch: verschlossen Vorhänger durch die Ösen und "klick": abgeschlossen Kofferraum/Handschuhfach "schnapp": verschlossen Schlüssel rein und umgedreht: abgeschlossen was fordert das Waffenrecht?........."ver"...... manchmal hilft einem auch der ganz normale deutsche Sprachgebrauch
  4. magst Du auch ein Beispiel? Straßenverkehrsordnung......... nä das Schild muss ich nicht kennen.....was ist das? Kreisverkehr?...haben wir zu hause nicht.....muss ich nicht wissen wie das funktioniert. ich bewege mich im deutsche Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer, dann hab ich das zu wissen, egal wie lange die Fahrprüfung her ist. und um zum Thema zurück zu kommen: WaffG ist Bundesgesetz, auch die AWaffV gilt bundesweit..... sogar für Jäger aus Bayern ........und auch die aus Hamburg. wenn ich als Jäger aus Bayern in Hamburg jagen gehe, dann hab ich mich gefälligst vorher schlau zu machen, was da jagdlich auf mich zu kommt. andersrum genauso. wenn ich einen Jagdschein habe und mir eine Waffe leihe, dann hab ich auch zu wissen was Sache hinsichtlch der Aufbewahrung ist, ganz egal wie lange die Prüfung her ist! zur KLEINschreibung steht was in jedem meiner Beiträge.......Lesekompetenz?......nur um mal die persönlichen Komplimente zu erwidern! sachliches Gespräch? kritikfähig?...... heute schon in den Spiegel geschaut? Scheuklappen schon abgelegt?
  5. aber lesen und schreiben kannst Du noch?
  6. am Geld mangelts ja bezeichnenderweise nicht, für 3 Tage Hotel wäre das Geld ja offensichtlich da. was kostet nochmal so ne A-Dose? .....darf sich jetzt jeder seinen Teil dazu denken! mir hat der Hotelspruch meinen "Anfangsverdacht" voll bestätigt. @MarkF: 1000 Daumen hoch!
  7. you made my day! ... ich nehm alles zurück und behaupte das Gegenteil! bitte entschuldigt die Störung......
  8. was ist daran überheblich, wenn ein (ach so toll und viel besser als alle anderen ausgebildeter) Jäger bei dieser einfachsten Aufgabe schon scheitert? Überheblichkeit sehe ich da nicht (zumindest nicht bei mir)......peinliche Ahnungslosigkeit schon eher...... mir als Sportschütze wird der überlegen ausgebildete Jäger nämlich staatlicherseits vorgehalten....... hier sieht mans ganz deutlich... (und komm mir keiner mit Neid).... aber mir geht der Hut hoch, wenn nicht mal die einfachsten und grundlegendsten Sachkundekenntnisse vorhanden sind......sorry, aber was ist das für ne Ausbildung, wenn ein Jäger keinen Plan hinsichtlich Waffenaufbewahrung hat...... unterrichtet wurde er garantiert in dem Themenbereich, sowohl hinsichtlich der Aufbewahrung "zu hause", wie auch auf Jagdreisen....... ....er hätte ja auch den Waffenverleiher fragen können......die Blöse wollte er sich sicherlich aber nicht geben..... ein Forum ist ja so schön nicht-öffentlich (Bärendienst danke! da triffts dann auch mich wieder!).......und anonym (ja klar).... ...meine Meinung und mein Mißfallen diesbezüglich erlaube ich mir zu äußern.....grade weil sowas wieder auf die Allgemeinheit der Waffenbesitzer zurückfällt....und mir als Nichtjäger dann wieder vorgehalten wird. ich weiß auch dass dies vom System ( durch das Gesetz) so beabsichtigt ist.......und wir auf diese Weise auch planmäßig aufeinander gehetzt werden .......irgendwie muss man uns ja loswerden..... ist mir jetzt grade egal.....auch wenn man mir jetzt den Spaltpilz umhängt.......aber wie soll man sonst aufzeigen, dass nicht alle so ahnunglos sind. Edit: Du willst einen sinnvollen und hilfreichen Rat?......gut, dann möge der TE doch bitte die Unterlagen aus seiner Jägerausbildung konsultieren.....das gibts sicher auch Hinweise wo im WaffG er die entsprechenden Vorschriften findet......
  9. soviel zur ach so hochgejubelten (und allen anderen haushoch überlegenen) Sachkundeausbildung bei Jägers. ....sag bitte wo die Jagd stattfinden soll......als Warnung für alle Nichtjäger!
  10. hab ich jetzt die Ironie übersehen oder Du die Fakten?
  11. oje....... oje..... geh blos nie in die Schweiz zum Feldschießen oder dergleichen..... ... wenn Rucksack, dann ist da höchstens die Brotzeit drin..... Waffen, Waffen überall........überall!!! .......ich kann Dir sagen ....... der blanke Horror!!!! und jedes Jahr wieder und wieder........hunderttausende Tote......... ...die es nicht gibt....
  12. alzi

    Westernschießen

    soso..... http://lmgtfy.com/?q=Westernschießen alles was bisher geantwortet wurde findet sich dort in den ersten links...... ja ich weiß......müsste man ja alles lesen.........so ist es schon einfacher oh, einen hab ich noch.......einen hab ich noch: http://www.gidf.de/
  13. Unstimmigkeiten und Fehler kann man bereinigen lassen.......dafür setzt man sich mit seiner Behörde in Verbindung ......
  14. in meiner WBK steht ".32" ...... auf der Waffe steht die 1651...... ....hab ich jetzt ein Problem?.... nö, warum auch!......ich bin sachkundig und weiß was ich darf (erwerben und verschießen) und was nicht..... und wenn ich für die 2.45 im DSB eine halbautomatische Pistole / Selbstladepistole im Kaliber ".32" beantrage, ist das genau so in Ordnung wie ".32 S&W long" oder ".32 S&W long WC". je spezifischer ich das Kaliber angebe, desto eingeschränkter bin ich beim Erwerb....... zumindest theoretisch!...... es wird zwar eh idR auf die WC hinauslaufen........ theoretisch sind aber auch andere Waffen möglich, so für die Disziplin zugelassen......beispielsweise in .32 ACP.... mensch, was ist denn daran immer so kompliziert? macht doch nicht aus jeder Mücke einen Elefanten....mit bissl Recherche in Kombination mit den zwangsweise! vorhandenen Sachkenntnissen, kann das Problem doch jeder selbst lösen.......
  15. Geigenkasten ( sogar in Schwarz und mit Reißverschluß ) hätte ich ja........ nur mir fehlt die Tommy!!!! ......und Geigenkasten mit Vorhängeschloß kommt dann auch wieder blöd in der Bahn......
  16. und dafür brauchst Du ein vollzitat? des weiteren hättest dir den beitrag sparen können, HÄTTEST du den meinen wirklich gelesen...............hab ich nämlich nicht behauptet....... um sich SELBST zu informieren und schlau zu machen brauchts nichtmal sachkunde..........nur den willen dazu, eigeninitiative und bissl (selbst zu erbringende) arbeit...... ... oh.....hab ich ja schon geschrieben.......HÄTTE man auch erkennen können........ aber ich gebe zu, das geht in dem vollzitat doch etwas unter!
  17. die .32 S&W long WC ist eine .32 S&W long mit einem WC-Geschoß, kaliber-Bezeichung für die Waffe also korrekt, da eine andere .32 S&W long-Patrone (z.B. mit RK oder SWC) normalerweise nicht aus einer halbautomatischen Pistole in dem Kaliber verschossen werden kann ( ausser als Einzellader ). im Prinzip ist es schnuppe und die Angabe des Kalibers .32 würde auch reichen. den Rest gibt eh die Disziplin vor! das Kaliber .32 S&W long WC ist eine Teilmenge des Kalibers .32 S&W long. also ist die Bezeichung auf dem Antrag vertretbar. wozu sind die Leute sachkundig? falls nicht ( man kann ja nicht Alles wissen)..... wenn man sich aber für ein bestimmtes Kaliber/eine bestimmte Waffe/eine bestimmte Disziplin interessiert kann man sich schlau machen....am Besten SELBSTÄNDIG......soviel Sachverstand sollte vorhanden sein ...wer sich das nicht antun kann oder will..... der sollte es seinlassen sich Waffen anzuschaffen und damit zu hantieren! ( nur meine ganz private Meinung) das sind dann auch die Leute die ein halbes Jahr nix mehr treffen mit ihrer GSP.... bis man ihnen dann klarmachen muss dass das Kimmenblatt fehlt....... dann fragen sie auch alle paar Monate wieder, wann sie ihr Klappkorn wie einstellen müssen......wirkliches Interesse? eigenständige (gedankliche) Beschäftigung mit dem Thema ?........ ...ich brauch n Kaffee!
  18. die unehrlichen erfahren das dann kostenpflichtig ........ nur ist bei denen dann meißt sowieso nix mehr zu holen.....
  19. kann er schreiben soviel er will, eGun (bzw. die AGB) lässt das aber nicht zu! und wenn er sich darauf berufen will, wird er vertragsbrüchig!......... bei den ganz intelligenten Verkäufern geht vorm Versand dann regelmäßig der Artikel kaputt und selbstverständlich ist er auch umgehend entsorgt worden.......... ganz interessant, wenn sie ihn ein paar Tage später wieder einstellen.... das sind dann die extra intellenten...... Angebote sind verbindlich, sobald beboten gibts einen Vertrag. so lauten die AGB von eGun, die jeder Anbieter/Verkäufer akzeptiert hat. ich meine mich zu erinnern dass der "Zwischenverkauf", beispielsweise bei eBay, explizit erwähnt und ausgeschlossen wird in deren AGB. wer einen Vertrag bricht ist schadenrsatzpflichtig...... besonders gut kommts mit Ansage!
  20. wann erwirbst Du die erlaubnispflichtige (umgebaute) Waffe? was Erwerb ist steht im WaffG! solange die nicht umgebaut ist, erwirbst und besitzt Du keine erlaubnispflichtige Waffe. werde sachkundig und lerne den Unterschied zwischen waffenrechtlichem Erwerb und Kauf, sowie waffenrechtlichem Besitz und Eigentum! ....ganz ganz viele Fragen beantworten sich dann fast von alleine.... kurze Anmerkung: meine Fragen sind von der rhetorische Sorte, rein als Denkanstoß für Dich gedacht........ .....vielleicht hilfts ja....
  21. das steht im WaffG......muss man nur lesen...... kannst Du sogar selbst machen! sieh es als ersten Schritt zur Sachkunde.
  22. im WaffG steht Erwerb. wie das mit dem EIntrag geregelt ist, steht da auch. wer macht aus einem LG eine erlaubnispflichtige Waffe? wann erwirbst Du diese? für wen gilt 2/6? wer entscheidet über Ausnahmen von 2/6?
  23. eben, und die Zahl der Erlaubnisinhaber gibts nur ausm NWR. ....hierfür taugt o.g. Aufstellung nicht!
  24. jetzt hast Dir die denkbar schlechteste Zeile rausgesucht, da stecken nämlich die ganzen Altbesitzer mit drin. das ist entscheidend......die Zahl der Erlaubnisse nimmt zu! aber da ist ein Rechenfehler drin! und dann ist die Gesamtzunahme alleine dem kleinen WS geschuldet.
  25. naja, bei Gas-Luft-Gemischen halte ich das zumindest für nachvollziehbar......(nicht wegen der Strahlung, sondern der - wenn auch recht unwahrscheinlichen - Funkenbildung) ...aber wenn dann die eigene WLAN-Ausrüstung rumhängt .... ....bei Feststoffen (SP) und Abstand ...... öhm..... macht nicht wirklich Sinn......ein Handy ist keine Wunderkerze....
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