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aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
nein, das steht da eben NICHT! da steht dass ALLE Erbwaffen zu blockieren sind! drum rum steht: Ausnahme(-n-) gibts wenn für eine ( oder mehrere ) Erbwaffe(-n-) kein Blockiersystem vorhanden ist. nochmal: wenn EINE ausreichen würde um den Ausnahmetatbestand für ALLE zu erfüllen, könnte es garnicht MEHREr bedürfen!! und warum bringst Du hier die Altbesitzer ins Spiel? wegen Gleichbehandlung? seit wann regelt der §20 irgendwas für Altbesitzer? wo steht in Bezug auf Blockiersysteme irgendwas von Waffen aus/in Altbesitz? §20 - ERBWAFFEN und sonst nix!!!! wenn die Profis endlich Gesetzestexte schrieben würden ( z.b. 3 oder 4 Sätze statt dieses verschachtelten Geschwurbels ), die auch der letzte couch-potatoe versteht...... ach wie wäre das schön...... blöd nur..... braucht man weder die Schreiberlinge ( denn dann könnens auch die couch-potatoes selbst!), noch die ganzen Juristen... weder die vor, noch die hinter der Richterbank!!!........und die Fachkräfte auf den Ämtern bräuchte auch keiner mehr, dann knallt sich der couch-potatoe den Stempel selbst in die WBK! ... nur, wer will das schon ... ( ist wie mit den Steuerberatern und den Bierdeckeln ) -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
nichts desto trotz bin ich in der Lage einen Satz in deutscher Sprache zu lesen, auch wenn dieser in einen anderen Satz eingebettet ist ( bzw. der Andere drumrumgebastelt ist). deshalb hab ich den ja auch ( der leichteren Verständlichkeit halber ) in meinem obigen Beitrag wieder auseinandergepflückt. wenn die Blockierpflicht für ALLE Waffen entfallen sollte, warum wird dann extra angeführt "wenn oder so lange für eine oder mehrere Erbwaffen"? EINE würde ja dann absolut ausreichen und genügen. na?... also kann das wohl so doch nicht gemeint sein!! sonst wäre es anders formuliert worden. bzw. hätte anders formuliert werden MÜSSEN. q.e.d ..... zumindest für mich.... -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
jetzt lesen wir das mal sinngemäß, ist immer blöde, wenn mehrere Vorgänge/Vorschriften in einem einzigen Satz verschachtelt werden! "§ 20 WaffG (7) Die Waffenbehörde hat auf Antrag Ausnahmen von der Verpflichtung, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern, zuzulassen, wenn oder so lange für eine oder mehrere Erbwaffen ein entsprechendes Blockiersystem noch nicht vorhanden ist. Eine Ausnahme kann auch für Erbwaffen erteilt werden, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung gemäß § 17 sind oder werden sollen." alle Waffen sind mit Blockiersystemen zu sichern! "§ 20 WaffG (7) Die Waffenbehörde hat auf Antrag Ausnahmen von der Verpflichtung, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern, zuzulassen, wenn oder so lange für eine oder mehrere Erbwaffen ein entsprechendes Blockiersystem noch nicht vorhanden ist. Eine Ausnahme kann auch für Erbwaffen erteilt werden, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung gemäß § 17 sind oder werden sollen." sind für eine oder mehrere Waffen kein Blockiersystem vorhanden, hat die Behörde Ausnahmen (Mehrzahl) zuzulassen. Ausnahmen von ALLE sind....einzelne oder mehrere..... nicht ALLE! übrigens......ALLE Waffen NICHT blockieren zu müssen ist EINE Ausnahme! sorry, aber..... gebt den Satz mal einem Germanisten...vielleicht hilfts ja dem Verständnis!!!! .......ich bin keiner (Germanist)... aber ( wie schon mal geschrieben ) es anders zu lesen ist Widersinnig! und würde nicht dem "Gleichbehandlungsgebot" folgen, das wäre eine zufällige ( und zudem willkürliche ) Diskriminierung per Gesetz. -
welch verdrehte Denkweise sich bei dieser Fachkraft doch entwickeln konnte!
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den kleinen WS bekommst doch ab 18....... voll geschäftsfähig bist aber erst mit 21...... oder noch später... je nach Reifegrad....und Richter.... bei der Generation schmardfohn.....pah! ne "Grundidee" wäre gewesen, sich ERST schlau zu machen und DANN den Wisch zu beantragen...... aber he, jeder wie er/sie/es kann.....
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.....und warum fragt er nicht seine Behörde?... die MUSS ihm die Fragen sogar beantworten...... und muss die Antworten sogar mit den entsprechenden Quellen belegen können.....
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den überwiegenden Teil Deiner Fragen beantwortet.................................................. ......das Waffengesetz!!!! fang mit dem doch einfach mal an...... ( ich würds Dir auch vorlesen, wenn Du mit meinem Stundensatz einverstanden bist ) .....und dann gibts da noch bissl was drumrum....
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Französische Waffenberechtigung - Mitgliedschaft in DE ohne Sachkunde ?
alzi antwortete auf M477's Thema in Waffenrecht
Waffensachkunde oder Waffenberechtigung ( d.h. eine waffenrechtliche Erlaubnis) sind keine Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in einem deutschen Schützenverein. ( ausser der Verein selbst regelt das so in seinen Statuten ) -
Unbedenklichkeitsbescheinigung von Sprengg §27 auch gültig für WBK Erstellung
alzi antwortete auf G-String-Jones's Thema in Waffenrecht
macht bei mir die selbe Behörde, sogar die selbe SB! LRA, nix mit Gemeinde. in so einem Fall KANN es sein, dass nicht ein zweites/weites Mal innerhalb einer kurzen Zeitspanne geprüft wird. da es 2 versch. Gesetze(sbereiche) sind, wird i.d.R. separat geprüft. bei versch. Behörden/Abteilungen eh ziemlich klar und auch verständlich. -
und der BSB fehlt auch noch. ...aber ich schließe mich Jochen. an..... einer fehlt, der alle Fäden zu einem Strang zusammendreht!
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mit der Behörde REDEN! ... könnte mir vorstellen, dass die von einer Blockierpflicht absehen, wenn AUSSCHLIESSLICH der JS-Inhaber Zugriff haben kann.... sprich, der Jäger packt die in seinen Schrank (der Erbe kommt da ned ran) und gut is. ansonsten ist das schon bissl seltsam..... 2 Erlaubnisinhaber mit unterscheidlichem Erlaubnisniveau...als gemeinsame Berechtigte. wird auch nicht jede Behörde machen.
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erzähl mal bissl ausführlicher! .... kann ned wirklich erfassen was Du genau willst....... ( liegt evtl. an mir, bin noch am ersten Kaffee )
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Büchsenmacher - wie kann man prüfen, dass es wirklich einer ist
alzi antwortete auf Jim Osterberg's Thema in Waffenrecht
aso... es gibt also offiziell ungemeldete Wohnsitze..... nein das sind dann die Wohnorte an denen keine Waffen gemeldet sind. i.Ü. sind das Beiträge..... und was tun Beiträge?.... genau!... sie tragen bei.... schwer zu verstehen ich weiß.... is aber so -
Büchsenmacher - wie kann man prüfen, dass es wirklich einer ist
alzi antwortete auf Jim Osterberg's Thema in Waffenrecht
denk nochmal nach. magst Du das anders formulieren? welche Waffenrechtsbehörde ist zuständig? wie hängt das mit dem Wohnort zusammen? wer veranlasst dann eine eventuelle Aufbewahrungskontrolle? also ich melde keine Waffe auf eine Wohnadresse an. ...... -
Büchsenmacher - wie kann man prüfen, dass es wirklich einer ist
alzi antwortete auf Jim Osterberg's Thema in Waffenrecht
man kann, aber Du ...... musst nicht.....bist entschuldigt!......*hicks* -
Büchsenmacher - wie kann man prüfen, dass es wirklich einer ist
alzi antwortete auf Jim Osterberg's Thema in Waffenrecht
ja, wer geht den noch persönlich zu nem Büxer und REDET mit dem, wenn er Fragen hat...... sowas von bäh! ...oder gar per Telefon..... näääääääh wie peinlich das muss doch auch einfacher gehen.... ja genau....übers Internet...ganz anonym...... ganz lustig...... dann gibts andere, die schließen alles unpersönliche bezüglich Waffen aus. NUR Auge in Auge..... kein eGun, kein Online-Shop, kein Forum, keine Petitionen..... man KÖNNTE die Person ja irgendwie mit ihrem Waffenbesitz in Verbindung bringen und was die sonst noch so treiben.... ....Paranoia in allen Extremen.... oder ist das dann schon Schizophrenie? -
ersetze "müssen" durch "gehen in der Regel"...und das passt.
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Büchsenmacher - wie kann man prüfen, dass es wirklich einer ist
alzi antwortete auf Jim Osterberg's Thema in Waffenrecht
das Büchsemacherhandwerk ist doch ein Lehrberuf... gibst da dann nicht einen Gesellenbrief....Meisterbrief? bissl paranoid Jim?.....und dann "Büchsenmacher WBK".......oje.... was ist denn das für eine "Waffe"?......Platzer oder Luftpüster? -
nein, das ist der Unterschied zwischen "Sachkundebescheinigung" und sachkundig sein. NUR mit einem Stempel und einer Unterschrift auf einem Blatt Papier ist mich noch lange nicht sachkundig, dem Gesetzgeber genügt es aber bislang...... fragt sich nur wie lange noch!!!.... v.A. wenn sich vorgeblich sachkundige Personen zunehmend und öffentlich als doch nicht sachkundig präsentieren...... manchmal könnte man fast vermuten, dass da eine gewisse Absicht dahinter steckt! mit einer Sprengstofferlaubnis DARF man wiederladen, Wiederladen KÖNNEN ist aber was ganz Anderes! ....darf man auch hier jeden Tag aufs Neue erfahren..... Gleiches gilt für die Sachkunde......keiner (ausser man selbst) hindert einen seine Wissen zu erweitern ..... Viele denken aber sie haben das überhaupt nicht nötig! ..... merkt man denen dann auch sehr schnell an..... sowohl bei theoretischen wie auch praktischen Fragestellungen oder Problemen....selbst bei den Einfachsten..... ..und ja, auch beim Fragenkatalogwissen.....selbst das sucht man oft vergebens!
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Schießen gehen - Freunde treffen! .... ein Hobby, das einsam macht .... .....wer kann schon auf Dauer das fette Grinsen in Gesicht der anderen ertragen!
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das ist eine Vorderschaftrepetierflinte (steht dort sogar drin!), die geht weder auf alt noch neu! die geht auf grün!....oder rot..... soviel zu "meine von manchen Forenusern sehr kritisch bemängelte SK" ...frag mich nur, was das dann hier in diesem thread soll.....
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drum steht im 14/3 auch pauschal "mehrschüssige Kurzwaffe". im 14/4 findet sich da was ähnliches in bissl anderem Zusammenhang. ..nicht dass ich das schon jemals erwähnt hätte...
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die alten gibts aber nimmer (bis auf eventuelle Restbestände)! sind nicht in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu Vordrucken des Waffengesetzes (WaffVordruckVwV) enthalten!!!!!! das wäre doch auch schnuppe. dann wird eben der "neue" Vordruck aus der Bundesdruckerei auf "altGELB" umgemodelt... so wie die das mit dem "alten" Vordruck auch für "neuGELB" gemacht haben. und selbstverständlich bekommt ein Altgelb-Besitzer ( auf einem weiteren Vordruck, ob passend oder passend gemacht ) seine altGELBE fortgeführt!
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eigentlich..... aber wem willst "überlegen" raten.....wenns gerade da klemmt?
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jetzt nimmst Du die Drehpistolen dazu...dann die Dinger mit Perkussionszündung, und noch bevor Du einen Punkt dahinter gemacht hast, heult er wieder rum er blickt nimmer..... hab ihm jetzt schon mehrfach geraten empfohlen mal den 14/4 zu lesen..... und wer nicht ganz neben der Spur ist und wenigsten ein rudimentäres Wissen bezüglich Waffentechnik hat..... der rafft das dann auch mit den Unterschieden in den Bezeichungsweisen.....EIGENTLICH..... aber was willst von Einzelexemplaren einer aussterbenden Spezies schon noch erwarten ..... wollen.... war tot - ist tot - bleibt tot! ... was ich mit "tot" in diesem Zusammenhang meine, darf sich jetzt jeder selbst zusammenfantasieren..... @HBM.....soweit reichts bei ihm dann aber nimmer....der ist schon lange vorher auf der Strecke geblieben.....(steven meine ich damit aber nicht!)