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realdognose

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  1. Ja, die gibt es - aber da muss man wohl halt "durch". Lt. vieler Quellen ist es für den KWS z.b. nicht erforderlich einen Bedarf anzugeben. Unsere örtliche Sachbearbeiterin wollte trotzdem, dass im Feld "Sonstiges" ein detailierter Grund für den Erwerb des KWS angegeben wird, weil "dieser für die Erteilung des Scheins wichtig sei"... Ich würde also - nur weil es das Gesetz nicht verlangt - nicht ausschließen, dass jemand vorbei schaut um die ordnungsgemäße Verwahrung zu prüfen. "Nicht müssen" impliziert imho nicht "nicht dürfen". Klar kann man sich dann auf die Hinterbeine stellen - einfacher ist es aber das ganze einfach korrekt zu handhaben, den Guten 30 Sekunden in die Wohnung zu lassen und fertig ist die Laube.
  2. Als kleiner Nachtrag hier: Ein bisschen muss ich coltdragoon nun doch entschuldigen. Er hatte sich über meine Nachrage ob man den KWS mitführen muss etwas echauffiert (Ich hatte zwar die schriftliche Bestätigung, ihn aber noch nicht in Händen) - und auf der Rückseite steht ausdrücklich, dass man den KWS mitzuführen hat. In SO fern ist diese Frage wirklich obsolet und wirkte verständlicher Weise nach "kann der nicht lesen?". Grüße, realdognose.
  3. Als Besitzer eines Schäferhundes mit Schutzhundeausbildung möchte ich diesen Aspekt - aus persönlichem Interesse - nochmals unterstreichen! Wenn es dir REIN um den Selbstschutz geht - besorg dir einen der zahlreichen Selbstverteidigungsgegenstände, die du bei nicht Benutzung in den Schrank legen kannst! Bei einem Hund sollte an erster Stelle "die Liebe zum Hund ansich" stehen. Kein Lebewesen wird dir soviel "geben", wie ein Hund den du gut behandelst! Er wird faktisch sein ganzes Leben nur auf DICH ausrichten! Wenn du Ihn "nebenher" zum Schutzhund ausbilden kannst, ist das ein reiner "Bonus" und sollte keinesfalls die Grundlage für die Anschaffung des Vierbeiners sein. Ein Hund erfordert viel Aufmerksamkeit und frisst richtig ordentlich Zeit UND Geld! Teurer als das Fressen und die Zeit (wenn man es per Stundensatz umrechnet) sind noch die Tierarzt Kosten - denn der Hund hat KEINE Krankenversicherung. Du zahlst ALLES zu 100% selbst - und wenn ich dir sage, dass unser Schäferhund in seinem Leben locker einen "Kleinwagen" verschlungen hat, ist das nicht übertrieben. Bedenke auch, dass ein Hund dich "einschränkt": Urlaub? Doch mal über Nacht weg? Nach der Arbeit direkt zum Sport oder zum Kollegen? Geht nicht! Dein Hund ist Zuhause "und will raus!". Daher: WENN ein Hund - dann des Hundes wegen. Und für nichts anderes. lg, real.
  4. Hallo gunwalker, vielen Dank für dein Feedback. 1.) Ja, ein Abklären der genauen Lage ist mir wichtig. Und wie du schreibst würde ich die Waffe nicht "selbstbewusst zu jedem Event mitschleifen" - Die Fragen sind daher natürlich auch Extrem-Beispiele (Cafe, Restaurant, etc...) - Aber ich stelle Fragen gerne "so", dass die Fragestellung ansich nicht schon eine erwartete Antwort beinhaltet. Prinzipiell kann man es mit folgendem Satz zusammenfassen: "Besser haben und nicht brauchen, als brauchen und nicht haben". 2b.) Danke für das "Lob". Und völlig korrekt erkannt käme ich derzeit nur auf "zwei" Alltagssituationen, bei denen ich in Erwägung ziehen würde die Waffe mitzuführen: 1.) Ich gehe jeden zweiten Tag nach "Feierabend" (gegen 20 Uhr) joggen - Trimdich-Pfad im Wald, im Winter "stockdunkel". (Ja, da fühlt man sich auch als sportlicher Mann "unwohl".) 2.) Beruflich bedingt bin ich des öfteren pro Monat deutschlandweit unterwegs und habe oftmals keine Ahnung von den regionalen Begebenheiten. Und aus (2) resultiert eben die Frage bzgl. des "privaten Hausrechts" und den "öffentlichen Veranstaltungen" - Abends sind meist "Kunden-Termine" usw., dann aber gegen 1 oder 2 Uhr noch einen "unbekannten" Weg zum Hotel antreten? Ja, wie gesagt: "Besser haben und nicht brauchen, als brauchen und nicht haben". Auch dir ein Dankeschön - denn um nichts anderes geht es mir. Und zwar von BEIDEN Gesichtspunkten aus: - Erstens möchte ich vermeiden, dass durch irgendwelche Fahrlässigkeiten jemand anders zu Schaden kommt. - Zweitens möchte ich vermeiden, dass - natürlich - ICH dadurch in irgendeiner Weise zu Schaden komme (hier vor allem natürlich rechtlich gesehen!). lg, real
  5. Hallo Klaus, das ist mir klar - Erwerb und Besitz gehen auch ohne KWS. Allerdings habe ich zuhause einen Schäferhund - ohne KWS (und bei Einhaltung gesetzlicher Regelungen) kann ich mir eine SSW also im Prinzip schenken - wer "unangekündigt" zu mir nach Hause kommt ist selber schuld ;-) Daher war es - in meinem Use-Case - logisch zuerst den KWS zu beantragen, abzuwarten und mich erst bei Genehmigung um alles weitere zu kümmern. Selbst wenn ich mich dann doch dagegen entscheide hätte ich "so" nur 50 Euro versenkt statt 200 Euro oder mehr. lg, real.
  6. @coltdragoon: Nun gut, du hast dir deine Meinung (über mich, oder allgemein "Neulinge") ja bereits gebildet - Werde ich nicht versuchen dir auszureden. Abschließend möchte ich zu dir sagen: Ich dachte dafür wäre ein Forum da? (Also um hilfsbereite Menschen zu finden, die sich auskennen) Zumindest in den Bereichen wo ich normalerweise unterwegs bin ist man ein Foren-Mitgied weil man HELFEN möchte und sein "Fachwissen" an den Mann bringen will - nicht, weil man sich allwissend und erhaben "über" die Neuankömmlinge stellen möchte? Nach über 20 Jahren beantworte ich heute noch Fragen von "Neulingen", die in meinen Augen unvorstellbar trivial sind. Wenn du nur kund' tun möchtest was deine Meinung ist, solltest du vielleicht einen Blog statt Forum wählen... Aber gut, dies ist nur mein Eindruck von dir, ich mag mich täuschen - aber diesen Eindruck hast du geschaffen, nicht ich. lg, ps.: Auf Grund der (soweit) gesammelten Informationen würde ich sagen: Es hängt davon ab: Ist das Pilze sammeln allgemein angekündigt, und jeder der Bescheid weiß könnte beitreten? Dann darf ich das nicht. Handelt es sich bei den zwei anderen Sammlern um Zwei meiner Freunde und es gibt keine allgemeine Ankündigung, sodass es "nur" wir 3 sind? Dann darf ich das. Ich mag falsch liegen, aber genau DAS sind solche Punkte die man bei der "zuständigen Behörde" erfragen kann - nur ohne überhaupt von irgendwo auf diese Frage gebracht zu werden KANN man dies nicht fragen, erhält folglich keine Antwort.
  7. Tja so schnell kann's gehen - jetzt habe ich mich doch auf die Diskussionen eingelassen, die ich eigentlich nicht wollte. Erstmal vielen Dank für die bisherigen Antworten, die auch tatsächlich mindestens eine der gestellten Fragen beantwortet haben! Kann denn noch jemand etwas qualitatives zu folgendem Punkt beitragen? In wie fern MUSS ich in der Öffentlichkeit sicherstellen, dass niemand Zugriff auf die Waffe erlangt? Ist das eher eine "Null-Toleranz"-Frage (sprich: Du bist IMMER verantwortlich) oder gibt es hier ein ausreichendes Mass an Vorkehrungen, z.b. "IMMER am Körper behalten". Auch wenn manche dies wieder mit "gesundem Menschenverstand" beantworten würden, würde mich der rechtliche Aspekt (Denn so unsozial es klingt - das ist am Ende der entscheidende Punkt) interessieren: Wann ist der Verwahrungspflicht genüge getan, wann gilt die Handhabung als grob-fahrlässig?
  8. Dass entsprechend "Antworten" kommen war mir im Vorfeld klar. Ich kann auch nachvollziehen, dass die Thematik des Führens einer Schreckschusswaffe sofort bei allen "Experten" die Alarmglocken in Richtung "Möchtegern-John-Wayne" schrillen lässt und betrachte entsprechende "Antworten" (sofern man es so nennen kann) nicht persönlich. (Dafür bin ich schon viel zu lange im großen, bösen Internet unterwegs ;-) ) Beruhigt es dich, wenn ich dir sage, dass ich zwar den KWS bereits erhalten habe, aber noch keine Waffe gekauft habe? Empfand ich so herum als "logisch" - denn der Schein hätte ja auch "nicht erteilt" werden können? (Ja, zuhause bräuchte ich den nicht, aber darum geht es hier ja auch nicht) Vor dem "Nachdenken" kommt bei mir - vermutlich Promotions-bedingt - das Sammeln von Informationen. Aber soll ja Leute geben, die erst auf Basis ihres "gesunden Menschenverstandes" nachdenken und sich im Anschluss nicht mehr von gefundenen Informationen verwirren lassen. Erziehungshilfe kannst du vielleicht meinem 10 jährigen Sohn anbieten. (Und als Info für dich, erscheint mir erwähnenswert: Nein, ich habe nicht mit 8 Nachwuchs gezeugt.)
  9. So, und jetzt denk nochmal darüber nach, was du da eben geschrieben hast? Denn GENAU deswegen STELLE ich diese Frage ja, BEVOR ich nachher - als einer der nicht fragte - in genau so einer Situation stecke. Was ist nun am Ende besser? Meine "dumme Frage", die genau dies geklärt hat, oder wenn ich die "dumme Frage" einfach nicht gestellt hätte, weil ich weiß (Siehe Eingangspost) dass von den "Experten" eine ganze Palette dummer Antworten kommen wird? Entschuldige, in meinen Augen ist diese ganze Thematik (aus offensichtlichen Gründen) "sehr sensibel" zu betrachten - Da stelle ich lieber dumme Fragen, gerne auch doppelt, als dass ich das ganze "Lax" handhabe und von irgendeiner Vermutung ausgehe.
  10. Keine Sorge, ich werde mich schon noch an offiziellen Stellen informieren - mir das Ganze im Idealfall auch Schwarz auf Weiß geben lassen. Ich dachte aber, dass solche Fragen in einem "Waffen-Forum" durchaus gestellt werden könnten um erstmal eine "Grundidee" der Themen zu bekommen. Oftmals liefern Foren nämlich noch Aspekte, die dir die offizielle Stelle zwar beantworten KANN - aber nur wenn du nachfragst. Und dazu musst du wissen, was du fragen musst.
  11. Mag deine Ansicht sein - teile ich nicht. Natürlich habe ich das so vermutet und werde das auch so handhaben, die Frage ob es PFLICHT ist, ist jedoch eine ganz andere und meiner Meinung nach vollkommen Legitim. Es ist nicht dumm, zu fragen - es ist dumm, nicht zu fragen. Und deinen Schluss, dass ich deswegen nicht verantwortungsvoll mit einer Waffe umgehen könne zeugt von einem doch sehr engstirnigen Weltbild. Wer also fragt, ob er seinen Führerschein dabei haben muss sollte deiner Meinung nach nicht Auto fahren dürfen, und Menschen die wissen möchten ob der Personalausweis mitgeführt werden muss - am besten abgeschoben?
  12. Hallo Zusammen, ich hätte ein paar konkrete Fragen zum Führen einer SSW in der Öffentlichkeit. Da ich bereits viel zum Thema gegoogelt habe und alle Threads (ohne finale Antwort) in die selbe Richtung "abrutschten", würde ich darum bitten hier "nahe" am Thema zu bleiben, also nicht über die Notwendigkeit, den Sinn oder persönliche Ansichten zu diskutieren. 1.) Verdecktes Tragen? Es scheiden sich die Geister, eine Gesetzesgrundlage konnte ich hierzu nicht finden. Ein Teil sagt das "unverdeckte" Tragen wäre nicht zulässig wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" - der andere Teil sagt, man kann es handhaben wie man möchte. Ich möchte nicht wie "John Wayne" durch die Gegend laufen, würde also ein verdecktes Tragen bevorzugen - nur möchte ich natürlich genauso wenig Probleme verursachen, wenn ich irgendwo die Jacke ablege und die Waffe zum Vorschein kommt. 2.) Ablegen?: Man ist ja verpflichtet, seine Waffe vor Zugriffen Dritter zu schützen - Zuhause z.b. durch abschließbare Schublade o.ä. Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung - wenn man die Waffe bei sich trägt - die Waffe immer "am Körper" zu haben, oder wäre es auch adäquat die Waffe z.B. im Auto zu lassen, oder - sagen wir "Cafe-Besuch" - abzulegen und ggf. in die Jackentasche zu stecken? (Jacke nat. dann nicht an die Garderobe, versteht sich) Platt gesagt: Was muss ich als Träger beachten, damit meiner Sorgfaltspflicht genüge getan ist? 3.) Öffentliche Veranstaltung Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von SSWs untersagt - aber wo ist die Grenze, was definiert sich als "öffentliche Veranstaltung"? Soweit ich gelesen habe, fallen z.b. Cafes, Restaurants o.ä. nicht darunter, da hier eher privates Hausrecht greifen würde? (Ich möchte hier nicht ermitteln, wohin ich die Waffe mitnehmen kann - sondern wohin ich Sie definitiv NICHT mitnehmen darf! Klar würde ich zu einem geplanten Restaurant besuch keine Waffe mitführen - manchmal ergeben sich Dinge jedoch spontan und dann sollte man schon Bescheid wissen ob und wie...) 4.) Sonstige Locations: In Anlehnung an (3): Wenn ich mich auf eine nicht-öffentliche Veranstaltung begebe, sei es eine private Party, Einkaufszentrum, Metzger oder ähnliches - Muss ich hier in irgendeiner Form jemanden informieren, dass ich eine Waffe bei mir trage? (Das "Hausrecht" hängt ja nicht immer an der Eingangstüre aus, darf ich z.b. ein Cafe unter der Annahme betreten, dass es erlaubt ist oder muss ich mich ERST informieren und dann entsprechend reagieren?) ps.: kl. Waffenschein ist natürlich vorhanden, dass dieser aber nichtmal mit einer "Einweisung / Aufklärung" einhergeht finde ich selbst merkwürdig - Ein paar Stunden Theorie würden doch Niemandem schaden? pps.: Muss der kl. Waffenschein dabei sein, wenn man die Waffe führt? Viele Grüße,
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