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ich hatte (in anderem Zusammenhang und keine Waffenrechtsbehörde) bei einer kleinen Unstimmigkeit mal auf ein vorangegangenes Telefonat verweisen, worauf ich zu hören bekam "kann nicht sein, fernmündlich tätigen wir derartige Aussagen nicht". da stehst dann erstmal blöde da....... .... naja, 10 min. später stand ich bei dem auf der Matte und seine Kaffeepause war im Ar$ch. der war mächtig angepi$$t, aber es hat sich (zumindest für mich) alles in Wohlgefallen aufgelöst.
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eben! ausserdem muss man Erwerb und Besitz trennen. der Erwerb erfolgt aufgrund einer Erwerbserlaubnis, und diese gründet sich (in diesem Fall!!) auf ein Bedürfnis für eine weitere Disziplin, und da hat die zu erwerbende Waffe, der beantragten (für eine ganz bestimmte Disziplin!) zu entsprechen. der weitere Besitz gründet sich in der schießsportlichen Nutzung (auch verbandsübergreifend) und dem allgemeinen schießsportlichen Bedürfnis. wenn man also eine 9mm für eine Disziplin mit ausschließlicher Nutzer einer Optik, beantragt, genehmigt bekommt und erwirbt, dann hat diese Waffe beim Erwerb eine Optik zu haben, da eine Waffe ohne Optik in dieser Disziplin (wenn so definiert) nicht zugelassen ist. sollte diese neue Disziplin eine Optik zulassen, aber auch ohne Optik geschossen werden dürfen, dann darf (mit der Begründung "neue Disziplin"), zwar eine Waffe ohne Optik erworben werden, aber keine die in einer der bisherigen Disziplinen (Disziplinen für die bereits geeignete Waffen vorhanden sind) genutzt werden kann/darf, es wäre kein erweiterter Bedarf vorhanden. dies würde ja auch dem Bedürfnisgrund, bzw. der Argumentation diesbezüglich (Waffe für weitere Disziplin für die noch keine geeignete Waffe vorhanden ist), sowie dem waffenrechtlichen Prozedere direkt widersprechen! (Zweitwaffe als Ersatzwaffen und Leistungsschützen mal ganz weit aussen vor! das ist ja hier nicht das Thema) und da ist dann nunmal der Erwerb einer weiteren, für eine der bisherigen Disziplinen geeigneten, Waffe, mit der Absicht diese für die beantragte Disziplin nachträglich (d.h. nach dem Erwerb) zu modifizieren nicht gedeckt. deutsches Bedürfnisprinzip. K***e, is aber halt mal so!
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Disziplin (Definition der zugelassenen Waffe) Bedürfnisbestätigung durch Verband (für den Erwerb einer Waffen zu Disziplin) Erwerbserlaubnis (Voreintrag für Waffe zu dieser Disziplin) Erwerb von Waffe für diese Disziplin Besitzberechtigung für Waffe zu Disziplin (Eintrag/Stempel) JETZT kannst/darfst Du im Rahmen Deines (allgemeinen) Bedürfnisses als Sportschütze, und im Rahmen einer Sportordnung, die Waffe nutzen. und wenn Du lustig bist umbauen. auch für eine Disziplin eines anderen Verbandes in dem Du Mitglied bist. kein Problem. aber halt die Reihenfolge ein, die gibt das Waffenrecht vor. wenn Du jedes Jahr bei DSB-Landesverband ne 9mm für deren GK-Disziplin beantragst und anschließend immer für BDS, BDMP, DSU, BSB oder was auch immer umbaust, so dass sie für die DSB-Disziplin nimmer taugt (und auch für die weiteren Disziplinen nicht, für die Du Deine anderen Umbauten verwendest), dann ist das wohl waffenrechtskonform, aber der DSB-Landesverband wird Dir spätestens beim 3. Antrag aufs Dach steigen! wenn man schon Mitglied in versch. Verbänden ist, dann kann man die entsprechenden Waffe doch bitte auch gleich direkt für die jeweilige Disziplin beantragen. ist alles kein Problem, wenn die zu erwerbende/erworbene Waffe auch in die beantragte Disziplin passt! denn dafür wurde sie beantragt und nur dafür wurde eine Erwerbserlaubnis erteilt. Du bist sachkundig und weißt, dass Du mit diesem Voreintrag keine Waffe ausserhalb dieser Disziplin erwerben darfst. wenn Du also eine Erwerbserlaunis für eine Waffe für eine Disziplin mit Optik hast, darfst Du auch nur eine solche erwerben. andersrum genauso! was Du später machst wenn der Erwerb abgeschlossen ist und Du nur weiter besitzt, steht auf einem anderen Blatt. also erst erwerben wie beantragt, DANN umbauen. und da ja hier gerade die Optiken den Unterschied im Bedürfnis (hinsichtlich einer weiteren Disziplin) für den Erwerb ausmachen, ist darauf auch zu achten. und dies beim Erwerb auch einzuhalten!
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natürlich ist das Quatsch! aber leider ist unser tolles Waffenrecht so. wir reden nicht aneinander vorbei, Du hast nur dargelegt was man machen kann (und was ja auch praktiziert wird).....man sich nur nicht dabei erwischen lassen darf, weils dann eben rein faktisch nicht waffenrechtlich korrekt abgelaufen ist! und so genau müssen wir das betrachten, denn wir sind hier in der Rubrik "Waffenrecht". ich darf nur erwerben, wofür mir eine Erlaubnis erteilt wurde, und die Beführwortung des Verbandes bezieht sich auf eine bestimmte Disziplin und der Voreintrag (Erwerbserlaubnis) dann auf diese Beführwortung für eine Waffe für eine bestimmte Disziplin. erwerbe ich aufgrund dieses Voreintrages dann eine Waffe die eben NICHT in diese Disziplin (wie beantragt und anerkannt) passt. HALLELUJA! und da wir in diesem tollen Land leben und ein so tolles Gesetz haben, kann das nicht nur Mecker geben, oder paar auf die Finger, sondern auch mal einen Großeinsatz des Abholkommandos auslösen. da kann sich dann auch keiner rausreden mit "hab ich nicht gewusst"....die wissen schon warum wir sachkundig zu sein haben!!!!!!!!!! auch wenns nur aufm Papier ist (und das ist es in über 95% der Fälle leider auch, wie man hier im Forum jeden Tag immer wieder und wieder erleben darf)...... dann biste dran!!! das ist doch der EINZIGE Grund für diesen Sachkundemist, damit hast Du das Ticket gelöst....und am Ende kann nur einer Schuld sein und das bist immer Du. steht schwarz auf weiß aufm Papier, keine Ausrede möglich.
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korrekt! denn dann hättest Du 2x 9mm ohne Optik! und DAFÜR wurde Dir kein Bedürfnis anerkannt. Du bekommst aber problemlos ein Bedürfnis für eine zweite 9mm MIT Optik, und DIE kannst/darfst Du dann auch erwerben, MIT (d.h. inklusive) Optik! (oder siehe weiter unten, wie in seinem Fall: Du baust auf Optik um und beantragst dann ohne) das ist der waffenrechtlich vorgesehene Weg. er hat jetzt aber schon eine 9mm mit Optik (das war mal eine 9mm ohne Optik, spielt jetzt aber keine Rolle mehr), d.h. er muss jetzt (wieder!) eine 9mm ohne Optik beantragen. warum muss er das und warum wird ihm die auch genehmigt (bzw. beführwortet) werden? sogar vom selben Verband wie beim ersten Mal! diese Frage hat er sich (und Dir) - in seiner Frage - schon beantwortet.
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da bleibt sich garnix gleich! sie IST umgebaut, und so ist das auch (waffenrechtlich/ablauftechnisch/systematisch/logisch) richtig, denn DANN - und nur dann! - kann er eine weitere beantragen.......und zwar mit der Begründung die er sich als Antwort bereits in seiner Frage selbst gegeben hat. das hat nix mit Erbsen, sondern mit Logik und Konsequenz zu tun. ...und mit unserem bescheidenen Waffenrecht....
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so und wo ist da jetzt die Antwort auf Deine Frage versteckt? ....oh mann Leute....denkt doch mal SELBST nur ein ganz KLEIN wenig nach, bevor Ihr hier immer was neues aufmacht .... wegen NIX! die 9mm ist schon umgebaut, hat er doch ausdrücklich geschrieben!
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jetzt nimm aus diesem Urteil mal die Blockierung raus......und was bleibt dann noch übrig? es geht hier in diesem thread doch um NICHTblockierte Erbwaffen! hallohoooooooo...... und bei "alt"Erben kann man sogar über die (nachträgliche) Blocker"pflicht" geteilter Meinung sein.
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an anderer Stelle in der WaffVwV wird dem Erben sogar explizit ein "Bedürfnis" zuerkannt....... ...aber auch dort würde er wieder nur den halben Satz lesen und verstehen...
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Du kennst §12 WaffG? ...hinsichtlich der Munition ... (bitte GANZ lesen)
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das juckt beim Erben (und den Erben) aber nicht die Bohne!
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Ferien verbieten!
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und Du willst uns tatsächlich vormachen, dass Du sachkundig bist? .....wo kann man diese Sachkunde kaufen.....und für wieviel? lass Dir das Geld zurückgeben, die ist das Papier nicht wert!
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da Du dies mit solcher Inbrunst zu vermitteln versuchst, kannst Du das ja sicherlich auch durch eine belastbare Quelle belegen. also, wo genau steht das im WaffG?
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"Kaliber" beschreibt was genau?
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es gibt ja rein theoretisch die Möglichkeit, verscheiden alte Leihscheine in verschiedenen Ordnern abzuheften. man kann diese Ordner sogar an verschiedenen Orten aufbewahren. FALLS man dann (also Büxer oder Händler oder auch popliger sonstiger LWB) gewillt ist das kleinere Übel zu wählen. "kleineres Übel" hier.......Klaps auf die Finger oder Bewährungsstrafe und unzuverlässig, statt lebenslänglich für 3 Männer in ihren Mänteln mit Löchern drin......
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voll weichgespült in der Birne......... es wirkt, wie man sieht!
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- waffe ab 18
- schreckschusswaffe
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Unitedarms - DIE neue Hoffnung der Waffenlobby!!!
alzi antwortete auf MikeyMike's Thema in Waffenlobby
bisher nur lauwarme luft, keine substanz, nix konkretes. sieht bislang nach selbstbedienung aus.........so zumindest mein erster eindruck. -
Jägerprüfung/Sachkunde steht bei Dir noch an, oder?
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es wird auch viel Müll geschrieben........
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wo steht dass er damit nicht auf einen Stand fahren darf und damit schießen? er hat ne WBK, also darf er mit der Waffe auch Umgang haben, solange er alle Auflagen erfüllt. Erben, Altbesitzer und auch Sammler haben erstmal kein Bedürfnis zum "schießen". Sammlern wird das aber (WaffVwV) ausdrücklich zugestanden, das lässt sich analog auf Altbesitzer und Erben übertragen.
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meld Dich doch einfach für September mit an.....kleine Auffrischung kann nicht schaden.
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hmmmmm ... jetzt werd ich aber ein ganz klein wenig rot unter meiner Papiertüte. gut dass das keiner sieht. apropos, wenns die Erben/Altbesitzer nicht gäbe, könnte man sich das "einzige Stempelfeld" auch gleich noch sparen (und Mun dann inkl. wie bei der gelben). oder auf der Frontseite zum ankreuzen "inkl. Munitionsberechtigung ja/nein". Möglichkeiten sind viele denkbar. sowas wirds aber nie nie niemals geben. wo kämen wir denn da hin!
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weiß ich doch, ich wollte es nur nicht zu kompliziert machen
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kann keiner, bei/für Jägers IST es ja faktisch so ...... und stellt kein Problem dar. ... nur die bösen Sportschießer... denen kann man einfach nicht trauen.......