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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. der Verein KANN diese Liste führen, müssen muss er nicht! wenn er bestellt, dann muss er das der Aufsicht auch schriftlich bestätigen.... 10 Jahre aufbewahren?...... ja ne is klar....... die Liste muß "aktuell" sein.... das geht mit Deiner Aufbewahrungsfrist aber nicht! die Quali-Richtlinien sind verbandsspezifisch (orientiert an waffenrechtlichen Vorgaben), der o.g. Rest ist Waffenrecht, das ist für alle Verbände gleich.
  2. nö, fang Du lieber mal an!!
  3. braver Reuther......wieder mal der Faulheit Vorschub geleistet..... ... so (er)zieht man eigenverantwortliche und selbständige Menschenwesen..... ...jetzt musst Du es ihm aber auch noch vorlesen .....und dann erklären (spart ihm viel Zeit und Hirnschmalz!) ...ausserdem ist das hier im Forum ( u.A. sogar erst kürzlich!) vielfach zitiert/verlinkt und diskutiert worden...
  4. die Aufgaben und Pfichten einer verantwortlichen Aufsicht kann man nachlesen......dazu gibts ja die Gesetze und Verordnungen! ...Quali-Richtlinien wurden schon benannt. ...ausnahmesweise ist dieser Themenkomplex auch noch wenig widersprüchlich....
  5. wenn schon, dann beschreib bitte wenigsten ALLE Vereinspflichten......NUR Namen auf nen Zettel reicht eben NICHT!
  6. WaffVwV 14.2.1: "... Der Verband hat sich vor Erstellung der Bedürfnisbescheinigung zu vergewissern, über welchen Waffenbestand der Antragsteller bereits verfügt. Hierfür ist es erforderlich, dass der Sportschütze dem Verband schriftlich sämtliche erlaubnispflichtige Schusswaffen angibt, die sich in seinem Besitz befinden, und dies mit der Kopie der WBK belegt. Es sind nur solche Verbandsbescheinigungen anzuerkennen, die die Zulassung der Waffe und die Erforderlichkeit des Erwerbs unter Bezugnahme auf eine konkrete Disziplin der genehmigten Sportordnung bestätigen. ..."
  7. .....wenn man seine Fragen selbst beantwortet kann man sich das Forum auch sparen ...
  8. der Sinn meiner Fragen war, darauf abzuheben, dass es unterschiedlich strukturierte Prüfungen mit versch. Gewichtung der Prüfungsbestandteile gibt, da, wie Du auch angeführt hast, die örtlich zuständige Behörde das letzte Wort hat, wobei das BVA den Rahmen vorgibt. wie Du siehst, waren meine Fragen eigentlich rhetorischer Natur. vielen Dank an Dich, Deine Antwortenbestätigen meine Fragen. das " bei mir was das aber so und so" oder "bei mir was das aber anders" kommt daher, dass der Teilnehmer/Prüfling i.d.R. diese Hintergrundinformationen nicht hat!... da kann man dann auch lange und ausgibig drüber streiten. in diesem Sinne....als Antwort: "keine mehr!"... denn/weil ich hatte sowieso keine ...
  9. schon mal darüber nachgedacht, wer die Art (Umfang, Fehlerquote, Prüfungsausschuß, etc. )der Prüfung festlegt? evtl. gibts da regional sogar Unterschiede! wieviele Waffenrechtsbehörden gibts gleich nochmal in Deutschland? Welche Behörde führt die Aufsicht über die Waffensachkundeschulungen und der Prüfungen im Rahmen derer? Werden derartige Schulungen und Prüfungen behördlich überwacht, genehmigt......oder beteiligen Sich die Behörden sogar daran? Fragen über Fragen....
  10. steht da tatsächlich "Faustfeuerwaffen" drin ?..jap steht dort! ... eröffnet ganz neue Dimensionen..und..schon erstaunlich, sich dann bei Langwaffen auf neue Gelbe darauf zu berufen.....
  11. Du irrst und zeigst damit ganz deutlich, dass Du das Bedürfnisprinzip im deutschen Waffenrecht nicht kapiert hast. ... wurde doch hier jetzt recht deutlich mehrfach dargelegt....
  12. auf meiner gelben steht "berechtigt zum Erwerb und Besitz"... von "vorläufig" steht da nix!.....hab sowas auch im WaffG oder der WaffVwV noch nirgends gefunden. allerdings kann ich die Ablehnung der Eintragung hinsichtlich der "Bedürfnisprüfung" nachvollziehen. die Begründung des Gerichts, alleine schon hinsichtlich von "vorläufig"...... hätte mich zu einer zweiten Runden bewogen. dann noch "Voreintrag auf WBK gelb" und "Die gelbe WBK sei - das sei seit Einführung derselben klar - nie eine Erlaubnis zum zahlenmässig unbegrenzten Erwerb gewesen."...... die spinnen die Hamburger.... den 14/4 nicht gelesen oder nicht wirklich verstanden? erstes gibts nicht udn zweites steht doch auch noch ausdrücklich so drin! VORBEHALTLICH allerdings immer eines glaubhaft (oder eben nicht glaubhaft) gemachten Bedürfnisses!
  13. wer suchet, der findet!
  14. *ding*...*dong*.....
  15. nur weil das bei Dir so lief, muss ja nicht heißen, dass das so auch rechtmäßig wäre. "...wenn Tatsachen..." & "...widerrufen..." mit solchen Äußerungen wäre ich immer etwas vorsichtig, diese öffentlich zu äußern. es gibt Ermessensspielräume, es gibt Irrtümer......man muss nicht jeden mit der groben Keule drauf hinweisen.... mancheiner kann seine Fehler erkennen, sich und anderen eingestehen und dann entsprechend (verwaltungs)handeln... führt dann zur A****-karte.....für Dich....
  16. Wenn Du die Erbwaffe als reine erbwaffe behältst zählt sie nicht zum Kontingent. Wenn Du aber eine Munitionserwerbsberechtigung, durch Bedürfnisnachweis, für eine geerbte Waffe (grüne WBK) erhältst, dann zählt sie zu diesem Bedürfnis. Ebenso wenn Erbwaffen z.B. auf eine gelbe WBK "umgetragen" werden aufgrund anchgewiesenem Sportschützenbedürfnis.... praktisch zum Zwecke der Munitionsberechtigung. Sobald Du ein Bedürfnis dafür geltend machst, ändert sich die Erlaubnis und sie fällt auch unter dieses Bedürfnis. Gruß alzi
  17. alzi

    Waffenhandelslizenz

    frag doch lieber wer das darf ......
  18. alzi

    WBK weg?

    juhu, klasse, super, toll! lies Dir doch hier nochmal Alles durch und frag Dich dann mal, was Dir eine "leere" grüne nützt! gelbe und grüne WBK unterscheiden sich nicht nur in der Farbe!! Grundkenntnisse Sachkunde. sorry, aber Dein ganzer Aufriß hier, und der thread spätestens seit Beitrag #14, ist einfach für die Tonne. (und streiche "d", setze "t") schönes Restwochenende noch!
  19. alzi

    WBK weg?

    blöd, wenn man keine gelbe hat........ eine GELBE hat Sportschütze zu haben... die gehört zum Handwerkszeug! (... verbandslose mal aussen vor...)
  20. alzi

    WBK weg?

    drollich.......
  21. alzi

    WBK weg?

    eine grüne WBK ohne jeden Eintrag ist einfach ein Stück grünes Papier, es ist eine Erlaubnis für garnix. da mit einer leeren grünen WBK keinerlei Erlaubnis erteilt ist, berechtigt sie folglich auch zu garnix, auch nicht zur "Leihe". ist wie bei einem abgelaufenen Pass...... ist einzuziehen.... eigentlich..... wie schon richtig gesagt ist das bei der gelben WBK anders, da diese eine unbefristete Erwerbserlaubnis darstellt, selbst ohne eingetragener Waffe. gruß alzi
  22. Hervorhebung durch Unterstreichung von mir! Oft kolportierter Irrglaube! Es bedarf keiner Sachkunde um die Blockierpflicht zu vermeiden, sondern ein nachgewiesenes, anerkanntes und bestehendes, anderweitiges Bedürfnis! .. nach 8, 13, 14 oder oder oder..... .. hast Du bestimmt auch so gemeint, nur vergessen es der Vollständigkeit halber auch zu erwähnen....
  23. nein, das sind 2 Lügen in einem Satz!! denn die Erben, welche die Waffen blockieren lassen ( müssen), müssen ja eine Berechtigung (Erben-WBK) zum Waffenbesitz haben, sonst wäre sie ja nicht zur Blockierung verpflichtet! .... ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt.....
  24. dann streichst du "WBK" durch und setzt dafür "WHL"....... wo problem? gruß alzi
  25. Weil Du von mir ( wäre ich SB aufm Amt ) nur als Antwort bekommen würdest "Keine Auskunft wegen Datenschutz. Die waffenrechtlichen Vorgaben diesbezüglich sind Ihnen bekannt (Sie sind sachkundig), falls nicht, wissen Sie wo Sie es nachlesen können." Die waffenrechtlichen Vorschriften betreffe Nachweis der Erwerbsberechtigung sollten bekannt sein. Ebenso wo diese zu finden sind. Es ist deutlich geregelt, was (welche Überprüfung) erforderlich und zumutbar ist. Man kanns auch übertreiben. ... wie machst Du das mit dem Perso oder dem Pass? Erst nochn Gutachten betreffs Echtheit vom BKA einholen? Aufm Meldeamt nachfragen "ob das alles ok geht"? Revolution .... Bahnsteigkarte? gruß alzi
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