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..dass Du Dich nicht schonmal mit den Unterschieden bzw. Gemeinsamkeiten der beiden Kaliber, insbesondere hinsichtlich der Hülsen, beschäftigt hast, bevor Du solche Beiträge schreibst. ...kannst Du ja nachholen... haben Sie gedient?....jetzt sind sie Fachmann!
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so issed!
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also irgendwie widerspricht sich das. bissl was vermischelt? entweder ich überlasse vorrübergehend zur sicheren Verwahrung, oder ich überlasse GANZ. im ersten Fall wäre keine neue WBK erforderlich, im zweiten schon. und wenn schon GANZ überlassen, dann auch ohne Auflage.
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och komm schon! ...... interessiert Dich so sehr.......aber nicht fähig selbst was zu finden, da müssen dann andere helfen...... und dann ausgerechnet hier? und sowas mit dem allerersten Beitrag? ja ne - is klar....... nur die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber. MUUHHHHHHHH
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er will das Ding ja schießen....... ...wenn er weiß (oder besser wüsste), WAS das für ein Teil ist..... dann würd er da vermutlich nicht mal dran denken..... NOCH ist von ihm nicht Alles zu der Waffe geschrieben.......und wenn der wirklich original wäre, insbesondere dann hast Du (ansonsten natürlich im Prinzip auch) recht mit der Erben-WBK.
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klar, aber in dem Fall (Erbwerb auf gelbe WBK), sind die praktischen Unterschiede (in dem Fall) ja eigentlich minimal. ...ich weiß, Bedürfniswegfall...
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und warum schreibst das nicht gleich? den ganzen Erb-schmonz kannst Dir sparen! der geht auf (neu-)gelb, ganz ganz problemlos........... solltest Du eigentlich wissen!!! Basiswissen Waffensachkunde!
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als Nichtjurist....... das wäre dann wohl keine Erbschaft, sondern ein Vermächtnis zu Deinen Gunsten. Erbe wird man automatisch (das kann man ausschlagen), ein Vermächtnis muss man aber durch Erklärung annehmen (die Erben können einem Vermächtnis widersprechen)! schriftliche Erklärung der Erben (bzw. Zeugen) über den Willen des Verstorbenen (d.h. ein Vermächtnis an Dich) und deren Verzicht auf diesen Teil des Erbes, damit Verbindung zur Behörde des Verstorbenen und Deiner Behörde aufnehmen zwecks Umtragung.
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manch einer merkt noch nicht mal wenn er sich selbst widerspricht........ wie nennt sich das dann? kognitives entgleisen?
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...in der WaffVwV... spätestens damit weiß man, was man von Deinen Äußerungen zu halten hat!
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...wenn mal ne Kontrolle kommt! (den hättest jetzt aber echt anpinseln müssen!) Bahnsteigkarte nicht vergessen......
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jetzt weiß die heldenente auch warum darauf verweisen wurde
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das grün überseh ich jetzt mal. ....für den unbedarften.... "erklärt" die WaffVwV das WaffG .....und zeigt in gewissem rahmen wie es anzuwenden und zu verstehen ist. und spätestens wenn die behörde danach handelt, betrifft es und "bindet" es den waffenbesitzer (vorerst mal auch) direkt.
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falsch. lies nochmal nach! hierzu gibts unzählige threads in diesem forum, einfach mal nachlesen. diese frage wurde schon 1000e male diskutiert. auch die WaffVwV mal dazu lesen.......
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ich meinte jetzt nicht das NWR, sondern nur hinsichtich Austragung und Eintragung. wenns da mitm NWR (hinsichtlich Überschreitung von 2/6) grundsätzliche Probleme gäbe .........wäre das mehr als nur peinlich ......
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kann ich mir nicht vorstellen, denn dann wäre ja auch die Korrektur von Falscheintragungen (im NWR) nicht möglich. und selbst wenn, dann wärs ja mit Austragung "Waffen im ALTkaliber" und Eintragung "Waffe im NEUkaliber" auch einfacher zu bewerkstelligen gewesen, statt dem Hickhack mit Waffenteilen bzw. Teilwaffen. ...ok, evtl. Problem mit 2/6...aber naja....
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Bescheinigung vom Büxer über Lauftausch/Kaliberänderung/evtl. Neubeschuß (Waffe ansonsten nummerngleich geblieben). Kaliberänderung in der gelben WBK (und dem NWR), Fall erledigt! versteh jetzt das mega-kompliziert-Procedere nicht ...... und die damit einhergehende Freude über eine "weitere Gelbe WBK" auch nicht.....beides in meinen Augen total sinnbefreit.
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das wurde hier schon unzählige Male diskutiert und ausführlich breitgetreten. kannst Du also problemlos nachlesen! des Weiteren hat auch Deine Behörde eine Pflicht Dir entsprechende Fragen zu beantworten. das geht so ganz ohne "Vorschrift"! als mündiger Bürger kannst Du sicherlich ein Telefonat führen.....den Weg auf die Behörde kennst Du auch?
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eine Ausleihe wird nicht in der WBK eingetragen, sondern eine weitere berechtigte Person. und für eine waffenrechtliche Erlaubnis/Berechtigung (hier erlaubnispflichige Schußwaffe) brauchts nun mal ein glaubhaft gemachtes Bedürfnis. ......verstehst Du nicht? ist Dir neu? ..... aber nen Sachkundenachweis hast Du..... kannst Du alles auch hier im Forum, in zig Varianten, nachlesen.....
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@TwoSix: ich hätte dann gerne ne Hand voll zum testen
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am Donnerstag im Training gehört: deutsche Fertigung, 2 von 10 Schuß waren deutlich dumpfer.
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dann lies endlich mal diesen thread, da steht das nämlich drin! alternativ kannst Du natürlich auch die Originalliteratur studieren, aber auch die wurde hier schon zitiert! oder Du nölst solange weiter rum, bis sich doch noch einer soweit erniedrigt und es Dir vorliest.......
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Lies doch einfach mal was schon geschrieben wurde. Deine Frage ist bereits mehrfach beantwortet.
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YMMD
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...umso schlimmer wenn jemand dabei verletzt wird....keine Frage! passiert es dem Wiederlader, dann kann man das jedoch meist auf Leichtsinn, Nachlässigkeit oder Unvermögen zurückführen. bei Fabrikmunition idR nur auf den Drang nach Kostenersparnis. das ist Alles keine Entschuldigung, Munition MUSS einfach sicher sein. als KOMPETENTER und GEWISSENHAFTER Wiederlader habe ich da ein gewisses Mehr an Sicherheit!
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