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alzi

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  1. nene, die erfahren es dort, WENN sie denn dort nachfragen...... ...oder dort noch Anträge liegen haben...
  2. .....oder einfach nur ein enormes Minderwissen hinsichtlich "bei euch in Amerika"..... ...könnte natürlich auch sein, dass er von sich auf alle Anderen schließt....DAS würde mir dann wirklich zu denken geben!
  3. über die Revolver braucht doch keiner sinnieren....die sind nicht halbautomatisch...
  4. wegen "nach meiner Auffassung"!
  5. ich kenne die Behörde ( ist nämlich auch meine ) und dem Antragsteller wurde das schriftlich so mitgeteilt.
  6. Es ist soweit, die ersten Behörden verweigern (vorläufig erstmal) Voreinträge für halbautomatische Kurzwaffen auf Jagdschein. Edit sorry, vergessen: mit Verweis auf das hier diskutierte Urteil!
  7. das FWR vertritt die Interessen der Verbände, damit auch Hersteller wie A., die "Förder"mitglieder haben nur einen Zweck (sagt ja der Name schon): sie sollen das Ganze bezahlen, zu sagen haben sie aber nix! Transparenz? Am A........llerwertesten. ...und dann noch alles immer ganz ganz "geheim"... Fazit: FWR ist für mich als Privatperson und Waffenbesitzer......nicht wirklich existent! und wenn sich die (Schützen-/Jäger-/Sammler-/Hersteller-)Verbände ausschließlich auf das FWR als Interessenvertretung, gegenüber der Politik, verlassen......wissen wir ja was wir derzeit für Zustände haben!.....und wem wir das verdanken.... sorry, FWR....geht garnicht. und wenn die Verbände (inkl. den Herstellern!) für das FWR nicht ein Äquvalent von 10000 Fördermitlgiedern in Finanzmitteln (also poplige 120000€) aufbringen können........oder wohl eher wollen..... dann haben sie genau das was sie verdienen.... die Bereitschaft der Waffenbesitzer ist da, wie man am Spendenkonto für die Klage sieht! das ist ja aber auch schön transparent. 45000€ in 8 Tagen? eine nationale Interessenvertretung, Vertretung der Waffenbesitzer!, ähnlich NRA ....was könnte die reissen! aber mit der ganzen kleinklein Kleckerei und der Verbände die das FWR vorschieben.... wird das nie was. und dafür gibt auch keiner Geld. eine echt NRA (nein auch die GRA hat diesen Anspruch nicht)......hätte auch, da bin ich mir sehr sehr sicher, recht schnell die nötigen Finanzmittel........ aber solange sich die Verbände und Partikuarinteressenvertreter immer weiter zersplittern...die Verbandsvertreter den Machterhalt vor die Mitgliederinteressen stellen.... .und sich gegeneinander ausspielen lassen.....STATT SICH ZU VEREINIGEN!!!...... pah!
  8. ich finde die 5000€ innerhalb von 1 Tag extrem bemerkenswert! jeder einzelne € zählt und entlastet die Kläger zu unser Aller Vorteil!
  9. mein erster Gedanke als ich den thread las ( also den andern in aktuelles zum Waffenrecht): die Richter sollten vielleicht mal Gesetzte lesen, anstatt welche machen zu wollen
  10. da ist ihm halt seine eigene "Phantasie" dazwischen gekommen!
  11. puuuuhhh... Spaß...WÄH!! ich meditiere und entspanne streng nach den Lehren von John Moses Browning!
  12. man KANN auch ALLES persönlich nehmen.......
  13. worin besteht der Unterscheid zwischen einem Amateur (Sportschütze/Jäger) und einem Profi (Polizist/Zöllner/Soldat) ? kanns der Profi besser? nö! ..er wird nur dafür bezahlt.. und DAS sagt über die Fähigkeiten rein GARNIX aus..... wird aber von der Politik und der Verwaltung als alleinseeligmachend verkauft! ...und "uns" Amateuren vorgehalten... ich habe schon in vielen Lebensbereichen interessierte Amateure erlebt....... die sind vielen Profis (mit Fachausbildung) haushoch überlegen! der einzige Unterscheid:...sie bekommen kein Geld dafür!
  14. zum Schmunzeln ist da garnix!... das ist einfach nur peinlich.....sehr sehr peinlich!
  15. und ich dachte es geht grade darum: .....wie man sich doch irren kann......wie war das doch gleich noch mit dem differenzieren?.....
  16. wenn Bautz mal die Erwerbsvoraussetzungen auflistet.......... wird er es selbst merken.........
  17. in WaffG §10 Abs.1 steht lediglich "Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres,..." dass hier 2/6 ausser Kraft gesetzt würde, steht da nicht. als Sportschütze habe ich ( bis auf Ausnahmen ) 2/6 zu beachten, gelb oder grün ist egal. auch steht im WaffG nirgends dass der Sportschütze bei gelb selbst auf 2/6 zu achten hat und bei Erwerb auf grün dies der Behörde obliegt. die gelbe ist eine zeitlich unbegrenzte Erwerbserlaubnis, ich darf jederzeit eine Waffe erwerben.......unter Beachtung von 2/6 und wenn ich mir 100 Voreinträge hole....... ich darf i.d.R. nur 2/6! der Rest ist einfach verbranntes Geld. die Argumentation ist - grade hinsichtlich der vorhandenen gelben beim TE - total absurd! auf gelb gesteht man ihm die eigenverantwortliche Einhaltung von 2/6 zu, auf grün nicht? da ist er auf einmal unmündig? wo ist der Unterschied zu dem Fall dass sich jemand 2 Voreinträge holt und dann in den 12 folgenden Monaten 4 Waffen auf gelb erwirbt (unter Beachtung von 2/6)?
  18. er kann nur das beurteilen was man ihm vorlegt! spätestens bei der Erwerbs-Eintragung auf der Behörde ( i.d.R. die selbe Behörde von der der Voreintrag ausgestellt wurde ) fällt ein Verstoß gegen 2/6 auf....... also wo ist das Problem? "absurd" ist die Argumentation der Behörde zumal, wenn (wie in diesem Fall) eine gelbe WBK vorhanden ist! sorry, aber soviel "Einsicht" sollte auf Seite der Sachbearbeiter schon vorhanden sei. bei der gelben traut man dem Waffenbesitzer die Fähigkeit 2/6 einzuhalten zu, bei Voreinträgen auf grün nicht?....das ist schon schizophren....
  19. "noch warten" und "mein BDS-LV eine Wartefrist von 6 Monaten hat" sind zwei Paar Stiefel.... ausserdem hast Du keine konkreten Angeben zu Deiner Person gemacht, also inwiefern und in welchem Maße Dich dies betrifft! sprich: wielange DU noch warten müsstest....nur dass und wie lange das in Deinem LV ist. ist ja auch Wurscht!....LV7 ist GSVBW?.......oje.... dann sind wir ja wohl im selben .....zumindest in Kürze
  20. Dein Ansprechpartner ist die GESCHÄFTSSTELLE Deines Verbandes! Dort bekommst Du alle Unterlagen! Auch evtl. Beführwortungsrichtlinien! ...hatte ich schon angeregt Du mögest Dich an Die Geschäftsstelle wenden? hier ist nicht Dein Verband, hier ist nicht die Geschäftsstelle Deines Verbandes. Wende Dich also an die Stelle, die alle Unterlagen und Informationen hat und auch haben muss! btw. hast Du in Deinem Eingangsbeitrag nur geschrieben dass Du auch im BDS organisiert bist ( von Wartefrist hast Du im Eingangsbeitrag nix geschrieben ) ...... ja ich bin jetzt auch mal faul und erspar mir den ganzen thread nochmals durchzulesen.
  21. ja und was jucken mich die für DICH geltenden Beführwortungsrichtlinien? warum sollte ich deren Inhalt kennen müssen? das ist DEIN Problem (nicht meins), besorg se Dir einfach und lies nach! dass es die gibt, weißt Du ja jetzt.
  22. Dein Verband verlangt das. Ja, das steht weder im WaffG noch in der SpO! Drum wurdest Du ja auch schon mehrfach auf die Beführwortungsrichtlinien hingewiesen, diese stehen NICHT im WaffG und i.d.R. auch nicht in der Liste-B der SpO! Beführwortungsrichtlinie des Verbandes LESEN! In der SpO des DSB gibts auch eine Passage die ausführt, was als Wettkampf anerkannt wird (Schußzahl). LESEN! Auch wurde Dir schon erklärt dass diese Beführwortungsrichtline NICHT im WaffG und auch nicht in der SpO zu finden ist, aber Voraussetzung ist ( bzw. sein kann ) für die Anerkennung Deines Verbandes nach §15 WaffG. LESEN! Und wenn es die gibt, dann hast Du auch die Voraussetzungen daraus zu erfüllen. Wenn Dein Verband demzufolge eine VM oder einen anderen ausgeschriebenen Wettkampf fordert, dann hast eben die Arschkarte gezogen und dem nachzukommen. lesen...denken..lesen...denken...lesen....denken..lesen..... DANN klärst das in einem direkten Gespräch mit Deinem Verband....... und wenn Du dann heulen musst... komm einfach wieder her und kotz Dich aus..... dann wird man Dir raten "wozu der ganze Aufriß? wenn die sich so anstellen, machs einfach übern BDS, Du Idiot!.... wozu bist Du schließlich in dem Verband!" oder wie der Ami das so salopp formuliert "keep it simple stupid!" man muss nicht durch die Stromschnellen brettern und absaufen, wenn man sie umfahren kann. oder bevorzugst Du einen anderen Spruch: warum einfach, wenns auch kompliziert geht!
  23. ich mag mich ja irren..... aber hast Du nicht irgendwas von Verbandsanforderungen geschrieben? und wenn das in dessen Beführwortungsrichtlinien so drinsteht....und das Bestandteil seiner Anerkennung als Schießsportverband nach §15 WaffG ist..... ...UPS... es steht im WaffG (indirekt).... MUSS MAN HALT MAL LESEN! im Übrigen, gibts da doch noch einen parallelen thread... keiner MUSS eine VM schießen! ...waffenrechtlichen... keiner MUSS eine Ausschreibung hierzu (VM) nachweisen....waffenrechtlich.... etc. pp.
  24. "0.9.3.3 Wettkampfarten ... Vereinsmeisterschaften ... Die Vereinsmeisterschaft ist auch durchzuführen, wenn nur ein Schütze startet. ... Die Durchführung der Vereinsmeisterschaft ist Angelegenheit des Vereins. ... Nach Abschluss der Vereinsmeisterschaft sind die Ergebnisse mit den Namen der Schützen, die teilgenommen ... haben, der nächsthöheren Sportstelle zu melden. ... " Wenn Du eine VM schießen willst, dann hast der Verein diese auszurichten! D.h. nicht, dass er dafür einen Stand haben muss oder Waffen, aber der Verein hat Dir die Möglichkeit zu geben diese Disziplin als VM zu schießen! Folglich hat er spätestens nach Deiner Aufforderung diese Disziplin auch für die VM anzubieten und auszuschreiben. -> Du hast Deine Ausschreibung! ....zumindest lese ich das so...... hättest Du die SpO mal selbst gelesen, bräuchte ich jetzt nicht wieder mal vorlesen ...
  25. wie war das Thema noch gleich? SLF? grüne WBK? jetzt kommst du mit ner BDF......... welche WBK i.d.R. ..... brauchts da den Verband/Verein für den Erwerb? kleiner Tip: Äpfel & Birnen! und betreffs Ausrichtung von Vereinsmeisterschaften in DSB-Vereinen.....einfach mal die SpO lesen! iirc......wurde das aber schon erwähnt......
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