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entschuldige, aber sonst ist alles klar bei Dir? HWHVH! ....wer in diesem Land alles Waffen besitzen darf....LeUtE, lEuTe .....
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konstruktiver als das geht nicht...... kannst Du natürlich - ob Deiner eklatanten Wissensdefizite - auch wieder nicht erkennen.
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so oberflächlich wie Dein "Wissen"? auf einem stabilen Fundament kann man aufbauen. da ist aber bei Dir keines!
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nö siehst Du falsch! werd endlich sachkundig!!!!!
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weil es nicht am Wasser (Dihydrogenoxid) liegt!
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......Ferien.......
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sind die Läufe vom Entenfuß gezogen?
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da werden dutzende oder gar hunderte Geschosse durch den versifften Lauf gequält, aber das Wattebällchen hinterher macht dann den Lauf kaputt. Leute ihr habt sie doch nimmer alle!
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ja ne is klar. welch ein Glück, dass ein weiteres Geschoß durch den Lauf geschossen, dieses Schmirgeln nicht bewirken kann........ ...manchmal sollte man einfach nur Schießen gehen und den Stammtisch links (oder auch rechts) liegen lassen...
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das Eine hat mit dem Anderen nix zu tun!
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es wird sehr sehr wahrscheinlich "nur" an der pharmazeutischen Reinheit (nach DAB) der Inhaltsstoffe mangeln, nicht an der prinzipiellen Zusammensetzung. einfache Kosten-Nutzen-Rechnung.......kein Markt ..... lohnt nicht. kein Bedarf für pharmazeutische Zulassung, weil rechnet sich nicht. dazu wissenschaftlich hochgestochene Geheimniskrämerei zur Ablenkung für Hephaiostos.
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Du sollst da Klamotten kaufen, das klappt! ....... selber schuld!
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von kundenorientiertem und wirtschaftlichem Arbeiten kann ich im WaffG nix lesen. also geht das einen SB mal so GARNIX an! er darf eine persönliche Meinung haben, diese auch äußern, aber danach verwaltungshandeln darf er eben mal gargarnicht!
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ja und? ist das Dein Problem oder seins? er zahlt dafür, also NICHT Deins! den Rest regelt 2/6 und dafür ist er sachkundig.
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--edit-- Zeit zu schade für, ganz echt.
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wozu? man kann doch hier und im Nachbarthread wunderbar nachlesen, dass das NWR(-Programm) das automatisch so macht, wie Du es für falsch hältst! also verstößt das NWR jetzt gegen das WaffG?......ich vermute eher hier liegt bei Dir ein gedanklicher(/logischer) Fehler vor. mit vorweihnachtlichen Grüßen
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und bei rot über die ampel ist auch verboten .....
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so ein Schwachsinn! JEDE Erwerbsbrechtigung für einen Sportschützen hat sich 2/6 unterzuordnen! egal wann und in welcher Form diese erteilt wurde oder wie lange diese gültig sein mag. das ist GESETZ! das Geschwafel ist ohne jede Substanz und auf welche gesetzlichen Regelungen beruft er sich dabei? auf KEINE! und warum? weil er sich die nur denkt......"für meine Behörde"?...ja ne is klar...... "den gesetzlichen Vorschriften widersprechen"? nein, im Gegenteil, es würde diesen ausdrücklich entsprechen!
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Stahlelemente (Gelenkösen und Dochthalter) der Kette haben doch garkeinen Kontakt zum Lauf oder der Mündung. aber die Kettenglieder (Knubbel, Perlen oder wie auch immer man die bezeichnen will) aus Aluminium sind das Problem. Aluminium ist nicht härter als Stahl, also wo sollte das Problem sein ? Aluminium läuft an, es oxidiert (wird beim Eloxieren ja absichtlich als Oberfläschenschutz/-härtung gemacht), dabei bildet sich Aluminiumoxid, sprich Korund, das ist eines der härtesten Minerale das wir kennen, uA verwendet für Schlief- und Trennwerkzeuge! das dann immer schön an der gleichen Stelle über die Laufmündung gezogen.....lecker..... Messing und Bronze, auch von vorne, sind dagegen ein Fliegenschiß! jeder Schuß durch den Lauf - über/durch den Dreck/Schmauch des verhergehenden Schusses - schadet mehr!
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ich vermute eine Fehlinformation oder eine Fehlinterpretation seitens des SB. bei meiner Behörde (ebenfalls Baden-Württemberg), und den umliegenden Behörden, ist das definitiv nicht so! und das weiß ich, weil einige meiner Schützenkammeraden das zZ intensivst nutzen, Stichtaggenau!
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in diesem Punkt ist weder das Gesetz noch die VwV schwammig. ein Voreintrag hat mit dem Erwerbsstreckungsgebot GARNIX zu tun. auf die gelbe WBK (also Dauererwerbserlaubnis vorbehaltlich 2/6) wurde ja schon hingewiesen. ein Voreintrag ist diesbezüglich nix anderes! der Antragsteller/Waffenerwerber hat sachkundig zu sein, d.h. 2/6 zu kennen - und zu befolgen! - sonst gibts Ärger. alles Weitere kann der Behörde schnurzpiepegal sein. wer sich einen Voreintrag innerhalb der Frist der Erwerbsstreckung ausstellen lässt ist selbst schuld, aber nur dahingehend, dass er sich den Erwerbszeitraum auf den Voreintrag (12 Monate) selbst beschränkt, aber auch das hat die Behörde nicht zu interessieren. der Antragsteller ist sachkundig und sich dessen voll bewusst! auch ist von der Behörde (wie von Fyodor beschrieben) nicht zu beanstanden, sich 10 Voreinträge ausstellen zu lassen, selbst wenn davon idR nur max. 4 zum Tragen kommen.
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das gehtet nicht........alzi hat Google kaputt gemacht.....drum muss er das fragen...
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nö! ist es in BW nicht! es sei denn Du meinst mit BW den Bayrischen Wald.......
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im WaffG "Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden." die WaffVwV und nicht die AWaffV führt dazu aus "d. h. der Antragsteller darf in seiner Eigenschaft als Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro Halbjahr erwerben. ........ Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK." zum einen gibts hier hinsichtlich der Begrifflichkeiten eine Inkonsistenz, dann setzt nach WaffVwV der allerallererste Waffenerwerb überhaupt diese Frist erstmalig in Lauf. d.h. jeder Waffenerwerb setzt diese Frist wieder in Lauf. Deine Interpretation mit den 6-Monatszeiträumen würde dem Wortlaut "innerhalb von 6 Monaten" widersprechen, denn am 1. Oktober dürften 2 weitere Waffen erworben werden, was aber zusammen mit dem Waffenerwerb vom 1. Mai dann 3 Waffenerwerbe innerhalb von 6 Monaten wären! gängige Praxis ist doch viel eher und mit dem WaffG & der WaffVwV vereinbar, so wie in der Abbildung von @wede !!
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mags Du noch ausführen um welche "bestimmte Inhaltsstoffe" es sich dabei handelt?