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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. richtig. darfst Du, solange Du den Stand nicht verlässt. hat aber mit WL nix zu tun. sobald Du mit der Munition den Stand verlässt, entfällt auch die Freistellung von einer Erwerbs- und Besitzberechtigung. als WL erwirbst Du die Munition durch Geschoßsetzen und Dein 27er ist sowohl Erwerbs- als auch Besitzerlaubnis ( für die selbst hergestellte Munition und ja nur für diese). das "feststellen" ist nicht das Problem, sondern ob Du das nachweisen kannst. Du bist in der Pflicht nachweisen zu können, ob Du die Munition rechtmäßig erworben hast und rechtmäßig in deren Besitz bist. alzi (*psssst* .....oh nein, schon wieder ein Beitrag)
  2. hier könnte man aber dann von einem vorrübergehenden(/vorläufigen) Erwerb mit einer Frist von bis zu 2 Wochen ausgehen, dann wäre das mit der Munition wieder abgedeckt (hatte 2nd_Amendment angedeutet). aber NUR mit Voreintrag und Mun.-stempel OHNE Waffe......ne das gehtet nicht! Weder nach WaffG, noch nach WaffVwV. alzi
  3. wie Du sehr deutlich zeigst, hast Du die Thematik nicht verstanden, und bei Deiner Rechtsauffassung!. Lesekompetenz? Du kannst das nicht in Zusammenhang bringen? tja... Dein Problem: setzen, 6! belastbare Quellen für Deine Behauptungen stehen auch noch aus! alzi
  4. und jetzt mal Deiner Argumentation folgend, und der von coach, dann dürfte ich mir ja auf gelbe WBK ALLE sportlich möglichen Kaliber kaufen. die gelbe WBK ist auch eine Erwerbserlaubnis (quasi ein unbestimmter Voreintrag) INKL. Munitionsberechtigung. man kann sich vieles solange zurecht biegen, dass man zufrieden ist. und nur weil die anderen Beteiligten ( z.B. Händler) da mitspielen, ist das noch lange nicht gesetzeskonform. das hat dann mal absolut nix mit Korinthenkacken oder Erbsenzählen zu tun, sondern viel mehr mit Bärendienst! würde ich mal drüber nachdenken! AUSSERDEM!!!!! solange NUR der Voreintrag ( inkl. Munitionsberechtigungsstempel) in der WBK steht, ist dort noch lange keine Waffe eingetragen. Deine Argumentation läuft hier ins Leere! und solange die Behörde Deinen Waffenerwerb nicht durch EINTRAGUNG bestätigt hat, bist Du nicht rechtmäßig in deren Besitz (bzw. nur vorüberhenend, 2 Wochen-Frist). wie ist das jetzt beim Erwerb von Privat (im Vgl. zum Erwerb vom Händler)? da wird noch nicht mal das Überlassen in der WBK durch den Überlasser vermerkt. Da steht dann also auch keine Waffe in der WBK. Die Munitionsberechtigung erstreckt sich nur auf Waffen, die bereits in der WBK eingetragen sind (Besitzbestätigung bzw.- erlaubnis durch die Behörde). jetzt belege mir doch bitte, belastbare Quelle!, dass der Munitionserwerbsstempel, im Zusammenhang mit einem Voreintrag, eine separate Erlaubnis zum Munitionserwerb ist! die Berechtigung zum Munitionserwerb ( im Rahmen einer WBK) ist immer, an die bereits in der WBK eingetragene Waffe, gebunden! alzi Edit: hier nachzulesen, auch was eine "Eintragung" ist und durch wen diese erfolgt! WaffG §10 Abs. 1a: "Wer eine Waffe aufgrund einer Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 erwirbt, hat binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen."
  5. gerne, hast Du dafür belastbare Quellen?
  6. alleine aufgrund Deiner eigenen Äußerung würd ich Dein kategorisches " ja, darf man" nochmals überdenken! nur weil das so praktiziert wurde, oder bei Dir zufällig so ablief, muss das noch lange nicht zulässig sein! eine Waffe ist erst "eingetragen", wenn der Erwerb von der Behörde ( 2 Wochen-Frist) bestätigt und damit eine Besitzerlaubnis erteilt wurde! ohne eine Besitzerlaubnis für eine Waffe darfst Du auch keine "dazugehörige" Munition erwerben ( ausser auf dem Schießstand etc.) in der Hinsicht wäre ich etwas vorsichtiger mit meinen Aussagen.... Eintragungen macht die Behörde (Erteilung einer Besitzerlaubnis), der gewerbliche Überlasser erstellt einen Vermerk (über das Überlassen). alzi
  7. dann streichst du "WBK" durch und setzt dafür "WHL"....... wo problem? gruß alzi
  8. Weil Du von mir ( wäre ich SB aufm Amt ) nur als Antwort bekommen würdest "Keine Auskunft wegen Datenschutz. Die waffenrechtlichen Vorgaben diesbezüglich sind Ihnen bekannt (Sie sind sachkundig), falls nicht, wissen Sie wo Sie es nachlesen können." Die waffenrechtlichen Vorschriften betreffe Nachweis der Erwerbsberechtigung sollten bekannt sein. Ebenso wo diese zu finden sind. Es ist deutlich geregelt, was (welche Überprüfung) erforderlich und zumutbar ist. Man kanns auch übertreiben. ... wie machst Du das mit dem Perso oder dem Pass? Erst nochn Gutachten betreffs Echtheit vom BKA einholen? Aufm Meldeamt nachfragen "ob das alles ok geht"? Revolution .... Bahnsteigkarte? gruß alzi
  9. ... und bevor Du an der Ladenkasse bezahlst, gehst nochmal kurz bei der Bundesbank vorbei und lässt Dir bestätigen, dass der Geldschein auch keine Fälschung ist..... nur um sicher zu gehen "ob das alles ok geht". Sachen gibts.... morgähndlichen Gruß alzi
  10. das OVG NRW hat also ein Urteil erlassen/gefällt. dieses Urteil entfaltet seine Wirksamkeit genau wo und gegenüber wem? war eine rhetorische Frage (da von heletz und cabu schon beantwortet), soll Dir aber trotzdem als Denkanstoß dienen. gruß alzi
  11. und genau deswegen nochn full-quote oder? ... sehr logisch, sehr konsequent! (die informationen sind öffentlich zugänglich insofern kein problem, aber du hast in gewisser weise auch recht, ein link darauf wäre vermutlich ebenfalls ne möglichkeit gewesen) besinnliche grüße alzi
  12. setz ihn in verzug und besteh auf der lieferung. wenn er seine "kunst" versteht, dann weiß er dass das teil nicht erlaubnispflichtig ist. er muss also liefern. SOLLTE botacks vermutung zutreffen, dürfte ihn (den händler) evtl. ein sanfter "druck" auf den richtigen knopf etwas geneigter machen. gruß alzi
  13. alzi

    Drilling auf Neugelb?

    das steht genau WO? ... ausser bei Joe.... und Pippi Langstrumpf "ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt" ? tschuldige, aber so langsam wird lächerlich! gruß alzi
  14. alzi

    Drilling auf Neugelb?

    sprach der michel "was ich nicht brauch, das braucht auch kein anderer" genau SO kommt mir die diskussion hier vor: typisch deutsch! mit kopfschüttelndem gruß alzi PS: sorry für OT! aber bei solchen mitspielern brauchts keine gegner.
  15. alzi

    Verfassungsbeschwerde

    tauri, nur mal so aus neugierde..... gegenfragen hast du ja viele.... hast du auch die antworten dazu?.... könnte mir lebhaft vorstellen, dass genau das doch den klaus12 brennend interessieren würde..... ... also bitte klär uns auf....., denn nicht nur der klaus12 würde gerne von dir in diesen punkten erleuchtet werden, ich auch. der antworten harrender alzi
  16. alzi

    Verfassungsbeschwerde

    und da ist wohl bei der veröffentlichung schon ein mißgeschick passiert ( seitens arcor-online). "sieben sportschützen" ?..... wenn ich das mit der auswahl der beschwerdeführer richtig mitbekommen haben sollte, ist das eben grade nicht so!... aber waffen böse... sportschützen böse...... also 7 sportschützen.... Edit: hmm.. bei 2 der anderne links wird bei der meldung auf DPA berufen.... gruß alzi
  17. alzi

    Verfassungsbeschwerde

    diese diskussion (zum wiederholten male) hier öffentlich nutz aber keinem! sie schadet nur, und zwar allen! gruß alzi
  18. alzi

    Verfassungsbeschwerde

    Fyodor, es wäre der Sache dienlicher, nicht noch heftig Öl ins Feuer zu schütten. Gibt nur verbrannte Erde und nutzt KEINEM. Weder Dir, noch uns, und der FvLW auch nicht. Vorbild sein, Beispiel geben. "Zusammen" und nicht "gegen"! "Verständnisprobleme" lassen sich am besten OFF-PUBLIC aus dem Weg räumen, vor Allem bei diesem Thema. FvLW und PL haben das wohl kapiert, manch eifriger Streiter wohl noch nicht so ganz. Es gilt: Gemeinsamkeiten finden statt Unterschiede suchen! Gut gemeinter Rat.....alzi
  19. alzi

    Verfassungsbeschwerde

    d.h. dass die Kanzlei beauftragt wurde im Sinne der FvLW zu agieren und die Verfassungsbeschwerde vorzubereiten......und ...... das heißt auch .... JETZT GEHTS LOS! gruß alzi
  20. alzi

    Verfassungsbeschwerde

    nicht so pessimistisch... ..obwohl ich sagen muss..... in unseren nachbarvereinen ist die info auch noch nicht angekommen.....bis jetzt. wäre es nicht zeit diese info über die wahlkreisbetreuer etwas großflächiger zu streuen? ich weiß das netz der wahlkreisbetreuer ist noch etwas löchrig, aber es wäre ein anfang. gruß alzi
  21. alzi

    Verfassungsbeschwerde

    Gott sei Dank! .... andererseits eine Stiftung mit Hilfe der Kirche ins Leben rufen ... zur Förderung des Breitensports, Erhaltung und Pflege von Kulturgütern und Kulturlandschaften..... ......was wäre daran so falsch?....... gruß alzi
  22. alzi

    Verfassungsbeschwerde

    ein kleiner beitrag von mir ist auch unterwegs. gruß alzi
  23. neulich aufm amt...... "öhm ich würde gerne eine waffe eintragen lassen, wäre es möglich dass die wegen ( ...gründe genannt....) die waffe auf einem weiteren formular eintragen?"... rücksprache mit der kollegin, dann "ne, das machen wir nicht. erst die eine vollmachen und dann fangen wir ne neue an"..... darauf hab ich nur geantwortet...... "gut, dann machen wir die halt voll"......jetzt muss ich doch glatt nochn gewehr haben.......und dann noch eins, dass sie ne neue ausstellen....... das leben ist hart *seuftz* ...alzi Edit: ist mir grade erst aufgefallen...... der thread ist etwas von eigentlichen thema abgekommen .... naja..... back to topic: waffenbörse nur noch mit WBK? ja genau und gebrauchtwagenmarkt nur mit führerschein und flohmarkt nur mit........ wääääh! mich juckts!....
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