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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. braver Reuther......wieder mal der Faulheit Vorschub geleistet..... ... so (er)zieht man eigenverantwortliche und selbständige Menschenwesen..... ...jetzt musst Du es ihm aber auch noch vorlesen .....und dann erklären (spart ihm viel Zeit und Hirnschmalz!) ...ausserdem ist das hier im Forum ( u.A. sogar erst kürzlich!) vielfach zitiert/verlinkt und diskutiert worden...
  2. die Aufgaben und Pfichten einer verantwortlichen Aufsicht kann man nachlesen......dazu gibts ja die Gesetze und Verordnungen! ...Quali-Richtlinien wurden schon benannt. ...ausnahmesweise ist dieser Themenkomplex auch noch wenig widersprüchlich....
  3. wenn schon, dann beschreib bitte wenigsten ALLE Vereinspflichten......NUR Namen auf nen Zettel reicht eben NICHT!
  4. WaffVwV 14.2.1: "... Der Verband hat sich vor Erstellung der Bedürfnisbescheinigung zu vergewissern, über welchen Waffenbestand der Antragsteller bereits verfügt. Hierfür ist es erforderlich, dass der Sportschütze dem Verband schriftlich sämtliche erlaubnispflichtige Schusswaffen angibt, die sich in seinem Besitz befinden, und dies mit der Kopie der WBK belegt. Es sind nur solche Verbandsbescheinigungen anzuerkennen, die die Zulassung der Waffe und die Erforderlichkeit des Erwerbs unter Bezugnahme auf eine konkrete Disziplin der genehmigten Sportordnung bestätigen. ..."
  5. .....wenn man seine Fragen selbst beantwortet kann man sich das Forum auch sparen ...
  6. steht da tatsächlich "Faustfeuerwaffen" drin ?..jap steht dort! ... eröffnet ganz neue Dimensionen..und..schon erstaunlich, sich dann bei Langwaffen auf neue Gelbe darauf zu berufen.....
  7. Du irrst und zeigst damit ganz deutlich, dass Du das Bedürfnisprinzip im deutschen Waffenrecht nicht kapiert hast. ... wurde doch hier jetzt recht deutlich mehrfach dargelegt....
  8. auf meiner gelben steht "berechtigt zum Erwerb und Besitz"... von "vorläufig" steht da nix!.....hab sowas auch im WaffG oder der WaffVwV noch nirgends gefunden. allerdings kann ich die Ablehnung der Eintragung hinsichtlich der "Bedürfnisprüfung" nachvollziehen. die Begründung des Gerichts, alleine schon hinsichtlich von "vorläufig"...... hätte mich zu einer zweiten Runden bewogen. dann noch "Voreintrag auf WBK gelb" und "Die gelbe WBK sei - das sei seit Einführung derselben klar - nie eine Erlaubnis zum zahlenmässig unbegrenzten Erwerb gewesen."...... die spinnen die Hamburger.... den 14/4 nicht gelesen oder nicht wirklich verstanden? erstes gibts nicht udn zweites steht doch auch noch ausdrücklich so drin! VORBEHALTLICH allerdings immer eines glaubhaft (oder eben nicht glaubhaft) gemachten Bedürfnisses!
  9. wer suchet, der findet!
  10. *ding*...*dong*.....
  11. nur weil das bei Dir so lief, muss ja nicht heißen, dass das so auch rechtmäßig wäre. "...wenn Tatsachen..." & "...widerrufen..." mit solchen Äußerungen wäre ich immer etwas vorsichtig, diese öffentlich zu äußern. es gibt Ermessensspielräume, es gibt Irrtümer......man muss nicht jeden mit der groben Keule drauf hinweisen.... mancheiner kann seine Fehler erkennen, sich und anderen eingestehen und dann entsprechend (verwaltungs)handeln... führt dann zur A****-karte.....für Dich....
  12. Wenn Du die Erbwaffe als reine erbwaffe behältst zählt sie nicht zum Kontingent. Wenn Du aber eine Munitionserwerbsberechtigung, durch Bedürfnisnachweis, für eine geerbte Waffe (grüne WBK) erhältst, dann zählt sie zu diesem Bedürfnis. Ebenso wenn Erbwaffen z.B. auf eine gelbe WBK "umgetragen" werden aufgrund anchgewiesenem Sportschützenbedürfnis.... praktisch zum Zwecke der Munitionsberechtigung. Sobald Du ein Bedürfnis dafür geltend machst, ändert sich die Erlaubnis und sie fällt auch unter dieses Bedürfnis. Gruß alzi
  13. alzi

    Waffenhandelslizenz

    frag doch lieber wer das darf ......
  14. Hervorhebung durch Unterstreichung von mir! Oft kolportierter Irrglaube! Es bedarf keiner Sachkunde um die Blockierpflicht zu vermeiden, sondern ein nachgewiesenes, anerkanntes und bestehendes, anderweitiges Bedürfnis! .. nach 8, 13, 14 oder oder oder..... .. hast Du bestimmt auch so gemeint, nur vergessen es der Vollständigkeit halber auch zu erwähnen....
  15. nein, das sind 2 Lügen in einem Satz!! denn die Erben, welche die Waffen blockieren lassen ( müssen), müssen ja eine Berechtigung (Erben-WBK) zum Waffenbesitz haben, sonst wäre sie ja nicht zur Blockierung verpflichtet! .... ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt.....
  16. dann streichst du "WBK" durch und setzt dafür "WHL"....... wo problem? gruß alzi
  17. Weil Du von mir ( wäre ich SB aufm Amt ) nur als Antwort bekommen würdest "Keine Auskunft wegen Datenschutz. Die waffenrechtlichen Vorgaben diesbezüglich sind Ihnen bekannt (Sie sind sachkundig), falls nicht, wissen Sie wo Sie es nachlesen können." Die waffenrechtlichen Vorschriften betreffe Nachweis der Erwerbsberechtigung sollten bekannt sein. Ebenso wo diese zu finden sind. Es ist deutlich geregelt, was (welche Überprüfung) erforderlich und zumutbar ist. Man kanns auch übertreiben. ... wie machst Du das mit dem Perso oder dem Pass? Erst nochn Gutachten betreffs Echtheit vom BKA einholen? Aufm Meldeamt nachfragen "ob das alles ok geht"? Revolution .... Bahnsteigkarte? gruß alzi
  18. ... und bevor Du an der Ladenkasse bezahlst, gehst nochmal kurz bei der Bundesbank vorbei und lässt Dir bestätigen, dass der Geldschein auch keine Fälschung ist..... nur um sicher zu gehen "ob das alles ok geht". Sachen gibts.... morgähndlichen Gruß alzi
  19. das OVG NRW hat also ein Urteil erlassen/gefällt. dieses Urteil entfaltet seine Wirksamkeit genau wo und gegenüber wem? war eine rhetorische Frage (da von heletz und cabu schon beantwortet), soll Dir aber trotzdem als Denkanstoß dienen. gruß alzi
  20. und genau deswegen nochn full-quote oder? ... sehr logisch, sehr konsequent! (die informationen sind öffentlich zugänglich insofern kein problem, aber du hast in gewisser weise auch recht, ein link darauf wäre vermutlich ebenfalls ne möglichkeit gewesen) besinnliche grüße alzi
  21. setz ihn in verzug und besteh auf der lieferung. wenn er seine "kunst" versteht, dann weiß er dass das teil nicht erlaubnispflichtig ist. er muss also liefern. SOLLTE botacks vermutung zutreffen, dürfte ihn (den händler) evtl. ein sanfter "druck" auf den richtigen knopf etwas geneigter machen. gruß alzi
  22. alzi

    Drilling auf Neugelb?

    das steht genau WO? ... ausser bei Joe.... und Pippi Langstrumpf "ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt" ? tschuldige, aber so langsam wird lächerlich! gruß alzi
  23. alzi

    Drilling auf Neugelb?

    sprach der michel "was ich nicht brauch, das braucht auch kein anderer" genau SO kommt mir die diskussion hier vor: typisch deutsch! mit kopfschüttelndem gruß alzi PS: sorry für OT! aber bei solchen mitspielern brauchts keine gegner.
  24. alzi

    Verfassungsbeschwerde

    tauri, nur mal so aus neugierde..... gegenfragen hast du ja viele.... hast du auch die antworten dazu?.... könnte mir lebhaft vorstellen, dass genau das doch den klaus12 brennend interessieren würde..... ... also bitte klär uns auf....., denn nicht nur der klaus12 würde gerne von dir in diesen punkten erleuchtet werden, ich auch. der antworten harrender alzi
  25. alzi

    Verfassungsbeschwerde

    und da ist wohl bei der veröffentlichung schon ein mißgeschick passiert ( seitens arcor-online). "sieben sportschützen" ?..... wenn ich das mit der auswahl der beschwerdeführer richtig mitbekommen haben sollte, ist das eben grade nicht so!... aber waffen böse... sportschützen böse...... also 7 sportschützen.... Edit: hmm.. bei 2 der anderne links wird bei der meldung auf DPA berufen.... gruß alzi
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