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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. achso....NRW...... ...oje oje... auf die Antwort bin ich gespannt!
  2. WaffG müssen Die ja nicht kennen, aber die WaffVwV schon! .....tun sie ja aber wohl auch nicht....
  3. man muss insofern differenzieren, ob es sich um eine Erlaubnis handelt, die unter den "alten" Bedingungen erteilt wurde und in diesem Umfang weiterbesteht, oder um den Vollzug des WaffG, hier Bedürfniserhalt bzw. Bedürfnisprüfung. hinsichtlich Bedürfniserhalt (und Bedürfnisprüfung) hat sich etwas geändert und das gilt fortan; das berührt aber die ursprünglich erteilte Erlaubnis (und deren Umfang) erstmal nicht.
  4. kenne ich, inkl. gejammer und geheule! nur "vergessen" wird da nix... da gehts mehr ums "nicht wahrhaben wollen". .....und das obwohl wir sie bei uns im Verein schon seit Jahren, bei entsprechender Gelegenheit, immer wieder darauf hinweisen.....
  5. nö. jeder sachkundige weiß, dass Waffen und Munition den CIP-Vorgaben genügen müssen. es sind keine spezifischen Wiederladekenntnisse erforderlich. Das hat der Hersteller/Wiederlader zu gewährleisten und nicht die Aufsicht zu überprüfen. insofern kein Problem. VL ist da bissl was Anderes, wobei ich der extrem restriktiven Sichtweise von MarkF nicht folgen würde, denn auch hier hat sich der Schütze an die rechtlichen Vorgaben zu halten, und der Schütze (bzw. Erlaubnisinhaber nach §27 SprengG) hat diese speziellen Regularien auch zu kennen. Die Aufsicht muss nur den sicheren, allgemeinen Schießbetrieb gewährleisten. sonst dürfte unter "meiner" Aufsicht auch niemand schießen, mit dessen Waffe (Handhabung, etc. pp.) ich nicht persönlich vertraut wäre, oder ich mit der entsprechenden Disziplin nicht vertraut bin. mMn eine arg übertriebene Sichtweise ... denn niemand kennt alle Waffen und alle Disziplinen. Edit: ohne jetzt einen Nebenkriegsschauplatz eröffnen zu wollen: eine rechtlich einwandfreie Aufsichtführung scheitert idR und nach meiner Erfahrung ganz wo anders und lange bevor überhaupt jemand den Stand betritt. (das solls auch schon gewesen sein!)
  6. v.A. auf die Streichung des §8 Abs.2 WaffG im Jahre 2009 ... ... und dem bestehenden §14 Abs.2 WaffG ("und Besitz").
  7. Verpflichtung des Vereins nach 15/5 bezieht sich nicht auf "Aktivität", sondern eindeutig und nur auf die Mitgliedschaft: "(5) Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen." wobei hier den Vereinen (Datenschutz! etc.) geraten ist, den hervorgehobenen Teil zu berücksichtigen. Es gibt Vereine, da wird das gelegentlich so praktiziert, ich kenne einen solchen Fall. Leider! Die bloße Mitgliedschaft reicht zum Bedürfniserhalt schon seit längerer Zeit nicht mehr aus! Es ist eine - mehr oder weniger intensive - schießsportliche Aktivität gefordert, je nach Waffenbestand.
  8. ähm.........also.......hm....
  9. die Losnummer ist bei den aktuelleren Losen innen auf eine der Laschen gedruckt. bei den älteren war sie auf die Unterseite geprägt. auf dem 500er-Karton ist normal keine Losnummer. ....so ich mich da richtig erinnere....
  10. Du bist also auch irrtümlich davon ausgegangen, dass es sich um eine waffenrechtliche Fragestellung handelt........ Edit: nachdem der TE inzwischen bestätigte, dass eine waffenrechtliche Betrachtung hier nicht beabsichtigt war, kann man das nicht in die Bastelecke verschieben?
  11. möglich ist für einen Büxer auch, dir aus einem Hammer eine Knarre zu kneten! das macht der für Dich auch........wenn Du die entsprechenden Finanzmittel bereitstellen kannst. ....würde Dir diese Aussage auch genügen? apropos...... wo war da jetzt der waffenrechtliche Bezug bei der Frage?
  12. die Frage steht in "Waffenrecht" und nicht "Basteln", also geh ich von einem Ansinnen nach rechtlicher Klärung aus. das sollte der "Händler" leisten können. er besitzt die nötige Fachkunde. selbst wenn es um die technische Seite gehen sollte, dann sind die technischen Informationen und Vorgaben (Hersteller, Modell, Waffe, System, Kaliber) bislang nur dem Fragesteller und dem Händler bekannt. also wäre auch hier der Händler zu befragen, was die technische Machbarkeit angeht..... darum nochmal:
  13. und dieser Kamerad Fachmann kann Deine Frage nicht beantworten? hmmmmmm.....
  14. hast Du schon angerufen?
  15. alzi

    Ablauf zweit Waffe

    um so schlimmer ...... ... stellt sich an wie einer mit Ausnahmegenehmigung für LG ...
  16. im Prinzip könntest Du das selbst. Dichtungen und Kolben kann man (noch) bekommen. Problem ist der Schlüssel!
  17. wenn ich das richtig gelesen habe, WURDE der Voreintrag genutzt UND die Behörde hat den SD (Erwerb) sogar eingetragen (also Besitzberechtigung), nur kommt sie jetzt - nach Monaten - noch angedackelt... " öhm Du, so was das nicht gemeint ... "
  18. Waldspaziergang, Hund, Sauen, Apfel, 20cm Bowie mich würde es wundern, WENN da ein Freispruch drin wäre. den thread hast Du gelesen und die angesprochenen waffenrechtlichen Regelungen sind Dir gegenwärtig? ...ganz ohne Alu-Hut...
  19. und kapp den Anker, bevor Du in den Nahkampf mit den Sauen gehst!
  20. @Jack Aubrey hat mich herbefohlen: nein, lass den Schei$$ mit dem Bowie, Du bist nicht Crocodile Dundee! https://de.wikipedia.org/wiki/Tröte
  21. alzi

    Waffensachkunde

    ich kenn nur das TAED-System. Defi?....hmm, nicht dass ich mich allzusehr dran erinnern würde. es wäre aber möglich, dass da jemand war der gefühlt 2 Stunden lang die 4 (?) Bilder auf dem Koffer erklärt hat und dass man der Bandansage folgen soll. also AED: insofern die dreizige Neuerung: Bilderrätsel, das man auch in fast jedem Eingang zu einem öffentlichen Gebäude wieder sieht. ......und das man mit mehr als einstelligem IQ .....in 10 Sek. löst. man braucht nicht für Alles ne tagelange Aus- bzw. Weiterbildung. mit offenen Augen durchs Leben gehen reicht auch manchmal/manchem. ....aber ich glaube wir kommen (in den Details) doch etwas vom Thema ab
  22. alzi

    Waffensachkunde

    unbestritten! in der - eigentümlich deutsch - verordneten Art aber Schwachsinn! ....... ich vermute da dürfte auch Übereinstimmung herrschen.
  23. alzi

    Waffensachkunde

    ich darf Dir darauf mit einem Zitat antworten: ich auch nicht wirklich. das Allermeiste wusste ich schon zuvor, den Rest irgendwann danach....überwiegend alles selbst angeeignet. ich bezog mich auf UE, nicht Stunden, aber egal! es war bedeutend vor 2016! der o.g. war dann 2014. die einzige Neuerung war rein technischer Natur: Beamer statt Overhead-Projektor/Dia-Leinwand! die zweizige Neuerung: beim Dummy hat Hygiene eine Rolle gespielt.
  24. so isses! und ob man das nun berücksichtigt oder nicht, dann lässt man doch gefälligst wenigstens den Finger vom Abzug!
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