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alzi

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  1. dann sollte auch der Händler (bzw. RUAG) mal seine Arbeitsabläufe prüfen........und evtl. anpassen.... grade als "RUAG" kann man das ja bei Glock erfragen.......und die Info dann weiterreichen. (wenn RUAG da keine Antwort bekommt......kannst das eh knicken!) wenns um ein Auto ginge..........wären "wir" da auch so tollerant?....und nachsichtig..... es kann sich immer mal was verzögern, aber gerade in der heutigen Zeit, hat das kommuniziert zu werden! dafür haben wir den Informations-Highway ja. .....bei den Autos klappt das doch auch...
  2. dafür sind die aber da und werden bezahlt. wenn sie das nciht bedenken, dann ist das Gemecker wohl berechtigt! wenn die ihre Abläufe und Arbeitsweisen wirklich durchdacht haben, dann ja. wenn die das mit der Farbe aber schon bei Fristnennung nicht auf dem Schirm haben.........kann da Alles passieren!
  3. damit er sich hier SELBST hätte umfassend informieren können, inkl. aller "Verstrickungen" und "Unwägbarkeiten". dann wäre er auch SELBST auf die z.T. schon genannten links gestoßen und könnte die Relevanz SELBST besser einschätzen. bislang ( wie sich jetzt ja zeigt) hatte er die Beiträge, welche seine Fragen hätten beantworten können, ja noch nicht gefunden...... jetzt hat man ihm aus diesem ganzen Informationspool ein paar Schnipsel hingeschmissen. ob er sich nun noch die Mühe macht auch den Rest noch zu lesen? ...wer macht sich die Mühe denn noch....
  4. auch Schießstandsachverständige sind in Verbänden organisiert......... ....Du könntest ja mal hier im Forum nachlesen....wer hinsichtlich der Ausbildungsinhalte und Zulassungsvoraussetzungen das Sagen hat....
  5. selbstverständlich dürft Ihr gemeinsam aufbewahren. häusliche Gemeinschaft. und selbstverständlich dürft Ihr Euch Waffen überlassen/leihen! Du als Sportschütze darfst Dir nur keine Waffen leihen, die vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind. andersrum hinsichtlich Jagd entsprechend. ebenso siehts mit den Zugriffsmöglichkeiten aus, was Du mit Deinem Bedürfnis selbst erwerben dürftest, darauf darfs Du auch Zugriff haben. ... mal so ganz grob...... das kategorisch auszuschließen gründet seitens der Behörde auf Unkenntnis oder Unwillen......umso schlimmer wenn das von deren Fachaufsicht auch noch so bestätigt wird!
  6. man kann sich auch selbst für ein Forum disqualifizieren....... ack!
  7. kann man ausschließen, bzw. regeln. Waffen geht nach xyz Jahren in Eigentum des Vereins über. lässt sich regeln. Vertrag, s.o. "immer"? nö. §12 WaffG. lässt sich Alles regeln! zusammensetzen, Vertrag ausformulieren, unterschreiben, fertig! wenn man sich bissl Gedanken im Vorfeld macht......keine 10 min. und der Käse ist gegessen!
  8. das lässt sich regeln und schriftlich festhalten!
  9. es ist ganz trivial! kann man machen, muss man aber nicht. wenn man sich waffenrechtlich auskennt, ist das idR auch kein großes Problem, solange man es nicht übertreibt, sonst kommt evtl. mal jemand mit der "Waffenhandel"skeule! das gilt es zu vermeinden! das mit dem Bedürfnisnachweis vom Verband für Vereinswaffen ist vom WaffG nicht gedeckt (da Vereine ihr Bedürfnis nach §8 geltend machen und nicht nach §14, geht den Verband also null-komma-nix an)! unser Verband verdreht halt die Augen, stempelt kostenfrei ab und gut is.
  10. sorry, aber bei dem Verband wundert es mich nicht. was lassen sich die Hessen noch alles gefallen?.......sucht Euch mal ne kompetente juristische Vertretung.....Schwerpunkt Verwaltungsrecht..... .....6-8 Monate......lächerlich....
  11. ganz ehrlich? such Dir einen ANDEREN VEREIN! sag mal an aus welcher Ecke von BW Du kommst, da lässt sich sicherlich was finden!!! ich sag nur: bei UNS gibts sowas nicht! und nur mal so nebenbei, der Verein hat Dir zu bestätigen, dass Du regelmäßig geschossen hast, Du Mitglied bist und er die entsprechenden Schießstände hat. notfalls ( wenn der Verein bockt und/oder Jahrzehnte die waffenrechtlichen Neuerungen verschlafen hat) geht das mit dem Bedürfnis auch direkt über den Verband, die kennen ihre Pappenheimer!
  12. weil wir noch in der Lage waren auch mal den Hörer in die Hand zu nehmen und bei der entsprechenden Stelle direkt nachzufragen........fernmündlich....telefonisch....in einem G-e-s-p-r-ä-c-h!!......eine Unterhaltung führen o-h-n-e Daumen....... ....sich face-2-face unterhalten.....auch im Verein.....bei uns ging das sogar noch....
  13. seine Frage war aber Pistole .22 und DANACH WS in .32......... das läuft dann idR so wie Hangman69 das geschrieben hat. lass das mit WS in größeren Kalibern, ausser auf gelb ist das idR witzlos. nimm die .32 mit dem WS in .22 ...es sei denn Du willst nach der .22 eine ganze .32 und nicht nur ein WS. .... wenn schon so rum dann doch auch ne ganze Abschußrampe! Edit: hast Du keinen im Verein, der Dir da etwas unter die Arme greifen will? ...ich finds immer wieder sch.........ade, wenn die Leute mit solchen Fragen in ein Forum müssen..... wozu haben wir denn die Vereine. würde bei uns im Verein nicht nötig sein!
  14. das Gesetz wäre hier ja auch das kleinere Problem, möglich ist Vieles. die Kulanz(Nutzungs von Spielräumen) ist seit ein "paar Jahren" allerdings etwas geschwunden......liegt an den ausführenden Organen (Einfluß der Politik)......noch nicht mitbekommen?
  15. da der Erblasser aber nicht in D, und nach deutschen Recht, (rechtmäßig) besessen hätte.....und in D ja nur das deutsche WaffG den Erwerb und Besitz regelt, wie schon ausgeführt wurde....
  16. Export an deutschen Händler (/Berechtigten) und dortige Verwahrung bis Klärung der Erlaubnis? oder Einlagerung in CH bis Klärung und dann (Eigen-)Import? was davon rechtlich und verfahrenstechnisch einfacher ist kann sicher MarkF .....
  17. das kommt wohl daher, dass Post/DHL angeblich "eigenhändig" nur (noch) bei Express-Versand anbieten würde........so jedenfalls habe ich das im Hinterkopf.
  18. lassen die AGB von DHL das bei Waffenversand zu?
  19. stellt sich natürlich die Frage ob der/die entsprechenden Verbandsmitarbeiter überhaupt einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bedürfen....... ...bzw. ihnen eine solche anerkannt wurde...
  20. das Problem ist dabei, dass das "antworten" mitunter ziemlich hängt. irgenwann ändert sich der Knopf in "speichern", es wird aber noch immer nicht anzegeigt, dass der Beitrag "raus" ist. wer die Änderung in der Beschriftung des Knopfes übersieht......was SEHR leicht möglich ist...... der klickt dann halt nochmal.....oder nochmal....oder nochmal.....weil sich einfach NIX tut! das System läuft einfach noch ..........§"&?(%&*_()!......................nicht optimal.....
  21. und wo wäre da jetzt der Unterschied zu einem 50-seitigen Gesetz und einem zugehörigen weil "unverzichtbaren" 350-seitigen Kommentar? wenn das Gesetz EINEINdeutig abgefasst wäre, dann dürfte es von mir aus auch 1000 Seiten ......oder noch mehr .....haben!
  22. you made my day!!! apropos... hab ich in einem anderen thread gelernt: https://de.wikipedia.org/wiki/Dunning-Kruger-Effekt ......weil Du ja wikipedia so magst! aber BITTE BITTE nicht lesen, .... nein, ich sag Dir nicht, warum Du das nicht lesen sollst!...auch wenn der Link zur Antwort führt...
  23. hast Du zufällig in den Spiegel geschaut oder wurdest Du anderweitig erleuchtet? immerhin....... bist Du selbst zu der Erkenntnis gelangt......jetzt müssen wir nur noch am Wesen des Forums arbeiten....
  24. lies mal besser Du bei Wikipedia nach....und lern bitte Verwaltungsvorschrift und Verordnung zu unterscheiden. dann lern bitte noch den Unterschied zwichen einer Regelüberprüfung (Zuverlässigkeit) und einer Bedürfniswiederholungsprüfung! wer bescheinigt/bestätigt ein Bedürfnis (bei einem Bedürfnis nach §14 WaffG)? weder der SB noch ein Schießbuch! auch hier empfehle ich etwas Gesetzeslektüre. nicht die §§ 8 und 14 verwechseln oder vermischen bitte! nö, dann hast Du ein Anrecht auf eine Quittung über die von Dir, für eine gewisse Leistung, erbrachte Zahlung. hier ist dies die Möglichkeit den Stand 6 Monate nutzen zu dürfen. Du bezahlst nicht für ein Recht auf Stempel! KLEINER Unterschied. wenn man schon Vergleiche anstellt, dann doch bitte welche die nicht aus der Ferne schon hinken! Tip zum Abschluß: wenn Du schon meinst, Du müsstest hier Deine überragenden Kenntnisse zur Schau stellen, dann lern doch bitte erstmal den Wortschatz!!!!
  25. eben, in keinem! im WaffG steht "regelmäßig", die WaffVwV führt dann was von 12 bzw. 18 aus.... die Verbände übernehmen das weitgehend in ihre Beführwortungsrichtlinien. der war jetzt echt gut! also mir fallen hier im Forum sofort mind. 10 Leute ein, die Dir da aber aufs deutlichste widersprechen würden!
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