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Lang, Kurzwaffen + Munition sicher verwahren.
alzi antwortete auf PiffiPiffiPengi's Thema in Waffenrecht
nimm doch den §36 Abs.1, da ist das noch deutlicher drin! Stichwort "getrennt". wurde ja aber schon mehr als deutlich gemacht, dass das WaffG/AWaffV eigentlich hergeben, nur die aktuelle Rechtssprechung hier die Balken bis zum Anschlag verbiegt. die Argumentation aus o.g. Urteil wird als widersinnig entlarvt, wenn man nur mal en einem Waffenscheininhaber denkt!!!!! da wird sinniger und sinnvollerweise die Waffe geladen/unterladen bzw. sogar DURCHgeladen verwahrt.... -
Lang, Kurzwaffen + Munition sicher verwahren.
alzi antwortete auf PiffiPiffiPengi's Thema in Waffenrecht
im Waffenrecht ist es in D aber offensichtlich doch real so, dass erstmal Alles verboten ist und dann doch wieder nur das Eine oder Andere erlaubt! was sein SOLLTE.... ist ein anderes Thema! mal Gedanken drüber machen wie das beim erlaubnisfreien Führen von Schußwaffen ( Transport ) geregelt ist..... Stichwort "nicht schußbereit"..... und respektive Aufbewahrung mal im Detail vergleichen. -
Lang, Kurzwaffen + Munition sicher verwahren.
alzi antwortete auf PiffiPiffiPengi's Thema in Waffenrecht
für größere Mengen Munition nimmt man vernünftigerweise kein Fach in irgendeinem Tresor, da sucht man sich was aus Blech und in passender Größe mit .....wie heißt das noch ?......Schwenkriegelschloss -
Lang, Kurzwaffen + Munition sicher verwahren.
alzi antwortete auf PiffiPiffiPengi's Thema in Waffenrecht
drum nennt sich das Teil ja auch "Jägerschrank", weil Jägers i.d.R. keinen so immens hohen Munitionsbedarf haben wie die Sportschützen. da reicht das dann oft aus! ...... deshalb ja auch die "Sonderregelung" für dieses minimalistische Teil..... .....einmal hin(gestellt), Alles drin..... (kleiner Discounterslogandienstahl) -
Lang, Kurzwaffen + Munition sicher verwahren.
alzi antwortete auf PiffiPiffiPengi's Thema in Waffenrecht
lies nochmal genau nach, was genau "in diesem Fall" ist.... dann merkst Du, dass Deine Aussage etwas ......unsinnig ist. ....ein B-Schrank hat kein B-Innenfach... ja, drum ist das in einem B-Schrank nicht möglich.... aus diesem Grund ja der Sonderfall des Jägerschrankes.... ausserdem.....wenns einen 2. Sonderfall gibt, kann dieser ja nicht mit dem 1. identisch sein, logisch oder? q.e.d. -
Lang, Kurzwaffen + Munition sicher verwahren.
alzi antwortete auf PiffiPiffiPengi's Thema in Waffenrecht
nö isses nicht! "Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden." das schließt den Jägerschrank aus, der ist nämlich ein Sicherheitsbehältnis der Stufe A und B, also gesamte Munition ins B-Innenfach! A-Schrank und separater B-Schrank, dann ist "über kreuz" möglich, siehe letzter Teilsatz. der Jägerschrank ist die ganz große Ausnahme, die als einzige die sonstige Systematik durchbricht. die einzige erlaubte Möglichkeit Waffen und zugehörige Munition zusammen auszubewahren unterhalb von Widerstandsgrad 0. -
Lang, Kurzwaffen + Munition sicher verwahren.
alzi antwortete auf PiffiPiffiPengi's Thema in Waffenrecht
eben nicht! innerhalb eines Jägerschrankes (A mit B-/0-Innenfach) gibts kein "über Kreuz". §13 AWaffV sieht das nicht vor! ganz im Gegenteil..... ..das ist die Ausnahme in der Aufbewahrungssystematik: hier kommt die gesamte Munition (für KW und LW) ins B-/0-Innenfach... vgl. Beitrag #5 -
Lang, Kurzwaffen + Munition sicher verwahren.
alzi antwortete auf PiffiPiffiPengi's Thema in Waffenrecht
dann lies doch einfach mal den Beitrag #5 GANZ! ..inklusive dem Verweis im Zitat.... ... noch einfacher und deutlicher gehts doch garnicht! auch kann es in dieser Konstellation sinnvoll sein sich mal bezüglich "Jägerschrank" schlau zu machen. Edit: blöde Frage, drum auch nur der Neugier halber.......hast Du einen Frankoniakatalog in Reichweite? -
Du vergisst, dass je nach Geometrie und Lage des Hohlraums, die Schockwelle auch nach hinten laufen kann (somit zusätzlich nach hinten verdämmt), und wenns blöde läuft, dann reicht als "Hindernis" dabei auch die ganz normal ver-/geladene Bleikugel im VL. vergleich das mal mit dem "ominösen" SEE. die haben entweder das Pulver falsch geladen oder falsch verdämmt.......oder auch das falsche Pulver verladen ( NC glaub ich nicht, wenn dann eher zu feines SP )
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wo ist der Unterschied zwischen Böller und Pistole? Pistole verdämmst Du mit ner Kugel......Böller mit ....... ..ist auch wurscht!........ Schwarzpulver wird volumenfüllend geladen ( kein Hohlraum ) ..... ja das kann auch bei einem Böller passieren, wenn dann dazu noch "heftigst" verkorkt wurde....... dass ein Böller (von dreien) die Biege macht, kann ich ja noch nachvollziehen, bei zweien von drei, da denk ich doch eher an einen Bedienfehler/Ladefehler nach! .....soviele Möglichkeiten gibts da auch bei einem Böller nicht..... und wenn da irgendwas wegfliegt, dann eher am hinteren Ende als am vorderen! ob nun Pistole, Gewehr, Revolver oder Böller..... überladen ist mit SP eigentlich unmöglich, solange das Gas durch den Lauf/das Rohr expandieren kann. kann es das nicht, gehts sprichwörtlich nach hinten los. für ne Hohlladung reicht da auch, wenns blöde läuft, ein nicht (ganz) gefüllter Pulversack.
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und wenn Du nicht an irgendeiner Stelle ne Hohlladung fabrizierst.
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da beispielsweise der DSB aber Ausbildungsreichtlinien hat...und diese Bestandteil der Anerkennung als Verband, nach §15 WaffG, sind..... ...aus diesem Grunde wird inzwischen innerhalb des WSV ( ob das inzwischen DSB-weit erfolgt, entzieht sich meiner Kenntnis)....idR die Sachkunde immer zusammen mit der Befähigung zur Schieß-und Standaufsicht geschult....und auch ausdrücklich nochmals separat bescheinigt
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in den BDS-Revolverdisziplinen/-klassen sind Pistolen zugelassen? interessant! ... da würde ich empfehlen das Sporthandbuch doch WIRKLICH mal zu lesen!...... .... das Geschrieben zu verstehen könnte dann auch nicht schaden.... sorry, aber......
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interessant wäre zu erfahren, warum es zu einem Gerichtstermin kommen musste, bzw. welchen Zweck/Grund dieser hat. Klage auf Herausgabe, Schadenersatz, Erstattung der Anzahlung......? Strafanzeige wegen Unterschlagung...?
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öfter mal ne Feuerpause....... morgens halb-zehn in Afghanistan......
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Du willst als Privatperson eine Rechtsschutzversicherung für Rechtsstreitigkeiten abschließen, die gegen den Verein gerichtet sind? denk nochmal drüber nach, und führ Dein Anliegen bitte etwas detaillierter aus..................... apropo..... mit Waffen hat das je erstmal und dann auch Allgemein nix zu tun........
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jetzt verstehe ich auch den Begriff "Kuschelpolitik"!!!!!
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bei der Gelben ist das (Kaliber größer) lediglich hinsichtlich 2/6 relevant. .....bissl anderes Thema.....
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da überlagern sich wieder 2 Dinge, einmal der erlaubnisfreie Erwerb und die technische Seite ( Gasdruck). zudem gibt es eine Inkonistenz/Inkonsequenz im WaffG. bei Revolvern geht erlaubnisfrei nur gasdruckgleich oder -schwächer für WT. bei Pistolen ist nur kalibergleich gefordert, da dürfte man erlaubisfrei ein WS im gasdruckstärkeren .357 SIG oder .357 Mag./Max. für ne Pistole in 9mm Kurz erwerben (Technik/Konstruktion.mal aussen vor).
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sagt wer? ja! weil: dort steht nirgends was von "magnum"..... ... ist aber - ohne reduzier-/wechsellauf für kleinere Kaliber - eh eine rein akademische Diskussion! in der Praxis gehts idR um kalibergleiche WT für Patronen mit geringerem Gebrauchsgasdruck. hab jetzt nicht explizit nachgesehen, aber ne WT z.B. in .32 H&R Magnum, wenn gasdruckschwächer als .45 LC, sollte gehen. bringt nur nix, ohne passenden Lauf. falls es ein Modell gäbe, bei dem problemlos auch der Lauf ( WL) getauscht werden kann...... dann wäre eine Diskussion über WT für kaliberkleinere "Magnum"kaliber nicht ganz sinnfrei. die Regelung soll doch nur verhindern, dass Du eine .454 Casull Trommel in einen .45 LC Revolver klemmst. sofern die Patronen- bzw. Trommelmaße das überhaupt zulassen würden.
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dann verstehst Du das falsch! lies doch mal was Du selbst zitiert hast.... "Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer"
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Hobbypsychologiker? apropos..... ich hab auch ne Amsel im Garten, die redet mit mir.... die Meisen und das Futterhaus sind ihr egal...
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lesen bildet... versuchs doch einfach mal mit den Anhängen zum WaffG .. solangsam solltest Du das wissen! apropos... hattest Du die Frage nicht schon mal gestellt?... so gefühlte 5 Accounts und 2 Jahre früher?
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Überprüfung der Behörde vor Erteilung der Genehmigung ( Grüne WBK )
alzi antwortete auf Andreas777's Thema in Waffenrecht
ganz Deiner Meinung! ....habe die Ehre.... -
Überprüfung der Behörde vor Erteilung der Genehmigung ( Grüne WBK )
alzi antwortete auf Andreas777's Thema in Waffenrecht
vgl. Beitrag #2 ........