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alzi

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  1. 18 mal an einem Tag ist auch nicht!...... idR wollen die das auch "grob" über ein Jahr ( 12 Monate vor Antragstellung ) verteilt. einmal im Monat reicht rechtlich aus....... der eine oder andere Verband macht da aber auch Zicken!... drum mehr als 12 ..... 18 ode rmehr sind gut..... und möglichst gleichmäßig über die letzten 12 Monate verteilt. Wettkämpfe sind nicht nötig bei Erstantrag.
  2. Deine Argumente gehen immer schön an der eigentlichen Frage vorbei, sie sind in keinem von dir genannten Fall stichhaltig. es KANN helfen, auch die vorderen Teilsätze von Gesetzestexten, im Kontext der hinteren Teilsätze zu lesen und zu verstehen! ...hat bislang noch nicht so geklappt..... zugegeben .....ist auch schwer..... ...macht dann aber Sinn! und hilft dem Gesamtverständnis...
  3. schrei doch ned so! he gibts das auch in geduckter Form irgendwo? kann das mal wer hier einstellen....ich arbeite noch mit Ver. 47.99z... das muss ja ned sein!
  4. eBay braucht auch keine, denn laut deren AGB sind Waffen ( auch erlaubnisfreie ) ausgeschlossen!
  5. 1. das heißt "Stanniol" 2. ist Stanniol"folie" teuer, da kannst dann gleich den Spezialisten nehmen! 3. ist Stanniol SCHWER..... Gewichtsgrenzen bei Paketen beachten .... ....ach damit ist ALUfolie gemeint...... dann schreibt das auch! mit Alu kannst den Röntgengeräten aber mal garnix verbergen, mit Stanniol wäre das schon eher möglich!
  6. ich hol mal Chips und Cola......... warum? .... er hat Jehova gesacht!
  7. derer waren es jetzt schon 2 und die haben sich sogar finden lassen..... ... nur verstehen lassen haben sie sich nicht von jedem..... die WBK (grün) als Erlaubnisdokument ist nicht "ungültig", sie ist auch was "offizielles". aber wenn sie keine "gültigen" (Vor-)Einträge hat, stellt sie keine Erwerbs- bzw. Besitzerlaubnis dar. dann ist sie nur ein "Stück Papier", das der TE eigentlich garnicht mehr in der Hand haben dürfte! es ist deswegen also auch KEINE Grundlage/Berechtigung für eine Leihe (vorrübergehender, erlaubnisfreier Erwerb im Rahmen eines Bedürfnisses)! Keine Berechtigung/Erlaubnis, kein anerkanntes Bedürfnis, keine Leihe.
  8. jetzt lies das nochmal genau!!! das "oder" stellt eine Alternative dar, diese ist aber explizit und ausdrücklich nochmals ganz genau bestimmt! diese definiert auch die Eigenschaften/Qualität der ersten Alternative VOR dem "oder"! das gilt also nur dann, wenn sie (d.h. die WBK) einer Erwerbs- bzw. Besitzerlaubnis gleich zu erachten ist! eine leere grüne ist KEINE Erwerbs- bzw. Besitzerlaubnis! Herrgott! so schwer ist die deutsche Spache doch nun auch wieder nicht!
  9. ja, Du machst für den Erwerb einer Waffe ein Bedürfnis geltend, dieses wird anerkannt und Dir eine Erwerbserlaubnis ausgestellt. Du erwirbst die Waffe, Du überlässt die Waffe, Bedürfnis für diese Waffe ist nicht mehr gegeben. er ist wohl noch nicht wieder aktiv als Sportschütze, er sucht einen Verein. so zumindest hab ich das gelesen. es geht sehr wohl um den Besitz! eine grüne WBK dokumentiert sowohl Erwerb(sberechtigung per Voreintrag) als auch Besitz! und das hat essentiell mit der Leihe zu tun! kein Eintrag im der grünen bedeutet KEINE Erwerbs- und Besitzberechtigung! also keine Leihe! siehe, wie oben zitiert, WaffVwV 12.1.1! damit ist eine grüne ohne Eintrag, d.h. ohne jegliche Berechtigung, total unnütz! auch für die Leihe! kein Bedürfnis, keine Berechtigung - > keine Leihe! ein leeres grünes Blatt Papier zu besitzen berechtigt zu GARNIX! das Bedürfnis das zur Erteilung der WBK anerkannt wurde, besteht nach Austragung nicht mehr. Du hast dann keines mehr. bei gelb und rot ist das was Anderes! die stellen beide immer eine Erwerbsberechtigung dar, das ist ein gravierender und der entscheidende Unterschied!
  10. "§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder" welches Bedürfnis wurde Dir anerkannt ohne Waffe oder Voreintrag in der grünen? welches Bedürfnis kannst Du anführen, nur mit einem grünen Papierchen? wenn Du schon das WaffG zitierst, dann zitiers doch so, dass es auch Sinn macht. apropos, welchen Besitz bestätigt denn die Waffenbesitzkarte ohne Eintragung? es bedarf einer eigenen ERLAUBNIS für die Leihe, diese hast Du nicht, nur mit einem Stück grünem Papier. vergleiche hierzu WaffVwV 12.1.1: "Die Freistellung nach Nummer 1 von der Erlaubnispflicht wird nur Inhabern von WBK oder diesen gleich zu achtenden Erwerbs- und Besitzerlaubnissen gewährt. Beispiele hierfür sind: Waffenhandelserlaubnis für erlaubnispflichtige Waffen, gültige Tages- oder Jahres-Jagdscheine, Ersatzbescheinigung nach § 55 Absatz 2." was ist ne leere grüne WBK in der Hinsicht? GARNIX!
  11. wie gut dass das nur Deine Meinung ist! und Du das auch als solches gekennzeichnet hast! ...oder beziehs wenigstens auf ne gelbe oder rote! eine grüne ohne (Vor-)Eintrag ist GARNIX und berechtigt auch zu GARNIX. das ist nur ein Stück grünes Papier. sie stellt weder eine Erwerbs- noch eine Besitzerlaubnis dar und ebenso keine Bestätigung für die Anerkennung eines Bedürfnisses. nada nix niente nullo ......
  12. Tresor Norm Waffenschrank ... so schwer?
  13. sieh zu dass die Deinen Sachkundenachweis aufm Amt wieder finden!!.....oder wenigstens einen Vermerk dass Du den vorgelegt hattest! tritt in einen Verein ein, dann hast 12 Monate Zeit Dich um (D)einen Tresor zu kümmern. ......und ne evtl. neue Sachkunde.... DANACH......kannst an die Waffen denken ..... oh und das Wichtigste zum Schluß!...... vergiß Ölkanne!
  14. da er von 1994 ist und die DIN/EN-1143-1 von 1997...... kann er nicht nach der DIN/EN-1143-1 zertifiziert sein.... d.h. wenn Du den als gleichwertig anerkannt haben willst.... musst Du dafür einen Nachweis erbringen...... oder die Gleichwertigkeit glaubhaft machen, idR mittels Gutachten. die Erfahrung mit Alttresoren?.......Suchfunktion!....wurde hier schon einige Male diskutiert......
  15. lies doch mal im WaffG und der AWaffV genau nach, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind........ gleich das mal mittels Suchfunktion hier im Forum ab..... .... dann weißt Du mehr!
  16. §15 Abs.1 Nr.7b WaffG sagt NEIN!
  17. einen grüne OHNE eingetragene Waffen oder Voreintrag ist genau soviel wert und zu soviel nütze: NIX! bzw. zu NIX! .. das ist nur ein grünes Stück Papier... mit paar Buchstaben drauf.... ...wird aus diesem Grunde eigentlich auch eingezogen, bzw. erstmal zu den Akten genommen. bezüglich Gebühren kommts auf die lokale Gebührenordnung an. Sachkundenachweis im Original an die Behörde gegeben? ....selber schuld!....sowas macht man einfach nicht! PS. frisch mal Deine Sachkunde etwas auf, dann beantworten sich einige Deiner Fragen von ganz alleine......
  18. Edit .... weil erledigt
  19. ja! Erst Voreintrag, dann Erwerb. Eintrag (= Besitzberechtigung) i.d.R. nach Erwerb, geht aber auch so wie Du geschrieben hast, wenn die Behörde mitspielt.
  20. nein! Jäger benötigt für den Erwerb einer Kurzwaffe einen Voreintrag (= Erwerbsberechtigung)! "lässt sie sich schicken" -> Erwerb
  21. ....und dann kommt z.T. Facebook! und nicht der angegebene Artikel, weil im Link irgendwas mit facebook steht.....und facebook zeigt dann ne Fehlermeldung! btw. wie wäre es dieses Thema aufzusplitten in einen Fakten- und einen Laber-thread? den Fakten-thread für Katja, den Laber-thread für Kommentare/Diskussionen.
  22. sorry, aber grade hier in "Waffenrecht" sollten die sachkundigen Nutzer schon die waffenrechtlichen Begrifflichkeiten korrekt verwenden! wer sich nicht "waffenrechtilch" sicher ist, kann diesbezüglich ja im WaffG nachlesen, dort ist "Erwerb" und "Besitz" eindeutig definiert.
  23. nein, das ist "Kaufen"...... Geld hinblättern und die Waffe beim Büxer liegen lassen. dafür brauchts weder WBK noch Voreintrag! was "erwerben" und "besitzen" ist, steht im WaffG.
  24. ....abwarten bis das NWR mal ganz gefüllt und die gröbsten Schnitzer ausgebügelt sind..... dann sind die Ableichsroutinen dran..... der SB - neu oder alt - meldet sich dann auch ganz automatisch ..... so einen Fall würde ich versuchen......schnell und unkompliziert.....in Eigeninitiative abzuklären..... .... geht dann vermutlich glimpflicher aus..... ....niemand ist unfehlbar...... ein SB muss nicht sachkundig sein, der Legal-Waffenbesitzer schon!
  25. ..hat Flohbändiger ja schon ausgeführt... ( den Hinweis auf die Sachkunde spar ich mir deshalb) manchmal wirr etwas Deine Schreibe ist junger Padavan
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