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alzi

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  1. wer schickt denn 3 Monate vorab die WBK zum Händler? und das ohne dass das genaue Prozedere abgesprochen ist! entweder es wird abgesprochen, dass die umgehend zurück kommt oder sie wird zeitnah eingeschickt, wenn die Waffe tatsächlich zur Auslieferung bereit liegt!
  2. ja, aber einen anderen.......
  3. na ganz einfach....... die Waffenscheine für die Geld-Bewacher werden jetzt immer rarer...... auch dieses Thema erledigt!
  4. die Waffe war für diese Nichtmuttersprachler doch nur ein unbeabsichtigter Beifang. bestimmt werden sie die Waffe auf der nächsten Wache abgeben....ist doch Ehrensache!!!....
  5. Dein Sachbearbeiter handelt vorbildlich!!!!!!! mein Glückwunsch, da hast echt die richtigen erwischt. mit "Schwachsinn" meinte ich die Handlungsweise/Meinung der Behörden aus Beitrag # 26 ( StefanW ).
  6. ist doch Schwachsinn!.... auf die gelbe bin ich auch IMMER erwerbsberechtigt, darf trotzdem nur 2/6!...und da hab ich selbst drauf zu achten, dass ich das einhalte... auf der gelben hab ich IMMER einen "Voreintrag", und das ganz pauschal..... ich bin sachkundig, dass ich selbst 2/6 beachten kann! auch mit 1000 Voreinträgen auf grün, darf ich als Sportschütze trotzdem nur entsprechend 2/6 wirklich erwerben (von ausdrücklichen Ausnahmen mal abgesehen, das dann aber ausdrücklich nur im Einvernehmen mit der Behörde)! wenn ich das bezahlen und begründen kann ( die vielen Voreinträge ) ... ist das mein Bier!
  7. ähm heletz.... da steht WENN und SOLANGE es kein Blockiersystem gibt, hat auf Antrag eine Ausnahme genehmigt zu werden......und zwar von der Verpflichtung alle Erbwaffen blockieren zu müssen..... da steht also nicht, dass erstmal gründsätzlich alle Erbwaffen blockiert werden müssen (Verpflichtung), solange kein Ausnahmetatbestand erfüllt ist? wirklich......ich bin echt am zweifeln..... ob die deutsche Sprach (und die Nutzer derselben) noch das ist (bzw. sind), was man mir mal diesbezüglich beigebracht....(oder eingeredet) hat versprochen, ich hau den nächsten Germanisten, der mir übern Weg läuft, deswegen an! ( nein, keinen Deutschlehrer!!! einen echten Germanisten! ) ...ist das echt so schwer zu glauben... es wäre ja schön, wenn SBine recht hätte... und würde die Absurdität diese Paragraphen wunderbar zeigen.....es spricht aber leider ALLES was dort drin streht dagegen!
  8. nein, das steht da eben NICHT! da steht dass ALLE Erbwaffen zu blockieren sind! drum rum steht: Ausnahme(-n-) gibts wenn für eine ( oder mehrere ) Erbwaffe(-n-) kein Blockiersystem vorhanden ist. nochmal: wenn EINE ausreichen würde um den Ausnahmetatbestand für ALLE zu erfüllen, könnte es garnicht MEHREr bedürfen!! und warum bringst Du hier die Altbesitzer ins Spiel? wegen Gleichbehandlung? seit wann regelt der §20 irgendwas für Altbesitzer? wo steht in Bezug auf Blockiersysteme irgendwas von Waffen aus/in Altbesitz? §20 - ERBWAFFEN und sonst nix!!!! wenn die Profis endlich Gesetzestexte schrieben würden ( z.b. 3 oder 4 Sätze statt dieses verschachtelten Geschwurbels ), die auch der letzte couch-potatoe versteht...... ach wie wäre das schön...... blöd nur..... braucht man weder die Schreiberlinge ( denn dann könnens auch die couch-potatoes selbst!), noch die ganzen Juristen... weder die vor, noch die hinter der Richterbank!!!........und die Fachkräfte auf den Ämtern bräuchte auch keiner mehr, dann knallt sich der couch-potatoe den Stempel selbst in die WBK! ... nur, wer will das schon ... ( ist wie mit den Steuerberatern und den Bierdeckeln )
  9. nichts desto trotz bin ich in der Lage einen Satz in deutscher Sprache zu lesen, auch wenn dieser in einen anderen Satz eingebettet ist ( bzw. der Andere drumrumgebastelt ist). deshalb hab ich den ja auch ( der leichteren Verständlichkeit halber ) in meinem obigen Beitrag wieder auseinandergepflückt. wenn die Blockierpflicht für ALLE Waffen entfallen sollte, warum wird dann extra angeführt "wenn oder so lange für eine oder mehrere Erbwaffen"? EINE würde ja dann absolut ausreichen und genügen. na?... also kann das wohl so doch nicht gemeint sein!! sonst wäre es anders formuliert worden. bzw. hätte anders formuliert werden MÜSSEN. q.e.d ..... zumindest für mich....
  10. jetzt lesen wir das mal sinngemäß, ist immer blöde, wenn mehrere Vorgänge/Vorschriften in einem einzigen Satz verschachtelt werden! "§ 20 WaffG (7) Die Waffenbehörde hat auf Antrag Ausnahmen von der Verpflichtung, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern, zuzulassen, wenn oder so lange für eine oder mehrere Erbwaffen ein entsprechendes Blockiersystem noch nicht vorhanden ist. Eine Ausnahme kann auch für Erbwaffen erteilt werden, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung gemäß § 17 sind oder werden sollen." alle Waffen sind mit Blockiersystemen zu sichern! "§ 20 WaffG (7) Die Waffenbehörde hat auf Antrag Ausnahmen von der Verpflichtung, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern, zuzulassen, wenn oder so lange für eine oder mehrere Erbwaffen ein entsprechendes Blockiersystem noch nicht vorhanden ist. Eine Ausnahme kann auch für Erbwaffen erteilt werden, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung gemäß § 17 sind oder werden sollen." sind für eine oder mehrere Waffen kein Blockiersystem vorhanden, hat die Behörde Ausnahmen (Mehrzahl) zuzulassen. Ausnahmen von ALLE sind....einzelne oder mehrere..... nicht ALLE! übrigens......ALLE Waffen NICHT blockieren zu müssen ist EINE Ausnahme! sorry, aber..... gebt den Satz mal einem Germanisten...vielleicht hilfts ja dem Verständnis!!!! .......ich bin keiner (Germanist)... aber ( wie schon mal geschrieben ) es anders zu lesen ist Widersinnig! und würde nicht dem "Gleichbehandlungsgebot" folgen, das wäre eine zufällige ( und zudem willkürliche ) Diskriminierung per Gesetz.
  11. welch verdrehte Denkweise sich bei dieser Fachkraft doch entwickeln konnte!
  12. den kleinen WS bekommst doch ab 18....... voll geschäftsfähig bist aber erst mit 21...... oder noch später... je nach Reifegrad....und Richter.... bei der Generation schmardfohn.....pah! ne "Grundidee" wäre gewesen, sich ERST schlau zu machen und DANN den Wisch zu beantragen...... aber he, jeder wie er/sie/es kann.....
  13. .....und warum fragt er nicht seine Behörde?... die MUSS ihm die Fragen sogar beantworten...... und muss die Antworten sogar mit den entsprechenden Quellen belegen können.....
  14. den überwiegenden Teil Deiner Fragen beantwortet.................................................. ......das Waffengesetz!!!! fang mit dem doch einfach mal an...... ( ich würds Dir auch vorlesen, wenn Du mit meinem Stundensatz einverstanden bist ) .....und dann gibts da noch bissl was drumrum....
  15. Waffensachkunde oder Waffenberechtigung ( d.h. eine waffenrechtliche Erlaubnis) sind keine Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in einem deutschen Schützenverein. ( ausser der Verein selbst regelt das so in seinen Statuten )
  16. macht bei mir die selbe Behörde, sogar die selbe SB! LRA, nix mit Gemeinde. in so einem Fall KANN es sein, dass nicht ein zweites/weites Mal innerhalb einer kurzen Zeitspanne geprüft wird. da es 2 versch. Gesetze(sbereiche) sind, wird i.d.R. separat geprüft. bei versch. Behörden/Abteilungen eh ziemlich klar und auch verständlich.
  17. und der BSB fehlt auch noch. ...aber ich schließe mich Jochen. an..... einer fehlt, der alle Fäden zu einem Strang zusammendreht!
  18. erzähl mal bissl ausführlicher! .... kann ned wirklich erfassen was Du genau willst....... ( liegt evtl. an mir, bin noch am ersten Kaffee )
  19. .....von den erlaubnispflichtigen Luftpüstern mal ganz abgesehen.....kein Patronenlager...kein Blockiersystem.....alleine technisch wäre das Gesetz ( in der Auslegung) eine Totgeburt! würde diese Auslegung (von SB) bindend angewendet werden ( höchstgerichtliche Entscheidung ) ....hätte ich am nächsten Werktag entweder ne 4mm oder (eher noch) nen Luftpüster in der WBK! ....für alle Fälle....
  20. eben! erstmal muss ein Erbe ALLE Waffen blockieren lassen. ( falls er nicht anderweitig ein Bedürfnis nachweisen kann, blabla...) dann, falls es für eine oder mehrere Waffen (noch) kein Blockiersystem gibt, kann er beantragen NICHT alle Waffen blockieren zu müssen. das ist ein grundlegender Unterschied zu "alle Waffen NICHT blockieren zu müssen" im Sinne von "keine". DAS kann nicht gemeint ( gewesen ) sein! das Gegenteil von "alle" ist "nicht alle", und nicht "alle nicht"!!!! weil das auch zwangsläufig zu entsprechenden Ungleichbehandlungen unter den Erben führen MUSS. man denke nur mal an eine 4mm-Waffe oder eine Kolibri! einfach ne 4mm in den Bestand ( für Jäger und Sportschützen problemlos ) und das Gesetz ist zahnlos.... ....Ey... die Idee is mir!!... wer die nutzen will....Kontonummer für Lizenzgebühr gibts pe PN!
  21. das kann so auch nicht gewollt gewesen sein. andererseits muss es nix bedeuten, dass Du die einzige zu sein scheinst, die diese Leseart vertitt......zumindest habe ich von keiner anderen Person Kenntnis, die diese Position vertritt. ...kann aber auch nicht jeden kennen und Alles wissen.... hab da grade ein Bild vor meinem geistigen Auge........Erbe schleppt Knarre zum Büxer und lässt Lager/Lauf auf wildes Wildcat-kaliber aufreiben.....und umgeht so die Blockierpflicht für alle Erbwaffen...... kann man ja beliebig fortsetzen, sobald sich ein Blockiersystem ankündigt....
  22. das hast Du jetzt schon mehrfach so geschrieben, ICH zumindest kann das aus den einschlägigen Quellen so nicht rauslesen! ... das Gegenteil schon ...
  23. im Antrag scheibt man sinngemäß "vor dem Zugriff unberechtigter geschützt" oder "entsprechend den gesetzlichen Vorschriften", das ist schon klar. wenn die aber tatsächlich kommen wollen zum kontrollieren, muss man denen das gleich wieder, und bestimmt, "ausreden"!
  24. Du hast nix verwechselt, der kleine Waffenschein ist erstmal unabhängig vom tatsächlichen Besitz einer SSW! Mal bei der Behörde nachfragen aufgrund welcher Rechtsvorschrift sie diesen Aufbewahrungsnachweis fordert und die Aufbewahrung kontrollieren will. §36 Abs.3 WaffG bezieht sich ausschließlich auf "erlaubnispflichtige Schußwaffen". das trifft hier also garnicht zu. Die DÜRFEN garnicht zum kontrollieren kommen! d.h. dürfen dürfen se schon, nur keiner muss die bei erlaubnisfreien SSW reinlassen, weil die Grundrechte der SSW-Besitzer dahingehend eben NICHT eingeschränkt werden, durch den §36 Abs.3!
  25. ...ja, die Sportschützen karren jetzt alle ihre Knarren nach LUX und Franzia......für die Turbanträger........ denen sind nämlich die KaScHiS ausgegangen.... der Schwachsinn hat echt System in EUrostan!!
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