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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. alzi

    Wechseltrommeln

    da überlagern sich wieder 2 Dinge, einmal der erlaubnisfreie Erwerb und die technische Seite ( Gasdruck). zudem gibt es eine Inkonistenz/Inkonsequenz im WaffG. bei Revolvern geht erlaubnisfrei nur gasdruckgleich oder -schwächer für WT. bei Pistolen ist nur kalibergleich gefordert, da dürfte man erlaubisfrei ein WS im gasdruckstärkeren .357 SIG oder .357 Mag./Max. für ne Pistole in 9mm Kurz erwerben (Technik/Konstruktion.mal aussen vor).
  2. alzi

    Wechseltrommeln

    sagt wer? ja! weil: dort steht nirgends was von "magnum"..... ... ist aber - ohne reduzier-/wechsellauf für kleinere Kaliber - eh eine rein akademische Diskussion! in der Praxis gehts idR um kalibergleiche WT für Patronen mit geringerem Gebrauchsgasdruck. hab jetzt nicht explizit nachgesehen, aber ne WT z.B. in .32 H&R Magnum, wenn gasdruckschwächer als .45 LC, sollte gehen. bringt nur nix, ohne passenden Lauf. falls es ein Modell gäbe, bei dem problemlos auch der Lauf ( WL) getauscht werden kann...... dann wäre eine Diskussion über WT für kaliberkleinere "Magnum"kaliber nicht ganz sinnfrei. die Regelung soll doch nur verhindern, dass Du eine .454 Casull Trommel in einen .45 LC Revolver klemmst. sofern die Patronen- bzw. Trommelmaße das überhaupt zulassen würden.
  3. alzi

    Wechseltrommeln

    dann verstehst Du das falsch! lies doch mal was Du selbst zitiert hast.... "Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer"
  4. alzi

    Wechseltrommeln

    Hobbypsychologiker? apropos..... ich hab auch ne Amsel im Garten, die redet mit mir.... die Meisen und das Futterhaus sind ihr egal...
  5. alzi

    Wechseltrommeln

    lesen bildet... versuchs doch einfach mal mit den Anhängen zum WaffG .. solangsam solltest Du das wissen! apropos... hattest Du die Frage nicht schon mal gestellt?... so gefühlte 5 Accounts und 2 Jahre früher?
  6. ganz Deiner Meinung! ....habe die Ehre....
  7. warum erst am Ende? hä?... ich kann mir 100 oder 1000 Voreinträge holen, wenn ich mir die Gebühren leisten kann. erwerben darf ich als Sportschütze trotzdem nur 2 Waffen innerhalb von 6 Monaten (in der Regel). der Voreintrag gilt 12 Monate, es werden also ca. 96 bzw. 996 Voreinträge verfallen. ja und? ich bin sachkundig, kenne das Erwerbsstreckungsgebot, weiß also um 2/6 und was passieren kann, wenn ich mich nicht dran halte! schlafende Hunde.... Mumpitz!!!!
  8. das steht wo genau?....bitte Textstelle angeben!
  9. der Verband!...... noch nicht mitbekommen? ...sorry, aber manchmal.......
  10. und das steht inwiefern im Zusammenhang mit... ??? dem Verband müssen alle WBKs, als Kopie, vorgelegt werden. worus schließt Du jetzt dass das Amt beim Waffenerwerb (Sportschütze) auch die jagdlich erworbenen Waffen berücksichtigen MUSS? das Eine hat mit dem Anderen erstmal garnix zu tun! ausserdem hat das Amt, bei vorliegendem (vom Verband bestätigten) Bedürfnis, einzutragen......basta.... ...was haben da die Jagdwaffen jetzt zu sagen? nix!
  11. steht wo ?..... würde mich mal brennend interessieren!! sehr Interessantes ( zum Thema "Kontingente") steht u.A. in der WaffVwV zu §20 WaffG.....
  12. irren ist menschlich.....
  13. wenn Du jetzt noch ALLES lesen und verstehen würdest, dann wüsstest Du auch, unter welchen Bedingungen (oder auch Voraussetzungen bzw. in welchem Fall!) er zu überprüfen und zu vermerken hat!
  14. nö, er muss nicht, wenn er nicht will! ... und dass ers darf und nicht muss, steht genau im gleichen Absatz, aus dem Du rauslesen willst, dass er muss!
  15. der Verein KANN diese Liste führen, müssen muss er nicht! wenn er bestellt, dann muss er das der Aufsicht auch schriftlich bestätigen.... 10 Jahre aufbewahren?...... ja ne is klar....... die Liste muß "aktuell" sein.... das geht mit Deiner Aufbewahrungsfrist aber nicht! die Quali-Richtlinien sind verbandsspezifisch (orientiert an waffenrechtlichen Vorgaben), der o.g. Rest ist Waffenrecht, das ist für alle Verbände gleich.
  16. ....in Zweifelsfall waffenrechtlich...
  17. ...kann er ja....nur ob er auch einen bekommt....
  18. nö, fang Du lieber mal an!!
  19. braver Reuther......wieder mal der Faulheit Vorschub geleistet..... ... so (er)zieht man eigenverantwortliche und selbständige Menschenwesen..... ...jetzt musst Du es ihm aber auch noch vorlesen .....und dann erklären (spart ihm viel Zeit und Hirnschmalz!) ...ausserdem ist das hier im Forum ( u.A. sogar erst kürzlich!) vielfach zitiert/verlinkt und diskutiert worden...
  20. die Aufgaben und Pfichten einer verantwortlichen Aufsicht kann man nachlesen......dazu gibts ja die Gesetze und Verordnungen! ...Quali-Richtlinien wurden schon benannt. ...ausnahmesweise ist dieser Themenkomplex auch noch wenig widersprüchlich....
  21. wenn schon, dann beschreib bitte wenigsten ALLE Vereinspflichten......NUR Namen auf nen Zettel reicht eben NICHT!
  22. WaffVwV 14.2.1: "... Der Verband hat sich vor Erstellung der Bedürfnisbescheinigung zu vergewissern, über welchen Waffenbestand der Antragsteller bereits verfügt. Hierfür ist es erforderlich, dass der Sportschütze dem Verband schriftlich sämtliche erlaubnispflichtige Schusswaffen angibt, die sich in seinem Besitz befinden, und dies mit der Kopie der WBK belegt. Es sind nur solche Verbandsbescheinigungen anzuerkennen, die die Zulassung der Waffe und die Erforderlichkeit des Erwerbs unter Bezugnahme auf eine konkrete Disziplin der genehmigten Sportordnung bestätigen. ..."
  23. .....wenn man seine Fragen selbst beantwortet kann man sich das Forum auch sparen ...
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