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Auszubildende und Hilfspersonen unter Deiner Aufsicht! ...seit je her finde ich es eine bescheuerte Idee, zwei oder gar drei Erlaubnisse in einem "Büchlein" zu verwalten (theoretisch gehen da ja auch noch mehr als 3). ich habe das separat und das ist auch gut so.
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doch, weil sich auf eben diesen die Erlaubnis auch erstreckt. Hilfspersonen und Auszubildende. ....aber Zuschauer (und Personen die vom Umgang mit Pulver ausgeschlossen sind) ...... nicht zugelassen bei Wiederladen!
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streng genommen ist die Erlaubnis nach §27 SprengG nur eine Erlaubnis zum Umgang mit dem Pulver. sobald das Geschoß gesetzt ist, ist es Munition. die Munition fällt unter das WaffG, das SprengG ist dann raus. einer Erlaubnis zur nichtgewerblichen Munitionsherstellung bedarf es garnicht. sagt das WaffG. nach dem WaffG ist die Erlaubnis nach §27 SprengG auch die/eine Erlaubnis zum Weiterbesitz der selbst hergestellten Munition. dies auch noch für bis zu weiteren 6 Monaten, nachdem diese abgelaufen ist.
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das darf bezweifelt werden aufgrund der widersprüchlichen Äußerungen des TE.
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ich wiederhol mich mal.....wir sind hier in der Rubrik "Waffenrecht" und nicht in "was der SB nicht weiß"
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nö nix "sofort", 6 Monate. ausserdem bräuchte es keine "Erwerbs-" sondern eine Besitzerlaubnis. und nach Ablauf (27er) ist Besitz für 6 weitere Monate erlaubt.
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und die Nutzung bis zum 6. Juli 2017 sah (in diesem konkreten Fall) wie genau aus? was wurde da jetzt genau aufrecht erhalten? .......hmmmmm....... denk doch einfach nochmal drüber nach!
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oder mal meinen ersten Beitreag zu diesem Thema lesen (wer jetzt nicht im WaffG lesen will), erspart diese (auch rechtlich) irrelevanten Kommentare und viel grüne Farbe.......
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da wir beide den Wortlaut des WaffG diesbezüglich kennen, wissen wir auch beide, dass der Beitrag jetzt (obwohl grün) doch total überflüssig war.
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so langsam musst Dich aber wirklich mal entscheiden ........ ...auch sollte Dir klar sein, dass man nur auf das antworten/reagieren kann, was Du schriftlich so absonderst. mitm Gedankenlesen tun sich viele schwer und bei mir ist grade die Kristallkugel zum polieren...... mal so ganz nebenbei, was an der Rechtslage aber nix ändert.
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ja genau....und bitte noch ne Bahnsteigkarte dazu! ...damit er den Zug auch allerhöchstpersönlich abfahren sieht...
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manche Äußerungen sollte man einfach nicht öffentlich ........
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Altbesitzregelung gilt aber nur, wenn er am Stichtag entsprechend genutzt wurde. wurde er hier nicht. da ist das WaffG sehr eindeutig! leider....is aber nunmal so.
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meine mexikanische nanny hat mich nicht gelassen......
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die Rubrik heißt "Waffenrecht", nicht was ein SB unterlässt........ ausserdem:
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der Schrank wurde nicht am Stichtag vom (Wieder-)Erlaubnisinhaber/(Wieder-)Waffenbesitzer genutzt ..... also keine Aufrechterhaltung der Nutzung .... folglich keine Altbesitzregelung
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das wäre dochmal eine excellente Frage an DEINE Behörde, die hat nämlich eine Auskunfts- und Informationspflicht, bzw. Du ein Recht auf selbiges. muss man halt mal machen, dann ändert sich evtl. auch der Ton im nächsten Behördenschreiben. da helfen 30 Jahre im Verein wenig, Arsch in der Hose aber schon ........ nennt man dann Selbstbewusstsein und mündigen Bürger.
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kann Dein Erachten in §34 Abs.2 WaffG nicht wiederfinden. "(2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 ...... eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen..."
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sowas kann dabei rauskommen, wenn es separate/eigene Gebührenordnungen gibt, bzw. diese erlassen werden können. ....zumal in grünversuchten Verwaltungsbereichen.... ein Schützenkamerad hatte dummerweise für einen Waschgang seine WBK mit in der Maschine, sah danach (farblich) aus wie frisch aus der Bundesdruckerei........der hatte für die Ersatzausstellung über 300€ zu blechen.......weil steht nunmal so in deren Gebührenordnung drin!
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ich schick die immer per Einwurfeinschreiben, so kann ich sehen wenns klemmt. auch immer mit der Bitte um Rücksendung auf selbige Weise .... das haben die Händler bislang nur ALLE immer "vergessen". einmal hing die WBK sogar halb aus dem Karton raus, als ich die Waffe empfangen habe. wäre sie verloren gegangen..... wer den Verlust zu verantworten hat, der zahlt auch die Ersatzbeschaffung! und die Behörden in meiner Gegend verlangen idR ALLE Gebühren wie bei Neuausstellung....d.h. ALLE Einträge nochmal! ...aber muss ich ja nicht zahlen....
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nö ist nicht egal, weil formal eben andere Besitzverhältnisse. Vereinswaffen bei Dir zuhause in dem Fall dann kein Problem.
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Waffentransport in den Urlaub, um für einen Jagdtag viele km zu sparen?
alzi antwortete auf LTB's Thema in Waffenrecht
muss man sich ja nicht gefallen lassen. der mündige Bürger hat auch ausreichend Wissen um dies vermeiden. nur die werden wegen "aberzogen" eben immer weniger, genau so wie die Selberdenker. Pussystaat, Nannystaat, pampern .... wie auch immer man das nennen will.....sie bemühen sich, aber man muss ja nicht mitspielen. viele sind aber viel zu faul und träge um sich dem entgegenzustellen. hätte der Fragestellen genau so viel Energie ins Selberdenken und Arsch-in-Hose-packen investiert, wie in diesen Thread, hätte er seinen Urlaub längst total entspannt - mit Schießprügel - angetreten. viele wissen ja noch nichtmal was sie dürfen, wenn sie es richtig begründen können ...... viel zu anstrengend sich damit zu beschäftigen. sucht man sich lieber jemanden, der es einem erlaubt.......oder verbietet. -
Waffentransport in den Urlaub, um für einen Jagdtag viele km zu sparen?
alzi antwortete auf LTB's Thema in Waffenrecht
man muss die Behörden aber nicht auch noch in ihrem Fehlglauben bestärken, sie wären irgendwie besonders wichtig. sind sie nicht, die sollen ihre Arbeit machen. weder verständlich noch anzuraten! sonst glauben die wirklich noch sie wären unentbehrlich. Im Gegenteil, Selberdenken, staatsbürgerliche Verantwortung und Mündigkeit des Staatsbürgers beweisen zahlt sich durchaus aus! ... und gehört sich für diesen auch so! das kennt man in D nur schlicht nicht mehr, weil ABERZOGEN! ....frag mal die Holländer und Schweizer..... und dann staune, für die ist das nämlich SELBSTVERSTÄNDLICH! nur der teutsche Michel muss noch ein zweites Mal nachfragen, ob er sich wirklich am Arsch kratzen darf ..... und tut es auch erst dann!...aber nur mit schriftlicher Erlaubnis..... und zurück zum Thema: statt hier diesen doofen Thread zu starten, wäre mir schon 100mal was eingefallen um diesen "Waffentransport" glaubhaft rechtfertigen zu können. gegenüber der Rennleitung wie auch einer neugierigen Behörde. und warum wäre es das? ...... -
Waffentransport in den Urlaub, um für einen Jagdtag viele km zu sparen?
alzi antwortete auf LTB's Thema in Waffenrecht
und nicht vergessen: zuerst Bahnsteigkarte lösen! beim ersten Absatz bin ich ja noch weitgehend bei Dir, aber die zweite Hälfte im zweiten hättest auch besser gelassen ........ möglicherweise hattest Du es anders gemeint, als es jetzt rüberkommt......zumindest bei mir. -
Berliner Waffenbehörde verweigert zweite Kurzwaffe
alzi antwortete auf q2lamer's Thema in Waffenrecht
das tut die Behörde nicht! und lies endlich mal die verdammte Sportordnung! ja Du und Deine holde Maid! Edit: .....und nachdem was es hier zu lesengab, darf sich Deine Holde glücklich schätzen, wenn sie nicht noch ihre .45 abgeben darf! ...warum?....auch DAS wurde hier schon geschrieben..... ......aber warten wirs doch einfach mal ab, manche Sachbearbeiter lesen hier ja mit.......- 135 Antworten
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- kurzwaffen
- bedürfniss verweigert
- (und 3 weitere)