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alzi

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  1. abstempeln lassen spart Fragen und (rechtlich) unsicheren Verkäufern. wenn die Behörde unverschämt hohe Gebühren dafür verlangt, für 10€ ne KK-Büx auf gelb, getreu dem Motto " der Schank kann nicht voll genug sein! ".
  2. dann hat die Erziehung versagt! in meiner Jugend waren schon Waffenschränke vorgeschrieben und auch die Muniton musste "weg". ich wusste auch immer wo der Schlüssel war. ich wusste aber auch dass ich die Finger davon zu lassen habe. zum einen weil das so war und ausserdem weils gefährlich werden kann! befingern durfte ich wenn ich wollte, also auch kein "Reiz des Verbotenen". auch wurde mir erklärt wann und warum es gefährlich werden kann und dass man das gefälligst zu vermeiden weiß. wieviele jahrzehnte hing früher bei Jägers die Flinte/Büxe am Haken und die Patronen in der Tasche daneben? was ist passiert? tägliche Amokläufe? nein, da wusste der Nachwuchs was Sache ist und dass er (ohne Auforderung dazu) die Finger davon zu lassen hat.
  3. ....und genau in diesem Sinne kann man obiges Zitat ebenfalls verstehen.... ....WS erweitert Waffe, damit auch die zugelassene Munition, gehört also dazu.....
  4. da Du nicht selbst lesen willst, steht in WaffG und AWaffV auch nix "verbindliches" drin ! .....hast nochmal Glück gehabt ....
  5. die gelbe IST die Erwerbsberechtigung! wenn Du keine hast, dann brauchst Du eine (zumindest formal).......sonst ist auf der gelben auch nix mit "gemeinsam"..... alle Berechtigten müssen alle Voraussetzungen erfüllen! Edit: Qnkel hat sich da nicht sehr glücklich ausgedrück! es gibt keine "Mitbenutzung", es gibt eine "gemeinsame Erlaubnis" bzw. "gemeinsame Berechtigung".
  6. ....das fehlende Lehrgeld.... wir sind hier weder zu Deiner Belustigung, noch da um Dir das Lesen und Denken abzunehmen! ..edit...
  7. ...oh mann... ...au backe... ...oh je...
  8. wenn er aber im Sept. auch als Mitbenutzer/Berechtigter auf die WBK will ( 2 Kombinierte ), dann darf er 6 Monate vorher nix erworben haben..... ........2/6 ! weil, die Eintragung als (Mit-)Berechtigter ist ein Erwerb. wenn der Sohn im Dez. nochmals 2 Waffen auf diese gelbe kauft, wirds haarig, dann muss die Berechtigung für die einzelnen Waffen ( auf der WBK) separiert werden....... man kann sich dann aber auch einfach die gemeinsame WBK separat ausstellen lassen...... so kompliziert ist das Alles nun auch wieder nicht! ......bis 6 zählen sollte man können......wenn das klappt, dann kann man auch bis 2 zählen...... et voila!
  9. mitm selbst Denken hat ers nicht so...... drum ja auch solche Beiträge........... in Massen......
  10. kleine Korrektur...... umsonst ist es bei dem ja eh!
  11. man kann einen Tresor nur in einer Weise optisch aufwerten:.... .....ÖFFNEN!!
  12. die ganze Diskussion um §12 ist müßig, denn mit Widerruf der WBK ist er kein Berechtigter mehr, kann also garnicht mehr "vorrübergehend" Überlassen. wie er selbst schreibt, wurde er aufgefordert (dauerhaft) an einen Berechtigten zu überlassen, dem ist er auch nachgekommen. nun muss er als Sportschütze gemäß §14 (oder ersatzweise §8) neu erwerben, mit allen dazugehörigen Spielchen.......
  13. sorry, dann muss ich das wohl überlesen haben......
  14. DAS war da jetzt aber nicht gemeint! Es ging um die Beantragung der gelben WBK und nicht die Anzeige eines Erwerbs auf gelbe WBK.
  15. ...da ich weder f noch g+ ..... ja, es gibt noch Menschen die gut ohne auskommen.....
  16. im BDMP....im WSV......usw. ..........aber leider (noch) nicht in allen Verbänden/Teilverbänden, das ist ja das Problem!
  17. ja, hier irrt Deine Behörde. .....die WaffVwV kann das Deiner Behörde verdeutlichen.....
  18. Probleme gibts dann nur, wenn Du kein Bedürfnis für "den xten Ordonnanzler" glaubhaft machen kannst. Wenn für die Ausstellung der gelben die Angabe einer Disziplin verlangt wird bzw. eine Disziplin angegeben werden muss, dann natürlich aus dem eigenen Verband. Der Verband kann doch kein Bedürfnis für verbandsfremde Diszipinen bescheinigen!
  19. B ist der ohne WBK und Mitglied muss er auch nicht sein nach Nr.3b "als Beauftragter oder Mitglied". Beauftragter kann JEDER sein ( Alter mal aussen vor)..... schwieriger wirds schwachsinnigerweise bei Mitgliedern, siehe WaffVwV....
  20. den Bundesrat kennst Du?
  21. nichtsdestotrotz kommt in der VwV die Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, sonst hätte er diese nicht erlassen......... und jetzt?
  22. das gilt dann aber wohl für beide!.... es gibt mehrere Berechtigte und für Alle müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein. bei "gemeinsam" geht eben dann immer alles nur "gemeinsam". alle berechgiten haben die selben Rechte und Pflichten...... ohne den "weiteren Berechtigten" kann doch auch der "Hauptberechtigte" nix machen. ....oder gibts waffenrechtlich eine Hierarchie bei Berechtigungen?.... ich dachte immer das wäre gleich für alle.... entweder gemeinsam oder eben nicht!....das ist ja der Sinn einer "gemeinsamen WBK", nicht?
  23. - lern mal bissl Interpunktion - schreib vollständige Sätze - bissl Rechtschreibung könnte dabei auch nicht schaden warum?.... dann kann man auch verstehen was Du willst! bei einer "gemeinsamen" WBK gibts keine Hauptberechtigten! - jeder hat Alle Vorraussetzungen zu erfüllen, vgl. Beitrag #7 - alle "gemeinsamen" Waffen zählen bei jedem aufs Kontingent, denn jeder erwirbt und besitzt dann auch die Waffen!
  24. nein muss nicht! ......manche Verbände haben das inzwischen kapiert und praktizieren es auch so...... nur eben noch nicht alle..... und den Verband......
  25. wer selbst denkt, lernt mehr........ ....ihr hättest es ihn wenigstens versuchen lassen können!
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