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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. ein Bedürfnis hat der Verein glaubhaft zu machen, hier aber nach §8 und dann ist der Verband erstmal raus. wieviele und welche Waffen erworben werden sollen/können/dürfen....... liegt dann am jeweiligen Verhandlungsgeschick. idR bedarf es dann auch eines Voreintrages, ABER wenn die Waffe eh schon parat liegt, dann KANN die Behörde doch (kundenfreudlicherweise, in NRW das aber wohl grundsätzlich nicht!) auch darauf verzichten....bzw. erledigt das zusammen mit der Erwerbseintragung....Gebühren für Voreintrag werden trotzdem idR erhoben.... der Ordnung halber.....
  2. so einen tread (mit diesem "Problem") hatten wir bereits vor nicht allzulanger Zeit...und wenn ich mich recht entsinne...........entwickelte er sich exakt so wie jetzt auch dieser wieder!
  3. nicht wirklich, hängt aber an der damaligen Art und Weise, wie die Sachkunde nachgewiesen werden konnte. ausserdem zeitlich sehr nah an der damaligen Überarbeitung des WaffG.
  4. Trag was zum Wissen bei oder shut up. bearbeitet Freitag um 16:15 von EBR spam wenn man jetzt noch erkennen könnte was vom Moderator stammt und was von mir..... ...nicht dass mir noch jemand eine unangemessene Ausdrucksweise (z.B. gegenüber anderen Forennutzern) unterstellt! vielen und herzlichsten Dank.
  5. Trag was zum Wissen bei oder shut up.
  6. Dich hatte ich nicht gefragt.
  7. Du weißt seit wann es die Sachkunde gibt, ...bzw. seit wann eine solche erforderlich ist?
  8. bestimme das genau und gib Dir die Antwort selbst........
  9. ist das Alles? ist das wirklich Alles? ..........omg........
  10. aber auch nicht auf jedem Amt. manche sind da sehr sehr eigen bei dem Thema!
  11. seine Aussage macht nur insofern Sinn, dass die Munitionserwerbsberechtigung günstiger wäre, vorausgesetzt der UHR wird sowieso angeschafft (ode rist bereits vorhanden) und die Mun.Berechtigung für das WS wäre mit höheren Kosten verbunden. ansonsten wäre die Aussage für den ......
  12. ...in dem man das selbst(ändig) erledigt! ....eine gewisse Eigeninitiative kann man ja erkennen....einfach so weitermachen! lesen bildet: WaffG AWaffV WaffVwV Sportordnung und Richtlinien des Verbandes ... dann ist schon mal das allerallermeiste an Fragen beantwortet ... für den Feinschliff dann ab in ein Forum! (dann kann man auch selbst leicht erkennen wer - wie auch in diesem thread mal wieder - nur Halbwissen und Falschwissen absondert) wer glaubt dieses Wissen in einem Sachkundekurs zu erlangen oder die Sachverhalte wirklich erklärt zu bekommen, glaubt auch noch an den Weihnachtsmann. auch kann man getrost über 90% des Geblubbers an Stammtischen (zu diesem Thema) in die Tonne treten.
  13. ja ne is klar....... und so schön zum thema......und im Kontext.......
  14. dann geh aufs Amt und sag "§8 WaffG"....... ... dann gibts die Flobert auch auf grün. das "Formular" gibts übrigens auch in der WaffVordruckVwV! ...kann man auch ganz toll vorzeigen...
  15. echt jetzt? Du weißt aber schon, dass es in unserem Land noch Gesetze ausserhalb des Wafferechts gibt? manchmal sollte man echt erstmal nachdenken, bevor man einfach so nen Mist schreibt!
  16. wenn mans mit sich machen lässt! ......einfach raus da....... nur die dümmsten Kälber wählen ihren Metzger selber.
  17. jetzt schrieb ich mal was, das weder Interpretation oder irgendwelcher wirren Gedankeakrobatik bedarf ...... einfach nur genau so wörtlich gemeint ...... versteht er es wieder nicht .... machmal ist einfach einfach besser!
  18. ....hatte auch an Deinen Sachkundeausbilder gerichtet werden können. Der hätte dann auch gleich Deinen (Landes-)Verband nachschulen können! und das gleich in zweierlei Hinsicht. idR ja ........, aber kann passieren! blos nicht!
  19. ist egal, auf den ersten Blick hat die verantwortliche Aufsicht versagt! wenn jemand vor die Mündung einer Waffe tritt, hat keiner den Finger an einer Waffe zu haben....sonst "löst" sich wie hier wieder mal der sprichwörtliche Schuß ganz "unbeabsichtigt"......... ...gerade Anfänger und Laien bedürfen eben einer intensiveren Betreuung!
  20. AWaffV §33 .....zum Nachlesen.....
  21. dieses "manchmal" tendiert aber neuerdings sehr stark gegen 0%.
  22. die werden nicht "eingezogen"! zuerst wird irgendwann Dein Bedürfnis angezweifelt, dann wird Dein Bedürfnis geprüft. danach wird dann vmtl. die Erlaubnis (WBK) widerrufen, verbunden mit der Aufforderung Deine Waffen einem Berechtigten zu überlassen oder unbrauchbar zu machen.
  23. ich hab noch nicht! ... es sind die waffenrechtlichen Vorschriften einzuhalten ... egal wie man das handhabt ... sobald was weg kommt, ist man am Arsch! davor juckts keinen ...
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