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sofern sie nicht erlaubnispflichtig ist (Stichwort: Tingle). und warum ist der Verschluß der Büchse im B-Tresor? muss nicht!
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in dem Fall vermutlich Du AGS Die schießen beide, sind also Sportschützen, aber nur er hat WBK und Waffen. Drum ja auch dieser thread! eben weil dieser Gesichtspunkt hier in der Regel nicht diskutiert wird, sondern meist nur für den Fall 2er Berechtigter. ich will hier jetzt nicht vom 100ste ins 1000ste kommen. aber gelbe WBK für sie kann eben doch nicht reichen, man muss hier auch (er hat sich darüber nicht ausgelassen) noch das jeweilige Alter berücksichtigen, sobald es über .22lr und Kaliber 12 hinaus geht, was ja bei "Großkaliber Pistole 9mm" gegeben wäre.
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das ist Dein erster (Denk-)Fehler! Dir bzw. Euch geht es darum. waffenrechtlich geht es in den einschlägigen Regelungen aber erstmal um die gemeinsame Aufbewahrung! fällt bei Euch weg! warum? dazu braucht man nicht mal irgendwo nachlesen. Deine Freundin hat nix, also könnt Ihr auch nicht (Eure Waffen) gemeinsam aufbewahren. erst wenn die (gemeinsame Aufbewahrung) zulässig ist, dann ist auch der gemeinsame Zugriff möglich. so und damit sind wir auch schon bei der Lösung (wurde weiter oben schon erwähnt): entweder Deine Freundin hat eine eigene Berechtiung zum Erwerb und Besitz ( d.h. eigene Sportwaffen), oder sie ist/wird ( kommt ja auf das Gleiche raus) (Mit-)berechtigte für Deine (oder eine Deiner) Waffen. Fall erledigt, Käse gegessen........ Textstudium alleine bringt nicht viel, man muss schon bissl mitdenken und auch verstanden haben was dort geschrieben steht!
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nein, es geht um eine Berechtigung zum Erwerb UND Besitz. das ist der Voreintrag z.B. nicht. Zuverlässigkeit kann auch durch KWS gegeben sein, reicht dann trotzdem nicht! da ist der o.g. kurze Selbstlader (vom Jäger) aber aussen vor. bei "1 Monat" hängt das Bedürfnis dran, hat der SpoSchü dafür aber idR nicht. wenn Ihr irgendwann, irgendwo irgendwas gelernt habt, dann merkt Euch doch bitte auch WANN und in WELCHEN Fällen das jeweils gilt! Klarheit schafft hier die Originaltextquelle, Metadaten a la "hat man mir im Lehrgang eingeprügelt" helfen da nicht viel bis garnix. hilfreich ist es auch zuweilen, wenn man vor einer Antwort mal den GANZEN thread liest, insbesondere wenn die einschlägigen (Original-)Quellen bereits zitiert wurden!
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genau der.... mit Papier, Stempel und Unterschrift! so steht das geschrieben, im Gesetz und der Verordnung! wenn der Lehrgang und/oder der Lehrgangsleiter und/oder der Lehrgangsteilnehmer nix taugen, kann ich auch nix für......
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in der Praxis stell die Stinger aus einer .22 lr-Waffe idR kein Problem dar, rechtlich ist es nicht zulässig! der Beamtenfurz gefällt mir
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auch die haben Die Verkehrsregeln zu kennen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. mit dem Unterschied, dass man Veränderungen der Verkehrsregeln idR der Tagespresse entnehmen kann. beim Waffenrecht ist das gewöhnlich nicht der Fall, da muss man sich gezwungenermaßen SELBST auf dem Laufenden halten!
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da steht Deine Antwort! hast Du doch selbst zitiert.
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wenn die .38 Spec +P aber über dem Maxdruck der CIP-Spezifikationen für .38 Spez. liegt, dann geht das nicht. den Amis ist das natürlich mal wieder Wurscht! wie wir aus dem Wechseltrommelthread wissen hat die .22 lr einen höheren Gebrauchsgasdruck als die .22 wmr, das dürfte die die Stinger auch gelten,also kann sie daraus auch nicht verschossen werden (ich schau jetzt die CIP-tabellen nicht nach). die Stinger hat in Ländern mit CIP keinen Sinn, es gibt keine Waffen mit entsprechendem Lager, also ist der einzig mögliche Verwendungszweck das Munitionssammeln. Jäger dürfen sie auf JJS erwerben, aber mangels geeigneter Waffen nicht schießen. total schizo.
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die Hülsen der Stinger sind länger als die der .22.lr, entspricht nicht CIP. drum gibts die jetzt als ".22 ex lr"! ex= extra, die haben jetzt ihre eigegen CIP-Parameter. d.h. auch dass die Stinger nicht aus einem .22lr -Patronenlager verschossen werden darf und auch auf eine .22 lr -Berechtigung nicht erworben werden darf. läuft als Langwaffenmunition, kann also auf JJS erworben werden. nur wozu? es gibt keine Waffen mit ".22 ex lr"-Patronenlager.
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ich bin aufm Teppich, kann aber nix dafür wenn andere ( auch Händler) drunter rumkrabbeln. ...ja ich weiß, dass früher auf den Stingerpackungen auch ".22 lr" stand.... ist den Amis aber juck, die kennen kein CIP und haben sich auch nicht dran zu halten, wir in D aber schon! und wenn da früher ein Beschußamt nen Stempel drauf gehauen hat, kann ich auch nix für.
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die Stinger haben nie den CIP-Spezifikationen entsprochen. zu lange Hülse. dass das mal ging...... wen juckts, s.o.! wer eine entsprechden Erlaubnis hat ist sachkundig, sonst hätte er sie nicht. und wer sachkundig ist, der weiß was er darf und was nicht. und der weiß auch um CIP und Beschuß.
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wenn Du sachkundig wärest, wüsstest Du was Du dann falsch gemachst hast. kleiner Tip: CIP, Beschuß. was Dir dann droht, kannst Du auch nachlesen. wenn Du sachkundig bist, weißt Du auch wo Du das nachlesen kannst.
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die Munitionswerwerbsberechtigung erstreckt sich auf welche Munition? einfach mal nachlesen und schon ist die Frage beantwortet. und wie schon von Anderen geschrieben, die Stinger ist KEINE .22 lfB/lr "Mündungsenergie", was ist daran nicht zu verstehen! da gibts nichts auszulegen, noch deutlicher gehts wohl kaum. bist Du sachkundig, oder hat Du nur ein ganz dolles Stück Papier mit Stempel und Unterschrift?
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mach Dir keinen Kopf wegen Marder, der hat nur ( wie für ihn üblich) mal wieder nicht richtig und nicht alles gelesen. denn sonst würde er Dir gegenüber nicht son nen Müll schreiben.
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dünnes Eis! da wäre ich doch bissl vorsichtig. man könnte jetzt noch wegen der 4 Wochen anfangen Erbsen zu zählen, lass ich jetzt aber mal, ist schon spät. ...mehr schreib ich dazu nicht. ggf. ? ....lustiges Kerlchen... gebetet ist ja schon, GN8
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wie mit der JuBaLi im DSB........son unlogischer und inkonsequenter Schwachfug. entweder die Qualifikation ist erforderlich, dann auch vor Ort, oder eben nicht, dann ist sie entbehrlich! nur meine ganz persönliche Meinung. hauptsache wieder n Papierfetzen mit nem Stempel und ner Unterschrift. praktischer Nutzen an der Schützenlinie (wo es drauf ankommt!!)? keiner!
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und ob! wie kannst Du (gegenüber der Behörde) einen Erwerb anzeigen, der überhaupt nicht erfolgt ist? aufgrund welchen Erwerbs willst Du dann die Eintragung erwirken? die Behörde hätte da sehr wohl ein Problem mit. Du hast den ERWERB anzuzeigen, nicht den Kauf! Du hast nicht erworben? dann hast Du auch nix anzuzeigen! kommt, als sachkundige Waffenbesitzer, doch nicht immer mit solch hahnebüchenen Geschichten! ihr wisst es besser, oder zumindest solltet ihr es besser wissen. das ist ein Fachforum, keine Märchenstunde. haben jetzt bestimmt 90% der Leser auch wieder nicht verstanden........
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das stammt auch von "Person". "Personal" bedeutet einfach "persönlich". insofern entspricht das dem englischen "personal", ist aber nicht dem englischen entlehnt, das ist - wenn man so will - Urdeutsch, hat aber zusammen mit dem Englischen den gleichen sprachlichen Ursprung. ist wie das mit dem Menschen und dem Affen. der Mensch stammt nicht vom Affen ab, aber sie haben beide den gleichen Ursprung.
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nein, das kommt von "Person". den Rest kann vielleicht ein Germanist erklären...... gibt ja auch beispielweise die "Personalunion" hat auch nix mit dem Personal (im Sinne von Dienstboten) oder eine Anlehnungen an die englische Sprache zu tun. deutsche Sprache, schwere Sprache!
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"rausrotzen"...mehr gibts dazu nicht zu sagen! sagt Dir nix? merkt man...... der Rest disqualifiziert Dich für jeden weiteren Kommentar.
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mal wieder ein Beitrag den Du nicht wirklich verstanden hast... schade eigentlich und ja, ein solcher Beitrag kann und wird uns schaden, weil es uns garantiert irgendwann unter die Nase gerieben wird! herzlichen Dank schonmal. hinsichtlich Diktatur und vorauseilendem Gehorsam, solltest Du nicht von Dir auf andere schließen wollen. Du kennst nur Dich, mich aber nich. apropos...wenn Du mich deswegen mit "einige"n auf eine Stufe stellst, weiß ich ja jetzt was ich von Dir zu halten habe! gehab Dich wohl. Du wirst noch an mich denken...... wenn sie kommen...die Schergen des Diktators....dann sehen wir uns wieder, dank Dir.
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Du hast aber schon gelesen, was er hinsichtlich WBK geschrieben hat?
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nein keine Selbstzensur, nur ein bisschen Verstand! nicht Alle hier wollen mit dem Luftpüster auf den Acker. dies ist aber ein ÖFFENTLICHES Forum, d.h. das Verlangen einzelner ( hier jetzt Du ) wird dann garantiert wieder uns ALLEN angehängt und zum Vorwurf gemacht. hier gilt es sich im Sinne ALLER doch etwas (in der Öffentlichkeit!!!) zurückzuhalten. klär das offline bzw.nicht öffentlich, und dann geh auf den Acker. hab ich nix dagegen. nur das hier öffentlich zu thematisieren kann und WIRD uns allen schaden. und vergiß nicht Dein Trassierband und den Kugelfang dann gleich wieder wegzupacken, sonst ist das irgendwann ein nicht genehmigter Schießstand. ...und WIR haben wieder ein Problem....
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"nicht einfach so ausserhalb abgenommener Schießstätten"? "WBK-pflichtigen Luftgewehren"...... nicht so weit aus WBK-pflichtigen Waffen? ja ne is klar. selbst WENN da genug Platz WÄRE....dann bist wieder bei "befriedet"......Acker mind. 400x400 m.....befriedet? Leute, lasst einfach solche Themen sein! das kann nur eins bewirken: uns schaden!