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bin ich blind, oder warum konnte ich das im angegebenen Artikel nicht lesen?
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die Frage ist ganz einfach! und erstmal unabhängig von der tatsächlichen Gültigkeit eventueller Nachweise oder Prüfungen. erkennt die Behörde das Prüfungszeugnis bzw. den Sachkundenachweis nicht an, darf sie keine Erlaubnis erteilen. stellt sie nachträglich fest, dass sie eine Erlaubnis (mangels Voraussetzungen) hätte nicht erteilen dürfen, dann hat sie diese zu widerrufen. BASTA. da gibts keine Kulanz und kein Ermessen. alles Weitere hat sie danach mit dem Lehrgangsträger zu erörtern, diesen vllt zu maßregeln etc. pp. der ex-Erlaubnisinhaber hat dann zwar erstmal die Arschkarte gezogen, darf sich dann aber am Veranstalter (so diesem ein Versäumnis nachzuweisen ist) gütlich halten. was hier, in diesem konkreten Fall, wie und wann erfolgte, bzw. eben nicht erfolgte......werden wie möglicherweise nie erfahren. aufgrund der bisherigen Informationen hat die Behörde auf jeden Fall, mit der Fristsetzung und dem Nicht-Widerruf, falsch gehandelt. zwar kulant und zum Vorteil des Erlaubnisinhabers, aber trotzdem falsch. was im Zweifel, sowohl der Behörde wie auch dem Erlaubnisinhaber, später sehr zum Nachteil gereichen kann.
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da (nach offiziellen Schätzungen) in D mind. doppelt soviele nicht registrierte Waffen (im Vgl. zu den registrierten Waffen) im Umlauf sind, KÖNNTE einem jeder, der mit halbwegs wachem Verstand unterwegs ist, REIN THEORETISCH innerhalb von 24h eine solche nichtregistrierte Waffe besorgen. die Entscheidungsträger wissen das und sind sich auch bewusst, dass selbst diese Tatsachen keinen signifikaten Einfluß auf die Kriminalstatistik haben und haben werden. das ist reines Wahlkampfgeplänkel einer ganz bestimmten politischen Klientel! .....parteiübergreifend.....
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und darum hat die Behörde die Erlaubnis zu widerrufen/zurückzunehmen. sie hat da auch kein Ermessen und sie hat da auch keine Frist von 12 Monaten zu setzen für den erneuten (weil und wenn ihrer Meinung nach bislang nicht erbrachten!) Nachweis der Sachkunde! entweder sie hält sich an die Buchstaben des Gesetzes oder nicht. da gibts für die behörde keine Rosinenpickerei. ist schei$$e für den vermeindlichen Erlaubnisinhaber, aber so müsste das korrekterweise erstmal laufen. Kulanz von Seiten der Behörde ist hier rechtlich garnicht möglich. LEIDER! ...dies hat die Behörde zu tun, erstmal ganz egal wers verbockt hat! den kann sie sich danach vorknöpfen und an dem darf sich dann auch der nichtmehr-Erlaubnisinhaber schadlos halten. wenn die Erlaubnis inzwischen Bestandskraft (wegen Fristablauf) erlangt hat....... dann wirds für die Behörde besonders kniffelig, denn dann wäre die Androhung eines Widerrufes (UNTER DIESEN BEDINGUNGEN mit der Fristsetzung zum erneuten Nachweis der Sachkunde) evtl. sogar eine Nötigung (z.B. wenn der Widerruf unberechtigt/ungerechtfertigt wäre). da kann man sich auch noch mehr ausdenken......bin ja kein Jurist.....aber das kam mir doch auch gleich in den Sinn.
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ich mag Käse ...... und bin da auch nur im zweistelligen Bereich ..... trotzdem habe ich die geschilderte Erfahrung gemacht......und nicht nur einmal....
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damit nimmst Du ihnen die Chance auf einen ersten guten Treffer! unbedarft trifft beim ersten Schuß fast immer am Besten...... ...nach dem ersten haben se Schiß, weil se genau wissen was passiert.... super demotivierend.... ...aber trotzdem immer wieder interessant!
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ist doch schön zu sehen, dass "man" auch in einem Dilettantenforum noch was Neues lernen kann
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man muss ein Fachforum nicht über die anwesenden Fachleute definieren....das geht auch über das Fachgebiet. für D ist WO ..........DAS Fachforum. (zumindest in meinen Augen) ich verstehe aber Deine Ausführungen hierzu, in selbigem Sinne darfst Du meinen Hinweis auf das "FACHforum" gerne auch in grün verstanden wissen.
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er geht in ein FACHforum wie dieses und eröffnet einen thread wie diesen! ...ganz einfach, gelle....
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demnach müsste ich auch jede Waffen(ent-/ver-)leihe, (Sport-/Jagd-)Reise, etc. der Behörde melden? jeden neu angeschafften oder entsorgten Tresor? jedes mal die Änderung der Aufbewahrung zusätzlich zum Waffenerwerb/-überlassen melden? wenn ich ne Waffe in einen anderen Tresor lege/stelle, ...melden? wenn ich Munition entnehme? das Alles ändert jeweils die Aufbewahrungssituation. nachweisen? reichen Bilder oder eidesstattliche Erklärung? mit dem Nachbarn als Zeugen? melden macht frei! man kanns auch übertreiben. ich habe nachzuweisen, dass ich meine Waffen (und Munition) rechtskonform verwahre. Punkt! vor dem ersten Erwerb, dass ich es kann (d.h. die notwendigen Vorkehrungen getroffen habe), später dass ich es weiterhin tue.
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son Schwachsinn. Du bist Sachkundig, das erübrigt sich also! beim Kauf einer SSW könnt ich sowas ja noch verstehen........
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man hätte das aber auch "eleganter" lösen können.......und ohne Verschiebung der Besitzverhältnisse...... Du stellst bei ihm die Tresore unter, behältst die Tresorschlüssel......erhältst von Deinem Gastgeber einen Hausschlüssel.......jederzeit Zugriff ausschließlich durch Dich........ "Besitzstandswahrung".....auch nach WaffG. ...nicht verzagen ...alzi fragen ..... ...aber mal ganz ehrlich.....wegen 4 Wochen? ...Klappe halten ist einfacher......
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die gegenseitige "Nutzung" wird Dir keine Behörde eintragen. für eine gemeinsame Erlaubnis (sprich Berechtigung) brauchts aber ein nachgewiesenes Bedürfnis, da wirds je nach Zusammensetzung des Waffen"pools" wieder schwierig....... ... wegen einmal NL lohnt das nicht!
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wenn man sich mal wirklich, auch nur ansatzweise, BISSL mit der Thematik beschäftigt hätte....... dann verstünde man auch den Hinweis auf "Cola". aber jeder wie er beliebt........und wenn er keinen Rat annehmen mag......dann heult er immer noch. Edit: apropos.....kann man das nicht in die Bastelecke verschieben?
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schon blöd, dass wir hier in der Rubrik Waffenrecht sind......und wenn man dann - so wie Du - noch keine Ahnung hat, dann kommt es zu solch pampigen und kindlichen Beiträgen.......
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falsch! ... Du könntest ja mal das WaffG dahingehend lesen........evtl. verstehst Du es irgendwann ..... vielleicht....
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Du könntest recht haben......spricht doch einiges dafür
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wenn Oberfläche "rauh" und Du nicht schmirgeln willst...... ...."Rost" kann man mit Cola lösen. ja, richtig gelesen! Brünierung ist "Edelrost". mit Ammoniak (Salmiakgeist) kommst da nicht weit.
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IIRC: in BW gibts doch garkein Widerspruchsverfahren mehr (im Verwaltungsrecht). da müsste dann direkt geklagt werden. man darf den SB aber sachlich (z.B. auch unter Zuhilfenahme der Fachaufsichtsbehörde. da BW, vermutlich erstmal das RP, dann IM) auf den Schwachsinn aufmerksam machen. bloßes wiederholen von Gesetzestexten (als Auflagen/Beschränkungen) sind einfach nur sowas von sinn- und nutzlos!....und dann noch auf Hauptschulniveau und in einer erfunden Sprache zusammengestammelt.....nichtmal copy/paste..... professionell is anders!
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Papierpatronen sind also waffenrechtlich niemals Munition (ausser ich fixier die auf Kalibermaß), sprengstoffrechtlich aber schon. d.h. bei Papierpatronen ist das WaffG komplett aussen vor, da nur Ladungen. sprengstoffrechtlich sind diese Ladungen definitionsgemäß aber durchaus Munition. frage ich mich jetzt......was sagt das Beschussrecht noch dazu...... ...ich liebe Deutschland! gebt den Schei$$ einfach frei........und erspart uns den Schwachsinn!!!!!!!!!! 18, unbescholten.......BASTA.....
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das erste nennt sich "entriegeln", nämlich des Verschlusses. das zweite ist falsch! die Feder (Schlagbolzen) wird schon beim entriegeln gespannt. in der Rückwärtsbewegung (der Kammer) ist das beim 98er System technisch garnicht möglich. (im Gegensatz zum 96er System beispielsweise, hier wird in der Vorwärtsbewegung der Kammer gespannt)
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die richtige Quellenangabe wäre eigentlich wohl "SprengG §3 Abs.1 Nr.15" gewesen. und wer lesen kann der liest dann auch " im Sinne dieses Gesetzes " GANZ oben in SprengG §3 Abs. 1 ! im Kaffeesatz steht dann zu lesen, dass für §12 WaffG (hinsichtlich der Begrifflichkeit "Munition") doch auch tatsächlich die Definitionen aus dem WaffG gelten.......die Definition aus dem SprengG ist also raus aus dem Spiel! ...ÄTSCH! so toll zitiert und doch nur gezeigt, dass Du keine Ahnung hast. da sind dann Presslinge abgedeckt, aber "lose" Ladungen nicht, somit auch keine Freistellung nach §12 WaffG.
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für diese "Tatsache" würde ich dann doch gerne mal BELEGE sehen! die entsprechenden Statistiken hast Du ja vorliegen......reich mal weiter bitte....... hast Du nicht?.... dann spar Dir das unqualifizierte blafasel......und stell Deine feuchten Träume nicht als Tatsachen hin!
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sachkundig bist Du ? WaffG kennst Du ? den §19 auch ? Du weißt auch, wo und wann man eine Waffe erlaubnisfrei führen darf ? (Edit weil zu salopp formuliert: bzw. wann waffenrechtlich NICHT geführt wird) Du weißt auch, ob man Munition "führen" kann? lesen bildet.......soviel auch zu " Waffe geladen zur Selbstverteidigung bereithalten " ..... ...und dann kann man hier auch zu machen.... der letzte eine schnallts eh nicht!
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Bundesverwaltungsamt - Merkblatt zur Aufbewahrung von Waffen und Munition
alzi antwortete auf HBM's Thema in Waffenrecht
ja und dann kommt die Behörde, handelt entsprechend der WaffVwV.......und dann war es das mit dem "ignorieren".....und dem "keinerlei entfalten"...... .....fertig.