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nö, darfst Du nicht, steht im WaffG. nö die kann nicht erlöschen, denn Du hattest nie eine. geht nicht, Du kannst die Munition garnicht haben, und wenn doch dann Du hast die Munition nie rechtmäßig erworben.
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wurde der Wortlaut der Änderungen nicht hier im Forum schon irgendwo verlinkt?
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- waffengesetz
- aufbewahrung
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carcano......Alles wird wieder gut! Deine Wortwahl ist heute etwas (charmant formuliert) sehr sehr aggressiv........ steht Dir nicht wirklich.....
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Du kannst Dir selbst einen Leihschein ausstellen, nur bringt das nix. Weil, Du Dir selbst nix verleihen/ausleihen kannst. Ist (kommt von juristisch kompetenter Stelle) rechtlich garnicht möglich, rein formal. Wenn, dann musst Du vorübergehend an den Sportleiter überlassen. Wie das dann genau geregelt sein muss, hängt dann wieder davon ab, ob und inwiefern der Sportleiter ..... ...und ob das dann noch mit dem Aufbewahrungskonzept des Vereines zusammenpasst ...... und und und..... dann noch die möglicherweise verqueren Ansichten eines evtl. beteiligten Behördenmitarbeiters...... und und und.....
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Hat P22 ja schon schön benannt! JA, auch das ist in D zulässig, wenn man es richtig macht. ... sollte sich eigentlich so langsam mal rumgesprochen haben ... nutzt es einfach, solange man das noch so in D machen darf! JAHA, wirklich, echt, .....dohoch............das darf man.
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Wenn Du es "richtig" machen willst, wirst Du damit nicht weniger, sondern noch mehr Papierkram und Aufwand haben! Denn den wirst Du auch brauchen um das rechtlich abgesichert zu machen. Und nicht vergessen, da hängt auch Deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit dran. Lass es, und machs wie bisher: persönliche Übergabe (inkl. Leihschein/Beauftragung) und persönliche Rücknahme der Waffe. Den Aufwand kann man ja auf mehrere (für die Vereinswaffen) berechtigte Personen verteilen.
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ganz ehrlich? mir nicht! das ist der Grund warum die rote Schnur inzwischen aus beiden Enden des Laufes raushängen muss.......weils einige eben doch nicht können!!!!! ..... das DENKEN meine ich....
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das ist das eigentliche Problem! Regeln, Regeln Regeln.... das kann sich keiner merken....viele wollen das schon garnicht, weil zu anstrengend. das Problem an Regeln ist, dass keiner mehr das eigene Hirn nutzt um SELBST zu DENKEN! und Routine erledigt den Rest. mehr denken, statt Regeln lernen und schon ist der Käse gegessen! ...ist aber ein gesellschaftliches Problem, insbesondere in D, da soll ja keiner mehr selbst denken....... ...und ja, genau das ist das Problem warum es auf unseren Ständen zwar wenige tödliche Vorfälle gibt.....sich aber unzählige, und eindeutig zu viele, Vorfälle ereignen, die FAST ins Auge gegangen wären.... selbst ich komme da schon in den 3stelligen Bereich an derartigen Erlebnissen.... und daran haben "Anfänger" noch den allergeringsten Anteil!
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Du wirst es vermutlich nicht glauben, aber auch ich mache das genau so! warum? weil auch ich nur ein Mensch bin und Fehler machen kann........
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nö es stimmt genau das was im obigen Zitat steht: der Besitz bedarf nämlich einer Erlaubnis. drum steht da ja u.A. auch und man muss sich von der Behörde die Besitzerlaubnis holen (Erwerb anzeigen und Eintrag abstempeln lassen) und genau so ist das! drum steht dort ja auch ausdrücklich muss man halt lesen und verstehen WOLLEN bzw. KÖNNEN! jetzt kapiert, wenn mans Dir Wort für Wort vorliest?
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bei Euch ballern also die Vollpfosten ständig im Schützenstand rum....vorzugsweise auf Alles was krabbelt? ja ne is klar...und dann wegen der "Sicherheit"! Sicherheit lass ich ja gelten, aber dann dazu " warte mal kurz bis alle fertig sind und ihre Waffen abgelegt haben, nicht dass noch wer erschrickt oder blöderweise über Dich stolpert".... das wäre dann aber auch das Äußerste! lies doch bitte das nächste mal erst was geschrieben wurde...........
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muss man die Patrone erst zusammen mit den Hülsen zusammenfegen und die Patrone dann aus dem Eimer klauben? solche Meinungen und Forderungen sind anstrengend! für mich ist Standaufsicht entspannend....... bei nem Wettkampf würd ichs ja noch einsehen.....aber beim entspannten Schießen / im Routinebetrieb? sorry, aber da könnte mich die Aufsicht mal gerne haben! ist MEINE Munition, die heb ICH auf, wenns damit Probleme gibt und ICH die runtergeschmissen hab.
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ist auf gelb doch kein Problem, wird dann eben als "Lauf" eingetragen und nicht als "Wechsellauf". Wesentliches Teil, einer Waffe gleichgestellt, separat erworben, Erwerbserlaubnis durch WBK gelb gegeben. oder wird als Pistole eingetragen, und die bisherige Pistole in Wechsellauf geändert. deshalb etwas ungeeignetes Beispiel für dieses Thema. WS/WL/WV auf grün ist da bissl was anders....
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Schwierigkeiten beim Beantragen von Erlaubnis nach §27 SprenG auf der Behörde
alzi antwortete auf miwob's Thema in Waffenrecht
ich lese da nirgends raus, dass der Überlasser einzutragen hat und nur dem Überlasser eine mögliche Strafe angedroht wird. da steht nur DASS zu dokumentieren, d.h. einzutragen ist. ich lese da nur, dass dem Wortlaut nach das Überlassen und der Überlasser zu dokumentieren sind (in der Erlaubnis des Erwerbers), nicht der Erwerb und der Erwerber (was sich konsequenter- und logischerweise automatisch ergibt). -
Schwierigkeiten beim Beantragen von Erlaubnis nach §27 SprenG auf der Behörde
alzi antwortete auf miwob's Thema in Waffenrecht
1. SprengV, §25 Abs.1! geht hier um den §27, nicht §7! nicht ablenken bitte....... -
Schwierigkeiten beim Beantragen von Erlaubnis nach §27 SprenG auf der Behörde
alzi antwortete auf miwob's Thema in Waffenrecht
im Sprengstoffrecht gibts doch kein "zum sofortigen Verbrauch auf dem Stand", wie das im Waffenrecht mit Munition möglich ist. sprengstoffrechtlich ist JEDER Pulvererwerb in der Erlaunis einzutragen. anders sieht das aus wenn die Person unter Aufsicht einer berechtigten Person (und somit im Rahmen deren Erlaubnis) handelt. hier hat die betreffende Person jedoch eine EIGENE Erlaubnis und handelt auch aufgrund dieser. ist blöde in D, aber praktisch und faktisch wird ein Fortbestehen/Aufrechterhalten des Bedürfnisses (neben dem bissl Wisch vom Verein zur Verlängerung) i.a.R. durch Pulvererwerb (in den 5 zurückliegenden Jahren) glaubhaft gemacht. wer das nicht hat bzw. kann, sollte das durch Wettkämpfe belegen können.... die SpOen in D verlangen aber i.d.R. eine eigene sprengstoffrechtliche Erlaubnis vom Schützen. da wären wir dann wieder bei Satz 1! wer nimmt schon regelmäßig an Auslandswettkämpfen teil bei denen das Pulver gestellt wird bzw. vom Veranstalter bezogen werden muss? die gute Frau kann froh sein, dass sie keine Probleme wegen unerlaubtem Erwerb und Besitz von SP bekommt! und der Mann wegen dem Überlassen...... -
einen kenn ich und so wie es aussieht bekommt er das auch.
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hast Du seine beiden Beiträge gelesen und welcher Aussage er darin widerspricht? nur mal so am Rande......Du bestätigst also die Aussage von Bautz.....damit widersprichst ihm also auch..... soviel zu "darunter".......wie war doch gleich nochmal der Titel dieses threads? die Aussage vom Harry ist in der getätigten Form einfach falsch!
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kannst Du mir das mal im deutschen WaffG etwas genauer zeigen, wo steht, dass ein Waffenschein eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schußwaffen darstellt und einer Waffenbesitzkarte gleichgestellt ist? ich bin heute so blind, ich kanns leider nicht selbst finden......
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das eGun-System ist sehr fehlerbehaftet. frag bei eGun direkt nach, was da los ist!
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....und es gibt dazu schon unzählige andere threads.... in BW wird die Verzögerung gerne den vielen Anträgen auf KWS zugeschoben. viel wahrscheinlicher ist aber, da jetzt wohl sehr zentral beim LKA angesiedelt, und personell stark unterversorgt.......
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Erste gelbe WBK beantragen mit Ordonanzg. auf grüner WBK
alzi antwortete auf Kai's Thema in Waffenrecht
die Vermutung drängt sich fast auf. der Verband und auch die Behörde machen dabei aber ebenfalls nicht grade ne tolle Figur! -
herzlichen Glückwunsch zu "Deinem" Verein!
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Sachkunde ist mehr als App und Fragenkatalog. Und wenns in Deinen "Unterlagen" auch nicht drin steht....... Grade darum, und weil das WaffG kein Steinschlossgewehr kennt, müssen zu allererst die waffenrechtlichen Definitionen sitzen. Danach ist das eine Waffe mit Funkenzündung. Der Fragenkatalog gibt keine Definitionen. Tut man sich natürlich extrem schwer mit, wenn man sich am Fragenkatalog entlang hangelt ohne dass die nötige Sachkenntnis (hier Waffentechnik) vorhanden ist. Sowas kann man im Verein ganz beiläufig aufschnappen, und bei ner vernünftigen Sachkundeschulung wird das vermittelt (obs nun in den "Unterlagen" steht oder nicht)! Deine derzeitigen (Verständnis-)Probleme rühren halt daher, dass es jetzt sofort und mit der Brechstange erfolgen muss........ohne jede Vorbildung ....mit mehr Zeit geht das um Größenordnungen entspannter, eben weil man viele Sachverhalte und Zusammenhänge ganz beiläufig und einfach nebenher aufschnappt und mitlernt. Selbst wenn Du die Prüfung bestehst, Du einen Zettel mit Unterschrift und Stempel bekommst......... aber drauf einbilden brauchst Dir da nix, weil wirklich sachkundig bist Du dann noch lange nicht. Und die wirklich schwierigen Dinge kommen dann erst noch........es wird also schon viel viel Platz im Forum für Dich freigehalten werden müssen...... .....glaubst Du auch nicht? Das Forum ist voll davon!
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ach....und zum Thema hast Du bislang was genau beigetragen? ....soviel zu "ungenügend"....und "Benehmen".....je ne is klar
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