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alzi

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  1. um das "warum" gings ja nicht, sondern "ob man darf". wer wirklich sachkundig ist, dem sticht sofort ins Hirn "geh ich mit ihm aufn Stand, da darf er auf jeden Fall und ich muss mir keinen Kopp machen" .....wer aber nur einen Sachkundenachweis sein eigen nennt und/oder in (s)einem Verein keinen kennt, der rennt halt in ein Forum.
  2. das Kompliment MUSS ich zurück geben. @MichaSailor auch 1984 bedurfte es schon einer Sachkunde..... und sogar davor auch. und selbst WENN......es wurde noch keinem verboten sich selbst sachkundig zu halten oder gar zu machen bzw. zu werden. bei den Verkehrsregeln sperrt sich da doch auch keiner. und ja, idR passiert da auch nix...... nicht nach 2 Jahren, nicht nach 5, oder 10 oder 30 oder 50......
  3. dann wäre die Zustandsbeschreibung "ungeladen" automatisch gegeben und nicht explizit erwähnenswert ...
  4. ... ja stimmt..... als ich beim Bund war, haben se auf Wache auch mal (zum Glück nur) ne arme unschuldige Spülmaschine im Bunker erschossen..... ... so ganz ala "high noon" ...
  5. ich habe auch erst verwundert geguckt, als ich zum ersten Mal von Elternsprechstunden an Universitäten erfahren habe...... ... warts ab!
  6. einmal....... und dann steht Mutti auf der Matte...... Dir ist schon klar, wie alt die heutzutage sind? das ist egal wo..... reiner Kindergarten!
  7. also mir würde da gleich einfallen, warum das nicht wirklich geht. überlag mal mit...... (ich will der Antwort bzw. Überlegung ja nicht vorgreifen, aber Du hast schon ein 2-Split!) und wenn Du rote Punkte willst...... Edding. ganz einfach ..... bau halt so ne Anlage rein!
  8. und der Verbandswechsel macht ihn dann auch sachkundig? ALLE in den BDS! aber zackig!
  9. aber die mehrschüssigen nicht unbedingt Halbautomaten. ...z.B. ....
  10. wäre das schön, wenn alle Erlaubnisinhaber auch tatsächlich sachkundig wären und das auch entsprechend artikulieren könnten. @German .... vergebene Mühe .....
  11. da hätte er das lernen KÖNNEN! denn nach .... ...ist davon auszugehen, dass er schon einen Sachkundenachweis besitzt...... wie man aber mal wieder sieht, keinesfalls deswegen auch sachkundig sein muss.
  12. nö, das sagt er nicht!
  13. bei der Aussage: kann man ja von einem Sportschützen ausgehen. und ich muss hier @German bepflichten....... was wird denn da eigentlich noch an Sachkunde vermittelt, wenn dauernd solche pillepalle-"Probleme" gewälzt werden müssen? kein Wunder werden inzwischen reihenweise die Sachkundeausbilder zur "Weiterbildung" von den Verbänden einberufen.
  14. ja, die bekommt und besitz in D aber nur jemand mit einer entsprechenden Erlaubnis. mit dieser Erlaubnis ist idR auch eine Sachkunde verbunden und derjenige weiß dann auch, dass er die nicht in einer "slam gun" abschießen darf, solange die keinen gültigen Beschuß hat. ...also ALLES geregelt in D... ich seh da kein Problem.....weil das in D keiner tun würde der eine waffenrechtliche Erlaubnis hat....... dem Rest ist es egal.....und wenn die erwischt werden ist es dem anderen Rest auch ziemlich egal..... bissl Zeigefingerwedel und "dududu"... das wars dann.... nächstes Thema?
  15. sorry, aber wer da mit Ratenzahlung kommt als Käufer......und dann darfs seine Holde nicht mitbekommen...... ähm......nö, würde ich nicht mitmachen. ....... egal was da schief geht, als Verkäufer hat man da immer den Ärger ....... verlorene Lebenszeit!
  16. Die kennt der doch sowieso, die Behörde gibt doch nur das ok, dass es auch wirklich i.O. ist.
  17. und das Reiten in all seinen Variationen! ..... sieht man u.A. heute noch am modernen Fünfkampf ....
  18. aber extremst sachlich und mehr als zurückhaltend!
  19. "illegal"........da kann man nix machen...... ....juckt keinen.... ....wieder kein böser Sportschießer.
  20. den gibts auch bei der Behörde, beim Verband und bei der Sachkunde... ...aber das weißt Du ja schon alles! ....und was Du so alles wirklich weißt......wobei darf man Dir denn sonst noch das Patschehändchen halten ...... und führen? was sind denn das für Ferien? ... wo ist mein Baldrian....
  21. "kommuniziert" wird da schon, nur eben nicht über das "Tagesgeschäft"......
  22. ja ne, is klar. wenn Du so toll sachkundig bist und Du die Antworten auf Deine Fragen schon kennst, warum stellst Du sie dann? ich bin raus...... ......es müssen wohl schon wieder Ferien sein!
  23. wo hast Du Deine Sachkunde her? Spaß beiseite........ die Behörde fragt die einschlägigen Register ab, und wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass eine Zuverlässigkeit und/oder persönliche Eignung nicht gegeben wären, dann wird Sie Dir das kund tun, sprich Deinen Antrag ablehnen. Einen Waffenschrank brauchst Du rein formal erst vor dem konkreten Waffenerwerb, die meisten Behörden haben aber gerne schon einen Nachweis darüber bei Antragstellung. Keinen Ansprechpartner im Verein mit dem man sich hierzu austauschen könnte und wo die "Eigenarten" der lokalen Behörde bekannt sind? Man kann sich über derartige Themen aber auch schon in Vorfeld mit seiner Behörde austauschen. .....sollte dabei aber tunlichst vermeiden, den Eindruck zu erwecken nicht ausreichend sachkundig zu sein. Edit: falls deinerseits Bedenken bestehen, hinsichtlich Deiner Zuverlässigkeit bzw. persönlichen Eignung, dann würde ich das im Vorfeld mit der Behörde abklären! mir kreiselt irgendwie der Begriff "Ferien" im Hinterkopf......weiß nicht warum
  24. Du bist nur deswegen offensichtlich irritiert und noch immer in irriger Annahme, weil Du noch immer nicht wirklich die mehrfach benannten Quellentexte gelesen und/oder diese nicht verstanden hast. lass die Finger von meta-Daten das verwirrt nur mehr als es hilft!
  25. Eine Waffe hat kein Bedürfnis, dieses liegt beim Erlaubnisinhaber. Nach diesem richtet sich auch die Nutzung (Verwendbarkeit) jeder Waffe durch den Erlaubnisinhaber. Und man darf mehr als ein Bedürfnis haben!
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