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alzi

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  1. ja, die bekommt und besitz in D aber nur jemand mit einer entsprechenden Erlaubnis. mit dieser Erlaubnis ist idR auch eine Sachkunde verbunden und derjenige weiß dann auch, dass er die nicht in einer "slam gun" abschießen darf, solange die keinen gültigen Beschuß hat. ...also ALLES geregelt in D... ich seh da kein Problem.....weil das in D keiner tun würde der eine waffenrechtliche Erlaubnis hat....... dem Rest ist es egal.....und wenn die erwischt werden ist es dem anderen Rest auch ziemlich egal..... bissl Zeigefingerwedel und "dududu"... das wars dann.... nächstes Thema?
  2. sorry, aber wer da mit Ratenzahlung kommt als Käufer......und dann darfs seine Holde nicht mitbekommen...... ähm......nö, würde ich nicht mitmachen. ....... egal was da schief geht, als Verkäufer hat man da immer den Ärger ....... verlorene Lebenszeit!
  3. Die kennt der doch sowieso, die Behörde gibt doch nur das ok, dass es auch wirklich i.O. ist.
  4. und das Reiten in all seinen Variationen! ..... sieht man u.A. heute noch am modernen Fünfkampf ....
  5. aber extremst sachlich und mehr als zurückhaltend!
  6. "illegal"........da kann man nix machen...... ....juckt keinen.... ....wieder kein böser Sportschießer.
  7. den gibts auch bei der Behörde, beim Verband und bei der Sachkunde... ...aber das weißt Du ja schon alles! ....und was Du so alles wirklich weißt......wobei darf man Dir denn sonst noch das Patschehändchen halten ...... und führen? was sind denn das für Ferien? ... wo ist mein Baldrian....
  8. "kommuniziert" wird da schon, nur eben nicht über das "Tagesgeschäft"......
  9. ja ne, is klar. wenn Du so toll sachkundig bist und Du die Antworten auf Deine Fragen schon kennst, warum stellst Du sie dann? ich bin raus...... ......es müssen wohl schon wieder Ferien sein!
  10. wo hast Du Deine Sachkunde her? Spaß beiseite........ die Behörde fragt die einschlägigen Register ab, und wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass eine Zuverlässigkeit und/oder persönliche Eignung nicht gegeben wären, dann wird Sie Dir das kund tun, sprich Deinen Antrag ablehnen. Einen Waffenschrank brauchst Du rein formal erst vor dem konkreten Waffenerwerb, die meisten Behörden haben aber gerne schon einen Nachweis darüber bei Antragstellung. Keinen Ansprechpartner im Verein mit dem man sich hierzu austauschen könnte und wo die "Eigenarten" der lokalen Behörde bekannt sind? Man kann sich über derartige Themen aber auch schon in Vorfeld mit seiner Behörde austauschen. .....sollte dabei aber tunlichst vermeiden, den Eindruck zu erwecken nicht ausreichend sachkundig zu sein. Edit: falls deinerseits Bedenken bestehen, hinsichtlich Deiner Zuverlässigkeit bzw. persönlichen Eignung, dann würde ich das im Vorfeld mit der Behörde abklären! mir kreiselt irgendwie der Begriff "Ferien" im Hinterkopf......weiß nicht warum
  11. Du bist nur deswegen offensichtlich irritiert und noch immer in irriger Annahme, weil Du noch immer nicht wirklich die mehrfach benannten Quellentexte gelesen und/oder diese nicht verstanden hast. lass die Finger von meta-Daten das verwirrt nur mehr als es hilft!
  12. Eine Waffe hat kein Bedürfnis, dieses liegt beim Erlaubnisinhaber. Nach diesem richtet sich auch die Nutzung (Verwendbarkeit) jeder Waffe durch den Erlaubnisinhaber. Und man darf mehr als ein Bedürfnis haben!
  13. wenn Du Dich dann mal entschieden hast, was Du willst und was Du meinst, dann versuchs doch einfach nochmal...... so ist das witzlos!
  14. ja, aber Du musst nicht unendliche Monate warten. waren das 3 Monate? dann kannst Du wegen Untätigkeit klagen. in BW hast Du ein Recht nach dieser Zeit einen Bescheid zu erhalten, erfolgt das nicht, dann Untätigkeit. ....und wenns nur ein Zwischenbescheid ist, dann haben sie Dich aber wenigstens darüber zu informieren, dass sie die normale Frist nicht einhalten können. (falls abschlägig bescheiden musst Du in BW inzwischen doch wohl sowieso klagen, weils in dem Bereich kein Widerspruchsverfahren mehr gibt. mag mich aber auch irren!) sehr beliebt ist es die Verzögerung auf die Zuverlässigkeitsüberprüfung zu schieben, die in BW wohl inzwischen komplett über das LKA läuft und sich dort alles staut.......kann man glauben oder nicht..... weil es staut sich nicht für jede Behörde und auch nicht immer..... ....clevere (serviceorientierte) Behördenmitarbeiter stellen die Erlaubnis (idR Voreintrag) in solchen Fällen dann vorläufig bzw. unter Vorbehalt aus. (die brauchen den Vorgang dann nur noch abhaken/ablegen, wenn endlich alle Unterlagen da sind)..... andere fangen dann erst (wieder!) an .... komischerweise entscheiden sich die Leute auf den sowieso schon überlasteten Ämtern gerne für den 2. Weg.......
  15. wer es GENAU wissen will, der liest die entsprechenden Richtlinien des (Teil-)Verbandes. gibts diese nicht.......
  16. darum lernt man nicht mit meta-Daten. die können auch mal überholt, ungenau oder mies "interpretiert" sein lies die entsprechenden Texte in WaffG und AWaffV!
  17. bin zwar nicht der Waffen Tony, aber wer lesen kann, der findet das in §15 WaffG.
  18. 3x NEIN! schreib doch nicht immer so einen Mist! werde endlich sachkundig! und das (je nach Erlaubniskonstellation) waffenrechtlich absolut untadelig.
  19. falsch! und jetzt lasst doch bitte das DSB-bashing. auch im DSB wird GK geschossen und das in den unteren Ebenen regional zuweilen überwiegend bis fast ausschließlich. welche Verbände bieten beispielsweise nochmal Rundenwettkämpfe (auch GK) an? der HSV ist auch nicht der DSB, Hessen ist ein Fall für sich! und hier geht es um EINEN Verein in Hessen, und dieser Verein hat das für sich und seinen Stand so beschlossen. warum auch immer, is jetzt erstmal so! nur mal hypothetisch..... den DSB gäbe es morgen nicht mehr..... dann dürft ihr übermorgen ALLES abgeben. schnurzpiepegal wieviele Mitglieder die "GK"-Verbände zusammen dann an Mitgliedern haben......
  20. die wissen das, und lügen das sehenden Auges ins Gesetz rein...... ist ja nicht das erste Mal, dass sowas (restriktiveres Gesetz) keine Kosten verursacht.... ...verkauft sich aber nach innen und aussen besser... die Hemmung hinsichtlich "Hand hoch für Zustimmung" sinkt....
  21. aber sachkundig bist Du schon ? .....oder hast Du nur einen Sachkundenachweis...... wie gesetzlich gefordert.....
  22. seit der entsprechenden Stelle in der WaffVwV (2012?), wonach für JEDE Waffe - bei entsprechendem Wunsch - eine separate WBK ausgestellt werden soll/kann/darf ..... hat sich dieses Thema ("gelbe WBK voll", neuer Bedürfnisnachweis) eh erledigt.
  23. so isses!......idR kräht da auch kein Hahn nach ..... manche Behörden mögen aber keine jungfräulichen/leeren gelben WBKs, und zweifeln dann regelmäßig den Fortbestand eines entsprechenden Bedürfnisses an... ... weil eigentlich ist die Erlaubnis ja unbefristet ...
  24. nö, nix bedürfnisfrei! nur erlaubnisfreier Erwerb unter bestimmten Bedingungen! es wird idR das Bedürfnis der Grundwaffe zugrunde gelegt, darum erleichterter/erlaubnisfreier Erwerb. Edit: unbeschadet der Eintragungspflicht = Besitz nicht erlaubnisfrei.
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