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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. nein. als Finanzwirt sollte man das WaffG lesen können und auch erkennen was sich geändert hat, bzw. was explizit eben nicht. mittels der Suchfunktion könnte man auch zahlreiche Diskussionen hierzu (selbst in diesem Forum) finden.
  2. alzi

    Job in den USA

    ja, der erstgenannte Vertrag geht, wie auch beim zweiten Hinweis auf einen Vertrag, die Waffenbehörde nix an. die vertragliche "Auflage" im erstgenannten Zitat ist für den Allerwertesten, denn dies regelt schon das Gesetz. dieses jedoch geht die Waffenbehörde doch sehr wohl etwas an ob da "nebenbei" noch vertragliche Regelungen getroffen werden, ja das geht die Behörde nix an. was da geregelt wird aber schon. sinnlos wirds dann aber wie hier bei Dir..... wenn die vertragliche Regelung nur das WaffG abbildet. §12 Abs.1 Nr.1b ist da ziemlich bestimmt. es bedarf also keines Vertrages, lediglich der Dokumentation der vorrübergehenden Überlassung im Umfang wie sie die WaffVwV vorgibt. das hat dann (auch der Behörde) zu genügen.
  3. alzi

    Waffenbesitz Karte

    Interpunktion erleichtert das Textverständnis.
  4. alzi

    Waffenbesitz Karte

    eben. die Behörde, weil sie der Aussteller ist und der Händler, weil er per Gesetz dazu verpflichtet ist (in ganz begrenztem Rahmen). nein. und das obwohl Bautz recht hat! ...im WaffG stehts nicht.....es gibt aber weit mehr als nur das WaffG.....er als Jurist (zumindest geriert er sich als solcher) weiß das auch.....
  5. alzi

    Waffenbesitz Karte

    eine WBK ist doch eine Erlaubnisurkunde, oder? wer darf in Urkunden rumkritzeln...........
  6. ich meine nur, er soll die Daten genau ablären, nicht das sich das 1/2 Jahr seit Kauf, dann doch als 8 Monate herausstellen! es kann diesbezüglich ja auch mal auf EINEN Tag ankommen.
  7. und vorher GENAU die Fristen abklären, danach werden auch die fragen.........
  8. auf jeden Fall GENAUE Daten abklären und keine Zeit in einem Forum vertrödeln!
  9. alzi

    MG 42 und MG 3

    eine Frage hat er doch gestellt! eine Verständnisfrage, bzw eher eine Unverständnisfrage. oder eine Unkenntnisfrage? (naja Wiederlader isser schon mal nicht ) und dann noch eine Frage...... die beantwortet sich aber nach Erkenntnis aus der Ersten. .....dazu muss man nicht mal ein Buch lesen, geschweige denn schreiben, über MG42 vs. MG3. CM = Spielverderber .... wenns ihn doch gar so unter den Nägeln brennt, dann hätte er das auch selbst rausfinden können! hätt er wenigstens noch bissl was bei gelernt......
  10. alzi

    MG 42 und MG 3

    ..dass Du Dich nicht schonmal mit den Unterschieden bzw. Gemeinsamkeiten der beiden Kaliber, insbesondere hinsichtlich der Hülsen, beschäftigt hast, bevor Du solche Beiträge schreibst. ...kannst Du ja nachholen... haben Sie gedient?....jetzt sind sie Fachmann!
  11. so issed!
  12. alzi

    Job in den USA

    also irgendwie widerspricht sich das. bissl was vermischelt? entweder ich überlasse vorrübergehend zur sicheren Verwahrung, oder ich überlasse GANZ. im ersten Fall wäre keine neue WBK erforderlich, im zweiten schon. und wenn schon GANZ überlassen, dann auch ohne Auflage.
  13. och komm schon! ...... interessiert Dich so sehr.......aber nicht fähig selbst was zu finden, da müssen dann andere helfen...... und dann ausgerechnet hier? und sowas mit dem allerersten Beitrag? ja ne - is klar....... nur die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber. MUUHHHHHHHH
  14. er will das Ding ja schießen....... ...wenn er weiß (oder besser wüsste), WAS das für ein Teil ist..... dann würd er da vermutlich nicht mal dran denken..... NOCH ist von ihm nicht Alles zu der Waffe geschrieben.......und wenn der wirklich original wäre, insbesondere dann hast Du (ansonsten natürlich im Prinzip auch) recht mit der Erben-WBK.
  15. klar, aber in dem Fall (Erbwerb auf gelbe WBK), sind die praktischen Unterschiede (in dem Fall) ja eigentlich minimal. ...ich weiß, Bedürfniswegfall...
  16. und warum schreibst das nicht gleich? den ganzen Erb-schmonz kannst Dir sparen! der geht auf (neu-)gelb, ganz ganz problemlos........... solltest Du eigentlich wissen!!! Basiswissen Waffensachkunde!
  17. als Nichtjurist....... das wäre dann wohl keine Erbschaft, sondern ein Vermächtnis zu Deinen Gunsten. Erbe wird man automatisch (das kann man ausschlagen), ein Vermächtnis muss man aber durch Erklärung annehmen (die Erben können einem Vermächtnis widersprechen)! schriftliche Erklärung der Erben (bzw. Zeugen) über den Willen des Verstorbenen (d.h. ein Vermächtnis an Dich) und deren Verzicht auf diesen Teil des Erbes, damit Verbindung zur Behörde des Verstorbenen und Deiner Behörde aufnehmen zwecks Umtragung.
  18. alzi

    Entsorgung

    manch einer merkt noch nicht mal wenn er sich selbst widerspricht........ wie nennt sich das dann? kognitives entgleisen?
  19. alzi

    Entsorgung

    ...in der WaffVwV... spätestens damit weiß man, was man von Deinen Äußerungen zu halten hat!
  20. ...wenn mal ne Kontrolle kommt! (den hättest jetzt aber echt anpinseln müssen!) Bahnsteigkarte nicht vergessen......
  21. jetzt weiß die heldenente auch warum darauf verweisen wurde
  22. das grün überseh ich jetzt mal. ....für den unbedarften.... "erklärt" die WaffVwV das WaffG .....und zeigt in gewissem rahmen wie es anzuwenden und zu verstehen ist. und spätestens wenn die behörde danach handelt, betrifft es und "bindet" es den waffenbesitzer (vorerst mal auch) direkt.
  23. falsch. lies nochmal nach! hierzu gibts unzählige threads in diesem forum, einfach mal nachlesen. diese frage wurde schon 1000e male diskutiert. auch die WaffVwV mal dazu lesen.......
  24. ich meinte jetzt nicht das NWR, sondern nur hinsichtich Austragung und Eintragung. wenns da mitm NWR (hinsichtlich Überschreitung von 2/6) grundsätzliche Probleme gäbe .........wäre das mehr als nur peinlich ......
  25. kann ich mir nicht vorstellen, denn dann wäre ja auch die Korrektur von Falscheintragungen (im NWR) nicht möglich. und selbst wenn, dann wärs ja mit Austragung "Waffen im ALTkaliber" und Eintragung "Waffe im NEUkaliber" auch einfacher zu bewerkstelligen gewesen, statt dem Hickhack mit Waffenteilen bzw. Teilwaffen. ...ok, evtl. Problem mit 2/6...aber naja....
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