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alzi

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  1. .....von den erlaubnispflichtigen Luftpüstern mal ganz abgesehen.....kein Patronenlager...kein Blockiersystem.....alleine technisch wäre das Gesetz ( in der Auslegung) eine Totgeburt! würde diese Auslegung (von SB) bindend angewendet werden ( höchstgerichtliche Entscheidung ) ....hätte ich am nächsten Werktag entweder ne 4mm oder (eher noch) nen Luftpüster in der WBK! ....für alle Fälle....
  2. eben! erstmal muss ein Erbe ALLE Waffen blockieren lassen. ( falls er nicht anderweitig ein Bedürfnis nachweisen kann, blabla...) dann, falls es für eine oder mehrere Waffen (noch) kein Blockiersystem gibt, kann er beantragen NICHT alle Waffen blockieren zu müssen. das ist ein grundlegender Unterschied zu "alle Waffen NICHT blockieren zu müssen" im Sinne von "keine". DAS kann nicht gemeint ( gewesen ) sein! das Gegenteil von "alle" ist "nicht alle", und nicht "alle nicht"!!!! weil das auch zwangsläufig zu entsprechenden Ungleichbehandlungen unter den Erben führen MUSS. man denke nur mal an eine 4mm-Waffe oder eine Kolibri! einfach ne 4mm in den Bestand ( für Jäger und Sportschützen problemlos ) und das Gesetz ist zahnlos.... ....Ey... die Idee is mir!!... wer die nutzen will....Kontonummer für Lizenzgebühr gibts pe PN!
  3. das kann so auch nicht gewollt gewesen sein. andererseits muss es nix bedeuten, dass Du die einzige zu sein scheinst, die diese Leseart vertitt......zumindest habe ich von keiner anderen Person Kenntnis, die diese Position vertritt. ...kann aber auch nicht jeden kennen und Alles wissen.... hab da grade ein Bild vor meinem geistigen Auge........Erbe schleppt Knarre zum Büxer und lässt Lager/Lauf auf wildes Wildcat-kaliber aufreiben.....und umgeht so die Blockierpflicht für alle Erbwaffen...... kann man ja beliebig fortsetzen, sobald sich ein Blockiersystem ankündigt....
  4. das hast Du jetzt schon mehrfach so geschrieben, ICH zumindest kann das aus den einschlägigen Quellen so nicht rauslesen! ... das Gegenteil schon ...
  5. ist doch nicht das erste Mal, dass ein Shop-Betreiber dieses Forum für den ALPHA-Test missbraucht. nun sind doch schon fast alle Mißstände aufgedeckt...... hätten die dafür nen Profi bezahlen müssen.......da lohnt sich der Bannerkundenstatus!
  6. Du bist mein Held...damit hast Dich selbst widerlegt....... btw. der Spruch mit der Beitragszahl war auch nicht ohne!
  7. Pech gehabt...... jetzt steht schon da..... ... nun gibts nur noch eine Möglichkeit.....
  8. "DEM SB"...aber auch nur dem....und auch der macht aber nicht die Vorschriften!... das würde er vielleicht gerne....
  9. dem Andi-mit-i sei Beitrag #12 empfohlen.... dann liest er wenigsten EINEN Beitrag bevor er nochmal was schreibt!
  10. ....natürlich hast Du da Recht.... aber...zwischen "eigentlich" und dem Richter ist ja noch bissl Luft für Einsicht und Vernunft ....auf Seiten der Verwaltung
  11. aber die "Verwaltung" schon.....
  12. ja genau da ist Dein Verständnisproblem inden Begrifflichkeiten. Einzellader ist nicht gleich Einschüssig oder Einläufig. Mehrlader ist nicht gleich Mehrschüssig oder Mehrläufig. genau DAS musst Du unterscheiden lernen, drum hab ich Dir ja angeraten mal den aktuellen 14/4 zu LESEN... da wird das nämlich durchexerziert! ...um mich jetzt zum wiederholten Male zu wiederholen.... Edit: danke BlackBull!
  13. jetzt kapier doch endlich dass es da Unterschied gibt zwischen VL und Patronenwaffen!...wie oft dann noch .... lies halt mal den 14/4 und achte auf die entsprechende WORTWAHL!
  14. eben! "27.8.2 Ein Bedürfnis ist anzuerkennen ... – ... bei Mitgliedern einer schießsportlichen Vereinigung, denen die Vereinigung bescheinigt,..." das wars dann auch.....
  15. im Antrag scheibt man sinngemäß "vor dem Zugriff unberechtigter geschützt" oder "entsprechend den gesetzlichen Vorschriften", das ist schon klar. wenn die aber tatsächlich kommen wollen zum kontrollieren, muss man denen das gleich wieder, und bestimmt, "ausreden"!
  16. Du hast nix verwechselt, der kleine Waffenschein ist erstmal unabhängig vom tatsächlichen Besitz einer SSW! Mal bei der Behörde nachfragen aufgrund welcher Rechtsvorschrift sie diesen Aufbewahrungsnachweis fordert und die Aufbewahrung kontrollieren will. §36 Abs.3 WaffG bezieht sich ausschließlich auf "erlaubnispflichtige Schußwaffen". das trifft hier also garnicht zu. Die DÜRFEN garnicht zum kontrollieren kommen! d.h. dürfen dürfen se schon, nur keiner muss die bei erlaubnisfreien SSW reinlassen, weil die Grundrechte der SSW-Besitzer dahingehend eben NICHT eingeschränkt werden, durch den §36 Abs.3!
  17. sorry Floppyk, aber es entgeht mir, wie Du Deine Behauptung mit obigem Zitat belegen willst. Da steht nix von erlaubnispflichtig und von GK- bzw. VL-Training steht da auch nix, sondern ganz neutral "Übungsschießen des Vereins". Das (Zitat) ist exakt genau das was ich Deiner Behauptung, in Form einer Korrektur, habe zukommen lassen! der Verein bestätigt seinem Mitglied, für dessen Antrag auf §27: "am Übungsschießen des Vereins regelmäßig und erfolgreich mindestens sechs Monate teilgenommen". das wird gefordert, das wird bescheinigt und das wars dann auch! @Mathi: Liste +1 ( nein, das ist keine Antwort. lediglich eine Info )
  18. einfach mal den 14/4 lesen, dann merkst Du auch welchen Fehler Du machst. .....ich hatte darauf schon hingewiesen! (Beitrag #35 könnte da hilfreich sein)
  19. anscheinend ja!....zumindest für manche.....viele Grüße aus Pisa.....
  20. Perkussionswaffen haben andere Vorraussetzungen als Patronenwaffen! Mensch Leute lernt doch mal lesen ...... und wozu muss man in D denn sachkundig sein..... lässt sich doch am 14/4 (neuGELB) wunderbar durchexerzieren! apropos....."damaliges WaffG".....2003.....?
  21. @Floppyk: und das steht wo? das SprengG fordert das nicht und die SprengVwV fordert das was ich korrigiert habe! das SprengG setzt für den 27er keine waffenrechtlihce Erlaubnis voraus.... wie kann es da andere waffenrechtliche Anforderungen stellen? ein Training mit erlaunispflichtigen Waffen ist im SprengG nicht gefordert! ....und...auch KK ( .22lfB ) kann man wiederladen!!!!
  22. .... kleine Korrektur! Edit: danke Raiden.....drum frag ich mich schon die ganze Zeit, warum das bis Beitrag #23 noch immer nicht angekommen ist!
  23. "mehrschüssig" ist da nicht das Kriterium, sondern "Einzellader", vgl. Doppelflinte.
  24. ja ne is klar....... etwas ist eindeutig (und mehrfach gleich) geregelt, also muss es sich um eine Gesetzeslücke handeln.....wo is Deine Denke her? ausm Mixer?
  25. nein, das ist dann höchstens eine Bildungslücke aufgrund mangelnder oder fehlender Lesekompetenz! ..wurde jetzt mind. schon 5mal geschrieben, dass das GESETZLICH so geregelt ist.... mal ganz direkt: willst Du uns verarschen? ....das MUSS ja Absicht sein....
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