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....und schön die vollständigen Seriennummern....
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interessant wie sich das entwickelt....... ...aber ich bin ja
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ja ne is klar....... Periskop einfahren.... fertig machen zum auftauchen
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das ist aber nicht das Thema.
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eben, erlaubnisfreier Erwerb und Besitz. d.h. nicht eintragungspflichtig
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Kleinstmöglicher Tresor ab Stufe B mit Zahlenschloss gesucht
alzi antwortete auf Feinwerkbau's Thema in Allgemein
eben, man hat das vorschriftsmäßige Mindestmaß für die konkrete Situation der Aufbewahrung nachzuweisen, aber nicht jeden einzelnen Tresor, der beispielsweise zusätzlich angeschafft wurde. ....melden oder nachmelden schon garnicht. -
ja genau..... so wie die Frage: oje oje .... ... frag das doch einfach die Uschi!
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du bist richtig, echt, so ganz wirklich sachkundig? ...Oh Herr ......... ....oder soll man Dir hier ein Rechtsgutachten für Anti-Aktivitäten erstellen? egal was....Pfui!
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ich darf auf meine Signatur verweisen .....
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Kleinstmöglicher Tresor ab Stufe B mit Zahlenschloss gesucht
alzi antwortete auf Feinwerkbau's Thema in Allgemein
das ist total irrelevant! auch für Deinen Zweck gilt das WaffG in der aktuellen Fassung und d.h. wenn Du JETZT kaufst ist 0 das Minimum. -
Kleinstmöglicher Tresor ab Stufe B mit Zahlenschloss gesucht
alzi antwortete auf Feinwerkbau's Thema in Allgemein
was jetzt, >= B oder > B ? -
Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe.
alzi antwortete auf doggy2's Thema in Waffenrecht
der hinkt! denn dann hätte er (wie der TE auch) als WBK-Inhaber sachkundig zu sein, nach dt. Recht. der TE hat (wie leider vielzuviele Erlaubnisinhaber in D) zwar einen Sachkundenachweis - das gesetzlich geforderte Mindestmaß - ist faktisch aber nicht wirklich sachkundig. im Zweifelsfall wird er aber genau darauf festgenagelt! das ist der Zweck des ganzen Sachkundegedöns.....Unwissenheit kann keiner, der so einen Wisch hat, mehr vorschieben. also wird ihm volle Kanne eingeschenkt! .... das Nähkästchen lass ich jetzt zu .... -
Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe.
alzi antwortete auf doggy2's Thema in Waffenrecht
bei den Verkehrsregeln hat sich ja auch jeder selbst auf dem Laufenden zu halten.........aber bei Waffen....undenkbar! -
Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe.
alzi antwortete auf doggy2's Thema in Waffenrecht
naja, wer nen Führerschein hat und unvermittelt auf einen Kreisverkehr trifft, sich nicht sicher ist, der haut erstmal die Vollbremse rein, zückt das smart phone und besucht ein Forum.......und wenn ihm dann die Antworten genehm sind, ruft er auf der Behörde an und lässt sich die Aussage des Forums bestätigen? ja ne, is klar. entweder ich kenne die Verkehrsregeln, oder lasse jemand anderen fahren.....und geb meinen Schein ab. nicht vergleichbar? ..... ja, da gehts ja auch ums Auto... ganz was anderes....... -
Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe.
alzi antwortete auf doggy2's Thema in Waffenrecht
ja darum beruft man sich (als sachkundige Person) auch auf §12 Abs.1 Nr.5 und braucht sich über sonst garnix mehr n Kopf machen..... ... gibts dann keinen Graubereich oder Interpretationsspielraum oder irgendwelche nickeligen Diskussionen um irgenwelche Feinheiten/Kleinigkeiten...weil der ist eindeutig. Auch lässt sich das prima mit §12 Abs.4 Satz1 verbinden. ..... is ja nicht so, dass darauf nicht schon mehrfach hingewiesen worden wäre. -
Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe.
alzi antwortete auf doggy2's Thema in Waffenrecht
und damit ist die ganze Aktion hier ad absurdum geführt!! Glückwunsch! ... als ob ichs nicht gewusst hätte ... ... Du musst bei Deiner Behörde noch viele öfter anfragen, bei jeder waffenrechtlich relevanten Aktion! dann wissen die ganz genau, dass Du auch wirklich und tatsächlich ganz dolle sachkundig bist ... im Übrigen bin ich der Ansicht, dass zwingend eine jährliche Sachkundewiederholungsprüfung eingeführt werden muss. Edit: und das kommt jetzt in meine Signatur! -
Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe.
alzi antwortete auf doggy2's Thema in Waffenrecht
um das "warum" gings ja nicht, sondern "ob man darf". wer wirklich sachkundig ist, dem sticht sofort ins Hirn "geh ich mit ihm aufn Stand, da darf er auf jeden Fall und ich muss mir keinen Kopp machen" .....wer aber nur einen Sachkundenachweis sein eigen nennt und/oder in (s)einem Verein keinen kennt, der rennt halt in ein Forum. -
Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe.
alzi antwortete auf doggy2's Thema in Waffenrecht
das Kompliment MUSS ich zurück geben. @MichaSailor auch 1984 bedurfte es schon einer Sachkunde..... und sogar davor auch. und selbst WENN......es wurde noch keinem verboten sich selbst sachkundig zu halten oder gar zu machen bzw. zu werden. bei den Verkehrsregeln sperrt sich da doch auch keiner. und ja, idR passiert da auch nix...... nicht nach 2 Jahren, nicht nach 5, oder 10 oder 30 oder 50...... -
Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe.
alzi antwortete auf doggy2's Thema in Waffenrecht
dann wäre die Zustandsbeschreibung "ungeladen" automatisch gegeben und nicht explizit erwähnenswert ... -
... ja stimmt..... als ich beim Bund war, haben se auf Wache auch mal (zum Glück nur) ne arme unschuldige Spülmaschine im Bunker erschossen..... ... so ganz ala "high noon" ...
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ich habe auch erst verwundert geguckt, als ich zum ersten Mal von Elternsprechstunden an Universitäten erfahren habe...... ... warts ab!
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einmal....... und dann steht Mutti auf der Matte...... Dir ist schon klar, wie alt die heutzutage sind? das ist egal wo..... reiner Kindergarten!
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also mir würde da gleich einfallen, warum das nicht wirklich geht. überlag mal mit...... (ich will der Antwort bzw. Überlegung ja nicht vorgreifen, aber Du hast schon ein 2-Split!) und wenn Du rote Punkte willst...... Edding. ganz einfach ..... bau halt so ne Anlage rein!
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und der Verbandswechsel macht ihn dann auch sachkundig? ALLE in den BDS! aber zackig!
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aber die mehrschüssigen nicht unbedingt Halbautomaten. ...z.B. ....