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alzi

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  1. och das ist aber nett vom BSSB......ich muss also z.B. im Januar keine 4 Termine haben..... wenn ich in den Folgemonaten weiterschieße ist das auch ok........ sorry... vernünftig... ich kann sachte erahnen was Du damit audrücken willst..... würde das dann dem Sinn hinter 12/18 entsprechen? ... mankanns auch extrem verkomplizieren......und mit einer schrägen Ausdrucksweise/Wortwahl zusätzlich fast verunmöglichen den Sinn zu erfassen. heletz....von Dir hätte ich das nciht erwartet..... ;(
  2. ja, dann erklärs mir doch bitte! was bedeutet "Schießtermine nachholen"? wie kann man vor einem bestimmten Zeitpunkt schon etwas nachholt haben und wie kann es dazu auch noch nen extra Abschnitt in einem Formular geben. "nachholen" geht doch nur hinterher..... und die Schießtermine sind VOR Antragstellung nachzuweisen...... "nachholen" erweckt da den temporal falschen Eindruck. bist doch sonst auch so ein Wortklauber. also erklärs bitte dem doofen alzi, der hat nämlich Verständnisprobleme! also was meinst Du mit: "Im Formular des BSSB kann man auch angeben, welche Termine man nachgeholt hat." ..und wie ist das zu verstehen?
  3. was? man kann Schießtermine "nachholen"? ....das müsst ihr bitte mal kurz erklären.... liest sich nämlich wie: erst WBK und dann Schießen
  4. wenn Du nicht ihm antwortest oder antworten willst, warum zitierst Du ihn dann? das Ding mit den Foren hast noch nicht so ganz verstanden, oder? ja, beide Fragen an Dich, auch ohne ZItat!
  5. so einfach kann das sein!...... spart immer wieder die selben Diskussionen .......... muss man nur lesen können...... Raiden
  6. das ist doch schnuppe, die Waffe ist definiert....was juckt da die jeweilige Schußzahl? wobei....gabs da nicht mal im/für den DSB irgendwo ne Mindestschußzahl für (also solche anerkannte) Wettkämpfe? ....aber selbst dann...isses eigentlich egal und bedürfte ja keiner Ausschreibung.....die Disziplin ist da!
  7. "Modell"........ .. das war doch, was Du wissen wolltest oder? ...bissl im Zusammenhang lesen und verstehen schadet nicht..... das war also nur ein aktuelleres BEISPIEL hinsichtlich des Begriffes "Modell"!
  8. da das ja alles recht fließende Übergänge sind.....schwierig.... ein Fall wäre z.B. verstellbare Visierung statt starrer ...... also größere optische und technische Abweichungen.....Zugzahl, Laufform, Drall, Kaliber....Abzug ( verstellbar, Stecher, etc.).... was offensichtlich ist und schnell auffällt.... genau ist das halt im WaffG nicht definiert. ist bei späteren Waffen ja genau so ....... was nicht ursprünglich "mil spec." ist, ist auch nicht "Modell 1911(A1)".....bull barrel, zweireihiges Magazin....
  9. oder darunter!.....besonders sicher......
  10. .....eine rhetorische Frage.....
  11. alzi

    Durchschuss

    NiChT vErZaGeN, aBbY fRaGeN! ...."was? mit den Dingern macht ihr im Wettkampf 40 Schuß? mir reichen die fünf!....das sieht im Kino und im Fernsehen immer ganz anders aus!"....
  12. die WaffVwV unterscheidet diesbezüglich nur zwischen KW und LW.
  13. Waffenrecht ERSTE Seite Mitte: "WBK 2/6 Regelung?" .......wurde Dir schonmal........ gesagt..... hast Du aber auch, großzügig wie Du bist, "übersehen".......
  14. heute schon in den Spiegel geschaut?..... schon echt lustig .....ist eben doch nicht das Selbe, wenn 2 das Gleiche tun.....gelle.... *wuff* heute schon vor der eigenen Türe gekehrt?...... heute schon.......
  15. EINMAL richtig suchen reicht ...und spart das "erneut"..... ... wie Bull schon schrieb...EINMAL in Waffenrecht reinklicken reicht auch schon..... apropos Zeit..... nun rate mal wer sich hier alles wegen Dir ZEIT nimmt.....und das auch mal mehr als 85 sek........ z.T. sogar erneut!
  16. "suchen" lernen!!! ..... das hilft..... und ist noch nicht mal von Ratiopharm!
  17. wer schickt denn 3 Monate vorab die WBK zum Händler? und das ohne dass das genaue Prozedere abgesprochen ist! entweder es wird abgesprochen, dass die umgehend zurück kommt oder sie wird zeitnah eingeschickt, wenn die Waffe tatsächlich zur Auslieferung bereit liegt!
  18. ja, aber einen anderen.......
  19. na ganz einfach....... die Waffenscheine für die Geld-Bewacher werden jetzt immer rarer...... auch dieses Thema erledigt!
  20. die Waffe war für diese Nichtmuttersprachler doch nur ein unbeabsichtigter Beifang. bestimmt werden sie die Waffe auf der nächsten Wache abgeben....ist doch Ehrensache!!!....
  21. Dein Sachbearbeiter handelt vorbildlich!!!!!!! mein Glückwunsch, da hast echt die richtigen erwischt. mit "Schwachsinn" meinte ich die Handlungsweise/Meinung der Behörden aus Beitrag # 26 ( StefanW ).
  22. ist doch Schwachsinn!.... auf die gelbe bin ich auch IMMER erwerbsberechtigt, darf trotzdem nur 2/6!...und da hab ich selbst drauf zu achten, dass ich das einhalte... auf der gelben hab ich IMMER einen "Voreintrag", und das ganz pauschal..... ich bin sachkundig, dass ich selbst 2/6 beachten kann! auch mit 1000 Voreinträgen auf grün, darf ich als Sportschütze trotzdem nur entsprechend 2/6 wirklich erwerben (von ausdrücklichen Ausnahmen mal abgesehen, das dann aber ausdrücklich nur im Einvernehmen mit der Behörde)! wenn ich das bezahlen und begründen kann ( die vielen Voreinträge ) ... ist das mein Bier!
  23. ähm heletz.... da steht WENN und SOLANGE es kein Blockiersystem gibt, hat auf Antrag eine Ausnahme genehmigt zu werden......und zwar von der Verpflichtung alle Erbwaffen blockieren zu müssen..... da steht also nicht, dass erstmal gründsätzlich alle Erbwaffen blockiert werden müssen (Verpflichtung), solange kein Ausnahmetatbestand erfüllt ist? wirklich......ich bin echt am zweifeln..... ob die deutsche Sprach (und die Nutzer derselben) noch das ist (bzw. sind), was man mir mal diesbezüglich beigebracht....(oder eingeredet) hat versprochen, ich hau den nächsten Germanisten, der mir übern Weg läuft, deswegen an! ( nein, keinen Deutschlehrer!!! einen echten Germanisten! ) ...ist das echt so schwer zu glauben... es wäre ja schön, wenn SBine recht hätte... und würde die Absurdität diese Paragraphen wunderbar zeigen.....es spricht aber leider ALLES was dort drin streht dagegen!
  24. nein, das steht da eben NICHT! da steht dass ALLE Erbwaffen zu blockieren sind! drum rum steht: Ausnahme(-n-) gibts wenn für eine ( oder mehrere ) Erbwaffe(-n-) kein Blockiersystem vorhanden ist. nochmal: wenn EINE ausreichen würde um den Ausnahmetatbestand für ALLE zu erfüllen, könnte es garnicht MEHREr bedürfen!! und warum bringst Du hier die Altbesitzer ins Spiel? wegen Gleichbehandlung? seit wann regelt der §20 irgendwas für Altbesitzer? wo steht in Bezug auf Blockiersysteme irgendwas von Waffen aus/in Altbesitz? §20 - ERBWAFFEN und sonst nix!!!! wenn die Profis endlich Gesetzestexte schrieben würden ( z.b. 3 oder 4 Sätze statt dieses verschachtelten Geschwurbels ), die auch der letzte couch-potatoe versteht...... ach wie wäre das schön...... blöd nur..... braucht man weder die Schreiberlinge ( denn dann könnens auch die couch-potatoes selbst!), noch die ganzen Juristen... weder die vor, noch die hinter der Richterbank!!!........und die Fachkräfte auf den Ämtern bräuchte auch keiner mehr, dann knallt sich der couch-potatoe den Stempel selbst in die WBK! ... nur, wer will das schon ... ( ist wie mit den Steuerberatern und den Bierdeckeln )
  25. nichts desto trotz bin ich in der Lage einen Satz in deutscher Sprache zu lesen, auch wenn dieser in einen anderen Satz eingebettet ist ( bzw. der Andere drumrumgebastelt ist). deshalb hab ich den ja auch ( der leichteren Verständlichkeit halber ) in meinem obigen Beitrag wieder auseinandergepflückt. wenn die Blockierpflicht für ALLE Waffen entfallen sollte, warum wird dann extra angeführt "wenn oder so lange für eine oder mehrere Erbwaffen"? EINE würde ja dann absolut ausreichen und genügen. na?... also kann das wohl so doch nicht gemeint sein!! sonst wäre es anders formuliert worden. bzw. hätte anders formuliert werden MÜSSEN. q.e.d ..... zumindest für mich....
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