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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. tja, hätte er den Schuß richtig fest gemacht, hätte der sich auch nicht einfach so gelöst. Pfusch!
  2. untertänigst wie immer natürlich, weil Du hast ja nix zu verbergen! ich bewahre gemäß den bestehenden waffenrechtlichen Vorschriften auf. das hat meine Behörde von mir schriftlich bei jedem waffenrechtichen Antrag bekommen, also inzwischen mehrfach. daran hat sich nichts geändert! Soll erfüllt.
  3. melden macht frei! apropos..... frag doch mal die "Praxis"
  4. ja, man darf dabei nur die Bedingungen/Voraussetzungen für die Erlaubnis (= Ausnahme vom Generalverbot) nicht ausser Acht lassen. und genau hier befinden wir uns: was ist noch im Rahmen des anerkannten Bedürfnisses. wenn hier auf genehmigte Sportodnung abgezielt wird, dann wäre (ganz streng gesehen) beispielsweise die Teilnahme an Auslands-IPSC Wettkämpfen nicht gedeckt, sobald es Abweichungen (ich will hier nicht konkreter werden!!) von der dt. Sportordnung gibt, welche in dt. ein Verbot begründen.
  5. wobei Du hier hinsichtlich des deutschen Waffenrechts wohl irrst. denn das dt. Waffenrecht lebt vom Erlaubnisvorbehalt. grundsätzlich ist erstmal ALLES verboten, jedoch unter bestimmten Umständen einiges erlaubt, wobei der erlaubte Bereich teilweise widerum explizit beschränkt wird.
  6. hmmmmmm es gibt im deutschen Rechtssystem Bereiche, in denen ein Verstoß gegen dieses Recht im Ausland (also eigentlich ausserhalb des Geltungsbereiches dieses Rechts) dann in Deutschland geahndet werden kann und wird. in Analogie dazu ....... der Strick liegt bereit.
  7. alzi

    Waffensachkunde

    ne, weil manche Dinge einfach Schwachsinn sind! Für meine JuBaLi wurde ein Erste-Hilfe Nachweis gefordert, nicht älter als 12 Monate. Durfte ich mir dann 16 UE lang den Arsch plattsitzen. Was gabs Neues seit dem Kurs für meinen Führerschein? NULL! verschenkte Lebenszeit! nur dass mir dann, nach den 16 UE, jemand einen Stempel auf den Nachweis haut zum Beweis dass ich auch wirklich die 16 UE ABGESESSEN habe. Gegen Ende der Dia-Show (die letzten 4 UE) haben wir der Dozentin den Text zu den Bildern geliefert. ich bin weder Rettungssänitäter noch Notfallarzt. ich bin ja nun auch nicht grade ein 2. Einstein, aber das Bisschen geht schon noch. Also der Sinn? KEINER? gekostet hats trotzdem. vor Allem Lebenszeit. das Lustige dran.... ein paar Monate später haben sie die Anforderungen auf 12 UE gesenkt......das Sitzfleisch wirds danken.....SINN? keiner! denn, ob nun 12 oder 16 UE........ 1 (in Worten. EINE) UE hätte auch genügt und würde 15 bzw. 11 UE leeres und aufgeblasenes Geschwafel sparen. über den Sinn von Erste-Hilfe-Kenntnissen brauchen wir nicht diskutieren....... es gibt aber auch Leute (und das nicht wenige), die sich nach dem ersten Blutstropfen gleich daneben legen, da hilft dann auch keine Auffrischung jedes Jahr. letzte Woche beim Facharzt...... ja hier Merkblatt bitte lesen.... "kenn ich noch vom Letzten Mal, grade mal ein Jahr her"..... LESEN!!!!! das müssen alle.... beim querlesen alle 3 (DREI) Schlagworte - welch Wunder - gefunden, die da drin sein müssen.......die hätte ich aber auch so parat gehabt! bin zwar kein 2. Einstein, aber mein IQ ist auch nicht grade einstellig. soll ich mit der Waffensachkunde (wie mancherorts vermittelt) fortfahren? 27er-Fachkunde? ....... verschenkte Lebenszeit!.....nur für den besch....eidenen Stempel!..... und das für viel Geld! wer sich wirklich - auch nur etwas - interessiert, der hat das auch so drauf! ...in CH und A himmeln sich die Leute ja auch zu dutzenden ohne sowas tolles... Fazit: man muss es nicht übertreiben.....selbst wenn es im Prinzip sinnvoll WÄRE......in der - eingentümlich deutsch - praktizierten Art aber einfach nicht ist!
  8. alzi

    Waffensachkunde

    also der Witz ist mir jetzt entgangen......
  9. alzi

    Waffensachkunde

    aso ja....... Abitur.......Berufsabschluß........Studienabschlußprüfungen......... ... ich geh mich dann mal anmelden ... aber soll ich jetzt zum DRK, den Johannitern, Maltesern....oder besser gleich in eine UNiklinik? aber nur wenn die Ärzte dort durch ein neues Studium ihre Aprobation erneuert haben.
  10. alzi

    Waffensachkunde

    ja genau! und eine Führerscheinwiederholungsprüfung! was da alles passieren könnte. und eine Waffensachkundewiederholungsprüfung! und mit Waffen erst. und eine Sprengstofffachkundewiederholungsprüfung! noch schlimmer. und eine Wiederholung der Jägerprüfung! die armen Bambis. und ..... ja ne is klar ....
  11. Blödsinn ist und bleibt Blödsinn! egal vom wem er stammt. Edit: wer so einen Schwachsinn verzapft, sollte weder einen Sachkundelehrgang, noch einen Verein leiten. ......nur meine private und ganz persönliche Meinung.
  12. auch da kann das WaffG helfen... beispielsweise in §12
  13. alzi

    Waffensachkunde

    es wurden Sportschützen sogar schon Sachkundenachweise NUR für Druckluftwaffen ausgestellt...... das ist D!!!! da gibts nichts das es nicht gibt! @JackAubrey manche Deiner Äußerungen (auch in diesem thread wieder) lassen mich doch wirklich daran zweifeln, dass Du eine deutsche Waffensachkunde oder gar WBK hast! unglaublich was man da immer wieder lesen darf......
  14. in diversen offiziellen Verlautbarungen war ja in den letzten Jahren immer wieder mal zu lesen, dass die Zahl der illegal besessenen Waffen, die der legal besessenen Waffen um den Faktor 3-4 übersteigt. gehen wir jetzt (der Einfachheit halber) davon aus, dass die Waffendichte (Waffen pro Waffenbesitzer) ungefähr der der Legal-Waffenbesitzer entspricht, dann wird bei 75-80% der Waffenbesitzer die Aufbewahrung überhaupt nicht (bzw. noch nichtmal ansatzweise) kontrolliert, geschweige denn dass dies überhaupt versucht wird. das ist ein krasses Mißverhältnis! und es wird nur die eine GESETZESTREUE Minderheit von 20-25% der Waffenbesitzer - über die Maßen! - schikaniert. das ist eine staatliche verordnete Schikane und Diskriminierung! ...... einer mehr als gesetzestreuen Minderheit...... ...einfach mal durch den Kopf gehen lassen...kann mir nicht vorstellen, dass das verfassungskonform sein kann! inzwischen gibts doch die Möglichkeit von "Verbandsklagen" in Deutschland.........also Verbandsfutzis....Ärsche aus den Sesseln!
  15. alzi

    Waffensachkunde

    für IPSC mit Kurzwaffen (Pistolen/Revolver) sollte diese Sachkunde ausreichend sein. seit 2010 hat sich da auch nix gravierendes geändert. falls mal LW angeschafft werden sollten...... dann ist halt ne weitere/neue/umfassende Sachkunde fällig. ausser der/die SB kann nicht lesen und es flutscht so durch.......aber eher unwahrscheinlich......zumal aufgrund der neuerlichen Beführwortungserfordernisse in diversen (Landes-)Verbänden.
  16. wenn ich hier jetzt schreiben würde, dass Du Dich irrst, wäre das unserer Sache wenig dienlich.
  17. ..... wow ...... Blinde und Farbe .... ...träum halt weiter...
  18. ist nicht mein Aufgabenbereich, diesbezüglich darf ich garkeine Daten erheben....hilft auch keine Einverständniserklärung.
  19. darf ich nicht, ist mir verboten! DSGVO! ausserdem ist das nicht meine Aufgabe, sondern die der jeweiligen Behörden, denn die haben dafür zu sorgen dass auch in dieser Beziehung eine Gleichbehandlung ALLER Waffenbeitzer gewährleistet ist. so will es das Gesetz! ich hab den Rotz von WaffG nicht verbrochen.......ich werde nur mal wieder diskriminiert..... aber bei mir juckt das keine Sau!
  20. ne, die Illegal-Waffen-Besitzer müssen das auch.......rein theoretisch!....... daraum plädiere ich schon lange für FLÄCHENDECKENDE Aufbewahrungskontrollen! warum? Gleichbehandlungsgrundsatz! die Illegal-Waffen-Besiter werden nämlich nicht anlasslos kontrolliert, obwohl auch die gesetzeskonform aufbewahren müssen! eindeutiger Rechtsbruch durch Diskriminierung!
  21. und bei so nem internationen Dings, das im D stattfindet, gibts den Ermessensspielraum dann nicht? das deutsche WaffG gilt in ganz D und IMMER! und auch immer in gleicher Form, wenn es um minderjährige und GK im Schießsport geht. zum einen greift auch hier das WaffG ganz....... und ein schlechtes Beispiel ist es zudem, da kein Schießsport! das ist ja grade die Krux am teutschen Waffenrecht.........nicht entweder-oder, sondern sowohl-als-auch-aber-nicht-immer-für-jeden-und-schon-garnicht-für-alle-gleich.
  22. .....sachkundig sein. auch wenn das nur bedeutet, dass man mal selbst das WaffG - hinsichtlich dieser Fragestellung - liest. "Kampfmesser", gibts das im WaffG ? Feststehende Klinge, unter 12 cm. wo ist da jetzt wieder ......... das wirst Du dann bei der Kontrolle erfahren
  23. dann darf ich Dein Wissen erweitern: während dem Abgleich der Seriennummern bei der Aufbewahrungskontrolle hat der nette Mann von der Kontrolltruppe an einer Munitionsschachten, die ausserhalb des Tresors lag, rumgefingert mit "sind da Patronen drin?". dem hab ich auf die Finger geklopft und verdeutlicht, dass er gefälligst zu fragen hat, bevor er was anfasst und ich ihm dann gerne zeige, dass in der Schachtel keine Munition ist, sondern nur leere Hülsen.
  24. wie schon geschrieben, es kommt drauf an WAS Dir da bescheinigt wurde! im Zweifel frag die für Dich zuständige Waffenrechtsbehörde. das interessiert in dem Zusammenhang keinen.
  25. wenn das eine Waffensachkunde (Bewacher blablabla) nach §sowieso* WaffG in Vbdg. mit §irgendso* AWaffV ist (so wie das den SpoSchü auch bescheinigt gehört), dann gilt die idR., denn die ist dann "allgemein" gültig, also kein nein. * = nur zu faul das jetzt explizit nachzusehen!
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