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...na über einen überdachten Sandkugelfang mit geschlossener Wanne brauchen wir uns nicht unterhalten... ...und über geschlossene Kugelfangkästen auch nicht... ...und über geschlossene Stände ebensowenig... es ging doch hier um das Blei das im "grünen" liegt oder?
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denk einfach nochmal drüber nach ...wäre eine Möglichkeit.... oder Verbrennungsgase bei VL-Schießen (gibt mit der entsprechenden Feuchtigkeit auch saure Niederschläge).... etc. pp. ..... auf einem Schießstand? NIEMALS!!!!
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....und ist amphoter, d.h. in Säuren (saurer Regen, Humus) und Laugen löslich. Ganz so ohne is das also nicht, wenn es nur draussen rumliegt.
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er ist auch so ein netter Kerl. scheint an der richtigen Stelle zu sitzen!
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"Grundbedürfnisumgehung" durch Mitgliedschaft in mehreren Verbänden
alzi antwortete auf SDASS_Nico's Thema in Waffenrecht
genau da liegt die Krux! denn nicht jeder Sportschütze der sich auf §8 beruft ist auch "nicht organisiert". die Begrifflichkeit bietet den Ansatzpunkt und somit sind nicht prinzipiell und grundsätzlich ALLE Sportschützen (nach §8) von diesem "gesteigerten Bedürfnis" ausgeschlossen. die jeweiligen Definitionen werden ebenso in der WaffVwV unter 8.sowieso aufgeführt. darum gibt der §8 WaffG das IM PRINZIP schon her.......nur schränkt die WaffVwV das mal wieder unqualifiziert - mehrdeutig bzw. uneindeutig - teilweise wieder ein. -
"Grundbedürfnisumgehung" durch Mitgliedschaft in mehreren Verbänden
alzi antwortete auf SDASS_Nico's Thema in Waffenrecht
dann hör nochmal genau hin, was Dir der §14 zu sagen hat ....... Deine akustische Wahrnehmung ist etwas ....... selektiv .....falls das Alles war, was Du gehört hast. im Kontext des thread-themas war das auf jeden Fall so. -
"Grundbedürfnisumgehung" durch Mitgliedschaft in mehreren Verbänden
alzi antwortete auf SDASS_Nico's Thema in Waffenrecht
der aktuelle §14 gibt das nicht her, der §8 im Prinzip schon. der §8 greift aber für organisierte Schützen nicht. und dann sind eben ab der 3. KW Wettkämpfe nachzuweisen. da können auch die Anhänge nicht helfen, schon garnicht im Hinblick auf die Anforderungen der diversen Verbandsrichtlinien. und wenn wir die bedürfnisfreien 4mm-Flitschen (und was früher mal möglich war) aussen vor lassen..... bleibt nix als heiße Luft. -
"Grundbedürfnisumgehung" durch Mitgliedschaft in mehreren Verbänden
alzi antwortete auf SDASS_Nico's Thema in Waffenrecht
hier irrt der Gute! dazu hat der Gesetzgeber schön in der WaffVwV ausgeführt. und da wird nur nach Waffenart - KW/LW - unterschieden. dem reinen Wortlaut nach würden hier auch Wettkämpfe mit freien Waffen (Druckluft/Federdruck) ausreichen, es wird ausdrücklich nicht auf nur erlaubnispflichtige Waffen abgestellt. ne = eine. Irrtum auch hier. es werden Wettkämpfe gefordert, Plural! wieviele das genau sind und welcher Art, das regelt der jeweilige Verband in seinen Richtlinien. -
SRS-Waffen und freie Munition, getrennte Aufbewahrung?
alzi antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
Diabolos sind keine Munition. Gaskartuschen auch nicht. -
hat schon mal jemand die Energie von Golfbällen und den Abschlagsknall untersicht? Baseball? Volleyball? Handball? Basketball? FUSSBALL? boah ...... besser gleich jeglichen Sport verbieten!!!!!!! und Kinder auch...... das erspart der Welt auf lange Sicht solchen Schwachsinn ...
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mehr als 2 KW auf grüne WBK, geschickt argumentieren
alzi antwortete auf YTours's Thema in Waffenrecht
die Diskussion läuft gerade genau so wie sie in einem öffentlichen Forum eben NICHT laufen sollte. ...aber wen juckt das schon... die reiben sich schon wieder die Hände. herzlichen Dank Kameraden! ich kann garnicht soviel fressen, wie ich grade K****n könnte........ -
lies nochmal was ich geschrieben und worauf ich verweisen habe, ich sehe da zu keinen Widerspruch.........eher das Gegenteil
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jein. für die Ausstellung der WBK ja, aber für die zusätzlichen Berechtigten sind/bleiben die jeweiligen Behörden "zuständig" (10.7.1-10.7.3 WaffVwV). weil......die (zusätzliche) Berechtigung im Rahmen einer Vereins-WBK wird wie eine eigenständige/"eigene" Erlaubnis des (zusätzlichen) Berechtigten behandelt. darum werden in dem Rahmen auch die weiteren Behörden eingebunden.
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mehr als 2 KW auf grüne WBK, geschickt argumentieren
alzi antwortete auf YTours's Thema in Waffenrecht
und darum alle andern mit in die S******e ziehen....na herzlichen Dank! wie ich das sonst bezeichnen würde, lass ich hier in einem öffentlichen Forum sein.... aber wer solche Kameraden hat, braucht keine Feinde... -
mehr als 2 KW auf grüne WBK, geschickt argumentieren
alzi antwortete auf YTours's Thema in Waffenrecht
...wie von der SpO gefordert die VM geschossen! erzähl nicht son Mist der waffenrechtliche Probleme bereiten würde! -
mehr als 2 KW auf grüne WBK, geschickt argumentieren
alzi antwortete auf YTours's Thema in Waffenrecht
das hat aber in 99,x % der Fälle einen andern Grund! -
trifft aber den nagel aufn kopf!
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mehr als 2 KW auf grüne WBK, geschickt argumentieren
alzi antwortete auf YTours's Thema in Waffenrecht
wenn man das noch erklären muss....... *hust* -
Muss Aufsicht beim Übungsschießen mit Vorderladern Inhaber §27 SprengG sein?
alzi antwortete auf de50ae's Thema in Waffenrecht
aus gutem Grunde wollte ich das nicht weiter thematisieren. "krummes" meinte ich dabei auch nicht ..... aber mit den anderen 3 Adjektiven gibts in der Praxis vor Ort zuweilen ...... ...lassen wir das!!! ist besser so .... -
tun sie doch, durch Erlasse ....... und die Behörden müssen das dann auch umsetzten..... .... der Betroffene (Kunde!) kann ja klagen .......... Demokratie gerettet!
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mehr als 2 KW auf grüne WBK, geschickt argumentieren
alzi antwortete auf YTours's Thema in Waffenrecht
man beachte den Plural im letzten Teilsatz des §14 Abs. 3 WaffG (und 14.3 WaffVwV)! -
Muss Aufsicht beim Übungsschießen mit Vorderladern Inhaber §27 SprengG sein?
alzi antwortete auf de50ae's Thema in Waffenrecht
wenn Du schon fragst...... die Richtung .... ... es gibt ja (zumindest für Vereine) die Möglichkeit das (also die Meldung der Aufsichten an die Behörde) zu vermeiden ... wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind und ganz gewisse Dinge getätigt wurden ... ... mehr will und sollte ich hier garnicht schreiben! -
mehr als 2 KW auf grüne WBK, geschickt argumentieren
alzi antwortete auf YTours's Thema in Waffenrecht
warum wird hier wieder diskutiert und gestritten? weil mal wieder einer (der TE nämlich) aufgrund von "einfach nur haben wollen" das gesetzlich geregelte Bedürfnisprinzip, und die hierzu rechtlich vorgeschriebene Abfolge der Schritte, auf den Kopf stellen will. und das Forum soll ihm dabei helfen. -
VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
alzi antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
solange die Dame vom Amt selbst noch nichtmal weiß, aus welchem konkreten Anlass sie diese Bedürfnisprüfung durchgeführt haben will..... und ausdrücklich ihr Formular zu nutzen ist (inzwischen in aktualisierter Fassung)...... ... einfach ", d.h. achtzehn Mal pro Jahr oder einmal pro Monat," durchstreichen, ausfüllen und einschicken. wenn sie sich dann hinsichtlich des konkreten Anlasses mal ausgelassen hat, kann man über diesen ja immer noch diskutieren. und sie darf dann konkretisieren warum sie ausdrücklich 12/18 nachgewiesen haben will! -
wenn Du doch eh kuschst und machst, was Dein SB predigt.... warum dann diesen thread? warum überhaupt hier noch fragen? dass Dein SB im unrecht ist, hättest Du auch in unzähligen anderen threads (zu eben dieser Fragestellung!!!!) nachlesen können! ...aber wer sowieso lieber nur buckelt......tz ...muss das ja auch irgendwie und irgendwo kundtun... und mit dieser Aktion mal wieder die Lebenszeit aller weiteren an diesem thread beteiligten - nutzlos - verschwenden.